From: "Walter Keim" <wkeim@online.no>
To: <otto.schily@bundestag.de>
Cc: <bundeskanzler@bundeskanzler.de>;
<Joschka.Fischer@Bundestag.De>
"Justizministerin Däubler-Gmelin" <herta.daeubler-gmelin@bundestag.de>;
Sent: 8. september 2001 15:57
Subject: Kabinettsvorlage Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrter Herr Minister Schily!
Ich habe gelesen, dass Sie im September im Bundeskabinett den Entwurf eines
Informationsfreiheitsgesetzes einbringen werden.
Nach der Einführung der Informationsfreiheit 1766 in Schweden gibt es nun
solche Gesetze in allen Ländern der EU außer Deutschland. Deshalb ist die
Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Deutschland überfällig.
Eine erfolgreiche Durchführung dieses notwendigen, positiven und
zukunftsorientierten Gesetzes kann zeigen, dass die Regierung Schröder nach
der Stagnation der Kohl-Ära die notwendige Entschlusskraft besitzt um die
Zukunft zu bewältigen. Das Bündnis 90/Die Grünen haben durch ihren
Gesetzesvorschlag vor 4 Jahren gezeigt, dass sie den Willen besitzen,
Deutschland aus seiner Schlußlichtposition in diesem Gebiet zu befreien.
Leider fällt der Referentenentwurf des BMI vom 20.12.200 in vieler Hinsicht
hinter die Landesgesetze zurück und benötigt Nachbesserungen um Deutschland
an die internationale Entwicklung heranzuführen, insbesondere was die
Bearbeitungszeiten, Beschwerdemöglichkeiten und die Kosten für die
Akteneinsicht betrifft ("bis zu 1000 DM"), die prohibitiv hoch sind,
verglichen mit anderen Ländern z. B. Skandinavien. Sollten auch die
Verwaltung skeptisch sein, so kann hier aus der Sicht des Bürgers mehr
Demokratie gewagt werden: http://www.walter.keim.to/IFG_mit_mehr_Demokratie.htm
Transparency International macht in seiner Stellungnahme zum Informationsfreiheitsgesetz ähnliche Vorschläge.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
E-mail: wkeim@online.no
Support Freedom of Information: http://www.walter.keim.to/foil.htm#e-mail
Homepage: http://aitel.hist.no/~walterk
Nach Gesetzen 1919
in Finnland, 1949 in
Schweden, 1966
in den USA, 1970 in
Norwegen, 1985 in Dänemark
und 1996
in Island ist das deutsche Informationsfreiheitsgesetz überfällig
und notwendig um mit der internationalen Entwicklung Schritt zu
halten. Ein
Rechtsvergleich zeigt, dass Deutschland das einzige Land in der EU ist ohne ein IFG.
Auch viele anere Länder in Europa haben die Informationsfreiheit in der
Verfassung und/oder Gesetzen verankert.
Nach Gesetzen in allen Ländern der EU, sowie den Bundeländern Brandenburg,
Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind IFG notwendig um mit der internationalen
Entwicklung Schritt zu halten. Oppositionsparteien in den Ländern Bayern, Bremen, Hessen,
Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben parlamentarische Initiativen zur
Verabschiedung von IFG ergriffen. Für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland sind keine Gesetzesinitiativen bekannt.
Unterstüzt Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern:
Bayern,
Bremen,
Hessen,
Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Thüringen
mit folgender E-Mail:
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen. Die demokratischen
Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem
Leitprojekt des Programms "Moderner Staat - moderne
Verwaltung" unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Ich hoffe auf breite
Zustimmung, da es sich hierbei um wichtige demokratische Rechte handelt, die in
allen EU Staaten und auch 3 Bundesländern gewährt werden.
(Diese E-Mails gehen an die Fraktionen, die dem Antrag auch zustimmen müssen
mit Kopien an die Antragsteller. Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen,
kann aber natürlich verändert werden).