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A.G.B. 1. Allgemeines In den hier niedergelegten Geschäftsbedingungen ist die Firma Seibold Werbetechnik als Lieferant, und der Vertragspartner als Käufer bezeichnet. Alle vom Lieferanten erbrachten Lieferungen und Leistungen unterliegen diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle, daß erteilte Aufträge durch den Lieferanten nicht ausdrücklich bestätigt werden, sind diese Geschäftsbedingungen gültig. Mit Auftragserteilung werden die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen ausnahmslos anerkannt. 2. Schutzrechte Die in den Unterlagen des Lieferanten aufgeführten Produkte tragen Produktnamen welche Handelsmarken des Lieferanten sind, und dürfen, ohne dessen ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht anderweitig verwendet werden. Alle anderen Namensangaben sind Warenzeichen, oder eingetragene Warenzeichen der betreffenden Firmen. Das Copyright für alle bildlichen Darstellungen, Inhalte von Werbemitteln des Lieferanten liegt beim Lieferanten und darf ohne dessen ausdrückliche, schriftliche Genehmigung, ganz oder teilweise, nicht anderweitig verwendet werden. 3. Informationen Alle vom Lieferanten veröffentlichten Informationen sind freibleibend und können ohne vorherige Ankündigung jederzeit geändert werden. Irrtümer sind vorbehalten. Ansprüche irgendwelcher Art mit Bezug auf Inhalte der veröffentlichten Informationen, seien es Preis- und / oder Produktinformationen, können in keinem Falle geltend gemacht werden. 4. Preisangaben Alle Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 5. Lieferungen / Teillieferungen Alle Lieferungen erfolgen ab München auf Gefahr des Käufers. Der Transportweg und Transporteur wird, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, vom Lieferanten festgelegt. Der Lieferant behält sich das Recht zu Teillieferungen vor, es sei denn, mit dem Käufer ist schriftlich etwas anderes vereinbart. 6. Lieferzeiten Vom Lieferanten genannte Lieferzeiten sind Plandaten aus deren Nichteinhaltung keinerlei Ansprüche abgeleitet werden können, es sei denn dem Käufer wurden verbindliche Liefertermine schriftlicht bestätigt. Ist der Lieferant nicht in der Lage, einen verbindlichen, schriftlich bestätigten Liefertermin einzuhalten, so ist der Käufer verpflichtet eine angemessene, und vom Lieferanten schriftlich zu akzeptierende, Nachfrist einzuräumen. 7. Verpackungen Verpackungskosten sind in den aufgeführten Preisen enthalten. 8. Abnahmeverpflichtung / Umtauschrecht Der Käufer ist grundsätzlich zur Annahme der bestellten Ware verpflichtet. Produkte die speziell für einen Käufer angefertigt wurden, wie die individuell gefertigten Mousepads, Druckerzeugnisse allgemein und andere speziell für den Käufer angefertigten Produkte, ist jeder Umtausch ausgeschlossen, es sei denn ein Mangel ist auf das Verschulden des Lieferanten zurückzuführen. 9. Produktdefinitionen / Spezifikationen Für die zweifelsfreie Beschreibung des von ihm benötigten Produktes ist grundsätzlich der Käufer alleinig verantwortlich. Vom Käufer zur Auftragsgrundlage gemachte Spezifikationen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung als Auftragsgrundlage durch den Lieferanten . Wurden aufgrund der Spezifikationen von dem Lieferanten Muster angefertigt und dem Käufer zur Begutachtung vorgelegt, so sind diese Muster als Auftragsgrundlage gültig und ersetzen jegliche vorher vom Käufer bekanntgegebenen Spezifikationen. Wurden dem Käufer mehrere Muster vorgelegt, so ist jeweils das zuletzt vorgelegte Muster die letztgültige Grundlage für die Auftragsausführung und ersetzt alle vorherigen Muster und Spezifikationen. 10. Transportschäden und Angabe von Versicherungswerten im Auftrag Transportschäden jeglicher Art hat der Käufer dem Überbringer der Ware vor Ort und dem Lieferanten sofort unverzüglich mitzuteilen. Ohne sofortige Reklamation von Transportschäden beim Überbringer der Ware und beim Lieferanten kann der Käufer keinerlei Ansprüche geltend machen. Eine Entschädigung für Transportschäden kann höchstens dem vom Überbringer festgelegten Versicherungswert.entsprechen. Wünscht der Käufer einen bestimmten Versicherungswert für den Transport der Ware, so hat er die Höhe des gewünschten Versicherungswertes im Auftrag anzugeben. Die Kosten einer Transportversicherung sind vom Käufer zu tragen. 11. Mängelrügen Mängelrügen, die sich nicht auf Transport-schäden beziehen, sind dem Lieferanten spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bekannt zu geben. Erfolgt die Anzeige jedweder Mängel nicht innerhalb dieser Frist in schriftlicher Form, kann der Käufer keinerlei Ansprüche an den Lieferanten stellen. Eine Mängelrüge kann in keinem Fall eine Forderung aus Folgeschäden begründen. 12. Warenrücksendungen jeglicher Art Warenrücksendungen, ungeachtet des Anlasses für die Rücksendung, werden vom Lieferanten nur angenommen, wenn die Warenrücksendung frei Haus erfolgt, der Käufer die Rücksendung dem Lieferanten avisiert hat, und dieser mit der Rücksendung einverstanden ist, 13. Toleranzen Bei Mauspads können bedingt durch Druck und Schneidarbeiten Toleranzen von +/- 2 mm zum freigebenen Muster auftreten. Diese Toleranzen berechtigen nicht zum Umtausch der Ware. 14. Garantie Das Lieferprogramm des Lieferanten besteht aus selbst hergestellten und aus Produkten, die anderweitig hergestellt werden. Wir gewähren daher regelmässig die ges. Garantiezeit von 6 Monaten ab Lieferung. Im Falle unsachgemäßer Anbringung oder Handhabung der vom Lieferanten gelieferten Waren erlischt jeglicher Garantieanspruch. Ist ein Garantieanspruch berechtigt, entsteht mit dem Garantieanspruch in keinem Falle irgendein Anspruch auf den Ersatz von irgendwelcher Folgeschäden. Für Fremdprodukte werden ausschließlich Garantieleistungen im Rahmen des Vorlieferanten erbracht. Für im Ausland bezogene Waren übernimmt der Lieferant die Gewährleistung laut § 477 des BGB. Alle Garantieansprüche des Käufers können nur auf Beseitigung eines Mangels in angemessener Zeit oder Auflösung des Kaufvertrages im Einverständnis mit dem Lieferanten lauten. Ansprüche auf Folgeschäden jeglicher Art können seitens des Käufers in keinem Falle geltend gemacht werden. 15. Zahlungsbedingungen Auftragsgrundlage sind grundsätzlich die, in der zum Auftragszeitpunkt gültigen Preisliste des Lieferanten , aufgeführten Zahlungsgebühren von DM 25,00 zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Mahnung und der Entrichtung von Verzugszinsen von 3% über dem zum Fälligkeitstag geltenden Landeszentralbank-Diskontsatzes für den Zeitraum des Fälligkeitstages der Rechnung bis zum Eingang der Zahlung beim Lieferanten. Unberechtigte Skontoabzüge sind unbezahlte Anteile des Kaufpreises und unterliegen den gleichen vorgenannten Bedingungen bezüglich der Mahngebühr und der Verzugszinsen. 15. Eigentumsvorbehalt Der Lieferant behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware solange vor, bis der gesamte Kaufpreis bezahlt ist. Be- und Verarbeitung der Waren erfolgt immer im Auftrag des Lieferanten , ohne daß ihm daraus Kosten in Rechnung gestellt werden. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen der diesem Eigentums-vorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand Für beide Parteien gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Landau in Niederbayern als vereinbart. Seibold
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