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Jahreswechsel
2000/2001:
Drohungen und
rechte Gewalt
in der
Oberpfalz
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STATUT des Bündnisses gegen Rechts
- Das Bündnis gegen Rechts ist ein Zusammenschluß von Gruppierungen und
Einzelpersonen ("TeilnehmerInnen") mit folgenden Hauptzielen:
- An den rassistischen Brandanschlag vom 17.12.1988 in Schwandorf, bei dem vier Menschen
um Leben kamen (Fatma Can, Mehmet Can, Osman Can, Jürgen Hübener), soll erinnert werden,
um eine Wiederholung ähnlicher Gewalttaten zu verhindern.
- Die Bevölkerung und die Stadtspitze von Schwandorf sollen sich gegen rassistisches
Gedankengut und Gewalt bekennen.
- Rassistische, antisemitische, fremdenfeindliche und autoritäre gesellschaftliche
Mechanismen mit menschenfeindlichen Wirkungen sollen aufgedeckt und verhindert werden.
Gruppierungen und Einzelpersonen sollen dazu vernetzt werden
- Dem Bündnis gegen Rechts gehören als "TeilnehmerInnen" Gruppierungen
und Einzelpersonen an, die ihre Zugehörigkeit erklären und nicht mit Beschluß eines
Treffens abgelehnt werden. Gruppierungen, die rechtsextremistische Ziele verfolgen oder
Einzelpersonen, die solchen Gruppen angehören, können nicht TeilnehmerInnen werden.
TeilnehmerInnen können ihre Teilnahme durch Erklärung beenden oder vorübergehend ruhen
lassen. Bei öffentlichen Bekundungen, die im Namen des Bündnis gegen Rechts abgegeben
werden, werden alle TeilnehmerInnen genannt, außer sie wollen nicht genannt werden.
- Das Bündnis gegen Rechts gibt als solches nur Bekundungen ab, die auf einem
Beschluß beruhen, es sei denn durch äußere Umstände (z.B. Dringlichkeit) ist die
Herbeiführung eines Beschlusses nicht möglich. In diesem Fall kann die Bekundung von der
SprecherIn und ihrer StellvertreterIn abgegeben werden, sofern beide darin übereinstimmen
und die Bekundung der grundsätzlichen Position des Bündnis gegen Rechts
entspricht. Die SprecherIn und ihre StellvertreterIn werden bei beschlußfähigen Treffen
gewählt.
- Das Bündnis gegen Rechts beschließt auf Treffen oder im Umlaufverfahren. Zu
einem Treffen müssen alle TeilnehmerInnen spätestens drei Tage vor dem Treffen
eingeladen werden. Nach jedem Treffen ist ein Protokoll mit Nennung der Anwesenden und der
Ergebnisse und eine Liste mit allen TeilnehmerInnen des Bündnis gegen Rechts an
alle TeilnehmerInnen zu verschicken. Zu einem Treffen einladen kann jede TeilnehmerIn. Ist
weniger als ein Viertel aller zum Bündnis gegen Rechts gehörenden Gruppierungen
bei einem Treffen anwesend, ist das Treffen nicht beschlußfähig, sofern nicht bereits
beim vorangegangenen Treffen weniger als ein Viertel aller zum Bündnis gegen Rechts gehörenden
Gruppierungen bei einem Treffen anwesend waren. TeilnehmerInnen, die bei drei Treffen
hintereinander unentschuldigt fehlen, sind beim dritten Mal keine TeilnehmerInnen mehr.
In Angelegenheiten, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, kann eine Gruppe oder
Einzelperson Beschlüsse auch im Umlaufverfahren herbeiführen, wenn niemand diesem
Verfahren widerspricht (Vetorecht).
angenommen auf dem Treffen vom 8.11.2000
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