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Die Ålandinseln

Haus auf den Ålandinseln
Die Ålandinseln sind ein demilitarisiertes, und laut Grundgesetz einsprachig schwedisches Gebiet mit einer durch internationale Garantien gesicherten Selbstverwaltung. Sie bestehen aus mehr als 6.500 Inseln und Schären, von denen 6.400 größer als 3000 qm sind. Die größte Insel ist auch die Hauptinsel, deren Fläche über 70% der Gesamtfläche ausmacht, und auf der 90% der Bevölkerung wohnen.
Kanonen aus alten Kriegen
Die Ålandinseln haben heute die grösste Einwohnerzahl seit je. Nach einer Reiseschilderung von F.W. Radloff aus dem 18. Jahrhundert lebten damals dort gut 11.000 Menschen auf 80 bewohnten Inseln. Im Jahre 1905 waren es ca. 22.000 Menschen auf 150 Inseln. Heutzutage sind viele Inseln miteinander oder mit der Hauptinsel durch Brücken und Dämme verbunden. Andere sind wiederum entvölkert, so dass die 25.000 Einwohner auf nur 50 Inseln verteilt sind. Gut 40% der Bevölkerung wohnen heute in der einzigen Stadt der Ålandinseln, in Mariehamn. Die Ålandinseln haben eine typische Schärenlandschaft, bestehend aus tausenden großen und kleinen Inseln, Eilande, Schären und Klippen, die von Naturkräften damals wie heute geformt werden. Rasche Veränderungen prägen das Landschaftsbild zwischen Land und Wasser, helle Lichtungen, dunkle Berge und Wälder. Die verschiedenen Arten im Pflanzen- und Tierreich und der auffallende Artenreichtum der Flora und Fauna, geben der Natur ihren besonderen Charakter. Im Åländischen Gemeinwesen ist der Naturschutz im allgemeinen recht weit fortgeschritten, es gibt ein eigenes Naturschutzgesetz und besondere Schutzverordnungen für die wilde Flora und Fauna. Das Åländische Nutzungsrecht "Allemans rätten", ist in einigen Bereichen stärker eingeschränkt als in Schweden und Finnland.
Natur auf den Ålandinseln
An die fünfzig Gewächse, u.a. die meisten Orchideen sowie selbstverständlich die meisten Säugetiere und Vogelarten, stehen unter Naturschutz. Ausgenommen sind Wildarten, die in den Jagdgesetzen näher beschrieben werden. Laut Beschluß der Åländischen Landesregierung sind alle hier vorkommenden Froscharten und Reptilien, mit Ausnahme der Kreuzotter, sowie bestimmte gefährdete Schmetterlingsarten geschützt.

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