Gegen das Vergessen

Bündnis gegen Rechts

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Jahreswechsel
2000/2001:
Drohungen und
rechte Gewalt
in der
Oberpfalz

STATUT des Bündnisses gegen Rechts

  1. Das Bündnis gegen Rechts ist ein Zusammenschluß von Gruppierungen und Einzelpersonen ("TeilnehmerInnen") mit folgenden Hauptzielen:
  • An den rassistischen Brandanschlag vom 17.12.1988 in Schwandorf, bei dem vier Menschen um Leben kamen (Fatma Can, Mehmet Can, Osman Can, Jürgen Hübener), soll erinnert werden, um eine Wiederholung ähnlicher Gewalttaten zu verhindern.
  • Die Bevölkerung und die Stadtspitze von Schwandorf sollen sich gegen rassistisches Gedankengut und Gewalt bekennen.
  • Rassistische, antisemitische, fremdenfeindliche und autoritäre gesellschaftliche Mechanismen mit menschenfeindlichen Wirkungen sollen aufgedeckt und verhindert werden. Gruppierungen und Einzelpersonen sollen dazu vernetzt werden
  1. Dem Bündnis gegen Rechts gehören als "TeilnehmerInnen" Gruppierungen und Einzelpersonen an, die ihre Zugehörigkeit erklären und nicht mit Beschluß eines Treffens abgelehnt werden. Gruppierungen, die rechtsextremistische Ziele verfolgen oder Einzelpersonen, die solchen Gruppen angehören, können nicht TeilnehmerInnen werden. TeilnehmerInnen können ihre Teilnahme durch Erklärung beenden oder vorübergehend ruhen lassen. Bei öffentlichen Bekundungen, die im Namen des Bündnis gegen Rechts abgegeben werden, werden alle TeilnehmerInnen genannt, außer sie wollen nicht genannt werden.
  2. Das Bündnis gegen Rechts gibt als solches nur Bekundungen ab, die auf einem Beschluß beruhen, es sei denn durch äußere Umstände (z.B. Dringlichkeit) ist die Herbeiführung eines Beschlusses nicht möglich. In diesem Fall kann die Bekundung von der SprecherIn und ihrer StellvertreterIn abgegeben werden, sofern beide darin übereinstimmen und die Bekundung der grundsätzlichen Position des Bündnis gegen Rechts entspricht. Die SprecherIn und ihre StellvertreterIn werden bei beschlußfähigen Treffen gewählt.
  3. Das Bündnis gegen Rechts beschließt auf Treffen oder im Umlaufverfahren. Zu einem Treffen müssen alle TeilnehmerInnen spätestens drei Tage vor dem Treffen eingeladen werden. Nach jedem Treffen ist ein Protokoll mit Nennung der Anwesenden und der Ergebnisse und eine Liste mit allen TeilnehmerInnen des Bündnis gegen Rechts an alle TeilnehmerInnen zu verschicken. Zu einem Treffen einladen kann jede TeilnehmerIn. Ist weniger als ein Viertel aller zum Bündnis gegen Rechts gehörenden Gruppierungen bei einem Treffen anwesend, ist das Treffen nicht beschlußfähig, sofern nicht bereits beim vorangegangenen Treffen weniger als ein Viertel aller zum Bündnis gegen Rechts gehörenden Gruppierungen bei einem Treffen anwesend waren. TeilnehmerInnen, die bei drei Treffen hintereinander unentschuldigt fehlen, sind beim dritten Mal keine TeilnehmerInnen mehr.
    In Angelegenheiten, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, kann eine Gruppe oder Einzelperson Beschlüsse auch im Umlaufverfahren herbeiführen, wenn niemand diesem Verfahren widerspricht (Vetorecht).

 

angenommen auf dem Treffen vom 8.11.2000