Einschreiben 21.1.2002
Walter Keim, Email: walter@keim.to
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 21.12.01 (am 9.2.01 ergänzt)
An den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
Petition 4-14-05-104-042507: Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsformationsfreiheit
überwinden
Sehr geehrte Frau Lüth,
mit Bezug auf Artikel 17 des GG nach der der Petitionsausschuss
auch zuständig ist für die Behandlung der Bitten zur
Bundesgesetzgebung und mit Bezug auf die Verfahrensordnung des
Petitionsausschusses übersende ich folgende Petition die
Informationsfreiheit betreffend:
Die Informationsfreiheit verschafft allen Bürgern Zugang zu
Akten und Informationen der Behörden, um die demokratischen
Beteiligungsrechte zu stärken und das Verwaltungshandeln
transparenter zu machen. Der
europäische Ombudsmann sagt, dass Transparenz ein
essentieller Bestandteil der Demokratie ist ("In
my view, public access is an essential aspect of transparency
which, as I have explained earlier, is itself an essential part
of democracy").
1.
Der Europarat hat in seiner Empfehlung (81) 19 http://www.coe.int/T/e/legal_affairs/Legal_co-operation/Administrative_law_and_justice/Texts_&_Documents/Recommendation(81)19.asp
aus dem Jahre 1981 seinen Mitgliedern die Einführung der
Informationsfreiheit empfohlen. Alle Länder der EU (außer
Deutschland) und auch alle Beitrittskandidaten der EU haben
entsprechende Gesetze beschlossen oder eine entsprechendes
Grundrecht in der Verfassung verankert, mit Schweden (1766) und Finnland (1919) als Pionieren. Fast alle anderen Länder in Europa sind
diesem Beispiel gefolgt.
Nur 5 Länder haben keine Informationsfreiheit in der Verfassung und/oder gesetzliche
Regelungen.
Alle diese 5 Länder haben Gesetzesvorhaben in der legislativen Behandlung,
die voraussichtlich 2002 mit Verabschiedungen abgeschlossen werden.
Der Europarat hat bei einer Expertengruppe in Auftrag gegeben eine Konvention auszuarbeiten.
Das Ergebnis liegt nun zur Beschlussfassung
vor.
2. Die Informationsfreiheit
leitet sich aus dem §
19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen her.
Deutschland ist dem Internationalen
Pakt über bürgerliche und politische Rechte: http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/un/int-bill/ipbprde.htm
beigetreten und verletzt damit die im Artikel 19 Absatz (2) enthaltene
Informationsfreiheit. Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19: http://www.article19.org/ (benannt
nach dem Artikel 19 der Menschenrechtserklärung der UN) stellt
zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend
als Menschenrecht anerkannt ist: http://www.article19.org/docimages/1116.htm#1.6.
Dieser Bericht ist als Buch erschienen unter ISBN 1 902598 44 X. Im Bericht des UNHCR-Special
Rapporteur, Mr. Abid Hussain, "Promotion and protection of
the right to freedom of opinion and expression", E/CN.4/1998/40,
speziell Part
III. A. The right to seek and receive information, fordert die
Informationsfreiheit als Voraussetzung für die Meinungsfreiheit. Das wird
bestätigt und verstärkt im Bericht E/CN.4/2000/63
Teil 42. "B. Access to information": (Freedom of information) "is
one of the rights upon which free and democratic societies depend". Unter anderem haben viele Staaten dieses Recht in der Verfassung als
Grundrecht aufgenommen: http://www.article19.org/docimages/1116.htm#1.4.1
z. B. Schweden (1766),
Finnland (§ 12) (1919),
Belgien
(Art. 32), Niederlanden
(Art. 110), Portugal
(Art. 268), Spanien
(Art. 105 b), Thailand
(Sec. 58), Nepal
(Art. 16), den Philippinen (Art. III, Sec.
7), Malawi
(Art. 37), Tansania
(Art. 18(2)), Mosambik
(Art. 74), der Südafrikanische
Republik (Sec. 16), Argentinien
(Art. 43), Peru (Art.
200(3)), Mazedonien
(Art. 16), Rumänien
(Art. 31), Bulgarien
(Art. 41), Estland
(Art. 44), Ungarn (Art.
61), Litauen
(Art. 25), Moldawien (Art.
34), Polen
(Art. 61), Slowenien
(Art. 39), Slowakei
(Art. 26), Tschechien (Art.
17), Weißrussland
(Art. 34), und der Russische
Föderation (Art. 29) und auch der Charta
der EU (Art. 42).
3. Den Deutschen wird dieses Grundrecht der EU-Charta/Menschenrecht im Bund gegenüber der
Bundesverwaltung und auch in 12 Bundesländern in Gemeinden und
der Länderverwaltung vorenthalten.
Im Bund har das BMI am 20.12.2000 einen Referentenentwurf zur
Informationsfreiheit vorgelegt. In der Begründung steht, dass
der Entwurf den Übergang vom obrigkeitsstaatlichen zum partnerschaftlichen Verhältnis der Bürger zum Staat markiert.
Das BMI hat die Bevölkerung eingeladen sich an der Vorbereitung
dieses Gesetze zu beteiligen: http://www.staat-modern.de/bmiphorum/list.php?f=8.
An dieser Diskussion habe ich auch teilgenommen. Daher mein
Interesse an dieser Sache: http://hjem.sol.no/~wkeim/IFG.htm.
Ich begrüße es sehr, dass die Koalitionsparteien von der
Regierung die baldige Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes: http://www.bundestag.de/aktuell/bp/2001/bp0107/0107041a.html
einforderten. Aber am 12. Dezember 2001 hat mir das BMI
mitgeteilt, dass sich "die Frage, ob noch in dieser
Legislaturperiode mit einem Kabinettsbeschluss zu rechnen ist,
zur Zeit nicht beantworten" lässt, da die Ressortabstimmung
noch nicht abgeschlossen ist.
Ich verweise auch auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)):
A5-0223/2001: Dort wird im Punkt 3 festgestellt, dass das Parlament:
"3. ... der Ansicht (ist), dass es insbesondere dem Europäischen Parlament,
kraft der ihm durch den neuen Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags von Nizza
übertragenen Rolle, und seinem zuständigen Ausschuss obliegt, in
Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten und den Parlamenten der
beitrittswilligen Länder darauf zu achten, dass die in den Kapiteln der
Charta niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen
als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden". Im Punkt 8 wird ein Frühwarnsystem empfohlen.
Ich fordere den Petitionsausschuss auf, dem Bundestag zu
empfehlen das Gesetz selber zu beschließen, wenn die Regierung
nicht in der Lage ist, das Gesetz selber einzubringen. Ich möchte
dabei darauf hinweisen, dass fast alle anderen EU Staaten und
Beitrittskandidaten das hinbekommen haben und der Bundestag letztlich für die Gesetzgebung und daraus resultierenden
Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben alle
Parteien am 15.11.2001
ein Informationsfreiheitsgesetz einstimmig verabschiedet: http://www.landtag.nrw.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=MMP13/41&quelle=alle&dir=j.
Die Opposition fordere ich auf wie die CDU und FDP in NRW Bürger-
und Menschenechte der Parteipolitik voranzustellen und für die
Informationsfreiheit zu stimmen. In Schleswig-Holstein haben die
2 Abgeordneten der dänischen Minderheit schließlich eine
Mehrheit dafür bekommen. Geben Sie den Deutschen dieses
Menschenrecht.
Wenn Sie das nicht hinkriegen, dann
sollten Sie wenigstens die Regierung dazu verpflichten,
Europaratsempfehlungen z. B. (81) 19 ("on Access to
Information Held by Pubic Authorities": http://www.coe.int/T/e/legal_affairs/Legal_co-operation/Administrative_law_and_justice/Texts_&_Documents/Recommendation(81)19.asp)
und über Bürgerbeteiligung und Patientenpartizipation "Recommendation
Rec (2000) 5" http://www.social.coe.int/en/qoflife/recomm/R(00)5.htm
und "The 5th Conference of Health Ministers" http://www.social.coe.int/en/qoflife/patients.htm
zu übersetzen und zugänglich zu machen (Das deutsche
Gesundheitswesen ist laut Sachverständigenrat: http://dip.bundestag.de/btd/14/068/1406871.pdf
das teuerste in der EU, aber im unteren Drittel der Industriestaaten (World
Health Report 2000: Platz
25), was die Qualität der Leistungen angeht. Es
ist nämlich auch deshalb so schwierig selbstverständliche
Menschenrechte in Deutschland geltend zu machen, da es keine Übersetzungen
gibt, weder vom Europarat selbst, noch von Universitäten oder
der Bundesregierung. Ich habe allen geschrieben alle haben
entweder nicht geantwortet oder abgelehnt. Natürlich widerspricht
diese Politik einer anderen Empfehlung des Europarats über Bürgerbeteiligung
Punkt 4: Übersetzung und Publikation von Europaratsempfehlungen:
http://cm.coe.int/stat/E/Public/2001/adopted_texts/recommendations/2001r19.htm.
Diese Petition ist ein offener Brief im Internet unter der
Adresse: http://hjem.sol.no/~wkeim/petition_ifg.htm
publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.
Mit freundlichen Grüssen,
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
E-Mail: walter@keim.to
Support Freedom of Information:
http://hjem.sol.no/~wkeim/foil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://hjem.sol.no/~wkeim/patients.htm#e-mail
Anlage: Email des BMI vom 12.12.2001
Diese Internetpublikation ist auch ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter@keim.to
Unterstützt die Informationsfreiheit
als Menschenrecht, mit
folgender E-Mail an die Fraktionen des Bundestages (hier klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen.
Deutschland sollte wie alle anderen Staaten der EU die
Informationsfreiheit einführen gemäss der Empfehlung (81) 19
des Europarates aus dem Jahre 1981.
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt zusammenfassend
fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht
anerkannt ist: http://www.article19.org/docimages/1116.htm#1.6.
Den Deutschen wird dieses Menschenrecht im Bund und 12 Bundesländern
vorenthalten.
(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen
aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert
und ergänzt werden).
Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.
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Bild unten: Grün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)