ED-Behandlung


Wenn Du bei Demos oder Aktionen festgenommen wirst, kannst Du erkennungsdienstlich behandelt werden. Dies ermöglicht dem Staatsapparat, Daten über Dich zu sammeln, um Dich z.B. bei anderen Gelegenheiten leichter zu identifizieren.

Du bist nicht dazu verpflichtet, "aktiv" mitzuarbeiten, dazu gehört z.B. Du mußt nicht auf Befehl im Raum herumlaufen (Bewegungsprofil), brauchst bei den Fotos nicht nett zu gucken - oder Deine Fingerabdrücke verwischen immer wieder...
Alle Maßnahmen müssen der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn z.B. zur Aufklärung der angeblichen Straftat nur Fotos nötig sind, dürfen eigentlich keine Fingerabdrücke genommen werden.
In dieser Situation solltest Du aber keine Diskussion anfangen. Schnell ist der Satz gesagt: "Für das, was ich gemacht habe, brauchen Sie doch keine Fingerabdrücke" - "Ah- und was haben Sie denn gemacht?" wird die Antwort des Polizisten sein.
In jedem Fall solltest Du Widerspruch gegen die ED-Behandlung einlegen. Achte darauf, daß Dein Widerspruch zu Protokoll genommen wird.

Wenn Du wieder zuhause bist - oder auch nach einiger Zeit solltest Du die Löschung der Daten aus der ED-Behandlung bei der zuständigen Bezirksregierung und der Staatsanwaltschaft (für's Wendland ist das Lüneburg) beantragen. (Diese Löschung nicht handschriftlich beantragen - unnötige Schriftprobe.)
Ohne einen Löschantrag werden die Daten aus der ED-Behandlung erst nach etwa fünf Jahren - wenn nicht in der Zwischenzeit etwas vorgefallen ist - vernichtet. Eine Benachrichtigung über die Löschung erfolgt nicht. Es empfiehlt sich also, bei den zuständigen Stellen nachzufragen, was über Deine Person gespeichert ist und gleichzeitig die Löschung zu beantragen. Sie sind verpflichtet, darüber Auskunft zu geben.
Erhältst Du eine Nachricht, daß Deine Daten gelöscht sind, so ist dies möglicherweise wahr. Auf jeden Fall können diese Daten dann, da sie offiziell nicht existieren, nicht mehr vor Gericht verwendet werden.
Anfragen an:


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