Klicken Sie aufs Bild um  es zu vergrößern  © lothar  eberhardt

initiative kritische geschichtspolitik (ikg)

An die Damen und Herren der Presse mit der Bitte um Veröffentlichung und Teilnahme

Kundgebung zur Entschädigung der griechischen Opfer des NS
und symbolische Pfändung des Reichstages

Aktion am Sonntag, den 14. April 2002, 11.00 Uhr,

vor dem Westportal des Bundestages (Besuchereingang)

Berlin, 12. April 2002 – Die initiative kritische geschichtspolitik (ikg) veranstaltet mit Unterstützung der Griechischen demokratischen Gemeinde am Sonntag, den 14. April 2002 eine Kundgebung am Westportal des Bundestages, bei der der Reichstag symbolisch gepfändet wird.

Durch diese Pfändung des Reichstages soll auf die skandalöse Verweigerungshaltung der Bundesrepublik Deutschland aufmerksam gemacht und den Opfern der deutschen Besatzungspolitik Solidarität bezeugt werden.

Im Juni 1944 zerstörten deutsche Truppen das griechische Dorf Distomo und ermordeten 218 Menschen. Noch immer warten Opfer des Massakers und Angehörige auf eine Entschädigung. Trotz der rechtskräftigen Verurteilung durch das höchste griechische Gericht – den Areopag – im Mai 2000 verweigert die Bundesrepublik eine Auszahlung der Entschädigungssumme. Um die den Opfern zustehenden Forderungen dennoch eintreiben zu können, veranlasste das Athener Landgericht die Pfändung des Goethe Instituts und anderer deutscher Einrichtungen in Athen. Am 17. April 2002 soll nun der Areopag in einem Präzedenzfall über die Rechtmäßigkeit griechischer Klagen gegen die Bundesrepublik entscheiden – ein Urteil, das auch für die Opfer aus Distomo entscheidende Bedeutung haben wird.

Zum selben Thema findet am 8. Mai 2002 um 19:00 Uhr eine Veranstaltung in der Humboldt Universität statt. Es sprechen Herr Agyris Sfountouris, Überlebender aus Distomo, Ionnais Stamoulis, Rechtsanwalt der Opfer und Hinterbliebenen, Martin Klinger, Vertreter des Arbeitskreises Distomo aus Hamburg und Hagen Fleischer, Historiker (angefragt).

Rückfragen und Interviewwünsche bitte an:
initiative kritische geschichtspolitik (ikg)

Reichstag Pfänden!

Kundgebung für die Entschädigung griechischer Opfer

durch die Massaker deutscher Truppen

Griechenland ist mit seinen Schätzen der Antike heute eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen. Was neben der über 2000 Jahre alten Kultur jedoch weniger bekannt ist, ist der Umstand, dass vor rund 60 Jahren deutsche SS- und vor allem Wehrmachtseinheiten marodierend durch Griechenland zogen. Diese zerstörten zwischen 1941 und '44 unter dem Deckmantel der vermeintlichen "Partisanenbekämpfung" mehrere hundert Ortschaften und ermordeten deren Einwohner von Kindern bis Greisen. Diese Kriegsverbrechen gegen die griechische Bevölkerung kostete insgesamt 130 000 Zivilisten das Leben.

So wurden auch in dem kleinen Ort Distomo bei Delphi am 10. Juni 1944 über 200 Menschen, überwiegend Frauen und Kinder, von einer Einheit der Waffen-SS massakriert. Dass diesem Fall in den letzten Jahren in Deutschland eine etwas breitere Aufmerksamkeit zukam, ist vor allem einem Gerichtsverfahren in Griechenland geschuldet, das Angehörige der Opfer gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt haben. Obwohl den Klägern 1997 durch ein grichisches Zivilgericht und letztes Jahr auch durch das oberste griechische Gericht eine Entschädigungszahlung von 55 Millionen DM zugesprochen worden war, wies die Beklagte bis heute alle diesbezüglichen materiellen Ansprüche zurück. Damit verbleibt die Bundesregierung in der 50-jährigen Tradition der Zahlungsverweigerung für Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus.

1953 wurde der BRD im Londoner Schuldenabkommen die Zahlung von Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg bis zum Abschluß eines Friedensvertrages erspart. Dieses Privileg kam Westdeutschland durch die Konstellationen des Kalten Krieges zugute. Hatte man bis 1990 in Deutschland gedacht, die Reparationszahlungen so für immer aufschieben zu können, wurde mit dem Abschluß des als Friedensvertrag geltenden 4+2 Vertrages eine neue juristische Basis geschaffen. Doch die Reparationszahlungen blieben in fast allen Fällen weiterhin aus. Gerade mal die Zahlung einer letztlich viel zu geringen Summe an ehemalige Zwangsarbeiter-Innen kam auch nur nach massivem Druck aus den USA zustande. Dass dies im Falle Griechenlands nicht noch mal passieren soll, steht für die Bundesregierung fest. Auf eine kleine Anfrage im Bundestag antwortete die Bundesregierung: "Die Forderung der Opfer von Distomos sind Reparationsansprüche. Nach Ablauf von 55 Jahren seit Kriegsende und Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland [mit Griechenland] hat die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren." Die Gründe, die eine Entschädigungszahlung möglich und längst überfällig machen, werden der Bundesregierung so zu einem zynische Argument, den Schlußstrich unter die Entschädigung griechischer Opfer zu ziehen.

Um die den Klägern zustehenden Forderungen dennoch eintreiben zu können, veranlasste das Athener Landgericht die Pfändung des Goethe-Instituts und weiterer deutscher Einrichtungen in Griechenland. Der Vollzug dieser Pfändung mußte jedoch nach einem juristischen Einspruch der Bundesregierung ausgesetzt werden. Die Zwischenzeit nutzt die Bundesregierung um massiven Druck auf die griechische Regierung auszuüben, um – so die deutsche Hoffnung – auf politischer Ebene das zu erreichen, was auf juristischer Ebene bislang gescheitert war: die Abweisung aller noch bestehender Forderungen griechischer Opfer deutscher Massaker. Denn alleine in Griechenland müßte noch in mehreren tausend Fällen entschädigt werden.

Die BRD darf sich ihrer materiellen Verantwortung aus ihrer Geschichte nicht entziehen. Wir fordern die sofortige Entschädigung der griechischen Opfer durch die Bundesrepublik Deutschland!

m unserer Forderung Nachdruck zu verleihen und unsere Solidarität mit den zu Entschädigenden auszudrücken, soll das Reichstagsgebäude in einer symbolischen Aktion zugunsten der seit über 50 Jahren von der BRD übergangenen Opfer und deren Angehörigen "gepfändet" werden.

Alle, die dies unterstützen wollen, sind zu der begleitenden Kundgebung herzlich eingeladen.
initiative kritische geschichtspolitik (ikg)
 

unterstützt von Berliner Initiative "Griechenland unterm Hakenkreuz" und der Griechischen Demokratischen Gemeinde, Berlin
 
 

Kundgebung und "Pfändung" des Reichstages
Sonntag, 14. April 2002 - 11:00 Uhr

vor dem Westportal des Bundestages (Besuchereingang)

Veranstaltung

"Entschädigung für die griechischen NS-Opfer"

mit Referenten aus Griechenland

Mittwoch 8. Mai, 19.00 Uhr Humboldt-Universität

Entschädigung für das Massaker deutscher Truppen in Distomo

Redebeitrag der initiative kritische geschichtspolitik (ikg) gehalten anlässlich der Kundgebung

zur symbolischen Pfändung des Reichstages am 14. April 2002

Als Urlaubsland ist Griechenland in der BRD so beliebt wie kaum ein zweites und natürlich verzichtet keine deutsche Kulturreisende auf dem Weg zur ‚Wiege der europäischen Zivilisation’ auf einen Abstecher nach Delphi. Distomo hingegen findet sich systematisch nicht in den Programmen hiesiger Reiseveranstalter, obwohl dieser Ort nur wenige Kilometer entfernt von dem weltberühmten antiken Orakel liegt. Und das obwohl – oder gerade wegen – der Tatsache, daß Distomo in Griechenland mittlerweile zum Symbol für eine Periode in der griechisch-deutschen Geschichte geworden ist, die für Deutsche als auch für Griechen etwas weniger weit zurückliegt: für die Massaker deutscher Besatzungstruppen während des Zweiten Weltkrieges und für die Hunderttausendfache Ermordung griechischer Zivilisten. Und heute ist Distomo auch Symbol für den Willen griechischer Opfer geworden, zumindest für eine materielle Entschädigung aus der BRD zu kämpfen.

An Distomo, wie aber auch an Hunderten von weiteren griechischen Dörfern und Kleinstädten läßt sich ablesen, wie sich Deutschland vor 60 Jahren ein Europa unter deutscher Führung vorstellte und was er für diejenigen bereit hielt, die sich dieser Vision nicht fügten. Überfallen und besetzt im April 1940, wurde für die Wehrmacht auch in Griechenland – wie in so vielen anderen europäischen Ländern – der präventive Terror zum Besatzungskonzept. So ist gegen angebliche ‚Partisanen’ – so ein Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht – mit den "allerbrutalsten Mitteln" vorzugehen. Die Einheiten sind – so geht der Befehl weiter – "berechtigt und verpflichtet, […] ohne Einschränkungen auch gegen Frauen und Kindern jedes Mittel anzuwenden". Damit auch jeder Soldat versteht, was gemeint war, faßte der Chef des Führungsstabes der Wehrmacht diese Befehlslage folgendermaßen zusammen: Nun könnten sie auch mit Frauen und Kindern "machen was sie wollen: Sie dürfen sie aufhängen, verkehrt aufhängen oder vierteilen". Und genau dies passierte dann auch. Unter dem angeblichen Deckmantel der Partisanenbekämpfung begann die Wehrmacht einen Krieg gegen die Zivilbevölkerung. Es wurde für deutsche Soldaten zur Regel, auf Angriffe mit der Zerstörung der nächstgelegenen Ortschaften und der unterschiedlosen Ermordung aller Männer, Frauen und Kinder zu reagieren. Distomo war einer dieser Orte. Am gleichen Tag als in Frankreich am 10. Juli 1944 das französische Dorf Oradour-sur-Glane von einer im Mordrausch befindlichen deutschen Soldateska von der Landkarte getilgt und alle Einwohner ermordet wurden, verübten ihre Kameraden in Griechenland ein ähnliches Massaker: 218 Männer, Frauen und Kinder, wurden auf bestialische Weise ermordet, ihr Dorf zerstört.

Die Bilanz dieses Krieges war folgende: Auf Anordnung der Wehrmacht wurden 60.000 griechische Juden nach Auschwitz deportiert und ca. 90.000 nicht-jüdische Griechen im Rahmen sogenannter Partisanenaktionen ermordet. Mehr als Hunderttausend Menschen verhungerten durch die systematischen Ausplünderung des Landes, 460 Dörfer und Kleinstädte waren völlig zerstört.

Heute sieht sich die BRD mit ca. 65.000 Einzelklagen aus Griechenland konfrontiert, die sich alle auf das Wüten deutscher Truppen während des Zweiten Weltkriegs beziehen, unter anderem eben jener wenigen Überlebenden aus Distomo. Und erstmalig finden diese Klagen sogar einen begrenzten Widerhall in der deutschen Öffentlichkeit. Allerdings ist es weniger einer neuen Emphatie mit den Opfern deutschen Besatzungsterrors zu verdanken, daß nun – 58 Jahre nach diesem Massaker – das Ende des Dorfes Distomo gesellschaftliches Interesse weckt. Die Gründe hierfür sind wesentlich profaner und hängen mehr mit der deutschen Schule, dem Deutschen Archäologischen Institut und dem Goetheinstitut in Athen zusammen. Diese sollen, so hatte es zuletzt das oberste griechische Gericht entschieden, gepfändet und zwangsversteigert werden, damit den als rechtens erklärten Entschädigungsansprüche der Opfer endlich Genüge getan werden kann – notfalls eben auch gegen den Willen der deutschen Regierung, der diese Liegenschaften gehören. Es scheint weniger das Leid der Opfer zu sein, das hierzulande Interesse weckt, sondern der drohende Verlust deutscher Einrichtungen.

Die rot-grüne Bundesregierung weiß sich in ihrer Reaktion auf dieses Urteil einig mit allen deutschen Nachkriegsregierungen: Dieser systematische Massenmord sei nichts weiter gewesen als – so hatte es unlängst der frühere Außenministers Klaus Kinkel gesagt – "Maßnahme[n] im Rahmen der Kriegsführung". In keinem Fall jedoch kann man hier von Kriegsverbrechen sprechen. Diese Interpretation hat juristisch für die Opfer entscheidende Konsequenzen, da sie nur dann völkerrechtlich gegen die BRD als Rechtsnachfolgerin des ‚Dritten Reiches’ vorgehen kann, wenn es sich um Kriegsverbrechen gehandelt hat. Allzuviel Vertrauen scheint die BRD aber in diese geschichtsverfälschende Interpretation nicht zu setzen, weil sie sicherheitshalber doch gleich anfügte, daß Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ohnehin unter das Privileg der Staatenimmunität falle und also nicht gepfändet werden kann.

Deutsche Stellen sprechen statt dessen viel lieber über die schäbigen 115 Mio. DM, die jedoch allein für die Opfer der rassistischen Gewalt Nazideutschlands 1960 nach Griechenland geflossen waren. Alle anderen Klagen werden mit dem Verweis auf das Londoner Schuldenabkommen abgewehrt und damit auf einen noch zu schließenden Friedensvertrag vertagt. Daß der 4 + 2 Vertrag genau diese Funktion hat, wird von der BRD stillschweigend übergangen – eine Taktik, die mittlerweile hinlänglich bekannt ist und nicht zuletzt bei der Frage der Zwangsarbeiterentschädigung gegen die wenigen noch lebenden Opfer in Anschlag gebracht wurde.

Dieser Versuch, materielle Forderungen auszuschließen, ist sicherlich ein wichtiger Grund für die konstante Verweigerungshaltung jeder deutschen Nachkriegsregierung gewesen. Könnte doch – so die Befürchtung – bei dem Nachgeben in Falle Griechenland bald das ganze von Deutschland in Schutt und Asche gelegte Europa seine Ansprüche anmelden.

Die beharrliche Weigerung deutscher Stellen, diese Massenmorde als das zu bezeichnen was sie sind, nämlich Kriegsverbrechen, speist sich jedoch nicht allein aus der Angst vor potentiellen Unsummen. Die Arroganz, mit der die Opfer behandelt werden, der völlige Mangel an Empathie, der ihnen von den jeweiligen deutschen Stellen entgegengebracht wird und der Versuch, eine geglättete und weniger von Massakern durchzogene, also eine verharmlosende Interpretation des deutschen Vernichtungskrieges in Europa zu zeichnen, zeigen auch etwas anderes nur zu deutlich: mangelndes Unrechtbewußtsein.

Diese Sichtweise hat Tradition. Eines der ganz wenigen Gerichtsverfahren in der BRD mag hier als Beispiel dienen: In den 60er Jahren wurde vor dem Münchener Landgericht ein Verfahren gegen ehemalige Wehrmachtssoldaten eröffnet, denen die Liquidierung eines griechischen Dorfes mit seinen 317 Einwohner zur Last gelegt wurde. Das Bayerische Landeskriminalamt machte sich sogar die Mühe, Täter zu vernehmen und berichtete dann, daß viele "Frauen […] vor der Ermordung vergewaltigt worden [waren], Leiber von Frauen aufgeschnitten und die Kinder in der Weise verbrannt, daß sie ihnen mit Benzin getränkte Watte in die Münder stopften und die Watte dann anzündeten". Das Verfahren wurde dennoch eingestellt, die Mörder nicht als Kriegsverbrecher verurteilt. Für ein deutsches Gericht gehörte dies nämlich alles – und man kann es sich jetzt wahrscheinlich schon vorstellen – zu ‚normalen Kriegshandlungen’. Es sind solche Weigerungen sich deutschen Verbrechen zu stellen, aus denen bis heute an der Lüge gebastelt wird, bei der deutschen Armee habe es sich um eine ‚saubere Wehrmacht’ gehandelt.

Diese zynische Kaltschnäuzigkeit, mit der die Opfer der von den Deutschen überfallenen europäischen Ländern bedacht werden, steht in einem starken Gegensatz zu den wahren Empathistürmen, derer man sich sicher sein kann, wenn es um eine andere Gruppe von sogenannten ‚Opfern’ geht, den deutschen angeblichen ‚Opfer’ des Zweiten Weltkriegs. War diese Diskussion bislang den Vertriebenenverbänden vorbehalten, hat sie in der letzten Zeit das Feuilleton erobert. Daß es hier gerade vermeintliche Liberale oder gar Linke sind, die diese Debatte in der Öffentlichkeit forcieren, ist angesichts der programmatischen Wende, die die deutsche Vergangenheitspolitik seit der rot-grünen Bundesregierung genommen hat, nur logische Konsequenz.

Der Schriftsteller W. G. Sebald beklagt z.B. die Tatsache, daß das durch die alliierte Bombardierung deutscher Städte verursachte Leid noch immer nicht angemessen in der kollektiven Erfahrung der Deutschen verankert sei. Und Günter Grass hat für dies gleiche Anliegen sogar so viel Verständnis übrig, daß er sich berufen fühlt, endlich die Versenkung der mit deutschen Flüchtlingen beladenen ‚Gustloff’ literarisch zu verarbeiten. Das Schicksal der Vertriebenen liegt aber nicht nur dem deutschen Feuilleton am Herzen oder dem Spiegel, der in diesen Wochen mit einer großen Serie zu diesem Thema aufmachte. Parallel zu der literarischen Großoffensive, erhöht die Bundesregierung den Druck auf Tschechien, doch endlich die Benes-Dekrete aufzuheben, mit der doch auch ‚unschuldige’ Sudetendeutsche enteignet und vertrieben worden seien. Bei dieser Forderung scheint nimmt man es dann natürlich auch mit der Staatenimmunität nicht mehr so ernst, die doch in der Abwehr griechischer Forderungen so empört bemüht wird.

In dieser Atmosphäre wundert es nicht, daß von den Ansprüchen griechischer Opfer hierzulande endgültig niemand mehr etwas hören möchte. Es reicht, so der weitverbreitete Tenor. Wir haben uns genug mit deutschen Verbrechen auseinandergesetzt. Jetzt kümmern wir uns um unsere eigenen ‚Opfer’. Die Beschäftigung mit den angeblich schuldlos vertriebenen Sudetendeutschen paßt natürlich besser in ein von diesem Land favorisiertes Geschichtsbild.

Mit der symbolischen Pfändung des Reichstages wollen wir auf diese Umstände aufmerksam machen. Wir wollen darauf aufmerksam machen, daß nun bald 60 Jahre nach Kriegsende die Opfer deutscher Kriegsverbrecher noch immer nicht entschädigt wurden und fordern die sofortige Entschädigung aller Opfer dieses deutschen Vernichtungskrieges.

Und wir wenden uns damit gleichzeitig gegen anhaltende Versuche, diesen deutschen Mordzug durch Europa zu verharmlosen.
 

weitere Bilder zur Reichstagsfändung am 14.4.02 aus demumbruch-bildarchiv.

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