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Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6) Laut Verordnung
über die Ausbildung in der Sekundarstufe I dient die Erprobungsstufe
der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schülerinnen
und Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform
sicherer zu machen. Um den Anforderungen hinsichtlich Förderung,
Beratung und Dokumentation gerecht zu werden, wird an der EBS ein speziell
entwickelter Beobachtungsbogen eingesetzt. Organisatorische Aufgaben
werden von einem Koordinator wahrgenommen. Erste Schulwoche Um den Start in der neuen Schule zu erleichtern, haben die 5. Klassen in der ersten Schulwoche einen besonderen Stundenplan. Im Unterricht mit den Klassenlehrern gibt es viel Zeit zum intensiven Kennenlernen von Schule und Mitschülern. Auch auf die Ausgestaltung des Klassenraumes und die Bildung einer Klassengemeinschaft wird besonderer Wert gelegt. Darüber hinaus lernen die Schüler schon grundlegende Arbeitstechniken kennen, die ihnen ein effektives fachliches Lernen ermöglichen sollen. [mehr...] Internet An der Ernst-Barlach-Schule steht den Lehrern und Schülern ein Internet-Anschluss für Recherchen, Referate und den Einsatz im Unterricht zur Verfügung. Es gibt unter der Adresse www.ernst-barlach-schule.de eine eigene Homepage, die mit eigenen Seiten der verschiedenen Fächer und Arbeitsgruppen ständig ausgebaut wird. Schulinterne Lehrpläne Für die einzelnen Unterrichtsfächer liegen schulinterne Lehrpläne vor, aus denen die zu vermittelnden fachlichen Inhalte bzw. Leistungsmessungen und Leistungsbeurteilungen hervorgehen. Diese schulinternen Lehrpläne wurden von den Fachlehrerinnen und -lehrern der Schule unter Beteiligung von Eltern- und Schülervertretern erarbeitet und werden in den Fachkonferenzen kontinuierlich reflektiert und weiterentwickelt. Schulinterne Stundentafel Die in der Ausbildungsordnung Sekundarstufe I (AO-SI) vorgegebene allgemeine Stundentafel für die Realschule wird an die schulinternen Gegebenheiten der EBS angepasst. [mehr...] Verkehrserziehung Themen der Verkehrserziehung sind Bestandteil des Fachunterrichtes. Ein grundlegendes Konzept muss für die EBS noch erarbeitet werden. Wahlpflichtbereich I (Differenzierung ab Klasse 8) Mit dem
8. Schuljahr beginnt für unsere Schülerinnen und Schüler
die Neigungsdifferenzierung. Je nach Neigung und Begabung müssen
sie ein Schwerpunktfach wählen, das mit 4 Wochenstunden erteilt
wird und in dem schriftliche Arbeiten vorgeschrieben sind. Wahlpflichtbereich II (Zusätzliches Wahlpflichtfach) Neben dem
Schwerpunktfach muss jede Schülerin und jeder Schüler ab Klasse
9 ein weiteres zweistündiges Wahlpflichtfach wählen, das versetzungswirksam
ist. Als Wahlpflichtfächer werden regelmäßig Musik,
Kunst, Sport, Informatik, Internet, Hauswirtschaft, Deutsch und Streitschlichtung
angeboten. Andere Wahlpflichtfächer ergänzen dieses Angebot. |
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