rechtskultur.de
1. Jg. 2002/03 - 5. Jg. 2006/07
Es gab solche (Strolche), die verbanden rechtskultur.de
mit rechtsdeutscher Kultur. Deutscher Rechtskultur eben. Klügere
ZeitGenoss(inn)en meinten: Im so gegen- wie widerwärtigen bürgerlichen
Deutschland wär´ rechtskultur.de eh´n Widerspruch in sich ... Für
erstgenannte Germanotumbos wurde linxkultur.de (-> http://linxkultur.de) eingerichtet.
Letztgenannte Schlaumeyers, nicht zu velwechsern mit sonstigen aktualdeutschen
Heil-, Heit- und Klaumeyers, hielten sich wohl bedeckt - aber leider nicht das
einzige, was sie halten sollten: ihre Schnauze/n.
Ob meine These zutrifft - daß in jedem Jahrgang dieses kleinen unabhängigen online-Magazins („kuom“) nicht nur aspekthaft mehr Rechtswirklichkeit in diesem unserem Land („Indula“) erfahrbar ist als in sämtlichen höchstbundesrichterlichen Entscheidbänden der entsprechenden Jahre - oder auch nicht, mag sein oder auch nicht. Falsifiziert, also widerlegt, wurde meine These bisher nicht.
Fünf Jahre sind für ein unabhängiges online-Magazin wie rechtskultur.de eine lange Zeit. Vielleicht eine zu lange Zeit. In der Anderes, auch autorisch Wichtiges (wenn nicht auf der Strecke so doch, leider schade) liegenblieb.
Was hier folgt ist kein demoskopischer Omnibus, wie Mehrthemenumfragen genannt werden. Sondern ein publizistischer Potpourri - was nix mit auffn Pott geh´n zu tun hat;-): Außer dem erweiterten Rahmen des letzten rekult-Jahrgangs (rekult5) ist jeder der realexistierenden rekult-Jahrgänge 1 (2002/03) bis 5 (2006/07) durch e i n e n - nur durch einen – kurzen Originalbeitrag republizistisch vertreten. Die Auswahl war höchstsubjektiv.
Der 1. Jg. (rekult1) steht kostenlos beim US-server
archives.org im Netz. Die folgenden Jahrgänge sind ab sofort über rechtskultur@web.de sei´s als
rtf-, htm- oder pdf-Text/e zu bestellen. Und weil’s um jahrelanges
ehrenamtliches Engagement und nicht um´s schnelle profitable Geschäft ging –
geht das Ganze ganz unbürokratisch und zu moderaten (Staffel-) Preisen mit
einer Höchstgrenze von 10 € für alle Jahrgänge und Sonderpreisen
für Behörden & Ödies. Wer nur einen Jahrgang bestellt, zahlt nur vier €, wer nur zwei haben will, nur sieben, wer
nur drei ordert, nur neun, und wer rekult2 bis rekult5 komplett
zugepostet haben will, zahlt nur zehn Euro (10 €). So unbürokratisch ist
das. Einfach eine e-mail an rechtskultur@web.de
schreiben, dort sowohl die Jahrgänge als auch das gewünschte Format (htm oder
pdf oder rtf) nennen, dann absenden ... und schon kommt, wie Wilhelm Busch das
nannte, „schwuppdiwupp“ eine re-mail mit Überweisungshinweis. Und innert
weniger Tage nach Zahlungseingang die e-Post mit den bestellten
rekult-Ausgaben.
Ob rekult als kuom später wieder erscheinen wird ? Schaunwermal ... Man(n) soll nie nie sagen: „the future´s not ours
to see“;-)
Ach ja: Was die rekult-Jahrgänge in der Rubrik von
Tag zu Tag versuchten, führe ich in technischer Schlichform fort als ganz
privat(istisch)en Netblog: Richard Albrechts Blog - moz.art1 (-> http://www.oocities.org/de/earchiv21/moz.art1.htm).
Das war´s. Servus.
Dr. Richard Albrecht, Bad Münstereifel, Ende Juli
2007
Übersicht
-> Kleines Rechtsgeschichtliches Wörterbuch
Mit Hinweisen aus der deutschen Mythologie
Über berufsrichterliches Handeln und seine Grenzen
-> StaatsTerror in
Deutschland ?
Der Fall „Axel Reichert“
Skizze
eines Forschungsprojekts
-> Executive, Summmary, oder Executive Summary ?
Zum
Dilemma von Wissenschaft(ssprache/n)
Ein
Vorschlag zur Güte
-> „nullum crimen
sine lege, nulla poena sine lege “:
“Insult” - On the
state of the art in current Germany
KLEINES RECHTSGESCHICHTLICHES WÖRTERBUCH
MIT HINWEISEN AUS DER DEUTSCHEN
ETYMOLOGIE
Das "Kleine Rechtswörterbuch" von Hermann Avenarius
kennt ihn nicht mehr, den Advokaten (Rechtsbeistand), also jene
Sozialfigur, die herbeigerufen wird, um jemanden vor Gericht oder gegen die
Obrigkeit zu vertreten (advocate, lateinisch advocatus)
und von dem der Volksmund immer schon meinte:´Das sind doch die schlimmsten
Spitzbuben, die Advokaten´. Dabei war Advokat bis Ende des 19. Jahrhunderts die auch in Deutschland übliche
Berufsbezeichnung und wurde erst 1878
mit der Rechtsanwaltsordnung des Deutschen Reiches abgeschafft: So wurde denn
aus dem gallischen Advokaten der germanische Rechtsanwalt (abgekürzt: RA
und nicht zu verwechseln mit meinen Autoreninitialen...)
Bei den Akten schauts so aus: Das noch im letzten
deutschdemokratischen Staatsjahr ersterschienene grosse "Etymologische
Wörterbuch des Deutschen" von
Wolfgang Pfeiffer und Mitarbeiter(inne)n kennt sie...das "Kleine
Rechtswörterbuch" kennt sie nicht: Die schriftliche Unterlage oder das
Schriftstück zu einem bestimmten Vorgang (lateinisch: acta) wie
auch hierzulande seit dem 15. Jahrhundert ausgeprägt: ad acta gelegt, also wie auch immer abgeschlossen,
wurde dann erst im 17. Jahrhundert. Und wie jeder Küchenlateiner weiss: Was
nicht in den Akten steht gibt´s nicht: quod
non est in actes non est in mundo.
Und auch wenn´s weder im kleinen Rechts- noch im grossen
Etymologischen Wörterbuch erwähnt wird: Bestimmte Grundsätze des Preussischen
Landrechts, also des Allgemeinen Landrechts für die Preussischen Staaten von 1794, gelten noch heute, im 21.
Jahrhundert, in Deutschland (etwa die besondere beamtische Staatstreuepflicht
oder die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts). Wichtig dazu der zehnte Titel im
zweiten Teil. Dort heisst es in den ersten drei Paragraphen zur Stellung
preussischer Beamter: "§ 1: Militär- und Civilbedienstete sind vorzüglich
bestimmt, die Sicherheit, die gute Ordnung, und den Wohlstand des Staates zu
unterhalten und zu befördern zu helfen; § 2: Sie sind ausser den allgemeinen Untertanenpflichten
dem Oberhaupt des Staates besondre Treue und Gehorsam schuldig; § 3: Ein jeder
ist nach der Beschaffung seines Amtes, und nach dem Inhalt seiner Instruktion,
dem Staat noch zu besonderen Diensten durch Eid und Pflicht zugetan."
Gerechtigkeit gilt denn auch zutreffend für jedes
nicht positivistisch verkürzte Rechtsverständnis als oberstes, unabhängig von
staatlicher Setzung geltende Ziel des Rechts ("Kleines
Rechtswörterbuch"). Die Gerechtigkeits-frage ist das Kernproblem jeder Rechtswissenschaft,
die diesen Namen verdient (so Egon Schneider in seinem Lehrbuch ´Logik für
Juristen´). Urprünglich mittelhochdeutsch: grehtikheit im 12. Jahrhundert, später gerehtikeit
im Sinne von Rechtschaffenheit als sittlichen Anforderungen angemessenes Handeln
("Etymologisches Wörter-buch"). Und auch das deutsche
Bundesverfassungsgericht hat 1969 einmal beschlossen, dass das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland Mindestanforderungen der Gerechtigkeit enthalte...
Über die Kleiderordnung schweigen die Bücher.
Gleichwohl dürfte die Kleiderordnung, grad wenn ihre Existenz bestritten wird,
wie der Stallgeruch zu den kleinen ´feinen Unterschieden´ (Pierre
Bourdieu) im sozialen Habitus gehören...zumal auch nachts nicht alle Katzen
grau und tags nicht alle Roben gleich sind.
Der berufene und unabhängige Berater und Vertreter in allen
Rechtsangelegenheiten und zugleich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist
- so Hermann Avenarius - der Rechtsaanwalt. Nach dem Motto:
"Iss´ nich´ Staatsdienst, wirste halt / noch´n deutscher
Rechtsanwalt. Kassierst ab reichlich
Gebühr / Clienten fragen sich wofür"
ist für diesen das wichtigste die BRAGO
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung). Und weil
immer noch das NS-Rechtsberatungsgesetz von 1935 gilt und
RA´e jenem "Geschlecht erfinderischer Zwerge, die für alles angemietet
werden können" (Bertolt Brecht), angehören...hob der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte inzwischen die sogenannte Singularpostulation
auf: Deshalb darf seit 1. Juli 2002 jeder Anwalt und jede Anwältin sein/ihr
Menschenrecht verwirklichen und vor jedem Oberlandesgericht vertreten, egal wo
sie/er zugelassen ist und wohnt.- Rechtsanwälte sind keine Leer-, sondern Volljuristen.
Die auszeichnet, dass sie im Jahr vorm ersten Staatsexamen bei Repetitoren
waren, um sich auf dieses vorzubereiten. Der Vorsitzende des Kölnischen
Anwaltvereins, Dr.iur.Rainer Klocke, kennzeichnete im Juni 2003 die deutsche
Anwaltschaft und ihre Standesvertretung, die Rechtsanwaltskammer, so: "Wir
sind ein Sammelbecken der Heimatlosen, die sich hier erst mal niederlassen,
weil sie noch keine andere Anstellung haben".- Der Autor einer Broschüre zur Anwaltshaftung, Hans
Kopatsch, nennt "jegliches unkritisches Vertrauen in den eigenen Anwalt
eine Fehlinvestition. Die sachliche Distanz und die gleiche Reserviertheit, die
gegenüber dem Gegenanwalt angezeigt ist, empfiehlt sich auch im Verhältnis zum
eigenen Anwalt". Im übrigen wurde in Deutschland seit 1949 noch kein
Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege wegen (Prozess-)
Betrug rechtskräftig verurteilt.- In einer Hinsicht irrt der
Vorsitzende des Bundesverbands zum Schutz vor Rechtsmissbrauch, Dr. Edmund
Haferbeck, in seiner berechtigten Kritik am Institut Anwaltskanzei wenn er Kanzleianwälte so nennt: "Alles Ärsche, die keine
profunde Ahnung haben". Denn wie der Fall des Köl´schen Beratungsanwalts
und langjährigen CDU-Ratsfraktionsvorsitzenden Prof.Dr.iur.Rolf Bietmann, seit
Oktober 2003 auch CDU-MdB, veranschaulicht: Auf Unregelmässigkeiten
angesprochen, wird auch bei Bietmann, Hahn & Partner GbR Rechtsanwälte und
Steuerberater in der Kölner Schildergasse "der Kollege" benannt, der´s war...geht das nicht, kann
man weiter anwaltlich-kreativ mit der Wahrheit umgehn und wahlweise das Sekretariat,
die (Referandarin genannte) Praktikantin oder wen auch immer namhaft machen.
Soweit bekannt, hat sich bisher noch kein deutscher Rechtsanwalt wie weiland
führende Nazis seit Mai 1945 auf Befehlsnotstand herauszureden versucht (was nicht ist kann
ja noch kommen) - denn warum sollte aus
Anwaltssicht nicht in jedem ratsuchenden Klienten ein kleiner Hitler stecken...
Richter/innen
sind im deutschen Rechts- und Justizsystem d i e Zentralfiguren: Sie
sollen sowohl persönlich unabhängig sein als auch nach Recht und Gesetz
urteilen. Sie handeln nach dem Grundsatz: iura novit curia. ("Das
Gericht kennt das Recht"). Es gibt Richter mit Roben (die werden nach
R-Tarifen bezahlt) als auch Richter ohne Roben. Weibliche Richter -Richterinnen
an Amtsgerichten zum Beispiel- sind wenn sie noch unter 40 sind meist
Teilzeitkräfte, also typischerweise kaum erreichbar. Etymologisch hiessen
Richter ursprünglich rihtari, später ritaere, dann rihter
und galten als Lenker, Ordner, Oberherren, Regenten. Die deutsche Berufsrichterzeitschrift
heisst DRiZ (Deutsche Richterzeitung), die Zeitschrift der
ehrenamtlichen oder Laienrichter RohR (Richter ohne Robe). Rechte
und Pflichten beider Richterkategorien sind in einem speziellen Gesetz, dem DriG (Deutsches Richtergesetz) in der Fassung vom
19.4.1972, zuletzt geändert am 19.4.2001, in 126 Paragraphen (nebst zusammen 18
zusätzlichen a-e §§) geregelt. Richter dürfen niemals Leer-, sondern müssen
immer Volljuristen sein. Das gilt auch für Staatsanwälte. Beider
Nebentätigkeiten sind zu genehmigen: Das höchste Nebenein-kommen erzielte bisher Herr Hessischer
Staatsgerichtshofspräsident Horst Heinrich [SPD] mit 1,35 Millionen DM
(Deutschmark).- Deutsche Professionsrichter/innen haben per se den sogenannten
"Idiotenbonus" (Claudia Wolff): Sie können nämlich nur dann und
insofern für ihre Amtspflichtverletzungen haftbar gemacht werden,
wenn sie sich durch ihre Fehlurteile strafbar gemacht haben: Artikel 34 Grundgesetz gilt für diese
Berufsgruppenangehörigen folglich
nicht. Allerdings ist es inzwischen keine strafbare Beleidigung mehr, wenn sich
enragierte Bürger/innen als Verfahrensbeteiligte im ´Kampf um das Recht´ wehren
und dabei "auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfähige
Schlagworte" wie Rechtsbeugung benützen (Oberlandesgericht
Frankfurt 1 Ss 329/01, Beschluss vom 2.10.2002).- Seit 1949 wurde in Deutschland bisher einmal ein Berufsrichter,
der ehemalige Eltviller Amtsgerichtsdirektor N.N., wegen Rechtsbeugung
verurteilt. Das Urteil ist seit Ende 2001 rechtskräftig. Noch nicht
rechtskräftig ist die Verurteilung des Brandenburger Amtsrichters N.N., der
immer montags dort war, den Rest der Woche n Berlin-Wilmersdorf (s)einen
Privatpuff betrieb und beteuerte: "Ich hab´ mein Dezernat im Griff".
Bisher nicht angeklagt wurde der Kölner Jugend(straf)richter und ehemalige
SPD-Stadtrat Michael Allmer im sogenannten Köl´schen Müll- oder
Dankeschönspendensumpf. Er wurde
auf eigenen Wunsch "in die Registratur" des Köl´schen
Amtsgerichts versetzt.
Bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts waren Roben lange Frauenoberkleider. Zur Amtstracht
wurde der Talar erst im 18. Jahrhundert, wobei robe auf
französisch Raub und Beute meint/e und sich auf die bei und an sich getragene
Habe bezog. Der etymologische Bezug zum gewaltsamen Raub ist durch die
mittellateinischen Wörter rauba
und raupa
gesichert und bedeutet/e entsprechend der Lex Alamannorum später Gewand
oder Kleidung. Heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, sind Roben für Richter,
Staats- und Rechtsanwälte Berufskleidungsstücke wie der elfenbeinweisse Land-
oder Querbinder der Herren. Soziologisch gesehn handelt es sich bei diesen
Roben um Assecoirs bestimmter Positionsinhaber mit angebbaren Berufsrollen und
Rekrutierungsmustern.
Nach Gerichtsverfassungsgesetz (GVG §§ 141 ff.) ist die Staatsanwaltschaft
als Strafverfolgungsbehörde zur Objektivität verpflichtet. Über (Ober-)
Staatsanwälte und deren (Einstellungs-) Bescheide kann man sich als Betroffener
bei den Generalstaatsanwaltschaften der Oberlandesgerichte beschweren.
Staatsanwaltschaften sind Hierarchien, in denen´s halt von oben nach unten
zugeht. Staatsanwälte
gelten in Fachkreisen als Kavalleristen der Justiz: Intellektuell eher
etwas schlichter. Dafür umso forscher...
Uniformen: Wenn die höheren Justizchargen durch Roben
uniformiert sind - tuns inzwischen bei den unteren wie Knastschliessern
einfache Jeans. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibts seit 2003 jetzt Graujeans
mit auf der hinteren rechten Tasche aufgestickten sechs Grossbuchstaben:
JUSTIZ. Im Amtsdeutsch der Dienstkleidungs-vorschrift: "Einstickung
´Justiz´ rechte Gesässtasche Ton in Ton." Seitdem wird lästerlich gefragt,
ob die NRW-Justiz jetzt am Arsch ist. Im übrigen gelten auch für diese
Uniformjeans strenge Anforderungen ("Aus der Bundansatznaht kommend, sind
7 Gürtelschlaufen, je 1,2 cm, mit Riegelautomat befestigt").- Etymologisch
kommt auch die deutsche Uniform aus dem Französischen: uniformer ist ein reflexives
Verb und meint sich äusserlich vereinheitlichen, sich gleichförmig machen. Um
1800 stand das Eigenschaftswort: uniformiert für einheitlich gekleidet, seit
Mitte des 19. Jahrhunderts gilt uniformiert als gleichförmig und eintönig. Das
drücken denn auch die neuen grauen NRW-JUSTIZ-Jeans -meiner Meinung nach
angemessen- aus.
Die schlimmste Kür im deutschen Rechtssystem ist die Willkür.
Sie ist insbesondere bei deutschen Amtsrichter/ innen verbreiteter als
zugegeben. Immer wenn Richter/innen
ihre Entscheidungen nicht begründen und/oder sich nicht auf einen Rechtssatz
berufen liegt Willkürverdacht nahe, weil - so Egon
Schneider- nicht auszuschliessen ist,
dass diese Entscheidungen auf Gesetzesverletzungen beruhen. Auch sind weder die
bekannte ordre du Mufti noch jedes Regime durch Verordnungen legitime
Herrschaftsformen.
Zivil stand sprachgeschichtlich immer schon im Gegensatz
zu militärisch. So auch die ausserhalb des Militärischen seit dem 16.
Jahrhundert anhängige Civilsache, aus der sich später
Civilstrafe, Civilrecht, Civilprozess und im 19. Jahrhundert auch Civilbehörde
(im Gegensatz zur Commandatur) und Civilbevölkerung (im Gegensatz zu Soldaten) entwickelten.
Zugleich meint civiliser auch kultivieren (sowohl der äusseren
wie der menschlichen Natur). Abgesehn von Sonderbedeutungen wie zivile Preise
oder Räuberzivil hat zivil freilich mit civis und civilis,
dem Bürger und was ihn betrifft, zu tun und lässt Bürgersinn - gemeinnützig -
öffentlich anklingen. Im engeren Sinn bedeutet zivilisiert auch gesittet und
kultiviert, erscheint also durchaus als etwas, dessen die gegenwärtige deutsche
Rechts- und Justizpraxis bedarf.
Postscript
Als Student des promovierten Juristen und Professors für
wissenschaftliche Politik Wolfgang Abendroth erfuhr ich im Winter 1971/72 von
der Bedeutung des Rechts in politischen Auseinandersetzungen. Im Abschnitt
"Institutionenlehre" des von ihm mitherausgegebenen Lehrbuch zur
Politikwissenschaft findet sich dieser Hinweis:
"Die Dekrete der [französischen] Nationalversammlung vom 16.
und 24.August 1789 verbieten jede
Auslegung von Gesetzen durch die Richter und verpflichten sie, sich in
Zweifelsfällen an das Parlament zu wenden."
[Literaturhinweise]
Abendroth, Wolfgang; Lenk,
Kurt (Hrg.)
Einführung in die politische Wissenschaft. Bern-Mchen. 1968, 1.
Auflage, 360 Seiten
Avenarius, Hermann
Kleines Rechtswörterbuch. - Düsseldorf 1992, 7. Auflage, X/646
Seiten
Pfeifer, Wolfgang und andere
Etymologisches Wörterbuch. - München 1995, 3. Auflage, XXVI/1665
Seiten
Schneider, Egon
Logik für Juristen. Die Grundlagen der Denklehre und der
Rechtsanwendung. -
Bln.-Ffm. 1965, 1. Auflage, XIII/397 Seiten
In einem kundigen Beitrag unter der Überschrift
„Im Namen der Farce: Das spezielle Mannesmann-Prozessrecht“ (FAZ-Feuilleton
12.5.2004/No. 110, p. 39) geht es um einige Ungereimtheiten der Rechtsanwendung
im Düsseldorfer Verfahren gegen Mannesmann-Spitzen(st)manager. Darauf
aufmerksam macht uns Dr.iur. Walther Grasnick, Honorarprofessor an der
Juristischen Fakultät der Philipps-Universität Marburg. Es geht um ein geheimes
–um nicht zu sagen konspiratives- Rechtsgespräch. Dieses regte die Vorsitzende Richterin K. an. Frau K. führte es auch unter ihrer Leitung selbst
durch. Das strafrechtsrelevante Institut des Rechtsgesprächs kennt die Strafprozessordnung in der Tat
nicht. Bisher jedenfalls. Insofern handelte es sich um „spezielles
Mannesmann-Prozeßrecht“. Und weil dieses „Rechtsgespräch“ nicht nur „unter
Ausschluss der Öffentlichkeit“, sondern auch unter Ausschluss sowohl „der
Schöffen, also der Laienrichter“, als auch der sich für alle Fälle
bereithaltenden „Ersatzrichter“ stattfand – war es nicht rechtens. Denn
freilich ist während des
Gesamtverfahrens, das sogenannte „Rechtsgespräch“ eingeschlossen, die
„Mitwirkung ausnahmslos aller Richter“ zwingend geboten. Insofern kann auch das
strafprozessual bisher nicht vorgesehene „Rechtsgespräch“ nicht eine an sich
wünschenswerte, weil auf materiale Gerechtigkeit zielende „Rechtsfortbildung“,
etwa im Sinne Karl Engisch´, sein. Sondern stellt eine konkrete
berufsrichterliche Verletzung geltenden Strafprozessrechts dar. Insofern ist
Walther Grasnicks Kennzeichnung dieser Veranstaltung als „Farce“ keineswegs
überzogen. Denn dieses „Rechtsgespräch“ unter Leitung von Richterin K. war prozessrechtlich in der Tat „eine
lächerliche, unseriöse Machenschaft.“ So umschreibt das „Ethymologische Wörterbuch des Deutschen“ von
Wolfgang Pfeiffer u.a. (dtv-Ausgabe, 1995³, p. 324) die Bedeutung von Farce.
Über diese Hinweise von Walther Grasnick hinaus sehe ich zwei –wenn man so will- weitergehende Tiefenprozesse:
Das eine ist das „Wegschicken der Schöffen“. Die –so Grasnick zutreffend – bei der „späteren Urteilsfindung sehr wohl dabei sind und volles Stimmrecht haben“. Wer immer ins Deutsche Richtergesetz sieht wird feststellen: grundsätzlich sind auch was das schlussendliche Urteil „im Namen des Volkes“ betrifft Laien- und Berufsrichter gleichgestellt - auch wenn sich beider Eidesformeln unterscheiden: Berufsrichter schwören. Laienrichter geloben.
Der deutsche Berufsrichtereid lautet:
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" (Deutsches Richtergesetz/DRiG in der aktuellen Fassung vom 19.4.2001, § 38)
Das
analoge Gelöbnis ehrenamtlicher Richter hingegen ist doppelt
abgeschwächt. Anstatt ´schwöre´ heisst es: ´gelobe´ und anstatt ´auszuüben´
´erfüllen´ (DRiG § 45)
Das explanandum, also zu erklären,
wäre nun: Warum haben sich die Schöffen genannten Laienrichter von der Vorsitzender
Richterin K. ausschliessen lassen ? Kannten sie ihre Rechte etwa nicht ? Hat
ihnen Richterin K. eine falsche Rechtsauskunft gegeben ? Oder sind diese
ehrenamtlichen Richter im Düsseldorfer Mannesmannprozess als solche eh nur,
oberflächlich gesehn, Nicker , Ducker, Radfahrer ? Oder doch im Sinne Franz
Kafkas mehr: „Noch jeder Staatsräson gehorchende Diener, die anstellig stets
alle ihnen übertragende Ausgaben erledigen ? Gewissenhaft und doch ohne
Gewissen und damit gewissenhafte Werkzeuge auch von Gewissenlosigkeit“ (Richard
Albrecht) ? Oder etwa im Sinne Hannah Arendts immer schon systematisch
funktionierende Eichmänner ?
Ich breche hier bewusst ab. Ich
weiss nicht, ob Richterin K.
einer -und wenn dies welcher- politischen Partei als Mitglied angehört.
Ich weiss freilich wie sich der vorauseilende Gehorsam von Frau Richterin K.
psychologisch deuten lässt. Ich weiss auch, was eine wissenschaftlich angelegte
tiefenhermeneutische Interpretation, die auch das „Gedankenexperiment“ als
legitime kulturwissenschaftliche Methode (Max Weber) selbstbewusst einbezieht, leisten kann. Und ich vermute, dass
jede wissenschaftliche Analyse des
„Rechtsgesprächs“ im Düsseldorfer Mannesmannprozess auf die reale Politizität
des deutschen Rechtssystems, ihre konkrete Erscheinungsform in
Nordrhein-Westfalen und das nicht nur hier inzwischen empirisch erreichte
Ausmass verweisen würde.
STAATSTERROR IN DEUTSCHLAND
?
DER FALL "AXEL REICHERT"
JURISTISCHE UND POLITIKHISTORISCHE ASPEKTE
ZUM PRIMAT DES POLITISCHEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 1993-1999
[2004]
1. Vorwort
1.1.Relevanzstrukturen
[NPD-Verfahren; Mahlerhinweise]
1.2. Problemstellung/en
2. Rekonstruktive Fallchronologie mit
Dokumenten
2.1. D.präsentation
2.2. D.analyse
2.3. D.interpretation
3. Juristische Aspekte (immanenter
Ansatz)
3.1. Straf-Prozessrecht
3.2. Staats-Verfassungsrecht
4. Politikhistorische Aspekte
(grundlegende Kritik)
4.1. Allgemeine These vom Primat der
Politik gegenüber dem Recht
4.2. Spezielle Thesen zur Begünstigung
von
4.2.1. Staatsverbrechen
4.2.2. Staatsrache
4.2.3. Staatsterrorismus
5. Ausblick
5.1.Zusammenfassung;
5.2. Forschungsperspektiven;
5.3. Präventionspraxis: Anregung/en
["institutional setting"]
6. Anhang
Quellen & Literatur
Projektleiter Richard Albrecht
Projektforschung N.N.
Bearbeiter/in N.N.
Bisherige Publikation
Richard Albrecht, Staatsrache im
Musterländle;
http://de.geocitoies.com/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm
[= rechtskultur.de, 2. Jg. 2002/03 = http://www.oocities.org/de/earchiv21/rekult2.zip]
Executive, Summmary, oder Executive Summary ?
Zum Dilemma von
Wissenschaft(ssprache/n)
I.
Hans-Joachim
Meyer, Anglistikprofessor an der HU Berlin, hat in seinem Essay "dEUtsch
?" (FAZ 5. Jänner 2005) auf das historische und aktuelle
lingua-franca-Problem hingewiesen: Was früher Latein gewesen sein soll, soll
heute Englisch sein als "europäische Gemeinschaftssprache" und
"europäische lingua franca". Im wesentlichen skizzierte Meyer zwei
Argumente unterhalb der Oberflächenebene, derzufolge "weltoffen" sein
soll, wer als Wissenschaftler mit der Muttersprache: Deutsch nicht dieses,
sondern wo immer möglich Englisch sprechen will...wobei offen bleiben mag,
welches English gemeint sein könnte;-): Oxbridge oder BBC ? Scottish Highland, London Cockney
oder Irish Pub ? NZ-Northern oder NZ-Southern ? Canadian oder Australian
? US-East- oder West-Coast ? Southern Mexifornian oder Midwest Special ?
Erstens
meinte Meyer, daß "nur wenige mit ihrer ganzen Persönlichkeit in mehr als
einer Sprache voll und gleichberechtigt zu Hause sein können". Insofern
steht´s mit der Mehrsprachigkeit empirisch so wie mit der drogenfreien
Gesellschaft: Mehr unerreicht-ideales Ziel als gängige Praxis. Und jedes noch so "gute Englisch" - so auch
der Anglistikprofessor Johannes H. Voigt (FAZ 12. September 2005) - kann
niemals die Muttersprache ersetzen. Zweitens betonte Meyer: "Geistige
Vitalität und sprachliches Selbstbewußtsein sind nun einmal Voraussetzungen für
die kulturelle und politische Anziehungskraft einer Sprache".
Hans-Joachim
Meyers Position wurde vielfältig unterstützt etwa vom Anglistikprofessor Theo
Stemmler, der darauf hinwies, daß auch was anspruchsvolle - wissenschaftliche -
Kommunikation betrifft das Deutsche im Vergleich zum (nur scheinbar simplen
Englisch) besser als "sein Ruf" und es fatal wäre, überließe dieses
jenem "das Feld" (FAZ 26.
August 2005). Auch die emiritierte Juraprofessorin, Ex-Bundesverfassungsgerichts-
und nun Goethe-Instituts-Präsidentin Jutta Limbach warnte unter der eingängigen
Formel: "Englisch ist ein Muß, Deutsch ist ein Plus" vor
Selbstaufgabe und "Selbsthaß der Deutschsprecher" (Prof. Horst Haider
Munske, FAZ 14. Jänner 2005) und plädierte für "eine aktive deutsche
Sprachpolitik - im Inland wie im Ausland" (FAZ 8. Februar 2005).
Zu
Recht forderten kürzlich deutschen Hochschullehrer als Erstunterzeichner in
ihrem Aufruf "Sieben Thesen zur
deutschen Sprache in der Wissenschaft" (dem sich auch H.J. Meyer und
Gesine Schwan anschlossen) zur selbstbewußten Benützung von Deutsch auch als
Wissenschaftssprache auf, um dem empirisch beobachtbaren Rückzüg des Deutschen
aus der Wissenschaft selbst bei inländischen Veranstaltungen zu begegnen. Zu
den "vielfältigen Anstrengungen", die nötig sind, um zu "Gebrauch und Weiterentwicklung der
deutschen Sprache in der Wissenschaft beizutragen", zählten die
Thesenautoren unter anderem, daß hierzulande auf universitären und
wissenschaftlichen Veranstaltungen mit
"ausschließlich deutschen Teilnehmern auch auf Deutsch"
verhandelt wird, daß es weiter deutsprachige Lehrbücher geben sollte und daß
"deutsche Fachzeitschriften auch Artikel in deutscher Sprache mit
englischer Zusammenfassung annehmen müssen." (freiheit der wissenschaft,
3.2005, 17-18)
II.
Gewiß
liegt Harald Weinrich als Anglistikprofessor richtig, wenn er fürs breite geisteswissenschaftliche Feld betont:
so sehr, globalisierungskommunikatorisch, englisch Schreiben Voraussetzung für
Teilhabe am (geistigen) "Weltmarkt" ist - so wenig ist dieser
und
dieses selbst ein "sinnvolles literarisches Projekt" (FAZ 30. Mai
2005).
Damit
ist ein Aspekt des Dilemmas benannt. Die Thesen-Autoren schlugen, wie zitiert,
vor: in deutschen wissenschaftlichen Zeitschriften "Artikel in deutscher
Sprache mit englischer Zusammenfassung" zur Veröffentlichung zu
publizieren. So grundlegend richtig dieser Vorschlag ist ... er hat gleichwohl
einen Websfehler oder Pferdefuß: Die englische "Executive Summary".
Diese ist nämlich darauf angelegt, Leser(inne)n das Lesen des (im
Beispielsfall) deutsch geschriebenen Textes selbst zu ersparen; um aus
einem Harvardkursmaterial den
Schlüsselsatz (englisch) zu zitieren:
"executive summaries are written
for someone who most likely does not have time to read the original."
Würden
also englische Zusammenfassungen nicht bloß als mehr oder weniger formales,
beliebiges, meist wenigaussagendes Zehn-Zeilen-"abstract", sondern
als inhaltsbezogene und sorgfältig formulierte "executive summary"
angelegt, erarbeitet und in deutschen wissenschaftlichen und Fachzeitschriften
publiziert - könnte dies mit Blick auf die so nötige wie zu Recht eingeforderte
"Weiterentwicklung der deutschen Sprache in der Wissenschaft"
Bumerangeffekte zeitigen, also das Gegenteil des Beabsichtigten bewirken: Flüchtige
- insbesondere vorrangig anglophone - Leseer/innen wähnten sich gut informiert
und könnten sodann keinen Blick mehr in den deutschsprachigen
wissenschaftlichen Text werfen.
Um
dies abschließend an einem Beispiel aus einem meiner Forschungsfelder -nämlich
Völkermord(politik) im 20. Jahrhundert einschließlich "Armeniermord",
deutsche Orient-, Nahost- und Ideologiepolitik (vgl. Albrecht,
Richard: Die politische Ideologie des objektiven Gegners und die ideologische
Politik des Völkermords im 20. Jahrhunderts. Prolegomena zu einer politischen
Soziologie des Genozid nach Hannah Arendt; in: Sociologia Internationalis, 27
[1989] I, 57-88; sowie den trilogischen Ansatz: „Genozid“; „Armenoid“; "Serbozid"; in:
Kultursoziologie, 2.2004; 2.2005; 2.2006 [in Vorbereitung]) zu illustrieren, zitiere ich einen in einer von
der Konrad-Adenauer-Stiftung herausgegeben deutschen Fachzeitschrift
publizierten Exzellentbeitrag eines als Beiträger der „Middle Eastern Studies“
[Princeton, New Jersey] auch international angesehenen Nahost-Forschers,
Arabisten und Ökonomen. In diesem Text präsentiert ein deutschsprachiger Autor,
Dr. Wolfgang G. Schwanitz, seine langjährigen und bedeutsamen selbständigen
Forschungen (vgl. zuletzt: Deutschland und der Mittlere Osten; Leipzig 2004,
186 p.) speziell zum Versuch, als Beitrag zur (Welt-) Kriegspolitik im
deutschen Außenamt 1914 einen "kleinen" Heiligen Krieg (Djihad) gegen
die Mächte der Triple Entente zu inszenieren: "Die
Berliner Djihadisierung des Islam. Wie Max von Oppenheim die islamische
Revolution schürte"; in: KAS-Auslandsinformationen, 20 (2004) 10, S.
17-37.
Die
"Executive Summary" des Beitrags drückt in sorgfältig formuliertem
und jedem Geisteswissernschaftler verständlichem Englisch den Inhalt des
deutsch geschriebenen wissenschaftlichen Textes aus und könnte, so gesehen, den
angesonnenen Zweck dieser besonderen und ausführlichen Form einer englischen Zusammenfassung - nämlich
den von einem deutschen Fachwissenschaftler deutsch veröffentlichten
höchstbedeutsamen Forschungsbeitrag n i
c h t zu lesen - erfüllen ... dürfte
damit jedoch zugleich das Gegenteil des von den Thesen-Autoren beabsichtigten
erreichen, wenn von wissenschaftlichen Abhandlungen "in deutscher Sprache
mit englischer Zusammenfassung" die Rede ist.
Der
"Executive Summary"-Text hat etwa 3.960 Anschläge (Zeichen/Netto) -
das sind nach VG-WORT-Kriterien gut zweiundhalb (bei der Verwertungsgruppe III:
Wissenschaft) meldefähige Seiten - und macht damit, wenn großgesetze/r Titel
und diverse redaktionelle Zwischenüberschriften, meist Textzitate, abgezogen
werden, knapp 12 Prozent des deutschen (Gesamt-) Textes aus (11,6 % bezogen auf
den Text mit, 11,8 % auf diesen ohne die am Schluß genannten
Autorenveröffentlichungen).
Der
„Executive Summary“-Text ist damit selbst schon, wie seine Lektüre
veranschaulichen möge, eine kleine eigenständige wissenschaftliche Arbeit -
ohne damit freilich einer alten wissenschaftspolitischen Forderung des
marxistischen Wirtschaftshistorikers Jürgen Kusczynski zu entsprechen. J.K.
betonte nämlich: Am besten Du schreibst gleich nach der Veröffentlichung Deiner
wissenschaftlichen Studie eine Broschüre, in der Du ihre Hauptergebnisse
verständlich zusammenfaßt...
Anhand eigener deutschsprachiger Aufsatzpublikationen der letztbeiden Jahre, denen bewußt immer eine ganz herkömmliche „ordinary“ summary vorangestellt war, habe ich festgestellt, daß das für diesen Beitrag eigens ausgezählte halbe Dutzend „summaries“, wenn analog zum zitierten Schwanitz-Aufsatz berechnet, zwischen einem Minimalwert von etwa 2,5 Prozent bis zum Maximalwert von 8,5 Prozent des deutschen Gesamttextanteils streute. Vermutlich liegt hier ein mögliches „summary“-Optimum nach dem Motto: So informativ wie nötig und so kurz wie möglich zwischen 3,5 und 4,5 Prozent bei Grenzen nach unten von 2,5 und nach oben von 5 Prozent. Entsprechend dieser wissenschaftspublizistischen Faustformel würde ein „abstract“ dann um 1,5 Prozent des Gesamttextes (bei min. 1,0, max. 2,0 Prozentanteil/en) liegen. Da -wie begründet - von jeder „executive summary“, die sicherlich kaum weniger, eher mehr als etwa 8,5 Prozentanteile am gesamten deutschsprachigen Text ausmachen dürfte, abgeraten wurde, erübrigt sich jede faustformelhafte Dimensionierung.
(Die
"executive summary" des Excellentbeitrags von Dr. Wolfgang G.
Schwanitz findet sich sowohl gedruckt in den KAS-Auslandsinformationen (17-19)
als auch online im Netz, vide: http://www.kas.de/publikationen/2004/5678_dokument.html)
© author 2006
„nullum
crimen sine lege, nulla poena sine lege “
“Insult”
- On the state of the art in current Germaany
Some
sixty years ago, Franz Leopold Neumann (1944²) named the very reduction of
professional judges in Nazi-Germany [1966³: 444, 447, 458] "police official",
"adminstrative official", "mere policeman". Moreover, Dr
Neumann characterized what was running in Germany at that time as a graphic
violation of the traditional basic principle of ”old Europe” based on: „nulla
poena sine lege, nullum crimen sine lege“ – no crime without law, without law
no punishment [and no punishment without guiltiness]. The very reason of that
empirical involution of justice, right, and law, and its dramatic consequences,
lays, indeed, in the permanent ignorance of what Montesqieu (1689-1755) called
“separation of power” (originally “la puissance séparée”[1]) – which, in German/y, is stupidly translated as
“Gewaltenteilung” (i.e. “division of power”), even from those prominent
figures, representing the legal profession in Germany like Dr Carlo Schmid
(1948) , and Dr Ernst Forsthoff (1992²): “Gewaltenteilung” in fact is not only
a as cretinistic as confusing translation of what has to be translated as
“Gewaltentrennung” leading to permanent rubbish talk within the academic world
but also to sustainable denial of a relevant aspect of legal normatively,
producing a pathological mechanism named “selective ignorance” whenever social
psychologists discuss the cloudy issue as a matter of moral and intellectual
obscurity …
Dr
Richard Albrecht, an experienced German social scientist, is able to work out
the very meaning of this setting in the field of a petty crime named „insult“
(“Beleidigung”) and radical critique („Schmähkritik“) which, until now, are not
defined within the German penal law but obviously punished by “independent”
professional judges as life-long civil servants none of them ever had, until
now, applied the basic principle „nullum crimen sine lege, nulla poena sine
lege, sine culpa nulla poena“ in this specific field. This is the truth, the
only truth, and nothing but the very truth characterizing the actual status of
justice in current Germany within this specific field: no individual
professional judge did, since the Federal Republic of Germany (FRG) was, in
1949, founded, ever refuse to condemn anybody who was prosecuted because of
“insult” – a petty crime which is, until now, written down, and proclaimed, as
such but not definitely defined in § 185 of the current German Penal Law …
(1) «Lorsque dans la même
personne ou dans la même corps de magistrature, la puissance législative est
réunie á la puissance exécutrice, il n'y a point de liberté; parce qu'on peut
craindre que le même monarque ou le même sénat ne fasse des lois tyranniques
pour les exécuter tyranniquement […] Il n'y a point encore de liberté si la
puissance de juger n'est pas séparée de la puissance législative et de
l'exécutrice. Si elle était jointe à la puissance législative, le pouvoir sur
la vie et la liberté des citoyens serait arbitraire: car le juge serait
législateur. Si elle était jointe á la puissance exécutrice, le juge pourrait
avoir la force d'un oppresseur. Tout serait perdu si le même corps des
principaux, ou des nobles, ou du peuple, exercaient ces trois pouvoirs: celui
de faire les lois, celui d'exécuter les résolutions publiques, et celui de
juger les crimes ou les différends des particuliers. » («De l´esprit des loi»
1748 : VI/6)
References
Richard Albrecht,
Bürgerrechte und Staatspflichten in Deutschland: Entscheidungen des deutschen
Bundes(verfassungs)gerichts und ihre Konsequenzen; kostenfreie Version heim
Hirtzel-Verlag (i.e. this text is completely free of charge and
can be downloaded actually) Universitas-online, 11.2003:
http://www.hirzel.de/universitas/archiv/buergerrechteneu.pdf
-„Beleidigung“
als justitielles Konstrukt von Verfolgerbehörden. Forschungsbericht und Material/ien zum Stand der Dinge in der Bundesrepublik Deutschland,
Anfang 2005 ["Insult"
within Current Germany, 2005. A radical look
on a petty crime]; kostenfreie
online Version beim GRIN-Verlag (this text is completely free of charge)
http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/jul/25339.html
-“Beleidigungsfarce”; kostenfreie
online-Version im earchiv21 (text is completely free of charge):
http://www.oocities.org/de/earchiv21/beleidigungsfarce.htm
-StaatsRache.
Texte
gegen die
Dummheit im deutschen Recht(ssystem) (München: GRIN Verlag für
akademische Texte, 2005, iii/149 p., 19.99 € [= e-Buch]); das Vorwort ist
kostenfrei online beim GRIN-Verlag (the preface of this book is
free of charge to be downloaded actually): http://www.wissen24.de/vorschau/36391.html
-„Beleidigung“ – Verfassungsbeschwerde [ans deutsche
Bundesverfassungsgericht 31.12.2005]; online-Version kostenfrei beim
GRIN-Verlag (this
text is completely free of charge):
http://www.grin.com/de/fulltext/juh/26983.html
-> In
eigener Sache
Justiz-kritische Beiträge gegen die
Dummheit im deutschen Recht(ssytem) [ = Beiträge zur Rechtskultur,
e-Buch/e-book; München: GRIN Verlag für akademische Texte, 2005, iii/149 p.,
19.90 €]
http://www.wissen24.de/vorschau/36391.html
„StaatsRache“ und bewußt
in dieser Schreibweise - das ist die Titelmetapher des neuen, im GRIN-Netzwerk
erstpublizierten elektronischen Buchs (e-book) von Richard Albrecht, dem Editor
des kleinen unabhängigen online-Magazins für Bürgerrechte,
http://rechtskultur.de. Der Autor führt in seine fünfzehn Netzbeiträge mit
(s)einem neuen Vorwort ein und begründet sein Konzept und den scheinbar
paradoxen Buchtitel: StaatsRache als Ausdruck totalitärer Tendenzen der
gegenwärtigen deutschen Justiz, des aktuellen deutschen Rechts(systems) und
seiner tragenden Säule, der zentralen Sozialfigur. Dieser kulturanalytisch-sozialwissenschaftliche
Ansatz geht über die juristische Kritik eines „oligarchischen Richterstaats“
(Bernd Rüthers) hinaus. Allen, die über die Boulevardkritik an diesen
„Halbgöttern in Schwarz“ (Rolf Bossi) mehr wissen wollen und die sich für
Hinter- und Abgründe der aktuellen deutschen Rechtspraxis und ihres
alltäglich-routinisierten Umgang sowohl mit Bürger/innen als auch mit Kritikern
interessieren, kann Richard Albrechts e-Buch mit Beiträgen als
substentiell-engagiertes und praxisbezogen-kundiges Plädoyer für mehr
Gerechtigkeit im deutschen Recht(ssytem) nur nachhaltig empfohlen werden.
„Die fünfzehn, Beiträge dieses Bandes wurden so gruppiert, dass zunächst in den fünf kürzeren Texten - Juristenlogik, google, Rechtsgespräch, Völkerstrafrecht, Beweismittel -, die den Charakter wissenschaftlicher Miszellen haben, auf im Hauptstrang („mainstream“) sei´s vernachlässigte sei´s missachtete methodische Aspekte von Recht als Wissenschaft und als Praxis aufmerksam gemacht wird. Dass dabei en passant auch via google eine kostengünstige Netzrecherchemethode für bestimmte Gerichtsentscheide entwickelt und vom Autor auch wo immer möglich angewandt wurde - ist aus bürgerrechtlicher Perspektive sinnvoll - zumal der Autor weder Straf- noch Verfassungs-, sondern Bürgerrechtler ist. Die nächstdrei wissenschaftlich-dokumentarischen Essays sind grössere Beiträge zum Vorrang von Bürgerrechten gegenüber Staatspflichten entsprechend Leiturteilen des deutschen Bundesverfassungsgerichts (Bürgerrechte) und zur rechts- und verfassungswidrigen Praxis des deutschen Bundesverfassungsgerichts, seit 1993 Verfassungsbeschwerden von Bürger/innen begründungslos abzulehnen (Verfassungsbeschwerden). Der im deutschen bzw. europäischen Rechtszusammenhang auch rechtsgeschichtlich bedeutsame Beschwerdetext (Menschenrechte) enthält weniger eine Einzelfalldokumentation als vielmehr allgemeine Argumente gegen die ober(st)gerichtliche Willkürpraxis des deutschen Bundesverfassungsgericht mit dem Antrag an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beim Europarat, diese Rechtspraxis für menschenrechtswidrig zu erklären und aufzuheben. Die nächsten sieben Beiträge präsentieren Fallstudien: Über einen subjektiv als kriminell empfundenen Handlungszusammenhang (Prozessbetrug) und die Folgen im Anschluss an so wohlbegründete wie begründungslos abgelehnte Beschwerden (Menschenwürde). Zwei eher wissenschaftspublizistische Besprechungsaufsätze über ein bundesdeutsches Politikum (Gleicherer) einerseits und eine wesentliche empirische Dunkelfeldstudie (Richtervorbehalt) andererseits versuchen, übers Fallmaterial hinaus, kritisch zu verallgemeinern ... wobei meine Bewertung des Bundeslöschtagesyndroms zunächst bewusst aus der Sicht des kritischen, zeitungslesenden Zeitgenossen erfolgte und andere Recherchematerialien nicht einvernahm. Der vorliegende Band klingt aus mit drei kürzeren Texten: Dem von mir mitverfassten Offenen Brief der Mutigen Sieben an den amtierenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, H.-J. Papier, vom 1. März 2004 (mit einem Präsidentenkurzporträt und einem Hinweis auf erweitertes Petitionsrecht im Sinne des Artikel 17 Grundgesetz als Ergänzung/en), dem Kurzessay Pantomelite und dem (scheinbar bloss) satirischen Schlussakkord: ´Kleines rechtsgeschichtliches Wörterbuch´“ (aus dem Vorwort).
Völkermord(en)
In diesem Buch diskutiert Richard Albrecht als erfahrener Sozialpsychologe und historisch arbeitender Politikwissenschaftler Genozidpolitik im 20. Jahrhundert sowohl empirisch als auch theoretisch unter der Leitfrage von Völkermord- oder Genozidverhinderung. Der Autor schreibt im Vorwort: „Als destruktiv(istisch)er gesellschafts-geschichtlicher Prozeß ist Völkermord oder Genozid nur noch durch Selbstvernichtung der menschlichen Gattung (Homozid) zu übertreffen. Als antihumanes Destruktionsereignis ist Genozid oder Völkermord das bisher empirisch herausragende Menschheitsereignis. Es ist zugleich auch als Menschheitsverbrechen ein „unerhörter Vorgang“ (Bertolt Brecht). Das oft nur schwer zu verstehende historische Ereignis Genozid oder Völkermord ist heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, zu Recht weltweit in allen aufgeklärten Gesellschaften und zivilisierten Staaten sowohl moralisch geächtet als auch rechtlich bestraft (pönalisiert). Der so nachhaltige wie definitive Zivilisationsbruch beginnt nicht erst mit dem Holocaust.“
Zunächst geht es bei/in Volkermord(en)
allgemein ums Konzept: Genozid oder Völkermord als staatlich geplantes und
organisiertes Menschheitsverbrechen und dessen historisch erstes Auftreten
„hinten in der Türkei“, den Armenozid genannten Völkermord an Armeniern während
des Ersten Weltkriegs. Richard Albrecht erinnert aber auch an die koloniale
Vernichtungspraxis zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutsch-Südwest Afrika und
an die antiserbische Genozidpolitik im kroatischen Ustaschastaat während des
Zweiten Weltkriegs.
Eine Fallstudie verweist auf den Kampf deutscher
politischer Linker gegen die geheimgehaltene „Ausrottung der türkischen
Armeniern“ unter den Bedingungen von militärischer Zensur und politischer
Repression während des Ersten Weltkriegs.
Die beiden letzten Beiträge sind Ausblick und
Zusammenfassung zugleich: Es geht um theoretische Aspekte des Völkermord(en)s
im 20. Jahrhundert und um Elemente eines lebensbezogenen Frühwarnsystems in Form
eines englisch geschriebenen Postscripts und damit um eine dichte Beschreibung
von Richard Albrechts Ansatz´.
Der Autor
Dr.phil. et habil. Richard
Albrecht ist seit 2002 Editor des unabhängigen online-Magazins für Menschen und
Bürgerrechte -> http://www.oocities.org/de/erachiv21/rechtskulturaktuell.htm
Der Inhalt
Vorwort - Genozid –
Armenozid – Serbozid – Karl Liebknecht & Genossen – Lebenskultur und Frühwarnsystem
- Murdering People: Genocidal Policy Withiin 20th Century
Das Buch
Richard Albrecht, Völkermord(en).
Genozidpolitik im 20. Jahrhundert (Aachen: Shaker, 2006,
184 p. [ = Allgemeine Rechtswissenschaft]; ISBN 978-3-8322-5055-3; 24.80 €) Das
Buch Völkermord(en) ist Mitte Mai 2006 erschienen und kann über den
Buchhandel bestellt werden. Der Shaker-Verlag stellt/e auf seiner Netzseite
Inhaltsverzeichnis und Vorwort von Völkermord(en) kostenlos ins Netz: http://www.shaker.de. Der Autor
veröffentlicht/e im Netz sein englisch geschriebenes Postscript: http://www.oocities.org/de/earchiv21/murdering.people.htm.
Schließlich bietet der Verlag eine nicht ausdruckbare kostengünstige pdf-Version
des Buchtextes zum Herunterladen für 3 Euro an und verrechnet diesen Betrag
beim eventuellen späteren Buchkauf: http://www.shaker.de/Online-Gesamtkatalog/details.asp?
ID=1870272&CC=45283&ISBN=3-8322-5055-7
Armenozid
Im Anschluß an den ersten Band seiner Studien zur Genozidpolititik im 20. Jahrhundert unter dem Titel Völkermord(en) diskutiert Richard Albrecht als erfahrener Sozialpsychologe und historisch arbeitender Politikwissenschaftler in seinem neuen Buch Aspekte des ersten ´modernen´ Völkermords im 20. Jahrhundert. Verantwortlich für die vom Autor Armenozid genannte systematische, staatlich geplante und organisierte „Ausrottung der türkischen Armenier“ (Karl Liebknecht) während des Ersten Weltkriegs im Osmanischen Reich ist eine aus jungtürkischen Funktionären des Kommitté „Einheit und Fortschritt“ geformte militärische, politische und ideologische (Völkermord-) Elite der damaligen Machthaber der Türkei. Der Genozid an den Armeniern im Osmanischen Reich wird bis heute von allen Regierungen der 1923 gegründeten Türkischen Republik geleugnet.
Ging es bei Volkermord(en) noch allgemein um das Konzept von Genozid als staatlich geplantem und organisiertem Völkermord(en) und dessen geschichtlich erstem Auftreten „hinten in der Türkei“ 1915/16, so geht es bei Armenozid um spezielle(re) Gesichtspunkte dieses Menschheitsverbrechens im Zusammenhang mit dem Versuch, eine „neue Türkei“ als ´moderner´ Nationalstaat zu schaffen. Die 1923 gebildete Türkische Republik verwirklichte auch das unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg nicht für möglich gehaltene, zunächst osmanisch verkündete, sodann jungtürkisch als Armenozid durchgeführte und schließlich kemalistisch verwirklichte dystopische „Projekt“ eines „Armenien ohne Armenier“ in der Türkei.
Richard Albrechts drei Beiträge im Armenozid-Band nähern sich
diesem antiarmenisch-politikgeschichtlichen Kontinuitätszusammenhang zunächst
als historische Erinnerung an die Zerstörung Smyrnas 1922 („Dies hätte nie
geschehen dürfen“: Das Smyrna-Tagebuch von Garabed Hatscherian als Quelle zum
Holocaustos 1922“), dann in Form eines Diskussionsbeitrags zur gegenwärtigen
Genoziddebatte in der historischen Politik- und Sozialforschung („Genozid;
Armenozid; Gruppen-, Kollektiv- und Völkermord[en]“) und schließlich über diskursiv-ideologiekritische
Textanalysen („´Die Juden des Orients´: Drei
Jahrzehnte Armenierbilder in kolonial-imperialistischen und
totalitär-faschistischen Diskursen in Deutschland, 1913-1943“)
Die Buchausgabe von: Richard Albrecht, Armenozid. Genozidpolitik im
20. Jahrhundert. Band 2 (Aachen: Shaker-Verlag, 2006 [ = Allgemeine
Rechtswissenschaft], ii/114 p., 18.80 €) soll Mitte Dezember 2006 erscheinen.
Der Shaker-Verlag bietet eine nicht ausdruckbare kostengünstige pdf-Version des
Buchtextes zum Herunterladen für 2 € an und verrechnet diesen Betrag beim
späteren Buchkauf -> http://www.shaker.de/Online-Gesamtkatalog/details.asp?
ID=1870272&CC=45283&ISBN=3-8322-5738-1 - Bereits erschienen: Völkermord(en).
Genozidpolitik im 20. Jahrhundert. Band 1 (Aachen:
Shaker-Verlag, 2006 [ =Allgemeine Rechtswissenschaft], ii/182 p.; 24.80 €)
The
Author
Dr.rer.pol.habil. Richard
Albrecht, PhD., is an experienced social psychologist, political
scientist, and, 2002-07, managing editor of the smart independent
online-magazine for Human and Civil Rights in Germany: http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm.
As a scholar, Richard Albrecht is basically interested in another paradigm,
enabling cultural and social scientists sketching projective perspectives for
future sciences, and sciences gaining future (as sketched in his piece “Past,
Present, Future: Aspects of an Integrative Concept for Social Scientists”: http://www.wissen24.de/vorschau/39890.html).
As an early protagonist of the “Bremen School”, Richard Albrecht worked out
relevant aspects in his essay The Utopian Paradigm,
first published in 1991; the ´theoretical´ part of this piece is online: http://www.grin.com/en/fulltext/phg/25119.html.
As a social psychologist, the author is basically interested in human actions
and acting human. – Richard Albrechts book on the German State as
Revenger appeared as the authors first e-book (2005), the preface is
free of charge: http://www.wissen24.de/vorschau/36391.html.
In 2006 the author published Völkermord(en) and Armenozid
as the first two volumes of his trilogy Genozidpolitik im 20. Jahrhundert (Aachen: Shaker, 2006 [ =
Allgemeine Rechtswissenschaft]). The third volume: „Wer redet denn heute
noch von der Vernichtung der Armenier ?“ – Adolf Hitler vor den
Oberkommandierenden am 22. August
1939 (“Who is, after all, today speaking about the destruction
of the Armenians ?“ – What Hitler really said when talking to his Supreme
Commanders, August 22th, 1939) is forthcoming (2007).
Richard Albrecht
D.53902 Bad Münstereifel
dr.richard.albrecht@gmx.net
http://linxkultur.de
->
http://www.oocities.org/de/earchiv21/murdering.people.htm
http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm
http://www.grin.com/de/search?searchstring=6760&search=id_autor&page=0
„Demoskopie
als Demagogie“
Kritisches
aus den achtziger Jahren. Zum Lesen & Hören
Der frühere Leiter des Amts für Statistik der Stadt Köln und heutige Geschäftsführer des FORSA-Instituts für Sozialforschung, Dr. Manfred Güllner, hat in einer moderaten Kritik in Dr. Elisabeth Noelles Buch „Erinnerungen“ (Herbig Verlag, 2006 [2007²], 319 p.) „triefende Lobhudelei ihrer eigenen Person“ erkannt, als Ausdruck ihres „früh ausgebildeten Selbstbewußtseins“ gedeutet und ihre „Erinnerungen“ als Beleg dafür gewertet, „wie Noelle über die Jahre stets ihre Interessen gnadenlos maximiert“ und dabei „die umschwärmte ´Wissenschaft´ meist nur“ als „Mittel zum Zweck“ benützt hat. Auch ist Noelles memoirisch „leichtfertiger“ Umgang „mit der Realität“ dem Rezensenten ebensowenig verborgen geblieben wie ihr erneuter „Rechtfertigungsversuch für ihre Tätigkeit im Nationalismus“ (Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte, 4.2007: 77-79).
Noelle behauptet in ihren „Erinnerungen“ Unwahres - wobei zu lügen und Lügen als solche/s in Deutschland bekanntlich nicht strafbar ist/sind -, wenn sie öffentlich betont: im Gegensatz zu den USA, in denen „in besonderer Weise ein Journalismusprofessor namens Leo Bogart“ sie verfolgt hätte, gab es „in Deutschland bezeichnenderweise keine vergleichbar massiven Versuche, mich als Nazi hinzustellen“ („Erinnerungen“, 131/132). Leo Bogart (1921-2005), 1945 als Soldat (und Mitglied des US-Army-Geheimdienstes) in Deutschland, später Autor der Pionierstudie „The Age of Television. A study of viewing habits and the impact of television on American life“ (Frederick Ungar 1957, 367 p.), hatte Noelle seinen US-amerikanischen Lesern in der Tat als notorische antisemitische Publizistin und Geschichtsrevisionistin vorgestellt („The Pollster & the Nazis“; Commentary, August 1991: 47-49; ibid., January 1992: 17-19). Alphons Silbermann (1909-2000) jedoch hatte Noel1e bereits 1986, also fünf Jahre vorher, in Deutschland so öffentlich wie unkollegial als „Altnazi“ und „Altnazifrau“ bezeichnet (taz 12. April 1986) - worauf Noelle nicht nur wie immer schon (etwa im „Spiegel“: 9. 9. 1964) erwiderte. Sondern erstmalig ihr am 12. Juli 1950 in Freiburg/Br. ausgestelltes „Denazification Certificate“ publizierte (taz 2. Mai 1986) ...
Richard Albrechts Beiträge zu Leben und Werk Elisabeth Noelles aus den achtziger Jahren sind hier erstmalig vollständig bibliographisch aufgelistet. Vier Texte aus den Jahren 1984, 1986, 1987 und 1988 sind in dieser Broschüre des Shaker-Verlags unterm Titel „Demoskopie als Demagogie“ wiederveröffentlicht (mit CD-Rom, 9.80 €). Drei in gedruckter Form. Der Anfang 1987 gesendete SDR-Radioessay ist, in freundlicher Absprache mit der SWR-Hörfunkdirektion, als Hörtext auf beiliegender CD-Rom beigefügt. Alle vier Texte sind unverändert republiziert und damit auch als inzwischen zeitgeschichtliche Texte authentisch.
[online-link
-> http://www.shaker.de/shop/978-3-8322-6324-9]
rechtskultur 2002-2007
rekult1
rechtskultur.de
unabhängiges Online-Magazin
für Bürgerrechte
Hrg.
Dr. Richard Albrecht
Liebe
Besucherin, lieber Besucher dieser Seite,
gegen
Rechtsmissbrauch, Justizskandale und Behördenwillkür gibt es andere Seiten von
kundigen und engagierten Bürger(inne)n.
Hier
geht es um Rechtskultur.
Gerade
weil es um diese in Deutschland zu Beginn des 21. Jahrhunderts nicht gut
bestellt ist, gibt es nun auch im Netz www.rechtskultur.de. Hier finden Sie
Materialien zur gründlichen Lektüre nach dem Herunterladen.
Es
geht um wirkliche, komplex zusammenhängende Fallbeispiele zur Negativwirkung
von Recht und Gesetz, Justiz und Behörden. Diese können auch als
"Involution" von Gesetz und Recht bewertet werden. Anstatt
zivilgesellschaftliche Fortschritte produziert das deutsche Rechtssystem
Rückentwicklungen wie die hier dokumentierten: Kindesentzug, Prozessbetrug,
Amtsverletzungen und mehr.
Das
zerstört lebende Menschen und ihre Entwicklungen.
Im
Mittelpunkt der hier veröffentlichten komplexen Falldokumentation/en stehen
zunächst verfassungsrechtliche, sodann rechtspolitische Zusammenhänge;
strafrechtliche Aspekte werden nicht kommentiert. Insofern geht es auch nicht
nur um Einzelheiten, sondern um strukturanalytische Seiten einer
Rechtsprechung, die sich hierzulande wieder einmal zunehmend und weitreichend
von ihren kulturellen und moralischen Grundlagen entfernt hat.
Der
deutschschweizer Autor Friedrich Dürrenmatt (1921-1990) hat diesen Zusammenhang
so beschrieben:
"Die
Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat."
Wenn
dies so ist - muss es, weil es so ist, nicht so bleiben.
Auch
deshalb gibt es jetzt diese Seite. Im übrigen ist, auch was das Recht betrifft,
jede Wahrheit immer noch konkret und noch immer das Engagement viele
Bürger(innen) gefordert, weil es um den Erhalt von kulturellen Grundlagen allen
Rechts geht, das zunehmend von Rechtsprechung und Justizapparat zerstört wird.
Inhalt
-Der
Domaineigner als Autor
-Rechtskulturelle
Veröffentlichungen
-Recherchehinweis
auf Google
-"Amokläufer?"
Sozialpsychologische Zeitdiagnose "nach Erfurt"
-Prozessbetrug
und mehr
-Eine
persönliche Erklärung
-Mündlicher
Eingangsvortrag Oberlandesgericht Köln, 27.Mai 2002
-Verfassungsbeschwerde
-Staatsverbrechen
und Völkermord
-Bürgerrechte
und Staatspflichten
-Menschenrechtsbeschwerde
-Zum
"Fall" Dr. Ulrich Brosa
-To Whom It May Concern...
-Deutsche
Jurist(inn)en 2003
-Logik
für Juristen
-Kleines rechtsgeschichtliches
Wörterbuch
-HirnSchrisse...
-eingegangene
Bücher, Broschüren, Zeitschriften
-Zitat
-in
Vorbereitung
Für Hinweise, Anregungen oder Kritik mailen
Sie bitte an: dr@richard-albrecht.de
Letzte
Akualisierung: 01. Juli 2003
Web
gestaltet und erstellt von 3-w-design.de
Fehler/defekte
Links bitte mailen an: info@3-w-design.de
[viSdPr.: Dr. Richard Albrecht, D. 53902 Bad
Münstereifel http://rechtskultur.de]
rekult2
rechtskultur.de
Unabhängiges Online
- Magazin für Menschen- und Bürgerrechte
Ed.
Dr. Richard Albrecht, 2. Jahrgang
(2003/04)
Zum
2. Jahrgang
Je
mehr im gegenwärtigen Deutschland mediengängige
political-correctness-Sprecher/innen behaupten, Bürger- und Menschenrechte zu
verteidigen - desto weniger werden
wirkliche Menschen- und
Bürgerrechte selbst wirksam verteidigt.
Dies ist meine -scheinbar paradoxe-erfahrungsbezogene These. Die ich als
Meinungsäusserung dem hiermit eröffneten neuen Jahrgang von rechtskultur.de voranstellen
möchte.
Die
Kernaussage zum Involutionsprozess von Gesetz und Recht in Deutschland lautete
im Editorial zum 1. Jahrgang im September 2002:
"Anstatt
zivilgesellschaftlicher Fortschritte produziert das deutsche Rechtssystem Rückentwicklungen. Dies zerstört lebende Menschen und ihre
Entwicklungen ... Es geht um eine Rechtsprechung, die sich hierzulande wieder
einmal und weitreichend von ihren kulturellen und moralischen Grundlagen entfernt
hat ... Es geht um den Erhalt von kulturellen Grundlagen allen Rechts, das
zunehmend von Rechtsprechung und Justizapparat zerstört wird."
In
diesem Rahmen stehen auch die neuen Beiträge und Rubriken: Vom Leitbeitrag über
Staatsrache in Baden-Württemberg zum Mobterror in der hessischen Provinz, vom
neuen deutschen Gutsmenschenrecht zu alltäglichen Erfahrungen eines
Telekomgeschädigten in Nordrhein-Westfalen.
Weitere
werden, wie angekündigt, folgen.
Und
es gibt im 2. Jahrgang im Magazinteil Rubriken wie "Skizzen und
Prospecte", "HirnSchrisse
& Mehr", Notizen zur parasitären Ökonomie ("Pasök") sowie
Hinweise auf "Lesbares" und "Eingegangenes", schliesslich einige Zitate zur Anregung und
nicht nur zu Recht und Justiz. Als online-Magazin wird rechtskultur.de
ständig aktualisiert.
Alle
Texte des 2. Jahrgangs von rechtskultur.de können sowohl als zip- als auch
als rtf-Version/en bei
http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.zip oder/ und im Netz
kostenlos online bei http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.rtf eingesehen
und/oder nach dem Herunterladen/download auf Ihrem Rechner/offline gelesen
werden. Eine allerdings zeit- und aufwendigere Version ist ebenfalls auf dem
US-server on Yahoo bei
http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm - mit allen
Links [15. Sept. 2003]
[Der
1. Jg. von rechtskultur.de umfasst/e den Zeitraum von 1. September 2002 bis 15.
Juli 2003. Er ist im Netz/online archiviert bei:
http://web.archive.org/web/*/rechtskultur.de; der zweite Jahrgang wurde am 15.
September 2003 eröffnet und wird voraussichtlich den Zeitraum bis 20. Juli 2004
umfassen. Der dritte Jahrgang soll am 20. September 2004 eröffnet werden und -
wenn’s thematisch-inhaltlich und publizistisch-formal ´passt´- sowohl rechts-
und justizkritische Beiträge von Gastautor(inn)en publizieren als auch in der
Rubrik ´Eingegangenes´ nur noch ausgewählte Drucksachen präsentieren. Die
ersten drei Jahrgänge 1. 2002/03 - 3. 2004/05 sollen im Herbst 2005 unter dem
Titel: rechtskultur.de. Unabhängiges online-magazin für Menschen- und
Bürgerrechte. Die ersten drei Jahrgänge als print-on-demand des Projekts
justiz@nalyse angeboten werden. Denn wenn, wie´s ausschaut, zumindest a priori
nicht ausgeschlossen werden kann, dass jeder Jahrgang dieses kleinen
unabhängigen online-Magazins für „die Nachgeborenen“ (Bertolt Brecht) eine bedeutsamere rechts- und alltagskulturelle
Quelle sein könnte als die versammelten Entscheidsammlungsbände der deutschen
Bundesgerichte dieser Jahre - dann wär´s unangemessen, sie nicht wenigstens als
print-on-demand anzubieten. Dazu
freilich ist/sind Unterstützung/en nötig. Denn allein, wie bisher, aus
Eigenmitteln wird, was geplant ist, nicht zu schaffen sein ... Sollte, aus
angedeuteten Gründen, dieses kleine unabhängige online-Magazin für Menschen-
und Bürgerrechte wider Erwarten n i c h t
wie geplant im 3. Jg. in zwei Monaten, also ab spätestens Anfang Oktober
2004 weitergeführt werden können, sollte in jedem Fall zweierlei möglich sein:
Erstens die Überführung von rechtskultur.de ins kritische Recherche- und
Publikationsprojekt http://www.oocities.org/de/earchiv21/justizanalyse.htm
mit den e-Postadressen justizanalyse@web.de und/oder justizanalyse@gmx.net u n d
zweitens eine print-on-demand-Ausgabe der beiden ersten Jahrgänge dieses
online-Magazins. In diesem Fall würde der 2. Jg. als kostenloser download-zip
bei http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.zip angeboten, so
dass b e i d e Jahrgänge sowohl ´gratis´ kostenlos im Netz stünden als
auch gedruckt als print-version
kostenpflichtig beim Herausgeber bestellbar wären.
Dr.
Richard Albrecht, Ed., 30. Juli 2004]
Inhalt
dieses Jahrgangs
->
Staatsrache im Musterländle
->
Weiter so Deutschland...oder: Noch Fragen, bitte ?
->
Herr Generalstaatsanwalt !
->
Memoiren eines Telekomgeschädigten
->
Hohmann & die Folgen
->
Verfassungsbeschwerden in Deutschland
->
Zur Erosion des Richtervorbehalts bei Telefonüberwachung/en
->
Rechtsalltägliche Menschenwürdeverletzung/en im gegenwärtigen Deutschland
->
Rechtsgespräch, Mannesmannrecht und mehr
->
Phantomelite
->
Völkerstrafrecht, Völkermord und/als Genozidpolitik
->
Schwerbehinderung und mehr
->
Der besondere Text: Offener Brief an den Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts vom 1.3.2004 [Verletzung des Menschen-, Grund- und
Bürgerrechts auf rechtliches Gehör in Deutschland]
>
in Vorbereitung/in preparation
->
Skizzen & Prospecte
->
HirnSchrisse & mehr
->
PASÖK
->
Positiva
->
Lesbares
->
Eingegangenes
->
Zitat/e
->
Büchersuche
->
Geplantes
rekult3
rechtskultur.de
Unabhängiges
online-Magazin für Menschen- und Bürgerrechte
3.
Jg. 2004/05
Zwei
abgeschlossene Jahrgänge sind für ein online-Projekt so viel wie zwei Jahre
eine lange Zeit sind. Dies gilt besonders für ein unabhängiges online-Magazin
wie das vorliegende für Menschen- und Bürgerrechte. Gleichwohl kann trotz
zahlreicher Widerstände, einen noch immer nicht abgewehrten Versuch so
justizieller wie verfassungswidriger Nachzensur eingeschlossen und hier in der
Rubrik: Der besondere Text dokumentiert, der 3. Jg. Anfang noch im September
2004 eröffnet werden.
Der
1. Jg. 2002/03 ist unter http://rechtskultur.de archiviert; der 2. Jg. 2003/04 als gezippte htm-Version unter
http://www.oocities.org/de/earchiv21/rekult2.zip (Der jeweils laufende Jahrgang
ist entsprechend als htm-zip-Version
immer in der aktualisierten Form netzarchiviert, also
http://www.oocities.org/de/earchiv21/rekult3.zip
etc.). In den beiden abgeschlossenen Jahrgängen sind auch beide
editorische Vorworte, denen hier nichts hinzuzufügen ist, nachlesbar. Nach wie
vor gilt auch fürs gegenwärtige Deutschland: Besser Rechtskultur als
Justizdreck - wobei offen bleiben soll, ob die gegenwärtige Justiz in
Deutschland das destruktiv-dubioseste Subsystem ist oder ob´s heuer noch
dubios-destruktivere gesellschaftliche Subsysteme im (system)soziologischen
Sinn Niklas Luhmanns gibt...
Zugleich
habe ich als so verantwortlicher wie verantwortungsvoller Editor darauf
hinzuweisen, dass dieser 3. Jg.
möglicherweise der letzte sein könnte: Dies´ weniger wegen eines geplanten
Wohnortswechsels im EU-Bereich oder wegen begonnener Buchprojekte mit
entsprechenden Planungen bis Ende des Jahrzehnts. Sondern vielmehr, weil allein
aus Eigenmitteln -und andere als diese gibt es heuer für ein unabhängiges
online-Magazin wie rechtskultur.de halt nicht: Mein unabhängiges online-Magazin
meint´s nämlich Ernst mit Bürger- und Menschenrechten und heisst auch nicht nur „Institut für Menschenrechte“, wird folglich
auch nicht regierungsamtlich alimentiert - wenn überhaupt künftig nicht mehr
publizistisch so intensiv weitergearbeitet werden kann wie am 2. Jg. 2003/04,
der faktisch höchstqualifizierte und ehrenamtliche editorische Tätigkeit o h n e
jede Aufwandsentschädigung, also "zum Nulltarif", bedeutete.
Der 3. Jg., dessen spätere print-on-demand-Publikation gemeinsam mit den erstbeiden Jahrgängen geplant ist, muss folglich gestrafft werde: Die bisherigen selbständigen Rubriken HirnSchrisse, Pasök und Positiva werden zu chronologisch bezogenen neuen Hauptrubriken Plaudereien ohne Kamin und Von Tag zu Tag verdichtet. Zugleich wird eine neue Rubrik:
Fundgrube eingerichtet. In dieser finden Sie kürzestkommentierte menschen- und/oder bürgerrechtsrelevante deutsch(sprachig)e Gerichtsentscheide mit Netzquelle/n (wenn und insofern diese ohne aufwändige Umformatierung/en online-publikabel sind). Schliesslich werden künftig unter Eingegangenes nur noch ausgewählte Hinweise auf zugesandte Bücher und Zeitschriften gegeben.
Im
übrigen steht der 3. Jg. dieses kleinen unabhängigen online-Magazins auch
Gastautor(inn)en und deren Beiträgen
unter zwei Voraussetzungen offen: erstens muss es sich um grundlegende Beiträge
zu Kernfragen von Menschen- und Bürgerrechten handeln; und zweitens müssen
diese dem Editor in einer Form übermittelt werden, die keine lektorischen,
redaktorischen und technischen Überarbeitungen und/oder Umformatierungen
erfordert.
Entsprechende
Beiträge bitte als epost/per email an:
Dr.
Richard Albrecht
[150905;
act. 300605]
Damit ist der 3. Jg. abgeschlossen. Der 4. Jg. soll Mitte September 2005 eröffnet werden
Inhalt
des 3. Jg. 2004/05
Übersicht
-> Grundlagenessay
-> Forschungsbericht/e
-> Forschungsprojekt/e
-> Zur Sache/Dokumentationen
Brief an Pater Lingen
-> Der besondere Text
EUSKIRCHENER BELEIDIGUNGSFARCE
(i-xvi)
-> Gastbeiträge
· * Johann Wolfgang Goethe
· * Albert Einstein
* Franz
Schandl
· * Edmund Haferbeck
· * Wilfried Rasch
· * Marc Ries
· * Jürgen Elsässer
· * Armin Fianden
· * Michael Hasty
· * Claus Plantiko
-> Plaudereien ohne Kamin
-> Von Tag zu Tag
-> Fundgrube
-> Zitate
-> Lesbares
-> Eingegangenes
-> Sonst noch was
-> Impressum
rechtskultur.de
unabhängiges
online-Magazin
für
Menschen- und Bürgerrechte
4.
Jg. 2005/06
Die bisherigen – drei – Editorials oder „Geleitworte“ des Herausgebers sind im Kern kaum zu ergänzen: Wenn drei Jahrgänge viel sind für ein kleines unabhängiges rechtskulturell-justizkritisches online-Magazin wie dieses – dann vier umso mehr...weil: mehrer gibt’s nicht;-). Ach ja: auch im vierten Jahrgang („rekult4“) wird es keine Relativsätze mit wo geben;-)
Aus Gründen wird dieser 4. Jahrgang am 15.
September 2005 mit einem wissenschaftlichen Porträt des politischen
Wissenschaftlers Wolfgang Abendroth (1906–1985), der heute vor zwanzig Jahren
starb, als erstem Hauptbeitrag eröffnet.
Dieser neue rekult-Jahrgang („rekult 4“) soll sich
einem thematischen Schwerpunkt stellen: Justizverbrechen als besondere
Form/en von Staatsverbrechen. Dokumentiert wird auch und zunächst das
selbst erfahrene „kleine“ NRW-Staatsverbrechen 2004/05, das Euskirchener oder
Oiskirchener Beleidigungsfarce genannt wurde, das sich empirisch erkennbar
immer mehr zur Verfolgung eines unschuldigen Bürger(rechtler)s, Autors und
Wissenschaftlers zuspitzte und scheinbar am 18. August 2005 mit dem so
untergerichtlichen wie unterwertigen Oiskirchener Schuldspruch: „15 Tagessätze
à 30 [T]Euro“ abgeschlossen wurde:
unter -> http://www.oocities.org/de/earchiv21/beleidigungsfarce.htm
finden Sie, in zeitlicher Chronologie angeordnet, meine sämtlichen öffentlichen
Erklärungen als öffentlich Angeklagter - ergänzt durch die „Anklageschrift“ als
justiziell-zeithistorisches Dokument und durch vier Anhänge: (i) die
NRW-Petition an den damaligen Ministerpräsidenten, MdL Peer Steinbrück (SPD)
[Anfang April 2005]; (ii) ihre Aktualisierung an dessen Nachfolger und
gegenwärtigen NRW-MP, MdL Dr.iur. Jürgen Rüttgers [Mitte Juli 2005]; (iii)
einen Gastkommentar [Ende Juni 2005] zu gerichtsprozessualen Merkwürdigkeiten
(die auch justizielle Hirnschrisse genannt werden könnten) und (iv) einen
Sachstandsbericht [Anfang September 2005]. Diese online-Dokumentation mag zeigen, was der Autor und Herausgeber
dieses kuom (kleinen unabhängigen online-Magazins) nicht bestreiten kann: Er
ist weder Rechtswissenschaftler noch Robenjurist, sondern Bürgerrechtler und
Linkswissenschaftler, der sowohl lesen und schreiben, rechnen und denken sowie
Logik und Dialektik anwenden kann, sich zudem dem, was Carl Djerassi 1989 „selbstloses
Streben nach Wahrheit“ nannte verpflichtet, weiß.
Die abgeschlossene Netzdokumentation http://www.oocities.org/de/earchiv21/beleidigungsfarce.htm zum untergerichtlichen
Verfahren, das zunächst Beleidigungsfarce Oiskirchen genannt wurde, wird
hier unter der offenen Rubrik: ...und sie bewegt sich doch...: Nachhaltiger
NRW-Rechtsbruch, neues soziologisches Experiment oder was sonst ?
fortgeführt: Es geht im „demokratischen und sozialen Rechtsstaat“
Bundesrepublik Deutschland seit Beginn des 21. Jahrhunderts im Wissen, daß „die
Verletzung des Rechts eines einzelnen die Verletzung des Rechts aller“ ist
(Hannah Arendt) um nicht weniger als ums Engagement eines „vereinzelten
einzelnen“ (Karl Marx) um das Recht, Rechte zu haben. Dies zeigen der
„Anklageschrift“ genannte Anti-Albrecht-Text und seine kritische Kommentierung,
beide NRW-Petitionen, Gastkommentar,
Angeklagtenschlußwort und Sachstandsbericht zum untergerichtlichen
Verfahrensabschluß. Und
veranschaulichen auch die veröffentlichten
Argumente zur Rechtsmittelbegründung.
Selbstverständlich ist allein der Tatbestand, daß der rekult-Editor so
massiv und ausdauernd um „das Recht, Rechte zu haben“ (Hannah Arendt) in
diesem Staat 2001-2005 kämpfen muß, an sich schon ein erstrangiger gesellschaftlicher
Skandal und die Angst derer, die ihn verursachten, begünstigen und
vertuschen, vor seiner Dokumentation und Veröffentlichung nicht gering. Und
ebenso deutlich ist, daß im streng formalen Sinn „strictu sensu“ von
(wie´s volljuristisch-jargonisch heißt)
„Justizgewähr“ (Dr.iur.h.c. Renate Jaeger) bei
Anklageschrift, Anklageerhebung, und jetzt zuletzt Berufungsverweigerung durch
Beschluß Landgericht Bonn 22.11.2005 überhaupt keine Rede sein kann...oder
anders gesagt: Es ist grad so, als würde gegen Dr. Richard Albrecht als
Bürger(rechtler) erstmalig etwas vollzogen, das es bisher in Deutschland
überhaupt noch nicht gab: Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz,
bisher vier Mal von der Bundesregierung beantragt und vier Mal vom Bundesverfassungsgericht
abgelehnt. Dabei hat weder die „alte“ BR-Schröderfischer noch die „neue“
BR-Merkelmünte einen Antrag gegen den Ed. dieses kuom (kleinen unabhängigen
online-Magazins) gestellt. So daß die Frage steht: Warum wird Dr.
Richard Albrecht so behandelt, als hätte das Bundesverfassungsgericht auf
Antrag der Bundesregierung ihm ad personam seine Grundrechte entzogen, weil er
diese „verwirkt“ hätte ? Am 161205
einging beim Ed. Dieses kuom die „Verwerfung“ der SOFORTIGEN BESCHWERDE durchs
OLG Kölle, Tenor: Es gäbe dieses „Rechtsmittel“ nicht, was meint: i) Nix
„Justizgewähr“ (Dr.iur.h.c.Renate Jaeger), vielmehr ancient régime,
vulgo Mittelalter, nur EINE EINZIGE INSTANZ im „demokratischen und
sozialen Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland, und ii) in juristischer
Hinsicht: Auf zum (vor) letzten (Rechts-) Gefecht -> die Verfassungsbeschwerde vom 301205 - und ihre
Aktualisierung vom 160106 - ist jetzt hier in diesem kuom als auch unter http://www.oocities.org/de/earchiv21/verfassungsbeschwerde2005.htm dokumentiert, damit copyleft
und als Gebrauchtswert frei convertier- und benützbar...
Von der Netzpräsentation her sind die
bisherigen Magazinsparten einerseits wohl beibehalten, aber andererseits teilweise auch im Sinne
schnellerer Zugänglich- und Herunterladbarkeit gestrafft worden. Die – drei-
vorgehenden Editorials befinden sich am Schluß des Magazins, ebenso der Hinweis
auf mein aktuelles e-Buch StaatsRache Justiz-kritische
Beiträge gegen die Dummheit im deutschen Recht(ssytem).[= Beiträge zur
Rechtskultur, e-Buch/e-book] München: GRIN Verlag für akademische Texte, 2005,
iii/149 p.]
-> http://www.wissen24.de/vorschau/36391.html
Bleibt noch abschließend darauf hinzuweisen, daß
die ersten drei Jahrgänge dieses kuom ´download´ [rekult1-3] ab 2006 nicht mehr
kostenlos/copyleft frei konvertierbar im Netz stehn: „Niemand lebt vom Winde“
(J.W. Goethe). Sie können – und sollten -
zum moderaten Preis bestellt/gekauft werden: Jeweils in einer htm-zip-Version sind die ersten drei
rekult-Ausgaben zum Gesamtpreis von 15 € beim Editor erhältlich. Wenn Sie bei rechtskultur@web.de bestellen,
erhalten Sie eine Kontonummer zur Vorabüberweisung und gleich nach Eingang den
html-zip (ca. 0.9 MB) elektronisch in Ihr/e e-Postfach/mailbox zugepostet
(e-mailing). - So einfach geht
das...;-)
Richard
Albrecht/15. September 2005 [zuletzt ergänzt 160106]
Inhalt
->
Editorial/Geleitwort des Herausgebers
-> Essay/s
„Denkt immer an den
mittleren Funktionär“
Wolfgang-Abendroth 1906-1985:
Ein
intellektuelles Porträt zum 20. Todestag
Murder(ing) People: Genocide Within 20th
Century
Executive, Summmary, oder Executive
Summary ?
Zum
Dilemma von Wissenschaft(ssprache/n)
Bescheidener
Vorschlag, künftige Klaus betreffend...
->
Gastkommentar/e
Dr. Edmund Haferbeck
Das Rechtsmittel SOFORTIGE
GEGENVORSTELLUNG
->
und sie bewegt sich
doch...
Nachhaltiger NRW-Rechtsbruch,
neues soziologisches Experiment oder was sonst ?
->
Von Tag zu Tag
->
Dokumentation/en
->
Forschungsprojekt/e
->
Fundsache/n
(OLG Hamm 2 Ss 120/05; 4 Ns 33 Js 75/03 LG
Bochum; 33 Ds 33 Js 75/03 AK 544/03
AG Bochum [Strafsache]. -. OLG Karlsruhe 3 Ss 93/05 1GCS21 Js 5763/03
AK 29/Qd [Strafsache]; Finanzgericht
Köln 10 K 1880/05 [Art. 100-GG-Verfahren]. –
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz L 4 B 33/04 vom 230206
[Menschenwürde; faires Verfahren; ärztliche Begutachtung] - In Vorbereitung:
Landgericht Köln 114 Qs 5/03 [280503]; AG Köln 503 Gs 517/03 [Strafsache])
->
Zitat/e
->
Empfohlenes
->
Hyperliquides
->
Eingegangenes
->
Editorials/
Inhaltsverzeichnisse rekult1 bis
rekult3
-> In
eigener Sache
->
Impressum
rechtskultur.de
5.
Jg. 2006/07
Unabhängiges online-Magazin
für Menschen & Bürgerrechte
Editor Dr. Richard Albrecht
-
Editorial
-
Essay/s
Zukunftsperspektive/n.
Sozialwissenschaftliche Hinweise -
Hannah
Arendt. Politische Philosophie und/als philosophische Politik -
„Die
türkische Gleichung“
Forschungsskizze/n
-
„nullum crimen...“ “insult” in Germany
– Techniknutzung - “Forced Labour“ - “Genocidal Connection” - “Denying & Apologizing Genocide” –
Kriegsverbrechen –
-
„Genocidal Mentality” – Hitler Talk Aug. 22, 1939 - „Objective
Enemy“ – Sichtbarkeit
-
-
Dokumentation/en
Einspruch
zur Bundestagswahl [22.10.2005];
Willems Klau [31.3.2006];
EGMR
Beschwerde 34897/06 [31.8.2006];
ZAD-Presseerklärung [290906];
ZAD-Presseerklärung
[190107]; Auch wir sagen „Drei Mail Nein“ [080607]
-
Gastbeiträge
„Die
Seilschaft“ - Buchbesprechung [Wilma-Ruth Albrecht]; 007 –Lizenz zum Betrügen [Hans-Joachim Selenz]; „Augenhöhe“: Buch-Kritik [WRA] –
„Prekarität...“ [Thomas Meese] – „Osnabrück...“ [Hartmut Krauss]
-
Heraus aus dem Sommerloch...
-
Von Tag zu Tag ... (RetroBlog)
-
Zitate
- Drucksachen
Lesbares;
Hyperliquides; Eingegangenes
-
In eigener Sache
StaatsRache;
Völkermord(en); Armenozid; Rechtskulturelle Studien
-
Editorials/Inhaltsverzeichnisse der Jahrgänge 1.2002/03 bis 4. 2005/06
-
Sonst noch was;-) - Schlicht- und PreisFrage/n;-) - Wikipedianer & mehr...
-
Editor/Impressum
Den
Editorials oder Geleitworten der ersten vier Jahrgänge, die in dieser Ausgabe
am Schluß wiederveröffentlicht sind, habe ich als rekult-Herausgeber nur wenige
Sätze hinzuzufügen:
Erstens,
es gibt rechtskultur.de
als kleines, unabhängiges online-Magazin (kuom) für Menschen und Bürgerrechte
auch im 5. Jg. 2006/07. Und auch wenn die hierzulande meistbenüzte Suchmaschine
google.de
gut 1.200 Eintragungen bei „rechtskultur.de“ aufweist...rekult ist, und bleibt,
ein kuom;-)
Zweitens,
auch dieser 5. Jahrgang 2006/07 („rekult5“) schließt Anfang September 2006,
nach der Sommerpause, an den 4. Jg. 2005/06 mit gleichen oder ähnlichen
Rubriken an: Zunächst noch mit Hinweisen aus dem „Sommerloch“, nächstens
wieder mit der kritischen Chronologie „Von
Tag zu Tag“. Und auch im 5.Jg. 2006/07 wird nach wie vor das besondere
Engagement des Editors um „das Recht, Rechte zu haben“ (Hannah Arendt),
im Mittelpunkt stehen. Und wie der erste rekult4-Essay ein Porträt
Wolfgang Abendroths erstveröffentlichte, so rekult5 eines von Hannah Arendt zu
deren 100. Geburtstag...
Drittens.
Für
die meisten Texte dieses rekult5 genannten kleinen unabhängigen
online-Magazins gilt dasselbe, was Leser/innen meiner wissenschaftlichen Essays
und Bücher eh wissen: daß es sich weder
um ´leichte Kost´ noch für pisadeutsche Leser/innen geschriebenes handelt und
daß Aufnahme und Verarbeitung konzentriertes, mit- und nachdenkendes Lesen erfordern. Gäb´s rekult gedruckt, könnte
es quality paper genannt werden...
Viertens:
Der erste, „blaue“ rekult-Jahrgang ist
im Netz archiviert und nach wie vor kostenlos herunterladbar über http://rechtskultur.de. Die folgenden drei rekult-Jahrgänge, also 2 (2003/04), 3
(2004/05) und 4 (2005/06), können und
sollten – „Niemand
lebt vom Winde“ (J.W. Goethe) – zum moderate
Preis von 18 € bestellt werden. Wenn Sie bei rechtskultur@web.de bestellen,
erhalten Sie eine Kontonummer zur Vorabüberweisung und gleich nach Eingang den
html-zip (knapp 1 MB) elektronisch in Ihr/e e-Postfach/mailbox zugepostet
(e-mailing). - So einfach und
unbürokratisch geht ´s bei rechtskultur.de
zu;-).
Damit ist der 5. Jahrgang 2006/07 eröffnet.
Er soll zur NRW-Sommerpause 2007 abgeschlossen werden. Nach dieser soll im earchiv21
Richard Albrechts Blog (RAB) moz.art1
erscheinen -> http://www.oocities.org/de/earchiv21/moz.art1.htm.
Dr.habil. Richard Albrecht, Bad
Münstereifel, 060906 [ergänzt 301206; 150507]
[...]
Impressum
rekult5
rechtskultur 5. Jg. 2006/07
Eröffnung des Jahrgangs im September 2006
Letzte Aktualisierung 30. Juni 2007
Abschluß des Jahrgangs 30. Juni 2007
Schreibweise nach Schnauze;-)
...nicht nach Duden...
Damit der Herausgeber für Inhalte der hier gesetzten
links („linx“) nicht verantwortlich
gemacht werden kann - distanziert er sich hiermit
ausdrücklich von diesen.
Darüber hinaus verweist der Herausgeber nicht nur
auf die sogenannte Plantiko-Formel, sondern macht sie sich auch im juristischen
Sinn für seine Texte zu eigen:
„Kein Wort dieses
Schriftsatzes, weder als einzelnes noch i.V.m. anderen, darf dahin ausgelegt
werden, daß es die Persönlichkeit oder Ehre irgendjemandes beeinträchtige,
vielmehr dient jedes ausschließlich der möglichst zügigen Verwirklichung der im
Justizwesen z.Z. real inexistenten, nach Art. 79 (3) GG aber
GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze: Menschenwürde, Volkshoheit,
Gewaltentrennung, Rationalität und Recht, s. Art. 1 und 20 GG.“
Der Herausgeber ist formal verantwortlich im Sinne
des Presserechts (viSdPrR)
Richard Albrecht Wiesenhaus D.53902 Bad
Münstereifel
Für die Gastbeiträge ist immer der jeweilige Autor,
der auch das © innehat,
inhaltlich verantwortlich; technische Probleme /
defekte links bitte mitteilen:
Editor
Richard
Albrecht (*1945) ist als Dr.rer.pol.habil. [und] PhD. Subjektwissenschaftler,
kulturanalytischer Sozialpsychologe und freier Autor (1991-2003 der
Vierteljahreszeitschrift liberal, 2002-2007 Editor von rechtskultur.de
- Unabhängiges online-Magazin für Menscchen und Bürgerrechte in Deutschland
-> http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm).
Er veröffentlichte zuletzt die Bücher StaatsRache. Texte gegen die Dummheit
im deutschen Recht(ssystem) (e-Buch, München: GRIN Verlag für akademische
Texte, 2005, iii/149 p. (-> http://www.wissen24.de/vorschau/36391.html;
gedruckte Neuauflage ISBN 10: 3638360385) und in der Reihe Genozidpolitik im
20. Jahrhundert (Aachen: Shaker-Verlag, 2006/07 [= Allgemeine
Rechtswissenschaft] Völkermord(en), Bd. 1, ii/182 p. (http://www.shaker.de/shop/978-3-8322-5055-3)
und Armenozid, Bd. 2, ii/114 p. (http://www.shaker.de/shop/978-3-8322-5738-1).
Unter dem Titel Murder(ing) People - Genocidal Policy Within 20th Century publizierte
der Autor (s)eine zusammenfassende Darstellung zur Politik des Völkermord(en)s
im zwanzigsten Jahrhundert (http://www.oocities.org/de/earchiv21/murdering.people.htm).
Richard Albrechts Beiträge zur Genozidpolitik werden abgeschlossen durch die
Studie „Wer redet heute
noch von der Vernichtung der Armenier ?“ – Republikation und Primarverifikation
der zweiten Rede Adolf Hitlers vor den Oberkommandierenden am 22. August 1939”
[= Genozidpolitik im 20. Jahrhundert, Bd. 3: 2008]. – Zuletzt
veröffentlichte Richard Albrecht Demoskopie als Demagogie. Kritisches aus
den achtziger Jahren. Broschüre mit CD-Rom (Aachen: Shaker, 2007 [=
Berichte aus der Sozialwissenschaft], 32 p.; http://www.shaker.de/shop/978-3-8322-6324-9).
- 2008/09 bereitet der Autor die Publikatiion ausgewählter Rundfunksendungen als
Hörbücher vor: Ortszeiten [WDR, 1989/1991]; Amtssprache – Bürokratie
– Völkermord [SWF, 1998/89].
http://www.oocities.org/de/earchiv21/moz.art1.htm
http://www.oocities.org/de/earchiv21/murdering.people.htm
http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm
http://www.grin.com/de/search?searchstring=6760&search=id_autor&page=0
-> Sonst noch was;-)
Niemars
lechts und rinks odel Ulsache und Wilkung verwechsern und abwalten,
bis in Deutschrand das Lecht auf poritischen Illtum
velfassungslang hat ...
Melke:
Jede retztaktuarisierte Ausgabe dieses kreinen
unabhängigen onrine-Magazin
fül Menschen und Bülgellechte kann die retztelschiene
Ausgabe sein...
Partnerseite(n)
-> http://www.oocities.org/de/earchiv21/moz.art1.htm
Linkhinweis
-> http://www.oocities.org/de/earchiv21/beleidigungsfarce.htm
è
Achja - Schlicht- und PreisFrage/n;-)
Wikipedianer
Die
erfahrungsbezogene Einsicht, daß wikipedia von Nichtmitgliedern so wenig nachvollzieh- wie
verstehbar ist, spricht sich rum. Gleichwohl gibt es einen ersten Versuch;-),
(deutsche) Wikipedianer zu umschreiben als
wirklich intelligente Kenner, innovativ, patent,
einfallsreich –
dabei immer auch noch ein
Radab...
Wem auch immer eine weitere
Umschreibung für Wikipedianer einfällt –
möge diese zur möglichen
Netzpublikation in diesem kuom net.worker@gmx.net
zuposten...
Wer oder was ist´s ?
Wenn ´n Argentinier ´n spanisch sprechender Italiener, der als Engländer gelten möchte, ist; ´n Österreicher jemand, der öffentlich und ohne rot zu werden Hitler zum Deutschen und Beethoven zum Landsmann erklärt und ´n freistaatlicher Bayer weder ´n Österreicher noch´n Deutscher ist, sondern als g´stand´nes Mannsbild mindestens zwei uneheliche Buben von drei seiner Geliebten hat - kann dann jemand, der vorgibt, US-amerikanisches Englisch in Wort und Schrift zu beherrschen, der von den mehr als tausend Büchern, die er gelesen haben will, kaum eins zuende lesen und noch weniger verstehen konnte, der Institution, System und Komplexität für konzeptionelle Leitkategorien und Habermas für ´n intellektuellen Meisterdenker hält, der in seiner Jugend politisch links stand, aber inzwischen nur noch neben sich selbst steht und dessen Humor sich darin erschöpft, im eigenen Hauptseminar den gegenwärtigen Papst als Pappa Ratzi zu titulieren - kann dieser Typ wirklich was Anderes sein als´n deutscher Lehrstuhlsoziologe am Ende des Wintersemesters 2006/07 kurz vor seiner Emeritierung ?
Katzenschmaus
Kürzlich empfahl ein
Nachbar dem Editor dieses kuom: Und wenn Sie mal Ihrer Katze eine besondere
Freude machen wolln - laden Sie sie zu MacDonald ein ... Dabei verzog er
keine Miene. So daß der Editor dieses kuom nicht wissen konnte, obs ´n guter
Rat oder´n Witz war
Eisenfresser
Herakles sagt zu Kaiser Claudius, kaum daß dieser im Olymp
angekommen ist: ›tu desine fatuari. Venisti huc, ubi mures ferrum rodunt.‹
[›Hör auf, rumzualbern ! Du bist hier an einem Ort, wo die Ratten Eisen
fressen‹] (nach Luciano Canfora: Deutsche Geschichtsschreibung...;
Konkret-Verlag, 2006)
Demokratie
(1) "Nur in der Demokratie kann sich die Massenkraft der organisierten Arbeiterschaft wirtschaftlich und politisch frei entfalten und dadurch den Kapitalismus […] überwinden. Die Arbeiterklasse hat daher ein Lebensinteresse […] an [dem] planmäßigen Ausbau des deutschen Staates zu einer sozialen, demokratischen Republik." (Carlo Mierendorff, 1897-1943 [1922])
(2) „Dem Volk hat man damals Hörner aufgesetzt
und setzt ihm heute Hörner auf. Der Unterschied besteht lediglich darin, daß
der Faschismus dem Volk eine einzige Fahne an seine Hörner hängte und daß die
Demokratie es jedem erlaubt, sich selbst eine von der Farbe, die ihm gefällt,
an seine eigene Hörner zu hängen ...“ (Leonardo Sciascia, 1921-1989; 1961)
(3) „Nicht ob eine bestimmte Form des Parlamentarismus verwirklicht
worden ist, entscheidet darüber, ob es Demokratie gibt. Auch nicht die Frage,
wie viele und wie geartete Parteien es gibt, ist dafür von ausschlaggebender
Bedeutung. Ob es Demokratie in einer Gesellschaft gibt oder nicht, hängt
vielmehr letzten Endes lediglich von zwei Voraussetzungen ab. Davon nämlich, ob
es ein festgelegtes – vor allem auch terminlich festgelegtes – Verfahren dafür
gibt, die Regierung abzuwählen. Und zweitens ist die Frage entscheidend, ob es
die garantierte Möglichkeit gibt - auch für den einzelnen Bürger -, Anordnungen
und Maßnahmen staatlicher Organe durch unabhängige Gerichte überprüfen und
korrigieren zu lassen.“ (Eberhard le Coutre; der überblick, 2.1989, 4)
(4) Demokratisch ist es, aus
dem kleinen Kreis der Kenner einen großen Kreis der Kenner zu machen (Bertolt
Brecht, 1898-1956)
Vier-Klassen-Justiz
in Deutschland
Der so
gegen- wie widerwärtige deutsche Justizapparat ist weder mit der
Zweiklassenmedizin noch mit dem dreigliedrigen Schulsystem, sondern eher mit
der alten Deutschen Reichbahn vergleichbar. Wie erinnerlich, hatte diese im
Personenverkehr vier Klassen: In der ersten, der Königsklasse,
werden jene Roben- und Volljurist(inn)en, die als sogenannte öffentliche
Ankläger, die Staatsanwältinnen eingeschlossen, und Berufsrichter/innen im
Staatsdienst als R-Fallgruppen unterkamen, befördert. Unterhalb dieser Kaste
von Längsdenkern beginnt die zweite, die Polsterklasse der ihr
aggregierten Justizfigur(inn)en: das nicht direkt zur Kaste gehörende, ihr aber
zuarbeitende Personal der Justizsekretäre und Innen, Kommissärinnen und Are,
die breite Mehrheit von Advokat(inn)en, staatdienerische Gutachter/innen,
Sozialarbeiter/innen, Fürsorger/innen, Betreuer/innen. Dazu kommen zahlreiche
Ödies - öffentlich-rechtlich Bedienstete - mit ihrem besonderen Verhältnis zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) – kurzum: die versammelte
verwurmte Personalstaffage – VVPS - (im
britischen Englisch staff genannt), die Franz Kafka als „das zahllose,
unumgängliche Gefolge von Dienern, Schreibern, Gendarmen, vielleicht sogar
Henkern“ jedes Herrschaftssystems bezeichnete und die Louis Althusser
„repressiver Staatsapparat“ nannte. Die dritte, die Massen- oder Holzklasse,
besteht aus Normalos oder Stinos: (stink)normale, meist kleine Leute,
die was immer sie beruflich treiben und verdienen mögen, ein Konstitutivmerkmal
gemeinsam haben: Sie unterliegen unabhängig vom wirklichen Unrechtscharakter
dem rechtsförmig und besonders in jedem Gerichtsverfahren produzierten Anschein
von Rechtlichkeit und sind damit die Hauptträgergruppe des Rechtsstaatsfetisch.
Aus eigener Kraft können sie sich aus dessen wie eine Handlungsfalle wirkenden
Klauen nur ausnahmsweise und als einzelne selbst befreien. Auch deshalb sind
sie das Hauptrekrutierungsreservoir von allerlei selbsternannten,
buntscheckigen, und zu oft so querulantorischen wie opfersichtigen
Justizkritiker(inne)n. Ihr prominentester literarischer Ideologe war zu Beginn
des 20. Jahrhunderts ein legendärer Wiener, Herr Wirr, der sich für den größten
Justizkritiker hielt, weil er Gerechtigkeit überhaupt abschaffen wollte ... In
der vierten, der Viehwagenklasse, überlebt die kleine radikale
Minderheit („Krami“) bürgerrechtlich-dissidentischer Rechts(system)kritiker
beiderlei Geschlechts. Diese Menschen haben Franz Kafkas Bürokratiekritik („Sie
machen aus lebendigen Menschen tote Registraturnummern“) erfahren, begriffen
und verstanden und wissen wie die Völkermordkritikerin Hannah Arendt: „Die
Verletzung des Rechts eines einzelnen ist die Verletzung des Rechts aller.“ –
Diese, die vierte Wagenklasse, hat ein Wahrheitsfreund „unentbehrlich“ genannt
und ihr die demokratische Aufgabe, den „kleinen Kreis der Kenner“ zum „großen
Kreis der Kenner“ (Bertolt Brecht) zu erweitern, zugeschrieben. Gegenwärtig
verfolgt die Königsklasse besonders diejenigen Viehwagenkramis unter dem
hirnschrissigen Vorwand, sie fühlte sich immer dann durch Vertreter dieser
beleidigt, wenn Querdenker historisch ans Gebot der Gewaltentrennung
(Montesquieu) erinnern und Empiriker die reale Herrschaftsform im so wider- wie
gegenwärtigen Deutschland als oligarchische Berufsrichterherrschaft mit
ausgeprägt kakistokratisch-totalitärbürokratischen Zügen
erfahrungswissenschaftlich untersuchen... [060206]
Der Staat will deinen Schaden nur. Er möge
säuseln oder toben,
Er bleibt dein Gegner von Natur. Der Feind
steht oben.
Regierung, Parlament, Justiz, die drei
Gewalten,
Sind, was man Diebstahl nennt, in drei
Gestalten
Peter Hacks
Rechtsprechung
"Herr K. nannte oft
als in gewisser Weise vorbildlich eine Rechtsvorschrift des alten China, nach
der für große Prozesse die Richter aus entfernten Provinzen herbeigeholt
wurden. So konnten sie nämlich viel schwerer bestochen werden (und mußten also
weniger unbestechlich sein), da die ortsansässigen Richter über ihre
Unbestechlichkeit wachten - also Leute, die gerade in dieser Beziehung sich
genau auskannten und ihnen übelwollten. Auch kannten diese herbeigeholten
Richter die Gebräuche und Zustände der Gegend nicht aus der alltäglichen
Erfahrung. Unrecht gewinnt [zu] oft Rechtscharakter einfach dadurch, daß es
[zu] häufig vorkommt. Die Neuen mußten sich alles neu berichten lassen,
wodurch sie das Auffällige daran wahrnahmen. Und endlich waren sie nicht
gezwungen, um der Tugend der Objektivität willen viele andere Tugenden, wie die
Dankbarkeit, die Kindesliebe, die Arglosigkeit gegen die nächsten Bekannten, zu
verletzten oder so viel Mut zu haben, sich unter ihrer Umgebung Feinde zu
machen."
Bertolt
Brecht
[vide auch die später „Rechtsfindung“ genante 6. Szene
in Brechts Szenenmontage „Furcht & Elend des Dritten Reiches“
(1938) – „The Private Life of the Masters Race“ - in: Gesammelte Werke
III = Stücke 3; Frankfurt/Main: Suhrkamp, 1967: 1103-1120 [= werkausgabe
edition suhrkamp]
Harry Rat...
„Friedliche
Gesinnung. Wünsche: bescheidene Hütte, Strohdach, aber gutes Bett, gutes Essen,
Milch und Butter, sehr frisch, vor dem Fenster Blumen, vor der Türe einige
schöne Bäume, und wenn der liebe Gott mich ganz glücklich machen will, läßt er
mir die Freude erleben, daß an diesen Bäumen etwa sechs bis sieben meiner
Feinde aufgehängt werden - Mit gerührtem Herzen werde ich ihnen vor ihrem Tode
alle Unbill verzeihen, die sie mir im Leben zugefügt - ja, man muß seinen
Feinden verzeihen, aber nicht früher, als bis sie gehenkt worden. Versöhnlichkeit, Liebe, Barmherzigkeit.“
[Heinrich Heine: Aphorismen und Fragmente Heine-WuB Bd. 7, 41]
und Tschüß ...
[verantwortlich
im Sinne des Presserechts/viSdPrR]
Richard
Albrecht Wiesenhaus D.53902 Bad Münstereifel