| Seite zurück | Nächste seite |
Originalfassung von den meisten öffentlichen Stationen gespielt, insbesondere da Vokabeln wie "Shitcrap" oder "Motherfucker" zum Standardrepertoire der 'angry young men' gehören. Vor allem große Labels schrecken vor allzu aggressiver Gestik zurück. Nachdem es beim Album "Cop Killer" der Band "Body Count" des Hardcore-Rappers ICE-T zu einem Skandal gekommen war und in der Neuauflage das Titelstück entfernt werden mußte, weigerte sich Warner Music 1993, deren neue Platte "Home Invasion" zu veröffentlichen, da ihnen das Cover als gewaltauffordernd erschien. Daraufhin gründete ICE-T sein eigenes Label und vertrieb von da an seine Platten selbst.
Im französischen Toulon wurden im November 1996 zwei Musiker der Rap-Gruppe "NTM" ("Nique ta mère") wegen Autoritätsbeleidigung zu sechs Monaten Gefängnis, Konzertverbot und 50.000 Franc Geldstrafe verurteilt, da sie auf einem Konzert nicht nur das Stück "Police" aus ihrem Album "Ich drücke auf den Abzug" gesungen haben, wo es in einem Refrain heißt: "Was kann ich von den Flics schon erwarten/die für mich nur Ärgernis sind?/Gib mir Kugeln für die Stadt-polizei/gib mir ein Gewehr", sondern zur Klage der rechtsextremen Polizeigewerkschaft Toulons führten die dazwischen improvisierten Worte: "Polizisten sind Faschisten. Sie sind es, die töten. Sie warten nur darauf, auf uns einzuschlagen. Unsere Feinde, das sind die Männer in Blau. Solche Leute sind gefährlich für unsere Freiheit. Wir pissen auf sie." Auch in Deutschland können Interpreten wegen ihrer Songtexte belangt werden.
Im November 1996 erstattete Jan Timke, Politiker der "Statt-Partei", Strafanzeige wegen Beleidigung gegen die Düsseldorfer Punk-Band "Die toten Hosen", da eine Textpassage ihres Songs "Bonnie and Clyde" auf ihrer neuen CD "Opium fürs Volk" lautete: "Wir rauben ein paar Banken aus oder einen Geldtransport, wir schießen 2, 3, 4, 5 Bullen um...". Bilden die vielfältigen Boykottmöglichkeiten von Sendern, Konzertveranstaltern und Musikzeitschriften die Stufen der verordnetenen Autozensur oder der kommerzbedingten Eingriffe durch die Produzenten eine interne bis semioffizielle Filterfunktion, so existiert auf dem Terrain obrigkeitlicher Repressionsmaßnahmen neben der Indizierung und dem gerichtlichen Totalverbot noch das bei gewagteren Produkten potentiell stets drohende Mittel der polizeilichen Durchsuchung von Verkaufsräumen und Privatwohnungen wegen bestimmter Plattenmotive oder Texte. In Deutschland treffen Konzertverbote vorwiegend rechtsorientierte Bands. Aber auch die vermutete Gefahr der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" sowie Jugendschutzgründe können zu einem Jugendverbot oder zur Verhinderung des Auftritts führen, wie das Beispiel der britischen Metal-Band "Rock Bitch" (Abb. 39) zeigte. Trotz der Zusage des Konzertveranstalters, nur Volljährige als Publikum zuzulassen, untersagte im August 1997 das Kreisverwaltungsreferat die Musik-Performance in München, nachdem Konzerte in Mannheim und Regensburg bereits untersagt worden waren. Verbotsgrund war, daß die sechs Frauen und ein Mann größtenteils unbekleidet auftreten und Geschlechtsverkehr simulieren. Dies zu verhindern riegelte ein großes Polizeiaufgebot die Eingänge zur Bühne ab. Erst sechs Wochen später änderte das Verwaltungs-referat seine Ansicht und genehmigte die Veranstaltung der 'Porno-Metal-Band' unter Auflagen, nachdem der Veranstalter die Stadt auf Schadenersatz verklagt hatte. Neben dem Jugendverbot bestanden die Auflagen u.a. in dem Verbot der "Ausübung des Geschlechts- oder Oralverkehrs, insbesondere durch Einführen von Gegenständen", des "Urinierens in das Publikum" sowie der "Verwendung religiöser Symbole in Verbindung mit sexuellen Handlungen" (zit. aus SZ, 5.9.'97). Doch auch diesen Genehmigungsbescheid kassierte die Regierung von Oberbayern und verbot die Konzerte wegen "Verletzung der guten Sitten", denn "das Interesse am Schutz der Öffentlichkeit vor unsittlichen öffentlichen Darstellungen überwiegt hier das Interesse des Veranstalters an der Durchführung der Auftritte." Erst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob das Verbot auf und genehmigte das Konzert unter strengen Auflagen.
Seite zurück .........Nächste seite
Erstaunlicherweise landete hingegen 1993 die HipHop-Band "Cypress Hill" mit dem Song "I Wanna Get High" ihrer Platte "Black Sunday" auf Platz 1 der US-Hitparade, obwohl sie darin für eine Legalisierung von Haschisch werben; vgl. STERN 6/94, S. 113. Vgl. RULE 1992. ICE-T's Buch "Who Gives A Fuck?" schildert seine Art der Revolte. Zit. nach FR und FAZ, 18.11.'96. Der hiesige "Musik Express" erwähnte in seiner Auflistung der 33 bedeutendsten Meisterwerke seit B. Haleys "Rock around the Clock" (1955) im Dezember 1993 keine einzige Rap-Platte; vgl. SZ, 2.12.'93 und FAZ, 24.6.'95. Zu politisch motivierter Zensur klassischer Musik siehe EISEL 1990, passim. Zit. nach FAZ und SZ, 12.11.'96. Sänger Campino entschuldigte den 'Formulierungsfehler'. Nun muß ein Gericht klären, ob es sich um Kunstfreiheit oder Beleidung der Polizei handelt.