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AUFSICHT (Juristisches / ...)
 
 
 
JURISTISCHES

"Schwarzfahren ist in den Begriffen des StGB "Erschleichen von Leistungen"
und wird gemäß § 265a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
Geldstrafe bestraft. Das "erhöhte Beförderungsentgelt" ist die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkehrsunternehmen eingeführte Vertragsstrafe."

Diese Seite soll nicht zum Fahren ohne Fahrschein aufrufen! Sie beschäftigt sich stattdessen kreativ mit den Gründen dafür, dokumentiert und weist auf Material zum Thema hin.

Mehr juristische Infos auch im Bereich "Medien" (Texte), "Ansage" (Tipps) und "Fundbüro" (Links).

 
INHALTE DES ANGEBOTS

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RASSISMUS?

Uns ist bewußt, dass die Verwendung des Wortes "schwarzfahren" diskriminierend wirken kann. Deshalb versuchen wir, es so selten wie möglich zu verwenden.
Alternative Sprachmöglichkeiten sind z.B. "fahren ohne Ticket" oder "umsonst fahren"
Material anderer Personen oder Gruppen haben wir jedoch unverändert gelassen.
Mehr Infos zur diskriminierenden Wirkung des Wortes hier und hier.

 
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