An und in der Wanne:
In der Gefangenensammelstelle hast Du das Recht:
Außerdem:
| Wenn bei Dir 'nur' eine Identitätsfeststellung erfolgen soll, ist die Polizei "gehalten", Dich spätestens nach 6 Stunden laufen zu lassen. Wird Dir eine Straftat oder Ordnungswidrichkeit vorgeworfen, können sie Dich bis zu 4 Tage festhalten (nach dem neuen NGefAG). In diesem Fall steht im Gesetz, soll "unverzüglich" eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Dauer der Freiheitsbeschränkung herbeigeführt werden. Du solltest Widerspruch gegen die "Gewahrsamname" einlegen und die richterliche Überprüfung beantragen. |
| Inhalt | Widersprüche gegen Festnahme und ED-Behandlung |