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Grundstücks-
Allgemeines Copyright
by C.B. |
Es besteht keine Bindung an einen Bauträger. Jeder Erwerber eines Bauplatzes ist frei in der Wahl seine Architekten und der ausführenden Firmen. Selbverständlich ist die HEG gern beratend tätig. Eine zeitliche Bindung zur Bebauung besteht nicht.
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