| Alles was Du sagen willst oder meinst sagen zu müssen, kannst Du auch später aussagen, nachdem Du Dich mit FreundInnen, EA und AnwältInnen beraten hast. Die Aussageverweigerung kann Dir in einem Prozeß nicht negativ angelastet werden. |
| Warum Aussageverweigerung? | Inhalt | Das Problem mit den Teilaussagen |