Sofort nach dem Polenfeldzug waren auch die polnischen Juden den gleichen Schikanen ausgesetzt wie die Juden in allen übrigen Gebieten unter nazideutscher Herrschaft: Die »Nürnberger Gesetze« von 1935, die Ehen zwischen Juden und Nichtjuden verboten, wurden nun auch in Polen wirksam, und der AB-Aktion [1] fielen besonders Autoritäten jüdischer Abstammung zum Opfer. Viele Juden mussten bei "wilden" Razzien ihr Leben lassen.
Sehr früh kamen die Nazis auf die Idee, alle polnischen Juden deutlich kennzeichnen zu lassen uned so deren Diskriminierung zu fördern: Am 28. September 1939 wurde der »Judenstern«, ein gelbes Stück Stoff in Form eines Davidsterns oder eine Armbinde mit blauem Davidstern, in der Stadt Włocławek (Gau Wartheland; 60 km südöstlich von Toruń) eingeführt, und schon am 1. Dezember war er im gesamten Distrikt Krakau Pflicht:
"Der Distriktschef von Krakau
ANORDNUNG
Kennzeichnung der Juden im Distrikt Krakau
Ich ordne an, dass alle Juden im Alter von über 12 Jahren im Distrikt Krakau mit Wirkung vom 1.12.1939 ausserhalb [sic!] ihrer eigenen Wohnung ein sichtbares Kennzeichen zu tragen haben.
[...]
Als Kennzeichen ist am rechten Oberarm... eine Armbinde zu tragen, die auf weissem [sic!] Grunde... einen blauen Zionstern zeigt.
[...]
Juden, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben strenge Bestrafung zu gewärtigen.
[...]
Krakau, den 18.11.1939" [2]
Doch auch gegenüber den nichtjüdischen Polen waren die polnischen Juden benachteiligt: Sie wurden zur Zwangsarbeit verpflichtet, und ihre Lebensmittelrationen waren viel kleiner. Der »Judenstern« machte Schule: Am 19. September 1941 wurde er im gesamten Machtbreich Hitlers Pflicht.
1) siehe Abschnitt 4.2.2 [¶]
2) zit. in: Piekałkiewicz, Der Zweite Weltkrieg, S. 139. [¶]
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