C. Thommen
Kernmattstrasse 39
4102 Binningen
 
Binningen, den 16. Februar 01

Betr .: Hausverbot im TAT

Sehr geehrter Herr C. Thommen

Wir sehen uns leider gezwungen, Ihnen aus nachfolgenden Gründen bis auf weiteres den Zutritt zu unserem Lokal zu verweigern.
 


Wir bitten Sie, für unser an Sie ausgesprochenes Hausverbot zu respektieren
 

Daniel Perret-Jeanneret

Geschäftleiter TAT
 
 

THC home
Antwort vom 17. 2. 01