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3.3. Das Friedhofsrecht
Der Friedhof ist rechtlich gesehen keine Grauzone, sondern im Gegenteil eingebettet in Vorschriften, Verordnungen und Verfassungsgesetze. Um dieses näher zu erläutern, sollen solche, die im Rahmen der Bestattung oder Benutzung des Friedhofs relevant sind im folgenden Text dargestellt, die Zuständigkeit für die Einrichtung Friedhof geklärt, Angaben über den Inhalt einer Friedhofsordnung gemacht und auf Unterschiede zwischen kirchlichen und kommunalen Friedhöfen hingewiesen werden.
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