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C. Thommen |
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Kernmattstrasse
39 |
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4102 Binningen |
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Binningen, den 16.
Februar 01 |
Betr .: Hausverbot
im TAT
Sehr geehrter Herr
C. Thommen
Wir sehen uns leider gezwungen, Ihnen aus nachfolgenden Gründen bis auf weiteres den Zutritt zu unserem Lokal zu verweigern.
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Sie haben mich und das Team in Anwesenheit von Gästen als 'Webstübeler' betitelt (Zeugen vorhanden).
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Sie haben ohne um Erlaubnis zu fragen diverse Spiele und ausschliesslich für Ihren persönlichen Gebrauch Nützliches auf unseren PC's installiert.
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Sie haben ohne unser Wissen Ihre mehrseitige Beschwerde gegen TAT auf mehreren PC's in aufwieglerischer Art und Weise so installiert, dass jeder Intenetbenützer darauf stossen konnte.
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Sie haben ständig in unserem Lokal herumgeschnüffelt und krampfhaft nach Gründen gesucht, um uns einen Strick drehen zu können, sodass wir uns seit längerem in Ihrer Präsenz unwohl, verunsichert und beobachtet frühlten.
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Aus Ihrem Verhalten in letzter Zeit mussten wir den Eindruck gewinnen, dass Sie das TAT einzig aus Gründen der Suche nach einer Möglichkeiten zur Schädigung desselben besuchten
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Wir vermissten jegliche Wertschätzung uns gegenüber.
Wir bitten Sie, für unser an Sie ausgesprochenes Hausverbot zu respektieren
Daniel Perret-Jeanneret
Geschäftleiter
TAT