Einreisebestimmungen Deutschland

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ThailänderInnen

ACHTUNG, Infos zu den folgenden Punkten:
Eheschließung in Deutschland / Thailand, Schengenervisum , Sprachvisum , Notlösung , Botschaften , Übersetzungen , Rechtsanwälte , Ehevertrag , Adoptionen , Kinderhilfe, Krankenversicherung, Downloads von Dokumenten, Hochzeitsbräuche, Durchwahlnummern der deutschen Botschaft in Bangkok und Infos zum Erstbesuch, Beglaubigungsgebühren, thailändische Vollmacht als Download
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Verpflichtungserklärung, notwendig, wenn Sie jemanden nach Deutschland einladen wollen:

Jeder Ausländer, der legal nach Deutschland einreisen möchte, braucht dazu in aller Regel ein Visum.

Das Visum wird von der deutschen Auslandsvertretung - Botschaft oder Konsulat - in dem Land, in dem sich der Ausländer aufhält, erteilt.
Möchten Sie einen Angehörigen eines Staates, für den eine Visumpflicht besteht, zu einem Besuch nach Deutschland einladen, fordert die Auslandsvertretung von Ihnen als Einlader eine Verpflichtungserklärung, bevor sie das Visum (für max. 3 Monate Aufenthaltsdauer) für den Besucher erteilt.
Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die während des Aufenthaltes Ihres Gastes in Deutschland entstehen.
Dazu gehören die Kosten für den Lebensunterhalt (Essen, Trinken, Kleidung), die Kosten für die Unterkunft (Wohnung oder Hotel) und auch evtl. anfallende Kosten für die medizinische Versorgung im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit.
Dabei ist zu beachten, dass die Krankenversicherungen nur die medizinischen Notfälle bezahlen, wo
der Beginn der Krankheit/Unfall in Deutschland begonnen hat. Sie zahlen nicht, wenn z.B. nachgewiesen werden kann, dass die Krankheit schon vor der Einreise bestanden hat bzw. ihren Ursprung aus dem Heimatland des Einreisenden besteht. Darunter fallen auch Schwangerschaften.

Sollte Ihr Gast während seines Aufenthaltes in Deutschland aus irgendeinem Grund Sozialhilfe oder andere öffentliche Mittel erhalten, besteht aufgrund der von Ihnen unterschriebenen Verpflichtungserklärung ein Rückerstattungsanspruch des Trägers (Stadt, Krankenkasse oder ähnliche).
Evtl. müssen Sie das Geld somit an den Träger( Sozialamt/Krankenkasse) zurückzahlen.
Deshalb prüft die Ausländerbehörde, bei der Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, ob Sie genügend Einkommen oder Vermögen haben, um diese Verpflichtungen erfüllen zu können.
Überprüft wird, ob Ihre Wohnung gross genug ist, um den Gast während seines Aufenthaltes unterzubringen.

Als Nachweis benötigen Sie folgende Unterlagen:

- Ihre Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate

- den Mietvertrag Ihrer Wohnung

- Ihren Personalausweis / Reisepass.

Bitte beachten Sie außerdem:

Für Antrag auf eine Verpflichtungserklärung müssen Sie nachweisen, dass Sie  über genügend Einkommen und Wohnraum verfügen.
Dies gilt auch für Ehegatten, wenn diese über kein eigenes Einkommen verfügen.
Teilweise wird auch ein Nachweis über eine Krankenversicherung(für den Eingeladenen) gefordert. Zweck dieser Prüfung ist es, bereits vor der Einreise des ausländischen Gastes sicherzustellen, dass durch seinen Besuch keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden müssen.

Folgende Einkommensarten können bei der Berechnung des Familieneinkommens nicht berücksichtigt werden:

- Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe

- Sozialhilfe

- Erziehungsgeld, Kindergeld

- Wohngeld

Zur Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einladers werden als Anhaltspunkt die jeweils gültigen Regelsätze des Sozialamtes für Erwachsene und Kinder zugrunde gelegt. Denn nach deutschem Recht entspricht der Sozialhilfesatz den Kosten, die für Kinder und Erwachsene zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes in Deutschland entstehen.

Für Ihren Gast oder Ihre Gäste werden 234 Euro pro Person zusätzlich berücksichtigt.

Liegt das Einkommen des Gastgebers unterhalb des so errechneten Bedarfs, ist eine Verpflichtungserklärung für eine Einladung nicht möglich.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie sofort die Verpflichtungserklärung, die Sie Ihrem Gast zusenden müssen.

Mit der Verpflichtungserklärung und dem Antrag auf ein Besuchervisum muss Ihr Besucher bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung die Unterlagen zusammen mit dem Reisepass abgeben.

Achtung:
Trotz abgegebener Verpflichtungserklärung kann die Botschaft das Besuchervisum aus anderen Gründen ablehnen!
Eine Verlängerung des Besuchervisums über 3 Monate hinaus ist grundsätzlich nicht möglich.
Für einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet ist die Verpflichtungserklärung nicht vorgesehen.

 

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