"Schwarzfahren
ist in den Begriffen des StGB "Erschleichen von Leistungen"
und wird gemäß § 265a StGB mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder
Geldstrafe bestraft. Das "erhöhte Beförderungsentgelt"
ist die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkehrsunternehmen
eingeführte Vertragsstrafe."
Diese Seite
soll nicht zum Fahren ohne Fahrschein aufrufen! Sie beschäftigt
sich stattdessen kreativ mit den Gründen dafür, dokumentiert
und weist auf Material zum Thema hin.
Mehr juristische
Infos auch im Bereich "Medien"
(Texte), "Ansage" (Tipps) und
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Uns ist bewußt,
dass die Verwendung des Wortes "schwarzfahren" diskriminierend
wirken kann. Deshalb versuchen wir, es so selten wie möglich
zu verwenden.
Alternative
Sprachmöglichkeiten sind z.B. "fahren ohne Ticket"
oder "umsonst fahren"
Material anderer Personen oder Gruppen haben wir jedoch unverändert
gelassen.
Mehr
Infos zur diskriminierenden Wirkung des Wortes hier
und hier.
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