Visabestimmungen

Deutsche Staatsangehörige, die nicht in Thailand wohnhaft sind, können ohne Visum nach Thailand einreisen, wenn sie Flugtickets oder andere Ausweise für eine Weiter- oder Rückreise besitzen und ihr Aufenthalt nicht länger als 30 Tage dauert.

Das Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum. Es wird darauf hingewiesen, dass das Visum keine Aufenthaltserlaubnis ist, sondern dem Reisenden lediglich die Einreise nach Thailand ermöglicht. Die eigentliche Aufenthaltserlaubnis wird erst bei der Einreise von dem zuständigen thailändischen Passbeamten in Form eines Einreisestempels im Pass angebracht. Abhängig von der Art des Visums, das von der thailändischen Auslandsvertretung erteilt wird, werden bei der Einreise Aufenthaltserlaubnisse mit folgender Gültigkeitsdauer erteilt:

Touristen-Visum bis zu 60 Tage Aufenthalt (kann aber bei den Immigrations Ämtern für 500 Bath um 30 Tage verlängert werden)

Non-lmmigrant-Visum bis zu 90 Tage Aufenthalt

Sofern ein Aufenthalt über die vorgenannten Zeiträume hinaus erforderlich wird, muss eine Verlängerung vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis persönlich entweder beim Immigration Office (Royal Thai Police Department, Soi Suan Phlu) in Bangkok oder dem jeweiligen Immigration Office am Aufenthaltsort beantragt werden. Ausländer, die über eine Daueraufenthaltserlaubnis in Thailand verfügen, können auf Wunsch eine Arbeit aufnehmen und müssen hierzu eine Arbeitserlaubnis beim Labour Department beantragen.

Ausländische Ehegatten thailändischer Staatsangehöriger können bei der "Immigration Commission" eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen. Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen sind im einzelnen in der nachfolgenden Aufstellung benannt. Es besteht kein besonderes Verfahren für die Kategorien der Antragsteller.

Verfahren zur Beantragung einer Daueraufenthaltserlaubnis für Thailand

Ausländer dürfen in Thailand nur mit einem Nicht- Einwanderungsvisum einreisen. Dieses Visum sollte mindestens einen vorübergehenden Aufenthalt von drei Jahren erlauben. Wenn die genehmigte Aufenthaltsdauer weniger als 3 Jahre beträgt, kann die Immigration Commission den Einzelfall und seine Gründe prüfen.

Ausländer beantragen ein Einwanderungsvisum bei einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat im Ausland.

Adressen der Thai- Konsulate und der thailändischen Botschaft in Deutschland

Thai Honorary Consulate-General, Kennedyallee109 , 60311 Frankfurt/Main,Tel.069-698680

Thai Honorary Consulate-General, An der Alster 85 , 20099 Hamburg , Tel.040-248391118

Thai Honorary Consulate-General, Prinzenstraße 13 , 80639 München , Tel.089-1689788

Thai Honorary Consulate-General, Christophstraße 18-20, 45130 Essen , Tel.0201-95979334 (seit 12 Juli 04)

Thai Honorary Consulate-General, Stephanienstraße 22, 76133 Karlsruhe , Tel.0721-2031456

The Royal Thai Embassy Lepsiusstraße 64-66 , 12163 Berlin , Tel.030-79481511

Deutsche Botschaft Bangkok 9 South Sathorn Tai Road,Bangkok , Tel 213-2331 bis 2336

Zentralregisteramt Bangkok oder Registration Department , Nakhon Sawan Road, Dusit District, Bangkok 10300, Tel. 6299125-40

 

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