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night together" nicht vor 21 Uhr im Radio gespielt werden durfte und Mick Jagger bei Live-Auftritten stattdessen "Let's spend some time together" nuscheln mußte. Die skandal-umwitterten Gigs der "Sex Pistols" führten dazu, daß deren Stücke zunächst von den Sendern boykottiert wurden. Bei einigen Konzerten der "Doors" wurde Bandleader Jim Morrison des öfteren wegen anstößiger Texte etwa im Song "The End" oder 'obszöner' Aktionen von der Bühne weg verhaftet. Der britische Ska-Musiker "Judge Dread" dürfte als der meist zensierte Musiker seiner Zeit gelten und wäre als solcher fast ins Guinness-Buch gekommen. Da dies aber ein sittenwidriger Rekord wäre, läßt sich das nur anhand der ständig durch akustische Signale entschärften Songs über Sex und Schmuddel verifizieren.

Selbst Udo Jürgens harmlos doppeldeutiger Schlager "Es wird Nacht, Señorita" durfte bei seinem Erscheinen erst nach 21 Uhr im Radio gespielt werden, und noch 1988 stieß sein Anti-Papst-Lied "Gehet hin und vermehret Euch" auf herbe Kritik aus Kirchenkreisen, die vor allem die Textzeile "Kondom tabu und Pille verpönt - denn aus beruf'nem Munde ertönt: Gehet hin und vermehret Euch" mokierten. Der BR erteilte ihm ein Spielverbot, viele andere Sender wollten es zumindest 'nicht unkommentiert' bringen.

Das Stück "Jeanny" des österreichischen Sängers Falco wurde 1986 aus zahlreichen Sendern - darunter BR, NDR und RIAS Berlin - verbannt, da in ihm nach Ansicht der Kritiker ein Sexualmord geschildert werde. Andere Sender wie WDR oder Radio Bremen wollten den Hit nur in Hörer-Wunschsendungen oder mit Kommentar spielen. Ähnlich erging es später einigen Stücken von Prince, Madonna oder den "Toten Hosen", wo der Boykott ein internes Druckmittel darstellt, bestimmte unerwünschte Tendenzen zu tilgen. Dennoch muten manche betont auf einen Skandal hin ausgerichteten Songs, Auftritte und Video-Clips publicityorientiert an. Madonnas provokant gemeinter "Erotica"-Clip war den meisten Sendern ungekürzt zu gewagt und Prince' Stück "Sexy Motherfucker" - obwohl nicht formaljuristisch indiziert - lief eigentlich nur im privaten Fernsehen. Trotzdem wirkte dieser Hauch des Verbotenen durchaus verkaufsfördernd. Andererseits hat eine tatsächliche Indizierung gerade im Musikbereich gravierende Folgen für die Verwertungschancen, denn auch die werberelevante Präsentation von Video-Clips in den zahlreichen Sendungen und entsprechenden (Privat-)Sendern wie "Viva 1 & 2" oder MTV ist damit unterbunden. Auch dürfen diese Stücke nicht mehr im öffentlichen Rundfunk gespielt werden. Neben den Einschränkungen beim Verkauf ist bereits im Präsentationsvorfeld der Publizität ein zumeist vernichtender Riegel vorgeschoben. Letztlich sind nur die (wenigen) Leser der BPS-Listen über die Existenz solcher Produkte informiert. Dennoch fallen diese Maßnahmen, die dem Produkt gleichsam seine öffentliche Existenz-berechtigung und insbesondere die Möglichkeit der Jugendrezeption entziehen, als Nach- zensur ebenfalls nicht unter die juristische Zensur-Definition.

Daß dies - im Gegensatz zu der urdeutschen Institution der BPS - kein ausschließlich deutsches Phänomen darstellt, belegen zahllose Beispiele im Ausland, auf die ich hier nur verweise, wenn etwa die BBC 1976 keine Songs der Punk-Rock-Band "Sex Pistols" wegen Majestätsbeleidigung spielte, oder während des Golf-Krieges eine Reihe von Musik-Gruppen, Themen und Stücken nicht von öffentlichen Radiostationen gesendet werden durften. Auch heute läßt sich gelegentlich feststellen, daß versucht wird, innovative Musikrichtungen totzuschweigen, wenn sie bestimmte Tabus verletzen. Gerade in den USA und England sehen viele Moralhüter die wichtigste neue Stilform während der letzten 20 Jahre Popmusik - Rap und HipHop - weniger als künstlerische Ausdrucksformen, sondern vielmehr als verbrecherische Angriffe auf die sittliche Gesundheit der (weißen) Jugend. Die meisten der schwarzen Protestsongs werden folgerichtig auch nicht in der

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Vgl. MIZ 1/88, S. 25: "Das Imperium schlägt zu - Neues von Gerichtsverfahren zum §166 StGB". Vgl. 'Newsletter BPS-Report', Januar 1986, S. 1. Vgl. die Liste in der Dokumentation BANNED (1990), S. 17. Die BBC-Liste der in allen ihren Stationen untersagten Stücke umfaßte von ABBA ("Waterloo"), über J. Lennon ("Give Peace a Chance" und "Imagine") bis zu S. Wonder ("Heaven Help Us All") über 60 Interpreten, deren Platten weithin von Krieg und Frieden handeln.