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ANSAGE (Aktionsideen - Kontrolle)
 
 
Erfahrungsberichte und Details zum Kontrollieren der Kontrolleure

Bevor KontrolleurInnen das Recht haben, Dich zu kontrollieren, müssen sie sich als berechtigt ausweisen. Dazu zeigen sie ihren Kontrollausweis. Bitte den/die KontrolleurIn, den Ausweis umzudrehen. Auf der Rückseite steht "Nur gültig in Verbindung mit dem Betriebsausweis der BVG". Verlange, auch diesen zu sehen und überprüfe, ob dieser noch gültig ist (vor allem nach dem Jahreswechsel kann es durchaus passieren, dass dieser abgelaufen ist).

Es kann vorkommen, dass Kontrolleure nur ihren Betreibsausweis der BVG zeigen. Auch dieser ist allein nicht gültig. Einige Kontrolleure versuchen, das Zeigen ihres Betriebsausweises (oder des anderen) zu vermeiden oder fragen, wie du darauf kommen würdest, dass es noch einen zweiten Ausweis gibt. Du kannst einfach auf die Kundenzeitschrift "BVG Info" verweisen, in der das Anfang 2004 erklärt wurde. Beharre darauf, erst deren beide Ausweise zu sehen.

Je nachdem, wie gut der Kontrolleur/die Kontrolleurin den Ausweis verpackt hat, kann es sein, dass die nächste Station naht, bevor sie dein Ticket sehen konnten. Dann wirst du in der Regel gebeten mit auszusteigen. Verweigere das mit den Worten: "Ich weiß, dass ich einen Fahrschein habe, also warum sollte ich aussteigen?" Nach kurzer Diskussion ist der Halt vorbei und du sitzt immer noch in der Bahn. Mindestens ein Kontrolleur wird in der Regel bei dir bleiben und deinen Fahrschein kontrollieren.

Außerdem wird gerne gedroht, dass es strafbar ist, den Kontrolleuren das Zeigen des Tickets zu verweigern oder absichtlich zu verzögern. In den Beförderungsbedingungen steht "Fahrgäste müssen ihre Fahrausweise nach Aufforderung unverzüglich vorzeigen". Du kannst aber auf dein Recht bestehen, erst zu wissen, ob du es überhaupt mit einem echten Kontrolleur zu tun hast. Wenn er es nicht zwischen zwei Bahnhofsaufenthalten findet, ist das nicht dein Problem.
"Warum sollte jemand freiwillig als Kontrolleur ausgeben?" fragen gestresste Kontrolleure. Du kannst ganz lässig auf den Roman "Schwarzfahrer" (siehe Bücher) verweisen, in dem genau das geschildert wird. Außerdem ist es nicht selten, dass Fahrgäste aus Jux "Die Fahrausweise mal bitte" in den Waggon brüllen.

Bist Du an dem Punkt angelangt, dass die Kontrolleure selbstverschuldet eine Station zu weit fahren mussten und dich nicht mal wegen "schwarzfahren" piesacken können, fangen sie manchmal an zu schimpfen oder dich zu bedrohen: "Warte, wenn ich dich privat auf der Straße sehe". Merke dir dann deren Beleidigungen so genau wie möglich. Bei der BVG solltest du dann schnell eine Beschwerde einreichen.

 
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