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Die
Informationsfreiheit wurde 1766 in Schweden eingeführt und hat
heute dort Verfassungsrang.
Damit wurde das Informationszugangsrecht zu amtlichen
Informationen zum "Jedermanns-Recht", das Verwaltungshandeln
transparenter macht, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen. Nach
Informationsfreiheitsgesetzen in fast allen Ländern der EU und Europa ist das deutsche Informationsfreiheitsgesetz überfällig
und notwendig um mit der internationalen Entwicklung Schritt zu
halten. Ein Rechtsvergleich
zeigt, dass Deutschland das Schlusslicht in
der EU
und Europa ist. Der globale Trend ist, die Informationsfreiheit
in der Praxis als Menschenrecht anzuerkennen. Viele Staaten garantieren die
Informationsfreiheit in der Verfassung. Fast alle
Staaten in Europa und alle
entwickelten Länder kennen die Informationsfreiheit.
Das Bundesinnenministerium hat im Frühjahr 2001 alle eingeladen an der Diskussion über die Einführung der Informationsfreiheit teilzunehmen. So begann mein Interesse.
Informationsfreiheitsgesetze skandinavischer, englisch und deutsch sprechender Länder.
Albanien, Argentinien - Australien
- Belarus
- Belgien
-
Belize -
Bosnien und Herzegowina -
Brasilien
- Bulgarien -
Deutschland -
Dänemark
-
Eritrea
-
Estland - Europäische
Union - Finnland - Fidschi
-
Frankreich
- Georgien
-
Griechenland -
Großbritannien - Hongkong -
Indien - Island
- Israel
-
Irland -
Italien -
Jamaika - Japan
- Kanada -
Kolumbien -
Lettland - Litauen -
Luxemburg -
Malawi - Mazedonien -
Mexiko -
Moldawien - Mongolei
-
Mosambik - Nepal -
Neuseeland -
Niederlande
- Nigeria -
Norwegen
-
Österreich - Pakistan
-
Panama -
Peru
-
Philippinen - Polen -
Portugal
- Rumänien -
Russische Föderation - Schweden
-
Schweiz -
Slowakei -
Slowenien - Südafrika - Südkorea
- Spanien
- Tansania
- Thailand - Tschechische
Republik -
Uganda
- Ungarn
-
Ukraine -
Usbekistan - Trinidad
und Tobago - Vereinigte Staaten von
Amerika.
In
Schweden (Verfassung
: Chapter
2, Article 1 Paragraph (1), 2)), Finnland (Verfassung,
Section 12) und der Charta
der EU (Artikel 42) ist die Informationsfreiheit in der
Verfassung verankert. Auch in vielen anderen Ländern
wie z. B. Albanien
(Art. 23), Belgien
(Art. 32), Niederlanden
(Art. 110), Portugal
(Art. 268), Spanien
(Art. 105 b), Thailand
(Sec. 58), Nepal
(Art. 16), den Philippinen (Art. III, Sec.
7), Malawi
(Art. 37), Tansania
(Art. 18(2)), Mosambik
(Art. 74), der südafrikanische
Republik (Sec. 16), Argentinien
(Art. 43), Peru (Art.
200(3)), Mazedonien
(Art. 16), Rumänien
(Art. 31), Bulgarien
(Art. 41), Estland
(Art. 44), Ungarn (Art.
61), Litauen
(Art. 25), Moldawien (Art.
34), Polen
(Art. 61), Slowenien
(Art. 39), Slowakei
(Art. 26), Tschechien (Art.
17), Weißrussland
(Art. 34), und der Russische
Föderation (Art. 29) ist das Recht auf Zugang zu amtlicher
Information verfassungsrechtlich garantiert.
Das in der EU Charter der Grundrechte gegebene Einsichtsrecht gilt gegenüber dem Europäische Parlament, dem Rat und der Kommission.
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Informationsfreiheitsgesetze sind zuerst in den
Luxemburg,
Kroatien,
Weißrussland (nur
für Journalisten)
und Jugoslawien (Montenegro,
Serbia)
beraten über Informationsfreiheitsgesetze. Wenn diese 4 Länder
2002 Gesetze beschließen, wird Deutschland das einzige
Land in Europa ohne Informationsfreiheit sein. Die genauen Details
von Christoph
Sobotta für unter andrem europäischen Staaten findet
sich hier: http://www.rz.uni-frankfurt.de/~sobotta/FOI_MS.htm.
Deutschland ist fast das einzige Land in der EU ohne IFG: Kartenübersicht.
)* siehe ARTICLE 19: http://www.article19.org/docimages/1116.htm
(ISBN 1 902598 44 X)
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Die
Menschenrechtsorganisation ARTIKEL
19 stellt zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit
weitgehend als Menschenrecht
anerkannt ist: http://www.article19.org/docimages/1116.htm#1.6.
Den Deutschen wird dieses Menschenrecht im Bund und 12 Bundesländern
vorenthalten.
Unterstützt die Informationsfreiheit
als Menschenrecht, mit
folgender E-Mail an das Bundesministerium des Innern (hier
klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen.
Deutschland sollte wie alle andren Staaten der EU die
Informationsfreiheit einführen gemäss der Empfehlung (81) 19
des Europarates aus dem Jahre 1981.
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt zusammenfassend
fest, dass die Informationsfreiheit als Menschenrecht anerkannt
ist: http://www.article19.org/docimages/1116.htm#1.6. Den
Deutschen wird dieses Menschenrecht im Bund und 12 Bundesländern
vorenthalten.
(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen
aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert
und ergänzt werden).
Nach
Gesetzen in fast allen Ländern der EU, sowie den Bundesländern Brandenburg,
Berlin,
Schleswig-Holstein
und Nordrhein-Westfalen
sind IFG notwendig um mit der internationalen Entwicklung Schritt
zu halten. Oppositionsparteien in den Ländern Baden-Württemberg,
Bayern, Hessen, Sachsen hatten parlamentarische Initiativen zur
Verabschiedung von IFG ergriffen, die niedergestimmt wurden. In Bremen,
Hamburg,
Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz,
Sachsen-Anhalt
und Thüringen
sind Gesetzentwürfe in der Beratung. Für Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland sind keine Gesetzesinitiativen
bekannt. In Nordrhein-Westfalen
stimmten alle Parteien der Informationsfreiheit zu.
Zusammenfassend haben also 4 Länder Informationsfreiheit, 6 beraten darüber, 4
haben dagegen gestimmt und für 2 Länder
sind noch keine Gesetzentwürfe bekannt.
Unterstützt Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern:
Bayern,
Bremen,
Hessen,
Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Thüringen
mit folgender E-Mail:
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen. Die demokratischen
Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem
Leitprojekt des Programms "Moderner Staat - moderne
Verwaltung" unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Ich
hoffe auf breite Zustimmung, da es sich hierbei um wichtige
demokratische Rechte handelt, die in allen EU Staaten und auch 4
Bundesländern gewährt werden.
(Diese E-Mails gehen an die Fraktionen, die dem Antrag auch
zustimmen müssen mit Kopien an die Antragsteller. Leider wird
nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen, kann aber
natürlich verändert werden).
Nach
Gesetzen 1766 (1949) in
Schweden, 1919
in Finnland, 1966
in den USA, 1970 in Norwegen und 1985
in Dänemark ist die Informationsfreiheitsgesetz in der EU und fast allen
Mitgliedsländern eingeführt. Der Europarat hat 1981 in der Empfehlung "Recommendation
No. R (81) 19" seinen Mitgliedsstaaten die Informationsfreiheit
empfohlen. Aber einige wenige Mitgliedsländer geben ihren Bürgern diese Recht
nicht. Es fehlt ein Mindeststandard. Hier findet sich eine
Petition
an das Europäische Parlament.
Support Freedom of Information, by
the following E-Mail to the European Commission (click here):
I support
the call to the European Commission and Council for democratic and accountable
Freedom of Information Laws on access to public documents in EU and member
states.
(You may change the text according to your needs).
Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.
Ich danke allen, die mir Informationen gegeben haben. Bitte Schreiben Sie mir falls Sie zusätzliche Informationen haben.
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