Wie der Focus berichtet, denkt die Bundesregierung über eine Beschränkung von 0190-Nummern nach. Eine Obergrenze
für die Preise dieser Nummern soll gegen Betrügereien schützen. Die Einschränkung ist für den Fall des
Fehlschlagens der Telekommunikationsdurchführungsverordnung geplant. Es wird ein Nachweis des Betreibers
für eine Dienstleistung angestrebt.
Ob diese Beschränkung auch für die unten genannte "Neue Dialergeneration" gilt ist noch unklar.
Agent G.
"Eine Homepage, privat oder geschäftlich, unterliegt in vielerlei Hinsicht gesetzlichen Bestimmungen. Ein dabei bislang kaum beachteter Aspekt ist die unter Umständen vorliegende Pflicht zur Kenntlichmachung des Anbieters der Website. Seit dem 1. Januar 2002 gelten das "Gesetz über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)" und das geänderte "Teledienstgesetz (TDG)". Im TDG ist festgeschrieben, dass ein Verstoß gegen die Informationspflicht über den Anbieter der Website eine Ordnungswiedrigkeit darstellt und ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro zur folge haben kann. Auch Web-Seiten, die nicht unter das TDG fallen, unterliegen regelmäßig dem Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) mit letztlich den gleichen Rechtsfolgen
Wen betrifft die Impressumspflicht?Dem TDG unterliegt grundsätzlich jede Website, die Angebote zur Individualkommunikation enthält. Individualkommunikation ist geprägt durch die Möglichkeit der direkten Interaktion, wie beispielsweise Onlineshops, Tauschbörsen, Gästebücher, Foren etc. Die Website muss zu dem in gewissem Maße gepflegt werden, d.h. mit neuen Inhalten versehen werden. Eine reine Visitenkarte o. Ä. fällt daher nicht unter das TDG. Ob die Website mit oder ohne Gewinnerzielungsabsichten bereitgestellt wird ist unerheblich.
Was muss angegeben werden?Bei privaten Homepages reicht die Angabe des Namens, der Anschrift sowie der Telefonnummer und der eMail-Adresse des Anbieters. Die angegebene Person muss volljährig und voll geschäftsfähig sein. Bei Jugendlichen ist hier der gesetzliche Vertreter (i.d.R. die Eltern) zu nennen. Bei Freiberuflern und Firmen kommen weitere Pflichtangaben hinzu.
Was kann passieren?Ein Verstoß gegen die Imressumspflicht stellt eine Ordnungsiedrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von 50.000 Euro geahndet werden, was aber bei privaten Homepages nicht der Fall sein wird. Hier sit eher mit geringeren Bußgeldern zu rechnen. Veraussetzung ist jedoch, dass das fehlende Impressum zur Anzeige gebracht wird. Bei gewerblichen Anbietern kann es auch zu Abmahnungen durch Wettbewerb kommen, was nach Informationen aus Anwaltskreisen mittlerweile auch häufiger der Fall ist. (Ralf Monzel/jf)
PC Pr@xis 06/02.
Kostenpflichtige 0190-Dialer sind mittlerweile weit bekannt und waren schon längst in aller
Munde. Ursprünglich wurden diese "Dialer" für User entwickelt, die schnell, ohne lange auf ein
Zugangspasswort warten zu müssen aus dem Internet haben wollten. Sie zahlten per Telefon. Der
Dialer wurde dabei, ausschließlich auf Windows Systemen, ruck zuck aus dem Netz geladen, trennte
die aktuelle Verbindung und wählte sich neu ein. Kostenpflichtige Nachrichtendienste, Spiele, und Programme
schlugen dabei als Telefongebühr für einen "Telefonmehrwert-Dienst" zu Buche. Die Höhe der Kosten kann/konnte
der Anbieter bestimmen. Tolle Idee, erwies sich aber gerade jetz als Fehlschlag. Noch bevor
der Dienst richtig verbreitet war, wurde er missbraucht. Vor allem vor erotische Inhalte haben die
Seitenbetreiber oft einen frei-tarifierbaren 0190-0 Dialer gesetzt. 300 Euro pro Verbindung
wurden so vom Telefonkunden abgebucht, der das Programm womöglich noch nicht mal absichtlich
gestartet hat. Sogar einen Verbindungspreis von 900 Euro hat ein Seitenbetreiber schon verlangt
- dessen (erotische) Website verschwand allerdings sehr schnell wieder aus dem Netz.
Auch scheinbar seriöse Anbieter verwenden teure Dialer. Als besonders frech sind hierbei die
Trittbrettfahrer Homepages zu bezeichnen. Sie stellen, an anderen Stellen kostenloses Material,
auf ihre mit einem Dialer versehene Homepage. Dieses Programm ist ein so genannter 0190-Warner
der gegen die listigen Einwahl-"Hilfen" schützt. Kostenpunkt für das auf der Schutzgemeinschft Trojaner-Info
kostenlos erhältliche Programm: 39,90 Euro.
An der rechtlichen Seite der Dialer ist laut Kripo-Mann Führer nichts zu wollen. "Download und Programmstart werden
in der Regel vom Kunden bestätigt." Betrügerisch sind die Programme nur dann, wenn sie sich selbst als Standard-Vverbindung
installieren. Der User, der nicht regelmäßig sein DFÜ-Netzwerk überprüft, merkt dann nicht
einmal, dass er nur noch über eine teure Verbindung ans Netz geht.
Nun die Warnung an alle ISDN-Nutzer: Anders als beim analogen Modem muss der Dialer
dabei die bestehende Verbindung nicht trennen, um den kostenpflichtigen Dienst anzuwählen, sondern nutzt
einfach den zweiten Kanal!
Nachdem das Düsseldorfer unternehemn HanseNet seine 300-Euro-Dialer bereits vom Markt genommen hat,
haben nun mehrere große Anbieter solcher Programme eine Art freiwillige Selbstkontrolle beschlossen
und wollen in Zukunft dafür garantieren, dass sämtliche Kosten transparent aufgeführt werden; dass Hersteller und Seitenanbieter
genannt sind und dass Dialer sich nicht als Standardverbindungen installieren können.
Wieviel das geplante Gütesiegel nützen wird, ist frelich fraglich. Denn von den per Dialer abgezockten Beträgen bleiben immerhin
80% beim Seitenanbieter. Und auf dessen Tarife haben Dialerfirmen wenig Einfluss.
Kriminalhauptkommisar Führer empfiehlt deshalb
Technische Tipps und rechtliche Infos kostenlos unter
Netzwerk, 16.April 2002