Bevor KontrolleurInnen
das Recht haben, Dich zu kontrollieren, müssen sie sich als
berechtigt ausweisen. Dazu zeigen sie ihren Kontrollausweis. Bitte
den/die KontrolleurIn, den Ausweis umzudrehen. Auf der Rückseite
steht "Nur gültig in Verbindung mit dem Betriebsausweis
der BVG". Verlange, auch diesen zu sehen und überprüfe,
ob dieser noch gültig ist (vor allem nach dem Jahreswechsel
kann es durchaus passieren, dass dieser abgelaufen ist).
Es kann vorkommen,
dass Kontrolleure nur ihren Betreibsausweis der BVG zeigen. Auch
dieser ist allein nicht gültig. Einige Kontrolleure versuchen,
das Zeigen ihres Betriebsausweises (oder des anderen) zu vermeiden
oder fragen, wie du darauf kommen würdest, dass es noch einen
zweiten Ausweis gibt. Du kannst einfach auf die Kundenzeitschrift
"BVG Info" verweisen, in der das Anfang 2004 erklärt
wurde. Beharre darauf, erst deren beide Ausweise zu sehen.
Je nachdem,
wie gut der Kontrolleur/die Kontrolleurin den Ausweis verpackt hat,
kann es sein, dass die nächste Station naht, bevor sie dein
Ticket sehen konnten. Dann wirst du in der Regel gebeten mit auszusteigen.
Verweigere das mit den Worten: "Ich weiß, dass ich einen
Fahrschein habe, also warum sollte ich aussteigen?" Nach kurzer
Diskussion ist der Halt vorbei und du sitzt immer noch in der Bahn.
Mindestens ein Kontrolleur wird in der Regel bei dir bleiben und
deinen Fahrschein kontrollieren.
Außerdem
wird gerne gedroht, dass es strafbar ist, den Kontrolleuren das
Zeigen des Tickets zu verweigern oder absichtlich zu verzögern.
In den Beförderungsbedingungen steht "Fahrgäste müssen
ihre Fahrausweise nach Aufforderung unverzüglich vorzeigen".
Du kannst aber auf dein Recht bestehen, erst zu wissen, ob du es
überhaupt mit einem echten Kontrolleur zu tun hast. Wenn er
es nicht zwischen zwei Bahnhofsaufenthalten findet, ist das nicht
dein Problem.
"Warum sollte jemand freiwillig als Kontrolleur ausgeben?"
fragen gestresste Kontrolleure. Du kannst ganz lässig auf den
Roman "Schwarzfahrer" (siehe Bücher)
verweisen, in dem genau das geschildert wird. Außerdem ist
es nicht selten, dass Fahrgäste aus Jux "Die Fahrausweise
mal bitte" in den Waggon brüllen.
Bist Du an
dem Punkt angelangt, dass die Kontrolleure selbstverschuldet eine
Station zu weit fahren mussten und dich nicht mal wegen "schwarzfahren"
piesacken können, fangen sie manchmal an zu schimpfen oder
dich zu bedrohen: "Warte, wenn ich dich privat auf der Straße
sehe". Merke dir dann deren Beleidigungen so genau wie möglich.
Bei der BVG solltest du dann schnell eine Beschwerde
einreichen.
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