Das Problem mit den Teilaussagen


In der Vergangenheit haben Menschen immer wieder Teilaussagen gemacht, z.B. weil sie mit Umständen aus ihrem Leben unter Druck gesetzt worden sind. Das können Dinge sein wie Schwarzarbeit, Kinder oder sowas, was sie über Dich wissen. Überlege Dir vorher, mit was Du unter Druck gesetzt werden könntest und versuche ihn abzubauen, indem Du mit FreundInnen darüber sprichst.
Rechtlich sieht es so aus: wenn Du eine oder mehrere Fragen beantwortest, aber zu anderen schweigst, können diese Teilaussagen gegen Dich verwendet werden, weil vermutet werden kann, daß Du zu den nicht beantworteten Fragen etwas zu verschweigen hast!!
Wenn Du trotz besseren Wissens eine Aussage gemacht hast, behalte es nicht für Dich, sondern wende Dich an FreundInnen oder den EA und eine/n AnwältIn, um den weiteren Umgang damit zu klären.
Toll ist das natürlich nie, aber 'Fehler' können allen passieren. (Mach auf jeden Fall ein Gedächtnisprotokoll von Deiner Aussage.)

Vor Gericht müssen nur die üblichen Angaben gemacht werden:
Name, Geburtsdatum und -ort, Meldeadresse, Staatsangehörigkeit und ungefähre Berufsbezeichnung.
Ansonsten gilt: Generelles Aussageverweigerungsrecht!


Aussageverweigerung als BeschuldigteRInhaltAussageverweigerung als ZeugIn