Mit der Wehrmacht kamen auch die SS, der SD, die Gestapo und andere NS-Organe nach Polen. Heydrich und Heinrich Himmler, der Reichsführer SS, bildeten Einsatzkommandos, die sofort mit Massenverhaftungen, Razzien und Hinrichtungen begannen. Es kam zu Massakern, und die Gestapo praktizierte die Folter und die Gehirnwäsche. Im GG regierten an Stelle von Behörden der NSDAP hohe SS-Führer.
Das NS-Recht wurde nun auch in den deutsch besetzten Gebieten Polens eingeführt, und im GG galt ein Sonderstrafrecht: Alle Tätigkeiten, die gegen das Naziregime gerichtet waren, wurden mit schweren Strafen (vielfach mit der Todesstrafe) belegt, und bei manchen Verbrechen wurden oft ganze Familien oder unbeteiligte Personen verurteilt, [1] wie die folgende Kundmachung des SIPO- und SD-Kommandanten für den Distrikt Warschau vom 11. Februar 1941 zeigt:
"BEKANNTMACHUNG
27 polnische Mörder... sind durch das Standgericht der Sicherheitspolizei zum Tode verurteilt worden. Die Verbrecher haben heimtückische und hinterhältige Überfälle auf Deutsche... ausgeführt... Wegen der Hinterhältigkeit und Verabscheuungswürdigkeit ihres Verhaltens sind diese Verbrecher heute öffentlich durch den Strang hingerichtet worden." [2]
Wie erniedrigend das NS-Recht die nichtdeutsche Bevölkerung behandelte, zeigt der folgende Befehl des Polizeichefs von Toruń (Gau Danzig-Westpreußen) vom Oktober 1939:
"Um frechem Benehmen eines gewissen Teiles der polnischen Bevölkerung vorzubeugen, verordne ich, was folgt:
1. Polnische Bürger beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, Vertretern deutscher Behörden -sofern letztere an der Uniform oder an der Armbinde erkennbar sind- aus dem Weg zu gehen. Die Straße gehört den Siegern - nicht den Besiegten.
[...]
3. Der deutsche Gruß durch das Heben der rechten Hand und den Gruß 'Heil Hitler' ist den Polen verboten.
4. In Geschäften und auf Märkten müssen zuerst die Vertreter der deutschen Behörden, ihre Angehörigen und alle deutschen Staatsbürger bedient werden und erst nach ihnen die Besiegten.
[...]
10. ...Diejenigen Polen, die noch nicht begriffen haben, dass sie die Besiegten sind - und wir die Sieger,... unterliegen strengster Bestrafung." [3]
Die polnische Kultur wurde völlig vernichtet: Fast alle Kultureinrichtungen wurden geschlossen, die polnische Presse wurde durch NS-Zeitungen in polnischer Sprache ersetzt. Anders als im Reich und in den meisten anderen deutsch besetzten Gebieten wurde der Besitz von Rundfunkempfängern allen Nichtdeutschen verboten; [4] als Ersatz dienten Lautsprecherdienste.
1) Solche Kollektivstrafen nannten die Nazis "Sippenhaft". [¶]
2) aus: Bekanntmachungen über Todesurteile vom SS-Führer in Warschau, DÖW, Akte 4875. [¶]
3) zit. in: Siergiejczyk, Historia 4, S. 130. [¶]
4) Von solchen Verboten waren im Reich nur die Juden betroffen. [¶]
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