rechtskultur.de

 

1. Jg. 2002/03  -  5. Jg. 2006/07

 

Es gab solche (Strolche), die verbanden rechtskultur.de mit rechtsdeutscher Kultur. Deutscher Rechtskultur eben. Klügere ZeitGenoss(inn)en meinten: Im so gegen- wie widerwärtigen bürgerlichen Deutschland wär´ rechtskultur.de eh´n Widerspruch in sich ... Für erstgenannte Germanotumbos wurde linxkultur.de (-> http://linxkultur.de) eingerichtet. Letztgenannte Schlaumeyers, nicht zu velwechsern mit sonstigen aktualdeutschen Heil-, Heit- und Klaumeyers, hielten sich wohl bedeckt - aber leider nicht das einzige, was sie halten sollten: ihre Schnauze/n.

 

Ob meine These zutrifft - daß in jedem Jahrgang dieses kleinen unabhängigen online-Magazins („kuom“) nicht nur aspekthaft mehr Rechtswirklichkeit in diesem unserem Land („Indula“) erfahrbar ist als in sämtlichen höchstbundesrichterlichen Entscheidbänden der entsprechenden Jahre - oder auch nicht, mag sein oder auch nicht. Falsifiziert, also widerlegt, wurde meine These bisher nicht.

 

Fünf Jahre sind für ein unabhängiges online-Magazin wie rechtskultur.de eine lange Zeit. Vielleicht eine zu lange Zeit. In der Anderes, auch autorisch Wichtiges (wenn nicht auf der Strecke so doch, leider schade) liegenblieb.

 

Was hier folgt ist kein demoskopischer Omnibus, wie Mehrthemenumfragen genannt werden. Sondern ein publizistischer Potpourri - was nix mit auffn Pott geh´n zu tun hat;-):  Außer dem erweiterten Rahmen des letzten rekult-Jahrgangs (rekult5) ist jeder der realexistierenden rekult-Jahrgänge 1 (2002/03) bis 5 (2006/07) durch  e i n e n  - nur durch einen – kurzen Originalbeitrag republizistisch vertreten. Die Auswahl war höchstsubjektiv.

 

Der 1. Jg. (rekult1) steht kostenlos beim US-server archives.org im Netz. Die folgenden Jahrgänge sind ab sofort über rechtskultur@web.de sei´s als rtf-, htm- oder pdf-Text/e zu bestellen. Und weil’s um jahrelanges ehrenamtliches Engagement und nicht um´s schnelle profitable Geschäft ging – geht das Ganze ganz unbürokratisch und zu moderaten (Staffel-) Preisen mit einer Höchstgrenze von 10 € für alle Jahrgänge und Sonderpreisen für Behörden & Ödies. Wer nur einen Jahrgang bestellt, zahlt nur vier  €, wer nur zwei haben will, nur sieben, wer nur drei ordert, nur neun, und wer rekult2 bis rekult5 komplett zugepostet haben will, zahlt nur zehn Euro (10 €). So unbürokratisch ist das. Einfach eine e-mail an rechtskultur@web.de schreiben, dort sowohl die Jahrgänge als auch das gewünschte Format (htm oder pdf oder rtf) nennen, dann absenden ... und schon kommt, wie Wilhelm Busch das nannte, „schwuppdiwupp“ eine re-mail mit Überweisungshinweis. Und innert weniger Tage nach Zahlungseingang die e-Post mit den bestellten rekult-Ausgaben.

 

Ob rekult als kuom später wieder erscheinen wird ? Schaunwermal ... Man(n) soll nie nie sagen: „the future´s not ours to see“;-)

 

Ach ja: Was die rekult-Jahrgänge in der Rubrik von Tag zu Tag versuchten, führe ich in technischer Schlichform fort als ganz privat(istisch)en Netblog: Richard Albrechts Blog -  moz.art1 (-> http://www.oocities.org/de/earchiv21/moz.art1.htm).

 

Das war´s. Servus.

 

Dr. Richard Albrecht, Bad Münstereifel, Ende Juli 2007

 

 

 

 

Übersicht

 

 

 

 

-> Kleines Rechtsgeschichtliches Wörterbuch

Mit Hinweisen aus der deutschen Mythologie

 

 

 

-> Rechtsgespräch, Mannesmannrecht und mehr

Über berufsrichterliches Handeln und seine Grenzen

 

 

 

-> StaatsTerror in Deutschland ?

Der Fall „Axel Reichert“

Skizze eines Forschungsprojekts

 

 

 

-> Executive, Summmary, oder Executive Summary ?

Zum Dilemma von Wissenschaft(ssprache/n)

Ein Vorschlag zur Güte

 

 

 

-> „nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege “:

“Insult” - On the state of the art in current Germany

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KLEINES RECHTSGESCHICHTLICHES WÖRTERBUCH
MIT HINWEISEN AUS DER  DEUTSCHEN ETYMOLOGIE

 

 

Das "Kleine Rechtswörterbuch" von Hermann Avenarius kennt ihn nicht mehr, den Advokaten (Rechtsbeistand), also jene Sozialfigur, die herbeigerufen wird, um jemanden vor Gericht oder gegen die Obrigkeit zu vertreten (advocate, lateinisch advocatus) und von dem der Volksmund immer schon meinte:´Das sind doch die schlimmsten Spitzbuben, die Advokaten´. Dabei war Advokat  bis Ende des 19.  Jahrhunderts die auch in Deutschland übliche Berufsbezeichnung  und wurde erst 1878 mit der Rechtsanwaltsordnung des Deutschen Reiches abgeschafft: So wurde denn aus dem gallischen Advokaten der germanische Rechtsanwalt (abgekürzt: RA und nicht zu verwechseln mit meinen Autoreninitialen...)

 

 

Bei den Akten schauts so aus: Das noch im letzten deutschdemokratischen Staatsjahr ersterschienene grosse "Etymologische Wörterbuch des Deutschen" von  Wolfgang Pfeiffer und Mitarbeiter(inne)n kennt sie...das "Kleine Rechtswörterbuch" kennt sie nicht: Die schriftliche Unterlage oder das Schriftstück zu einem bestimmten Vorgang (lateinisch: acta) wie auch hierzulande seit dem 15. Jahrhundert ausgeprägt: ad acta  gelegt, also wie auch immer abgeschlossen, wurde dann erst im 17. Jahrhundert. Und wie jeder Küchenlateiner weiss: Was nicht in den Akten steht gibt´s  nicht: quod non est in actes non est in mundo.

 

 

Und auch wenn´s weder im kleinen Rechts- noch im grossen Etymologischen Wörterbuch erwähnt wird: Bestimmte Grundsätze des Preussischen Landrechts, also des Allgemeinen Landrechts für die Preussischen Staaten  von 1794, gelten noch heute, im 21. Jahrhundert, in Deutschland (etwa die besondere beamtische Staatstreuepflicht oder die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts). Wichtig dazu der zehnte Titel im zweiten Teil. Dort heisst es in den ersten drei Paragraphen zur Stellung preussischer Beamter: "§ 1: Militär- und Civilbedienstete sind vorzüglich bestimmt, die Sicherheit, die gute Ordnung, und den Wohlstand des Staates zu unterhalten und zu befördern zu helfen; § 2: Sie sind ausser den allgemeinen Untertanenpflichten dem Oberhaupt des Staates besondre Treue und Gehorsam schuldig; § 3: Ein jeder ist nach der Beschaffung seines Amtes, und nach dem Inhalt seiner Instruktion, dem Staat noch zu besonderen Diensten durch Eid und Pflicht zugetan."

 

 

Gerechtigkeit gilt denn auch zutreffend für jedes nicht positivistisch verkürzte Rechtsverständnis als oberstes, unabhängig von staatlicher Setzung geltende Ziel des Rechts ("Kleines Rechtswörterbuch"). Die Gerechtigkeits-frage ist das Kernproblem jeder Rechtswissenschaft, die diesen Namen verdient (so Egon Schneider in seinem Lehrbuch ´Logik für Juristen´). Urprünglich mittelhochdeutsch: grehtikheit  im 12. Jahrhundert, später gerehtikeit im Sinne von Rechtschaffenheit als sittlichen Anforderungen angemessenes Handeln ("Etymologisches Wörter-buch"). Und auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hat 1969 einmal beschlossen, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Mindestanforderungen der Gerechtigkeit enthalte...

 

 

Über die Kleiderordnung schweigen die Bücher. Gleichwohl dürfte die Kleiderordnung, grad wenn ihre Existenz bestritten wird, wie der Stallgeruch zu den kleinen ´feinen Unterschieden´ (Pierre Bourdieu) im sozialen Habitus gehören...zumal auch nachts nicht alle Katzen grau und tags nicht alle Roben gleich sind.

 

 

Der berufene und unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten und zugleich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist - so Hermann Avenarius - der Rechtsaanwalt. Nach dem Motto: "Iss´ nich´ Staatsdienst, wirste halt / noch´n deutscher Rechtsanwalt.  Kassierst ab reichlich Gebühr / Clienten fragen sich wofür"  ist für diesen das wichtigste die BRAGO Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung). Und weil  immer noch das NS-Rechtsberatungsgesetz von 1935 gilt und RA´e jenem "Geschlecht erfinderischer Zwerge, die für alles angemietet werden können" (Bertolt Brecht), angehören...hob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte inzwischen die sogenannte Singularpostulation auf: Deshalb darf seit 1. Juli 2002 jeder Anwalt und jede Anwältin sein/ihr Menschenrecht verwirklichen und vor jedem Oberlandesgericht vertreten, egal wo sie/er zugelassen ist und wohnt.- Rechtsanwälte sind keine Leer-, sondern Volljuristen. Die auszeichnet, dass sie im Jahr vorm ersten Staatsexamen bei Repetitoren waren, um sich auf dieses vorzubereiten. Der Vorsitzende des Kölnischen Anwaltvereins, Dr.iur.Rainer Klocke, kennzeichnete im Juni 2003 die deutsche Anwaltschaft und ihre Standesvertretung, die Rechtsanwaltskammer, so: "Wir sind ein Sammelbecken der Heimatlosen, die sich hier erst mal niederlassen, weil sie noch keine andere Anstellung haben".-  Der Autor einer Broschüre zur Anwaltshaftung, Hans Kopatsch, nennt "jegliches unkritisches Vertrauen in den eigenen Anwalt eine Fehlinvestition. Die sachliche Distanz und die gleiche Reserviertheit, die gegenüber dem Gegenanwalt angezeigt ist, empfiehlt sich auch im Verhältnis zum eigenen Anwalt". Im übrigen wurde in Deutschland seit 1949 noch kein Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege wegen (Prozess-) Betrug rechtskräftig verurteilt.- In einer Hinsicht irrt der Vorsitzende des Bundesverbands zum Schutz vor Rechtsmissbrauch, Dr. Edmund Haferbeck, in seiner berechtigten Kritik am Institut Anwaltskanzei  wenn er Kanzleianwälte so  nennt: "Alles Ärsche, die keine profunde Ahnung haben". Denn wie der Fall des Köl´schen Beratungsanwalts und langjährigen CDU-Ratsfraktionsvorsitzenden Prof.Dr.iur.Rolf Bietmann, seit Oktober 2003 auch CDU-MdB, veranschaulicht: Auf Unregelmässigkeiten angesprochen, wird auch bei Bietmann, Hahn & Partner GbR Rechtsanwälte und Steuerberater in der Kölner Schildergasse "der Kollege"  benannt, der´s war...geht das nicht, kann man weiter anwaltlich-kreativ mit der Wahrheit umgehn und wahlweise das Sekretariat, die (Referandarin genannte) Praktikantin oder wen auch immer namhaft machen. Soweit bekannt, hat sich bisher noch kein deutscher Rechtsanwalt wie weiland führende Nazis seit Mai 1945 auf Befehlsnotstand  herauszureden versucht (was nicht ist kann ja noch kommen) -  denn warum sollte aus Anwaltssicht nicht in jedem ratsuchenden Klienten ein kleiner Hitler stecken...

 

 

Richter/innen  sind im deutschen Rechts- und Justizsystem  d i e  Zentralfiguren: Sie sollen sowohl persönlich unabhängig sein als auch nach Recht und Gesetz urteilen. Sie handeln nach dem Grundsatz: iura novit curia. ("Das Gericht kennt das Recht"). Es gibt Richter mit Roben (die werden nach R-Tarifen bezahlt) als auch Richter ohne Roben. Weibliche Richter -Richterinnen an Amtsgerichten zum Beispiel- sind wenn sie noch unter 40 sind meist Teilzeitkräfte, also typischerweise kaum erreichbar. Etymologisch hiessen Richter ursprünglich rihtari, später ritaere, dann rihter und galten als Lenker, Ordner, Oberherren, Regenten. Die deutsche Berufsrichterzeitschrift heisst DRiZ (Deutsche Richterzeitung), die Zeitschrift der ehrenamtlichen oder Laienrichter RohR (Richter ohne Robe). Rechte und Pflichten beider Richterkategorien sind in einem speziellen Gesetz, dem DriG  (Deutsches Richtergesetz) in der Fassung vom 19.4.1972, zuletzt geändert am 19.4.2001, in 126 Paragraphen (nebst zusammen 18 zusätzlichen a-e §§) geregelt. Richter dürfen niemals Leer-, sondern müssen immer Volljuristen sein. Das gilt auch für Staatsanwälte. Beider Nebentätigkeiten sind zu genehmigen: Das höchste Nebenein-kommen  erzielte bisher Herr Hessischer Staatsgerichtshofspräsident Horst Heinrich [SPD] mit 1,35 Millionen DM (Deutschmark).- Deutsche Professionsrichter/innen haben per se den sogenannten "Idiotenbonus" (Claudia Wolff): Sie können nämlich nur dann und insofern für ihre Amtspflichtverletzungen haftbar gemacht werden, wenn sie sich durch ihre Fehlurteile strafbar gemacht  haben: Artikel 34 Grundgesetz gilt für diese Berufsgruppenangehörigen  folglich nicht. Allerdings ist es inzwischen keine strafbare Beleidigung mehr, wenn sich enragierte Bürger/innen als Verfahrensbeteiligte im ´Kampf um das Recht´ wehren und dabei "auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfähige Schlagworte" wie Rechtsbeugung benützen (Oberlandesgericht Frankfurt 1 Ss 329/01, Beschluss vom 2.10.2002).-  Seit 1949 wurde in Deutschland bisher einmal ein Berufsrichter, der ehemalige Eltviller Amtsgerichtsdirektor N.N., wegen Rechtsbeugung verurteilt. Das Urteil ist seit Ende 2001 rechtskräftig. Noch nicht rechtskräftig ist die Verurteilung des Brandenburger Amtsrichters N.N., der immer montags dort war, den Rest der Woche n Berlin-Wilmersdorf (s)einen Privatpuff betrieb und beteuerte: "Ich hab´ mein Dezernat im Griff". Bisher nicht angeklagt wurde der Kölner Jugend(straf)richter und ehemalige SPD-Stadtrat Michael Allmer im sogenannten Köl´schen Müll- oder Dankeschönspendensumpf. Er wurde  auf eigenen Wunsch "in die Registratur" des Köl´schen Amtsgerichts versetzt.

 

 

Bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts waren Roben  lange Frauenoberkleider. Zur Amtstracht wurde der Talar erst im 18. Jahrhundert, wobei robe auf französisch Raub und Beute meint/e und sich auf die bei und an sich getragene Habe bezog. Der etymologische Bezug zum gewaltsamen Raub ist durch die mittellateinischen Wörter rauba  und raupa  gesichert und bedeutet/e entsprechend der Lex Alamannorum später Gewand oder Kleidung. Heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, sind Roben für Richter, Staats- und Rechtsanwälte Berufskleidungsstücke wie der elfenbeinweisse Land- oder Querbinder der Herren. Soziologisch gesehn handelt es sich bei diesen Roben um Assecoirs bestimmter Positionsinhaber mit angebbaren Berufsrollen und Rekrutierungsmustern.

 

 

Nach Gerichtsverfassungsgesetz (GVG §§ 141 ff.) ist die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde zur Objektivität verpflichtet. Über (Ober-) Staatsanwälte und deren (Einstellungs-) Bescheide kann man sich als Betroffener bei den Generalstaatsanwaltschaften der Oberlandesgerichte beschweren. Staatsanwaltschaften sind Hierarchien, in denen´s halt von oben nach unten zugeht. Staatsanwälte  gelten in Fachkreisen als Kavalleristen der Justiz: Intellektuell eher etwas schlichter. Dafür umso forscher...

 

 

Uniformen: Wenn die höheren Justizchargen durch Roben uniformiert sind - tuns inzwischen bei den unteren wie Knastschliessern einfache Jeans. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibts seit 2003 jetzt Graujeans mit auf der hinteren rechten Tasche aufgestickten sechs Grossbuchstaben: JUSTIZ. Im Amtsdeutsch der Dienstkleidungs-vorschrift: "Einstickung ´Justiz´ rechte Gesässtasche Ton in Ton." Seitdem wird lästerlich gefragt, ob die NRW-Justiz jetzt am Arsch ist. Im übrigen gelten auch für diese Uniformjeans strenge Anforderungen ("Aus der Bundansatznaht kommend, sind 7 Gürtelschlaufen, je 1,2 cm, mit Riegelautomat befestigt").- Etymologisch kommt auch die deutsche Uniform aus dem Französischen:  uniformer ist ein reflexives Verb und meint sich äusserlich vereinheitlichen, sich gleichförmig machen. Um 1800 stand das Eigenschaftswort: uniformiert für einheitlich gekleidet, seit Mitte des 19. Jahrhunderts gilt uniformiert als gleichförmig und eintönig. Das drücken denn auch die neuen grauen NRW-JUSTIZ-Jeans -meiner Meinung nach angemessen- aus.

 

 

 

Die schlimmste Kür im deutschen Rechtssystem ist die Willkür. Sie ist insbesondere bei deutschen Amtsrichter/ innen verbreiteter als zugegeben.  Immer wenn Richter/innen ihre Entscheidungen nicht begründen und/oder sich nicht auf einen Rechtssatz berufen liegt Willkürverdacht nahe, weil - so Egon Schneider-  nicht auszuschliessen ist, dass diese Entscheidungen auf Gesetzesverletzungen beruhen. Auch sind weder die bekannte ordre du Mufti  noch jedes Regime durch Verordnungen legitime Herrschaftsformen.

 

 

 

Zivil stand sprachgeschichtlich immer schon im Gegensatz zu militärisch. So auch die ausserhalb des Militärischen seit dem 16. Jahrhundert anhängige Civilsache, aus der sich später Civilstrafe, Civilrecht, Civilprozess und im 19. Jahrhundert auch Civilbehörde (im Gegensatz zur Commandatur)  und Civilbevölkerung  (im Gegensatz zu Soldaten) entwickelten. Zugleich meint civiliser auch kultivieren (sowohl der äusseren wie der menschlichen Natur). Abgesehn von Sonderbedeutungen wie zivile Preise oder Räuberzivil hat zivil freilich mit civis und civilis, dem Bürger und was ihn betrifft, zu tun und lässt Bürgersinn - gemeinnützig - öffentlich anklingen. Im engeren Sinn bedeutet zivilisiert auch gesittet und kultiviert, erscheint also durchaus als etwas, dessen die gegenwärtige deutsche Rechts- und Justizpraxis bedarf.

 

 

Postscript

 

                                                                                       

Als Student des promovierten Juristen und Professors für wissenschaftliche Politik Wolfgang Abendroth erfuhr ich im Winter 1971/72 von der Bedeutung des Rechts in politischen Auseinandersetzungen. Im Abschnitt "Institutionenlehre" des von ihm mitherausgegebenen Lehrbuch zur Politikwissenschaft findet sich dieser Hinweis:

 

"Die Dekrete der [französischen] Nationalversammlung vom 16. und  24.August 1789 verbieten jede Auslegung von Gesetzen durch die Richter und verpflichten sie, sich in Zweifelsfällen an das Parlament zu wenden."

 

 

[Literaturhinweise]

 

 

Abendroth, Wolfgang;  Lenk, Kurt (Hrg.)

Einführung in die politische Wissenschaft. Bern-Mchen. 1968, 1. Auflage, 360 Seiten

 

Avenarius, Hermann

Kleines Rechtswörterbuch. - Düsseldorf 1992, 7. Auflage, X/646 Seiten

 

Pfeifer, Wolfgang und andere

Etymologisches Wörterbuch. - München 1995, 3. Auflage, XXVI/1665 Seiten

 

Schneider, Egon

Logik für Juristen. Die Grundlagen der Denklehre und der Rechtsanwendung. -

Bln.-Ffm. 1965, 1. Auflage, XIII/397 Seiten

 

 

 

Rechtsgespräch, Mannesmannrecht und mehr

 

Über berufsrichterliches Handeln und seine Grenzen

 

 

 

In  einem kundigen Beitrag unter der Überschrift „Im Namen der Farce: Das spezielle Mannesmann-Prozessrecht“ (FAZ-Feuilleton 12.5.2004/No. 110, p. 39) geht es um einige Ungereimtheiten der Rechtsanwendung im Düsseldorfer Verfahren gegen Mannesmann-Spitzen(st)manager. Darauf aufmerksam macht uns Dr.iur. Walther Grasnick, Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Philipps-Universität Marburg. Es geht um ein geheimes –um nicht zu sagen konspiratives- Rechtsgespräch. Dieses regte die  Vorsitzende Richterin K. an. Frau K.  führte es auch unter ihrer Leitung selbst durch. Das strafrechtsrelevante Institut des Rechtsgesprächs  kennt die Strafprozessordnung in der Tat nicht. Bisher jedenfalls. Insofern handelte es sich um „spezielles Mannesmann-Prozeßrecht“. Und weil dieses „Rechtsgespräch“ nicht nur „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“, sondern auch unter Ausschluss sowohl „der Schöffen, also der Laienrichter“, als auch der sich für alle Fälle bereithaltenden „Ersatzrichter“ stattfand – war es nicht rechtens. Denn freilich  ist während des Gesamtverfahrens, das sogenannte „Rechtsgespräch“ eingeschlossen, die „Mitwirkung ausnahmslos aller Richter“ zwingend geboten. Insofern kann auch das strafprozessual bisher nicht vorgesehene „Rechtsgespräch“ nicht eine an sich wünschenswerte, weil auf materiale Gerechtigkeit zielende „Rechtsfortbildung“, etwa im Sinne Karl Engisch´, sein. Sondern stellt eine konkrete berufsrichterliche Verletzung geltenden Strafprozessrechts dar. Insofern ist Walther Grasnicks Kennzeichnung dieser Veranstaltung als „Farce“ keineswegs überzogen. Denn dieses „Rechtsgespräch“ unter Leitung von Richterin K.  war prozessrechtlich in der Tat „eine lächerliche, unseriöse Machenschaft.“ So umschreibt das  „Ethymologische Wörterbuch des Deutschen“ von Wolfgang Pfeiffer u.a. (dtv-Ausgabe, 1995³, p. 324) die Bedeutung von Farce.

 

 

Über diese Hinweise von Walther Grasnick hinaus sehe ich zwei –wenn man so will- weitergehende Tiefenprozesse:

 

 

Das eine ist das „Wegschicken der Schöffen“. Die –so Grasnick zutreffend – bei der „späteren Urteilsfindung sehr wohl dabei sind und volles Stimmrecht haben“. Wer immer ins Deutsche Richtergesetz sieht wird feststellen: grundsätzlich sind auch was das schlussendliche Urteil „im Namen des Volkes“ betrifft Laien- und Berufsrichter gleichgestellt -  auch  wenn sich beider Eidesformeln  unterscheiden: Berufsrichter schwören. Laienrichter geloben.

 

Der deutsche Berufsrichtereid lautet:

 

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem  Gesetz auszuüben,  nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der  Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" (Deutsches Richtergesetz/DRiG in der aktuellen Fassung vom 19.4.2001, § 38)

 

Das analoge Gelöbnis ehrenamtlicher Richter hingegen ist doppelt abgeschwächt. Anstatt ´schwöre´ heisst es: ´gelobe´ und anstatt ´auszuüben´ ´erfüllen´ (DRiG § 45)

 

 

Das explanandum, also zu erklären, wäre nun: Warum haben sich die Schöffen genannten Laienrichter von der Vorsitzender Richterin K. ausschliessen lassen ? Kannten sie ihre Rechte etwa nicht ? Hat ihnen Richterin K. eine falsche Rechtsauskunft gegeben ? Oder sind diese ehrenamtlichen Richter im Düsseldorfer Mannesmannprozess als solche eh nur, oberflächlich gesehn, Nicker , Ducker, Radfahrer ? Oder doch im Sinne Franz Kafkas mehr: „Noch jeder Staatsräson gehorchende Diener, die anstellig stets alle ihnen übertragende Ausgaben erledigen ? Gewissenhaft und doch ohne Gewissen und damit gewissenhafte Werkzeuge auch von Gewissenlosigkeit“ (Richard Albrecht) ? Oder etwa im Sinne Hannah Arendts immer schon systematisch funktionierende Eichmänner ?

 

Das zweite betrifft was ´vorauseilender Gehorsam´ gegenüber rotgrüner (Bundes-) Politik genannt werden könnte: Walther Grasnick zitiert aus dem Bundesjustizministerium Referentenmaterial (mit Stand 18. 2. 2004) zur Neufassung der Strafprozessordnung. Es geht um den Strafprozessordnungsparagraphen 257 (§ 257 neu). Dieser soll in Zukunft die Möglichkeit eröffnen, „eine gesetzliche Grundlage für Gespräche zwischen den Beteiligten“ zu schaffen. Daraus folgt (formal-)logisch: dass es diese im derzeitigen Strafprozessrecht gegenwärtig, also derzeit, noch nicht gibt. An das gegenwärtig geltende Strafprozessrecht, seinen Wortlaut und seine Verfahrensregelungen aber – und nicht an einen BMJ-Referentenentwurf - hat sich derzeit jeder Richter und jede Richterin nach Grund- und Richtergesetz der Bundesrepublik Deutschland entsprechend Richtereid zu halten. Und, wie gesagt: In der geltenden Strafprozessordnung gibt es das  Institut des „Rechtsgesprächs“ nicht.

 

Richterin K. hat sich  im Düsseldorfer Mannesmannprozess nicht an das geltende Strafprozessrecht gehalten, mithin geltendes Recht verletzt. Jedes Gerichtsurteil, das das illegale „Rechtsgespräch“ in entscheidrelevanter Weise einbezieht, kann folglich nicht rechtens sein. Sondern verstösst gegen geltendes Recht und Gesetz.

 

Ich breche hier bewusst ab.  Ich  weiss nicht, ob Richterin K.  einer -und wenn dies welcher- politischen Partei als Mitglied angehört. Ich weiss freilich wie sich der vorauseilende Gehorsam von Frau Richterin K. psychologisch deuten lässt. Ich weiss auch, was eine wissenschaftlich angelegte tiefenhermeneutische Interpretation, die auch das „Gedankenexperiment“ als legitime kulturwissenschaftliche Methode (Max Weber)  selbstbewusst einbezieht, leisten kann. Und ich vermute, dass jede wissenschaftliche Analyse  des „Rechtsgesprächs“ im Düsseldorfer Mannesmannprozess auf die reale Politizität des deutschen Rechtssystems, ihre konkrete Erscheinungsform in Nordrhein-Westfalen und das nicht nur hier inzwischen empirisch erreichte Ausmass verweisen würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STAATSTERROR IN DEUTSCHLAND  ?

 

DER FALL "AXEL REICHERT"

 

JURISTISCHE UND POLITIKHISTORISCHE ASPEKTE

ZUM PRIMAT DES POLITISCHEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 1993-1999

 

[2004]

 

 

1. Vorwort

1.1.Relevanzstrukturen

[NPD-Verfahren; Mahlerhinweise]

1.2. Problemstellung/en

 

2. Rekonstruktive Fallchronologie mit Dokumenten

2.1. D.präsentation

2.2. D.analyse

2.3. D.interpretation

 

3. Juristische Aspekte (immanenter Ansatz)

3.1. Straf-Prozessrecht

3.2. Staats-Verfassungsrecht

 

4. Politikhistorische Aspekte (grundlegende Kritik)

4.1. Allgemeine These vom Primat der Politik gegenüber dem Recht

4.2. Spezielle Thesen zur Begünstigung von

4.2.1. Staatsverbrechen

4.2.2. Staatsrache

4.2.3. Staatsterrorismus

 

5. Ausblick

5.1.Zusammenfassung;

5.2. Forschungsperspektiven;

5.3. Präventionspraxis: Anregung/en

["institutional setting"]

 

6. Anhang

Quellen & Literatur

 

 

Projektleiter Richard Albrecht

Projektforschung N.N.

Bearbeiter/in N.N.

 

 

Bisherige Publikation

 

Richard Albrecht, Staatsrache im Musterländle;

http://de.geocitoies.com/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm

[= rechtskultur.de, 2. Jg. 2002/03 = http://www.oocities.org/de/earchiv21/rekult2.zip]

 

 

 

Executive, Summmary, oder Executive Summary ?

Zum Dilemma von Wissenschaft(ssprache/n)

 

Ein Vorschlag zur Güte

 

 

I.

 

Hans-Joachim Meyer, Anglistikprofessor an der HU Berlin, hat in seinem Essay "dEUtsch ?" (FAZ 5. Jänner 2005) auf das historische und aktuelle lingua-franca-Problem hingewiesen: Was früher Latein gewesen sein soll, soll heute Englisch sein als "europäische Gemeinschaftssprache" und "europäische lingua franca". Im wesentlichen skizzierte Meyer zwei Argumente unterhalb der Oberflächenebene, derzufolge "weltoffen" sein soll, wer als Wissenschaftler mit der Muttersprache: Deutsch nicht dieses, sondern wo immer möglich Englisch sprechen will...wobei offen bleiben mag, welches English gemeint sein könnte;-): Oxbridge oder BBC ? Scottish Highland, London Cockney  oder Irish Pub ? NZ-Northern oder NZ-Southern ? Canadian oder Australian ? US-East- oder West-Coast ? Southern Mexifornian  oder Midwest Special ?

 

Erstens meinte Meyer, daß "nur wenige mit ihrer ganzen Persönlichkeit in mehr als einer Sprache voll und gleichberechtigt zu Hause sein können". Insofern steht´s mit der Mehrsprachigkeit empirisch so wie mit der drogenfreien Gesellschaft: Mehr unerreicht-ideales Ziel als gängige Praxis. Und jedes  noch so "gute Englisch" - so auch der Anglistikprofessor Johannes H. Voigt (FAZ 12. September 2005) - kann niemals die Muttersprache ersetzen. Zweitens betonte Meyer: "Geistige Vitalität und sprachliches Selbstbewußtsein sind nun einmal Voraussetzungen für die kulturelle und politische Anziehungskraft einer Sprache".

 

Hans-Joachim Meyers Position wurde vielfältig unterstützt etwa vom Anglistikprofessor Theo Stemmler, der darauf hinwies, daß auch was anspruchsvolle - wissenschaftliche - Kommunikation betrifft das Deutsche im Vergleich zum (nur scheinbar simplen Englisch) besser als "sein Ruf" und es fatal wäre, überließe dieses jenem "das Feld" (FAZ  26. August 2005). Auch die emiritierte Juraprofessorin, Ex-Bundesverfassungsgerichts- und nun Goethe-Instituts-Präsidentin Jutta Limbach warnte unter der eingängigen Formel: "Englisch ist ein Muß, Deutsch ist ein Plus" vor Selbstaufgabe und "Selbsthaß der Deutschsprecher" (Prof. Horst Haider Munske, FAZ 14. Jänner 2005) und plädierte für "eine aktive deutsche Sprachpolitik - im Inland wie im Ausland" (FAZ 8. Februar 2005).

 

Zu Recht forderten kürzlich deutschen Hochschullehrer als Erstunterzeichner in ihrem Aufruf  "Sieben Thesen zur deutschen Sprache in der Wissenschaft" (dem sich auch H.J. Meyer und Gesine Schwan anschlossen) zur selbstbewußten Benützung von Deutsch auch als Wissenschaftssprache auf, um dem empirisch beobachtbaren Rückzüg des Deutschen aus der Wissenschaft selbst bei inländischen Veranstaltungen zu begegnen. Zu den "vielfältigen Anstrengungen", die nötig sind, um  zu "Gebrauch und Weiterentwicklung der deutschen Sprache in der Wissenschaft beizutragen", zählten die Thesenautoren unter anderem, daß hierzulande auf universitären und wissenschaftlichen Veranstaltungen mit  "ausschließlich deutschen Teilnehmern auch auf Deutsch" verhandelt wird, daß es weiter deutsprachige Lehrbücher geben sollte und daß "deutsche Fachzeitschriften auch Artikel in deutscher Sprache mit englischer Zusammenfassung annehmen müssen." (freiheit der wissenschaft, 3.2005, 17-18)

 

II.

 

Gewiß liegt Harald Weinrich als Anglistikprofessor richtig, wenn er fürs  breite geisteswissenschaftliche Feld betont: so sehr, globalisierungskommunikatorisch, englisch Schreiben Voraussetzung für Teilhabe am (geistigen) "Weltmarkt" ist - so wenig ist dieser

und dieses selbst ein "sinnvolles literarisches Projekt" (FAZ 30. Mai 2005).

 

Damit ist ein Aspekt des Dilemmas benannt. Die Thesen-Autoren schlugen, wie zitiert, vor: in deutschen wissenschaftlichen Zeitschriften "Artikel in deutscher Sprache mit englischer Zusammenfassung" zur Veröffentlichung zu publizieren. So grundlegend richtig dieser Vorschlag ist ... er hat gleichwohl einen Websfehler oder Pferdefuß: Die englische "Executive Summary". Diese ist nämlich darauf angelegt, Leser(inne)n das Lesen des (im Beispielsfall) deutsch geschriebenen Textes selbst zu ersparen; um aus einem  Harvardkursmaterial den Schlüsselsatz (englisch) zu zitieren:

 

"executive summaries are written for someone who most likely does not have time to read the original."

 

Würden also englische Zusammenfassungen nicht bloß als mehr oder weniger formales, beliebiges, meist wenigaussagendes Zehn-Zeilen-"abstract", sondern als inhaltsbezogene und sorgfältig formulierte "executive summary" angelegt, erarbeitet und in deutschen wissenschaftlichen und Fachzeitschriften publiziert - könnte dies mit Blick auf die so nötige wie zu Recht eingeforderte "Weiterentwicklung der deutschen Sprache in der Wissenschaft" Bumerangeffekte zeitigen, also das Gegenteil des Beabsichtigten bewirken: Flüchtige - insbesondere vorrangig anglophone - Leseer/innen wähnten sich gut informiert und könnten sodann keinen Blick mehr in den deutschsprachigen wissenschaftlichen Text  werfen.

 

Um dies abschließend an einem Beispiel aus einem meiner Forschungsfelder -nämlich Völkermord(politik) im 20. Jahrhundert einschließlich "Armeniermord", deutsche Orient-, Nahost- und Ideologiepolitik (vgl. Albrecht, Richard: Die politische Ideologie des objektiven Gegners und die ideologische Politik des Völkermords im 20. Jahrhunderts. Prolegomena zu einer politischen Soziologie des Genozid nach Hannah Arendt; in: Sociologia Internationalis, 27 [1989] I, 57-88; sowie den trilogischen Ansatz:  „Genozid“; „Armenoid“; "Serbozid"; in: Kultursoziologie, 2.2004; 2.2005; 2.2006 [in Vorbereitung]) zu  illustrieren, zitiere ich einen in einer von der Konrad-Adenauer-Stiftung herausgegeben deutschen Fachzeitschrift publizierten Exzellentbeitrag eines als Beiträger der „Middle Eastern Studies“ [Princeton, New Jersey] auch international angesehenen Nahost-Forschers, Arabisten und Ökonomen. In diesem Text präsentiert ein deutschsprachiger Autor, Dr. Wolfgang G. Schwanitz, seine langjährigen und bedeutsamen selbständigen Forschungen (vgl. zuletzt: Deutschland und der Mittlere Osten; Leipzig 2004, 186 p.) speziell zum Versuch, als Beitrag zur (Welt-) Kriegspolitik im deutschen Außenamt 1914 einen "kleinen" Heiligen Krieg (Djihad) gegen die Mächte der Triple Entente zu inszenieren: "Die Berliner Djihadisierung des Islam. Wie Max von Oppenheim die islamische Revolution schürte"; in: KAS-Auslandsinformationen, 20 (2004) 10, S. 17-37.

 

Die "Executive Summary" des Beitrags drückt in sorgfältig formuliertem und jedem Geisteswissernschaftler verständlichem Englisch den Inhalt des deutsch geschriebenen wissenschaftlichen Textes aus und könnte, so gesehen, den angesonnenen Zweck dieser besonderen und ausführlichen Form  einer englischen Zusammenfassung - nämlich den von einem deutschen Fachwissenschaftler deutsch veröffentlichten höchstbedeutsamen Forschungsbeitrag  n i c h t  zu lesen - erfüllen ... dürfte damit jedoch zugleich das Gegenteil des von den Thesen-Autoren beabsichtigten erreichen, wenn von wissenschaftlichen Abhandlungen "in deutscher Sprache mit englischer Zusammenfassung" die Rede ist.

 

Der "Executive Summary"-Text hat etwa 3.960 Anschläge (Zeichen/Netto) - das sind nach VG-WORT-Kriterien gut zweiundhalb (bei der Verwertungsgruppe III: Wissenschaft) meldefähige Seiten - und macht damit, wenn großgesetze/r Titel und diverse redaktionelle Zwischenüberschriften, meist Textzitate, abgezogen werden, knapp 12 Prozent des deutschen (Gesamt-) Textes aus (11,6 % bezogen auf den Text mit, 11,8 % auf diesen ohne die am Schluß genannten Autorenveröffentlichungen).  

 

Der „Executive Summary“-Text ist damit selbst schon, wie seine Lektüre veranschaulichen möge, eine kleine eigenständige wissenschaftliche Arbeit - ohne damit freilich einer alten wissenschaftspolitischen Forderung des marxistischen Wirtschaftshistorikers Jürgen Kusczynski zu entsprechen. J.K. betonte nämlich: Am besten Du schreibst gleich nach der Veröffentlichung Deiner wissenschaftlichen Studie eine Broschüre, in der Du ihre Hauptergebnisse verständlich zusammenfaßt...

 

Anhand eigener deutschsprachiger Aufsatzpublikationen der letztbeiden Jahre, denen bewußt immer eine ganz herkömmliche „ordinary“ summary  vorangestellt war, habe ich festgestellt, daß das für diesen Beitrag eigens ausgezählte halbe Dutzend „summaries“, wenn analog zum zitierten Schwanitz-Aufsatz berechnet, zwischen einem Minimalwert von etwa 2,5 Prozent bis zum Maximalwert von 8,5 Prozent  des deutschen  Gesamttextanteils streute. Vermutlich liegt hier ein mögliches „summary“-Optimum nach dem Motto: So informativ wie nötig und so kurz wie möglich zwischen 3,5 und 4,5 Prozent bei Grenzen nach unten von 2,5 und nach oben von 5 Prozent. Entsprechend dieser wissenschaftspublizistischen Faustformel würde ein „abstract“ dann um 1,5 Prozent des Gesamttextes (bei min. 1,0, max. 2,0 Prozentanteil/en) liegen. Da -wie begründet - von jeder „executive summary“, die sicherlich kaum weniger, eher mehr als etwa 8,5 Prozentanteile am gesamten deutschsprachigen Text ausmachen dürfte, abgeraten wurde, erübrigt sich jede faustformelhafte Dimensionierung.

 

(Die "executive summary" des Excellentbeitrags von Dr. Wolfgang G. Schwanitz findet sich sowohl gedruckt in den KAS-Auslandsinformationen (17-19) als auch online im Netz, vide: http://www.kas.de/publikationen/2004/5678_dokument.html)

                       

 

 

© author 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                         

 

nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege

“Insult” - On the state of the art in current Germaany

 

 

Some sixty years ago, Franz Leopold Neumann (1944²) named the very reduction of professional judges in Nazi-Germany [1966³: 444, 447, 458] "police official", "adminstrative official", "mere policeman". Moreover, Dr Neumann characterized what was running in Germany at that time as a graphic violation of the traditional basic principle of ”old Europe” based on: „nulla poena sine lege, nullum crimen sine lege“ – no crime without law, without law no punishment [and no punishment without guiltiness]. The very reason of that empirical involution of justice, right, and law, and its dramatic consequences, lays, indeed, in the permanent ignorance of what Montesqieu (1689-1755) called “separation of power” (originally “la puissance séparée”[1]) – which, in German/y, is stupidly translated as “Gewaltenteilung” (i.e. “division of power”), even from those prominent figures, representing the legal profession in Germany like Dr Carlo Schmid (1948) , and Dr Ernst Forsthoff (1992²): “Gewaltenteilung” in fact is not only a as cretinistic as confusing translation of what has to be translated as “Gewaltentrennung” leading to permanent rubbish talk within the academic world but also to sustainable denial of a relevant aspect of legal normatively, producing a pathological mechanism named “selective ignorance” whenever social psychologists discuss the cloudy issue as a matter of moral and intellectual obscurity …

 

Dr Richard Albrecht, an experienced German social scientist, is able to work out the very meaning of this setting in the field of a petty crime named „insult“ (“Beleidigung”) and radical critique („Schmähkritik“) which, until now, are not defined within the German penal law but obviously punished by “independent” professional judges as life-long civil servants none of them ever had, until now, applied the basic principle „nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege, sine culpa nulla poena“ in this specific field. This is the truth, the only truth, and nothing but the very truth characterizing the actual status of justice in current Germany within this specific field: no individual professional judge did, since the Federal Republic of Germany (FRG) was, in 1949, founded, ever refuse to condemn anybody who was prosecuted because of “insult” – a petty crime which is, until now, written down, and proclaimed, as such but not definitely defined in § 185 of the current German Penal Law …

 

 

 

(1) «Lorsque dans la même personne ou dans la même corps de magistrature, la puissance législative est réunie á la puissance exécutrice, il n'y a point de liberté; parce qu'on peut craindre que le même monarque ou le même sénat ne fasse des lois tyranniques pour les exécuter tyranniquement […] Il n'y a point encore de liberté si la puissance de juger n'est pas séparée de la puissance législative et de l'exécutrice. Si elle était jointe à la puissance législative, le pouvoir sur la vie et la liberté des citoyens serait arbitraire: car le juge serait législateur. Si elle était jointe á la puissance exécutrice, le juge pourrait avoir la force d'un oppresseur. Tout serait perdu si le même corps des principaux, ou des nobles, ou du peuple, exercaient ces trois pouvoirs: celui de faire les lois, celui d'exécuter les résolutions publiques, et celui de juger les crimes ou les différends des particuliers. » («De l´esprit des loi» 1748 : VI/6)

 

 

 

 

 

 

 

 

References

 

 

Richard Albrecht, Bürgerrechte und Staatspflichten in Deutschland: Entscheidungen des deutschen Bundes(verfassungs)gerichts und ihre Konsequenzen; kostenfreie Version heim Hirtzel-Verlag (i.e. this text is completely free of charge and can be downloaded actually) Universitas-online, 11.2003:

http://www.hirzel.de/universitas/archiv/buergerrechteneu.pdf

 

 

-„Beleidigung“ als justitielles Konstrukt von Verfolgerbehörden. Forschungsbericht und  Material/ien zum Stand der Dinge  in der Bundesrepublik Deutschland, Anfang  2005 ["Insult" within Current Germany, 2005. A radical look on a petty crime]; kostenfreie online Version beim GRIN-Verlag (this text is completely free of charge)

http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/jul/25339.html

 

 

-“Beleidigungsfarce”; kostenfreie online-Version im earchiv21 (text is completely free of charge):

http://www.oocities.org/de/earchiv21/beleidigungsfarce.htm

 

 

-StaatsRache. Texte gegen die Dummheit im deutschen Recht(ssystem) (München: GRIN Verlag für akademische Texte, 2005, iii/149 p., 19.99 € [= e-Buch]); das Vorwort ist kostenfrei online beim GRIN-Verlag (the preface of this book is free of charge to be downloaded actually): http://www.wissen24.de/vorschau/36391.html

 

 

-„Beleidigung“ – Verfassungsbeschwerde [ans deutsche Bundesverfassungsgericht 31.12.2005]; online-Version kostenfrei beim GRIN-Verlag (this text is completely free of charge):

http://www.grin.com/de/fulltext/juh/26983.html

                                                                            

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-> In eigener Sache

 

 

 

StaatsRache

 

Justiz-kritische Beiträge gegen die Dummheit im deutschen Recht(ssytem) [ = Beiträge zur Rechtskultur, e-Buch/e-book; München: GRIN Verlag für akademische Texte, 2005, iii/149 p., 19.90 €]

 

http://www.wissen24.de/vorschau/36391.html

 

 

„StaatsRache“ und bewußt in dieser Schreibweise - das ist die Titelmetapher des neuen, im GRIN-Netzwerk erstpublizierten elektronischen Buchs (e-book) von Richard Albrecht, dem Editor des kleinen unabhängigen online-Magazins für Bürgerrechte, http://rechtskultur.de. Der Autor führt in seine fünfzehn Netzbeiträge mit (s)einem neuen Vorwort ein und begründet sein Konzept und den scheinbar paradoxen Buchtitel: StaatsRache als Ausdruck totalitärer Tendenzen der gegenwärtigen deutschen Justiz, des aktuellen deutschen Rechts(systems) und seiner tragenden Säule, der zentralen Sozialfigur. Dieser kulturanalytisch-sozialwissenschaftliche Ansatz geht über die juristische Kritik eines „oligarchischen Richterstaats“ (Bernd Rüthers) hinaus. Allen, die über die Boulevardkritik an diesen „Halbgöttern in Schwarz“ (Rolf Bossi) mehr wissen wollen und die sich für Hinter- und Abgründe der aktuellen deutschen Rechtspraxis und ihres alltäglich-routinisierten Umgang sowohl mit Bürger/innen als auch mit Kritikern interessieren, kann Richard Albrechts e-Buch mit Beiträgen als substentiell-engagiertes und praxisbezogen-kundiges Plädoyer für mehr Gerechtigkeit im deutschen Recht(ssytem) nur nachhaltig empfohlen werden.

                                                                                                                                                

„Die fünfzehn, Beiträge dieses Bandes wurden so gruppiert, dass zunächst in den fünf kürzeren Texten - Juristenlogik, google, Rechtsgespräch, Völkerstrafrecht, Beweismittel -, die den Charakter wissenschaftlicher Miszellen haben, auf im Hauptstrang („mainstream“) sei´s vernachlässigte sei´s missachtete methodische Aspekte von Recht als Wissenschaft und als Praxis aufmerksam gemacht wird. Dass dabei en passant auch via google eine kostengünstige Netzrecherchemethode für bestimmte Gerichtsentscheide entwickelt und vom Autor auch wo immer möglich angewandt wurde - ist aus bürgerrechtlicher Perspektive sinnvoll - zumal der Autor weder Straf- noch Verfassungs-, sondern Bürgerrechtler ist. Die nächstdrei wissenschaftlich-dokumentarischen Essays sind grössere Beiträge zum Vorrang von Bürgerrechten gegenüber Staatspflichten entsprechend Leiturteilen des deutschen Bundesverfassungsgerichts (Bürgerrechte) und zur rechts- und verfassungswidrigen Praxis des deutschen Bundesverfassungsgerichts, seit 1993 Verfassungsbeschwerden von Bürger/innen begründungslos abzulehnen (Verfassungsbeschwerden). Der im deutschen bzw. europäischen Rechtszusammenhang auch rechtsgeschichtlich bedeutsame Beschwerdetext (Menschenrechte) enthält weniger eine Einzelfalldokumentation als vielmehr allgemeine Argumente gegen die ober(st)gerichtliche Willkürpraxis des deutschen Bundesverfassungsgericht mit dem Antrag an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beim Europarat, diese Rechtspraxis für menschenrechtswidrig zu erklären und aufzuheben. Die nächsten sieben Beiträge präsentieren Fallstudien: Über einen subjektiv als kriminell empfundenen Handlungszusammenhang (Prozessbetrug) und die Folgen im Anschluss an so wohlbegründete wie begründungslos abgelehnte Beschwerden (Menschenwürde). Zwei eher wissenschaftspublizistische Besprechungsaufsätze über ein bundesdeutsches Politikum (Gleicherer) einerseits und eine wesentliche empirische Dunkelfeldstudie (Richtervorbehalt) andererseits versuchen, übers Fallmaterial hinaus, kritisch zu verallgemeinern ... wobei meine Bewertung des Bundeslöschtagesyndroms zunächst bewusst aus der Sicht des kritischen, zeitungslesenden Zeitgenossen erfolgte und andere Recherchematerialien nicht einvernahm. Der vorliegende Band klingt aus mit drei kürzeren Texten: Dem von mir mitverfassten Offenen Brief der Mutigen Sieben an den amtierenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, H.-J. Papier, vom 1. März 2004 (mit einem Präsidentenkurzporträt und einem Hinweis auf erweitertes Petitionsrecht im Sinne des Artikel 17 Grundgesetz als Ergänzung/en), dem Kurzessay Pantomelite und dem (scheinbar bloss) satirischen Schlussakkord: ´Kleines rechtsgeschichtliches Wörterbuch´“ (aus dem Vorwort).

 

 

Völkermord(en)

 

 

In diesem Buch diskutiert Richard Albrecht als erfahrener Sozialpsychologe und historisch arbeitender Politikwissenschaftler Genozidpolitik im 20. Jahrhundert sowohl empirisch als auch theoretisch unter der Leitfrage von Völkermord- oder Genozidverhinderung. Der Autor schreibt im Vorwort: „Als destruktiv(istisch)er gesellschafts-geschichtlicher Prozeß ist Völkermord oder Genozid nur noch durch Selbstvernichtung der menschlichen Gattung (Homozid) zu übertreffen. Als antihumanes Destruktionsereignis ist Genozid oder Völkermord das bisher empirisch herausragende Menschheitsereignis. Es ist zugleich auch als Menschheitsverbrechen ein „unerhörter Vorgang“ (Bertolt Brecht). Das oft nur schwer zu verstehende historische Ereignis Genozid oder Völkermord ist heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, zu Recht weltweit in allen aufgeklärten Gesellschaften und zivilisierten Staaten sowohl moralisch geächtet als auch rechtlich bestraft (pönalisiert). Der so nachhaltige wie definitive Zivilisationsbruch beginnt nicht erst mit dem Holocaust.“

 

Zunächst geht es bei/in Volkermord(en) allgemein ums Konzept: Genozid oder Völkermord als staatlich geplantes und organisiertes Menschheitsverbrechen und dessen historisch erstes Auftreten „hinten in der Türkei“, den Armenozid genannten Völkermord an Armeniern während des Ersten Weltkriegs. Richard Albrecht erinnert aber auch an die koloniale Vernichtungspraxis zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutsch-Südwest Afrika und an die antiserbische Genozidpolitik im kroatischen Ustaschastaat während des Zweiten Weltkriegs.

 

Eine Fallstudie verweist auf den Kampf deutscher politischer Linker gegen die geheimgehaltene „Ausrottung der türkischen Armeniern“ unter den Bedingungen von militärischer Zensur und politischer Repression während des Ersten Weltkriegs.

 

Die beiden letzten Beiträge sind Ausblick und Zusammenfassung zugleich: Es geht um theoretische Aspekte des Völkermord(en)s im 20. Jahrhundert und um Elemente eines lebensbezogenen Frühwarnsystems in Form eines englisch geschriebenen Postscripts und damit um eine dichte Beschreibung von Richard Albrechts Ansatz´.

 

 

 

Der Autor

 

Dr.phil. et habil. Richard Albrecht ist seit 2002 Editor des unabhängigen online-Magazins für Menschen und Bürgerrechte -> http://www.oocities.org/de/erachiv21/rechtskulturaktuell.htm

 

 

Der Inhalt

 

Vorwort - Genozid – Armenozid – Serbozid – Karl Liebknecht & Genossen – Lebenskultur und Frühwarnsystem - Murdering People: Genocidal Policy Withiin 20th Century

 

 

Das Buch

 

Richard Albrecht, Völkermord(en). Genozidpolitik im 20. Jahrhundert (Aachen: Shaker, 2006, 184 p. [ = Allgemeine Rechtswissenschaft]; ISBN 978-3-8322-5055-3; 24.80 €) Das Buch Völkermord(en) ist Mitte Mai 2006 erschienen und kann über den Buchhandel bestellt werden. Der Shaker-Verlag stellt/e auf seiner Netzseite Inhaltsverzeichnis und Vorwort von Völkermord(en) kostenlos ins Netz: http://www.shaker.de. Der Autor veröffentlicht/e im Netz sein englisch geschriebenes Postscript: http://www.oocities.org/de/earchiv21/murdering.people.htm. Schließlich bietet der Verlag eine nicht ausdruckbare kostengünstige pdf-Version des Buchtextes zum Herunterladen für 3 Euro an und verrechnet diesen Betrag beim eventuellen späteren Buchkauf: http://www.shaker.de/Online-Gesamtkatalog/details.asp?

ID=1870272&CC=45283&ISBN=3-8322-5055-7



Armenozid

Im Anschluß an den ersten Band seiner Studien zur Genozidpolititik im 20. Jahrhundert unter dem Titel Völkermord(en) diskutiert Richard Albrecht als erfahrener Sozialpsychologe und historisch arbeitender Politikwissenschaftler in seinem neuen Buch Aspekte des ersten ´modernen´ Völkermords im 20. Jahrhundert. Verantwortlich für die vom Autor Armenozid genannte systematische, staatlich geplante und organisierte „Ausrottung der türkischen Armenier“ (Karl Liebknecht) während des Ersten Weltkriegs im Osmanischen Reich ist eine aus jungtürkischen Funktionären des Kommitté „Einheit und Fortschritt“ geformte militärische, politische und ideologische (Völkermord-) Elite der damaligen Machthaber der Türkei. Der Genozid an den Armeniern im Osmanischen Reich wird bis heute von allen Regierungen der 1923 gegründeten Türkischen Republik geleugnet.

 

 

Ging es bei Volkermord(en) noch allgemein um das Konzept von Genozid als staatlich geplantem und organisiertem Völkermord(en) und dessen geschichtlich erstem Auftreten „hinten in der Türkei“ 1915/16, so geht es bei Armenozid um spezielle(re) Gesichtspunkte dieses Menschheitsverbrechens im Zusammenhang mit dem Versuch, eine „neue Türkei“ als ´moderner´ Nationalstaat zu schaffen. Die 1923 gebildete Türkische Republik verwirklichte auch das unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg nicht für möglich gehaltene, zunächst osmanisch verkündete, sodann jungtürkisch als Armenozid durchgeführte und schließlich kemalistisch verwirklichte dystopische „Projekt“ eines „Armenien ohne Armenier“ in der Türkei.

 

 

Richard Albrechts drei Beiträge im Armenozid-Band nähern sich diesem antiarmenisch-politikgeschichtlichen Kontinuitätszusammenhang zunächst als historische Erinnerung an die Zerstörung Smyrnas 1922 („Dies hätte nie geschehen dürfen“: Das Smyrna-Tagebuch von Garabed Hatscherian als Quelle zum Holocaustos 1922“), dann in Form eines Diskussionsbeitrags zur gegenwärtigen Genoziddebatte in der historischen Politik- und Sozialforschung („Genozid; Armenozid; Gruppen-, Kollektiv- und Völkermord[en]“) und schließlich über diskursiv-ideologiekritische Textanalysen („´Die Juden des Orients´: Drei Jahrzehnte Armenierbilder in kolonial-imperialistischen und totalitär-faschistischen Diskursen in Deutschland, 1913-1943“)

 

 

Die Buchausgabe von: Richard Albrecht, Armenozid. Genozidpolitik im 20. Jahrhundert. Band 2 (Aachen: Shaker-Verlag, 2006 [ = Allgemeine Rechtswissenschaft], ii/114 p., 18.80 €) soll Mitte Dezember 2006 erscheinen. Der Shaker-Verlag bietet eine nicht ausdruckbare kostengünstige pdf-Version des Buchtextes zum Herunterladen für 2 € an und verrechnet diesen Betrag beim späteren Buchkauf -> http://www.shaker.de/Online-Gesamtkatalog/details.asp? ID=1870272&CC=45283&ISBN=3-8322-5738-1 - Bereits erschienen: Völkermord(en). Genozidpolitik im 20. Jahrhundert. Band 1 (Aachen: Shaker-Verlag, 2006 [ =Allgemeine Rechtswissenschaft], ii/182 p.; 24.80 €)

 

 

 

The Author

 

Dr.rer.pol.habil. Richard Albrecht, PhD., is an experienced social psychologist, political scientist, and, 2002-07, managing editor of the smart independent online-magazine for Human and Civil Rights in Germany: http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm. As a scholar, Richard Albrecht is basically interested in another paradigm, enabling cultural and social scientists sketching projective perspectives for future sciences, and sciences gaining future (as sketched in his piece “Past, Present, Future: Aspects of an Integrative Concept for Social Scientists”: http://www.wissen24.de/vorschau/39890.html). As an early protagonist of the “Bremen School”, Richard Albrecht worked out relevant aspects in his essay The Utopian Paradigm, first published in 1991; the ´theoretical´ part of this piece is online: http://www.grin.com/en/fulltext/phg/25119.html. As a social psychologist, the author is basically interested in human actions and acting human. – Richard Albrechts book on the German State as Revenger appeared as the authors first e-book (2005), the preface is free of charge: http://www.wissen24.de/vorschau/36391.html. In 2006 the author published Völkermord(en) and Armenozid as the first two volumes of his trilogy Genozidpolitik im 20. Jahrhundert (Aachen: Shaker, 2006 [ = Allgemeine Rechtswissenschaft]). The third volume: „Wer redet denn heute noch von der Vernichtung der Armenier ?“ – Adolf Hitler vor den Oberkommandierenden am 22. August 1939 (“Who is, after all, today speaking about the destruction of the Armenians ?“ – What Hitler really said when talking to his Supreme Commanders, August 22th, 1939) is forthcoming (2007).

 

 

Richard Albrecht

D.53902 Bad Münstereifel
dr.richard.albrecht@gmx.net


 http://linxkultur.de -> http://rechtskultur.de

http://www.oocities.org/de/earchiv21/murdering.people.htm

http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm
http://www.grin.com/de/search?searchstring=6760&search=id_autor&page=0

 

 

 

 

Demoskopie als Demagogie

Kritisches aus den achtziger Jahren. Zum Lesen & Hören

 

 

Der frühere Leiter des Amts für Statistik der Stadt Köln und heutige Geschäftsführer des FORSA-Instituts für Sozialforschung, Dr. Manfred Güllner, hat in einer moderaten Kritik in Dr. Elisabeth Noelles Buch „Erinnerungen“ (Herbig Verlag, 2006 [2007²], 319 p.) „triefende Lobhudelei ihrer eigenen Person“ erkannt, als Ausdruck ihres „früh ausgebildeten Selbstbewußtseins“ gedeutet und ihre „Erinnerungen“ als Beleg dafür gewertet, „wie Noelle über die Jahre stets ihre Interessen gnadenlos maximiert“ und dabei „die umschwärmte ´Wissenschaft´ meist nur“ als „Mittel zum Zweck“ benützt hat. Auch ist Noelles memoirisch „leichtfertiger“ Umgang „mit der Realität“ dem Rezensenten ebensowenig verborgen geblieben wie ihr erneuter „Rechtfertigungsversuch für ihre Tätigkeit im Nationalismus“ (Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte, 4.2007: 77-79).

 

 

Noelle behauptet in ihren „Erinnerungen“ Unwahres - wobei zu lügen und Lügen als solche/s in Deutschland bekanntlich nicht strafbar ist/sind -, wenn sie öffentlich betont: im Gegensatz zu den USA, in denen „in besonderer Weise ein Journalismusprofessor namens Leo Bogart“ sie verfolgt hätte, gab es „in Deutschland bezeichnenderweise keine vergleichbar massiven Versuche, mich als Nazi hinzustellen“ („Erinnerungen“, 131/132). Leo Bogart (1921-2005), 1945 als Soldat (und Mitglied des US-Army-Geheimdienstes) in Deutschland, später Autor der Pionierstudie „The Age of Television. A study of viewing habits and the impact of television on American life“ (Frederick Ungar 1957, 367 p.), hatte Noelle seinen US-amerikanischen Lesern in der Tat als notorische antisemitische Publizistin und Geschichtsrevisionistin vorgestellt („The Pollster & the Nazis“; Commentary, August 1991: 47-49; ibid., January 1992: 17-19). Alphons Silbermann (1909-2000) jedoch hatte Noel1e bereits 1986, also fünf Jahre vorher, in Deutschland so öffentlich wie unkollegial als „Altnazi“ und „Altnazifrau“ bezeichnet (taz 12. April 1986) - worauf Noelle nicht nur wie immer schon (etwa im „Spiegel“: 9. 9. 1964) erwiderte. Sondern erstmalig ihr am 12. Juli 1950 in Freiburg/Br. ausgestelltes „Denazification Certificate“ publizierte (taz 2. Mai 1986) ...

 

 

Richard Albrechts Beiträge zu Leben und Werk Elisabeth Noelles aus den achtziger Jahren sind hier erstmalig vollständig bibliographisch aufgelistet. Vier Texte aus den Jahren 1984, 1986, 1987 und 1988 sind in dieser Broschüre des Shaker-Verlags unterm Titel „Demoskopie als Demagogie“ wiederveröffentlicht (mit CD-Rom, 9.80 €). Drei in gedruckter Form. Der Anfang 1987 gesendete SDR-Radioessay ist, in freundlicher Absprache mit der SWR-Hörfunkdirektion, als Hörtext auf beiliegender CD-Rom beigefügt. Alle vier Texte sind unverändert republiziert und damit auch als inzwischen zeitgeschichtliche Texte authentisch.

 

 

[online-link -> http://www.shaker.de/shop/978-3-8322-6324-9]

 

 

 

 

 

 

 

rechtskultur 2002-2007

 

 

Editorials/Inhaltsverzeichnisse

Jahrgänge 1 bis 5 (2002/03 bis 2006/07)

 

 

 

 

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rechtskultur.de

 

unabhängiges Online-Magazin für Bürgerrechte

 

Hrg. Dr. Richard Albrecht

 

 

Liebe Besucherin, lieber Besucher dieser Seite,

 

 

gegen Rechtsmissbrauch, Justizskandale und Behördenwillkür gibt es andere Seiten von kundigen und engagierten Bürger(inne)n.

 

Hier geht es um Rechtskultur.

 

Gerade weil es um diese in Deutschland zu Beginn des 21. Jahrhunderts nicht gut bestellt ist, gibt es nun auch im Netz www.rechtskultur.de. Hier finden Sie Materialien zur gründlichen Lektüre nach dem Herunterladen.

 

Es geht um wirkliche, komplex zusammenhängende Fallbeispiele zur Negativwirkung von Recht und Gesetz, Justiz und Behörden. Diese können auch als "Involution" von Gesetz und Recht bewertet werden. Anstatt zivilgesellschaftliche Fortschritte produziert das deutsche Rechtssystem Rückentwicklungen wie die hier dokumentierten: Kindesentzug, Prozessbetrug, Amtsverletzungen und mehr.

 

Das zerstört lebende Menschen und ihre Entwicklungen.

 

Im Mittelpunkt der hier veröffentlichten komplexen Falldokumentation/en stehen zunächst verfassungsrechtliche, sodann rechtspolitische Zusammenhänge; strafrechtliche Aspekte werden nicht kommentiert. Insofern geht es auch nicht nur um Einzelheiten, sondern um strukturanalytische Seiten einer Rechtsprechung, die sich hierzulande wieder einmal zunehmend und weitreichend von ihren kulturellen und moralischen Grundlagen entfernt hat.

 

Der deutschschweizer Autor Friedrich Dürrenmatt (1921-1990) hat diesen Zusammenhang so beschrieben:

 

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat."

 

Wenn dies so ist - muss es, weil es so ist, nicht so bleiben.

 

Auch deshalb gibt es jetzt diese Seite. Im übrigen ist, auch was das Recht betrifft, jede Wahrheit immer noch konkret und noch immer das Engagement viele Bürger(innen) gefordert, weil es um den Erhalt von kulturellen Grundlagen allen Rechts geht, das zunehmend von Rechtsprechung und Justizapparat zerstört wird.

 

 

Inhalt

 

 

-Der Domaineigner als Autor

-Rechtskulturelle Veröffentlichungen

-Recherchehinweis auf Google

-"Amokläufer?" Sozialpsychologische Zeitdiagnose "nach Erfurt"

-Prozessbetrug und mehr

-Eine persönliche Erklärung

-Mündlicher Eingangsvortrag Oberlandesgericht Köln, 27.Mai 2002

-Verfassungsbeschwerde

-Staatsverbrechen und Völkermord

-Bürgerrechte und Staatspflichten

-Menschenrechtsbeschwerde

-Zum "Fall" Dr. Ulrich Brosa

-To Whom It May Concern...

-Deutsche Jurist(inn)en 2003

-Logik für Juristen

-Kleines rechtsgeschichtliches Wörterbuch

-HirnSchrisse...

-eingegangene Bücher, Broschüren, Zeitschriften

-Zitat

-in Vorbereitung

 

 Für Hinweise, Anregungen oder Kritik mailen Sie bitte an: dr@richard-albrecht.de

 

Letzte Akualisierung: 01. Juli 2003

Web gestaltet und erstellt von 3-w-design.de

Fehler/defekte Links bitte mailen an: info@3-w-design.de

 

 [viSdPr.: Dr. Richard Albrecht, D. 53902 Bad Münstereifel http://rechtskultur.de]

 

 

 

 

 

rekult2

 

 

rechtskultur.de

 

Unabhängiges  Online  -  Magazin für Menschen- und  Bürgerrechte

Ed. Dr. Richard Albrecht, 2. Jahrgang  (2003/04)

 

 

Zum 2. Jahrgang

 

Je mehr im gegenwärtigen Deutschland mediengängige political-correctness-Sprecher/innen behaupten, Bürger- und Menschenrechte zu verteidigen - desto  weniger werden wirkliche  Menschen- und Bürgerrechte  selbst wirksam verteidigt. Dies ist meine -scheinbar paradoxe-erfahrungsbezogene These. Die ich als Meinungsäusserung dem hiermit eröffneten neuen Jahrgang von rechtskultur.de voranstellen möchte.

 

Die Kernaussage zum Involutionsprozess von Gesetz und Recht in Deutschland lautete im Editorial zum 1. Jahrgang im September 2002:

 

"Anstatt zivilgesellschaftlicher Fortschritte produziert das deutsche Rechtssystem Rückentwicklungen.  Dies zerstört lebende Menschen und ihre Entwicklungen ... Es geht um eine Rechtsprechung, die sich hierzulande wieder einmal und weitreichend von ihren kulturellen und moralischen Grundlagen entfernt hat ... Es geht um den Erhalt von kulturellen Grundlagen allen Rechts, das zunehmend von Rechtsprechung und Justizapparat zerstört wird."

 

In diesem Rahmen stehen auch die neuen Beiträge und Rubriken: Vom Leitbeitrag über Staatsrache in Baden-Württemberg zum Mobterror in der hessischen Provinz, vom neuen deutschen Gutsmenschenrecht zu alltäglichen Erfahrungen eines Telekomgeschädigten in Nordrhein-Westfalen.

 

Weitere werden, wie angekündigt, folgen.

 

Und es gibt im 2. Jahrgang im Magazinteil Rubriken wie "Skizzen und Prospecte",  "HirnSchrisse & Mehr", Notizen zur parasitären Ökonomie  ("Pasök")  sowie Hinweise auf  "Lesbares" und  "Eingegangenes",  schliesslich einige Zitate zur Anregung  und  nicht nur zu Recht und Justiz. Als online-Magazin wird rechtskultur.de ständig aktualisiert.

 

 

Alle Texte des 2. Jahrgangs von rechtskultur.de können sowohl als zip- als auch als   rtf-Version/en bei http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.zip oder/ und im Netz kostenlos online bei http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.rtf eingesehen und/oder nach dem Herunterladen/download auf Ihrem Rechner/offline gelesen werden. Eine allerdings zeit- und aufwendigere Version ist ebenfalls auf dem US-server on Yahoo bei  http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm - mit allen Links [15. Sept. 2003]

 

 

[Der 1. Jg. von rechtskultur.de umfasst/e den Zeitraum von 1. September 2002 bis 15. Juli 2003. Er ist im Netz/online archiviert bei: http://web.archive.org/web/*/rechtskultur.de; der zweite Jahrgang wurde am 15. September 2003 eröffnet und wird voraussichtlich den Zeitraum bis 20. Juli 2004 umfassen. Der dritte Jahrgang soll am 20. September 2004 eröffnet werden und - wenn’s thematisch-inhaltlich und publizistisch-formal ´passt´- sowohl rechts- und justizkritische Beiträge von Gastautor(inn)en publizieren als auch in der Rubrik ´Eingegangenes´ nur noch ausgewählte Drucksachen präsentieren. Die ersten drei Jahrgänge 1. 2002/03 - 3. 2004/05 sollen im Herbst 2005 unter dem Titel: rechtskultur.de. Unabhängiges online-magazin für Menschen- und Bürgerrechte. Die ersten drei Jahrgänge als print-on-demand des Projekts justiz@nalyse angeboten werden. Denn wenn, wie´s ausschaut, zumindest a priori nicht ausgeschlossen werden kann, dass jeder Jahrgang dieses kleinen unabhängigen online-Magazins für „die Nachgeborenen“  (Bertolt Brecht) eine bedeutsamere rechts- und alltagskulturelle Quelle sein könnte als die versammelten Entscheidsammlungsbände der deutschen Bundesgerichte dieser Jahre - dann wär´s unangemessen, sie nicht wenigstens als print-on-demand  anzubieten. Dazu freilich ist/sind Unterstützung/en nötig. Denn allein, wie bisher, aus Eigenmitteln wird, was geplant ist, nicht zu schaffen sein ... Sollte, aus angedeuteten Gründen, dieses kleine unabhängige online-Magazin für Menschen- und Bürgerrechte  wider Erwarten  n i c h t  wie geplant im 3. Jg. in zwei Monaten, also ab spätestens Anfang Oktober 2004 weitergeführt werden können, sollte in jedem Fall zweierlei möglich sein: Erstens die Überführung von rechtskultur.de ins kritische Recherche- und Publikationsprojekt   http://www.oocities.org/de/earchiv21/justizanalyse.htm mit den e-Postadressen justizanalyse@web.de und/oder justizanalyse@gmx.net  u n d  zweitens eine print-on-demand-Ausgabe der beiden ersten Jahrgänge dieses online-Magazins. In diesem Fall würde der 2. Jg. als kostenloser download-zip bei http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.zip angeboten, so dass b e i d e Jahrgänge sowohl ´gratis´ kostenlos im Netz stünden als auch  gedruckt als print-version kostenpflichtig beim Herausgeber bestellbar wären.

 

 

Dr. Richard Albrecht, Ed., 30. Juli 2004]

 

 

 

 

 

Inhalt dieses Jahrgangs

 

 

-> Staatsrache im Musterländle

 

-> Weiter so Deutschland...oder: Noch Fragen, bitte ?

 

-> Herr Generalstaatsanwalt !

 

-> Memoiren eines Telekomgeschädigten

 

-> Hohmann & die Folgen

 

-> Verfassungsbeschwerden in Deutschland

 

-> Zur Erosion des Richtervorbehalts bei Telefonüberwachung/en                                                                                                                                            

 

-> Rechtsalltägliche Menschenwürdeverletzung/en im gegenwärtigen Deutschland

 

-> Rechtsgespräch, Mannesmannrecht und mehr

 

-> Phantomelite

 

-> Völkerstrafrecht, Völkermord und/als Genozidpolitik

 

-> Schwerbehinderung und mehr

 

-> Der besondere Text: Offener Brief an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts vom 1.3.2004 [Verletzung des Menschen-, Grund- und Bürgerrechts auf rechtliches Gehör in Deutschland]

 

> in Vorbereitung/in preparation

 

-> Skizzen & Prospecte

 

-> HirnSchrisse & mehr

 

-> PASÖK

 

-> Positiva

 

 

-> Lesbares

 

-> Eingegangenes

 

-> Zitat/e

 

-> Büchersuche

 

-> Geplantes

 

 

 

 

rekult3

 

 

rechtskultur.de

Unabhängiges online-Magazin für Menschen- und Bürgerrechte

 

 

3. Jg. 2004/05

 

 

Zwei abgeschlossene Jahrgänge sind für ein online-Projekt so viel wie zwei Jahre eine lange Zeit sind. Dies gilt besonders für ein unabhängiges online-Magazin wie das vorliegende für Menschen- und Bürgerrechte. Gleichwohl kann trotz zahlreicher Widerstände, einen noch immer nicht abgewehrten Versuch so justizieller wie verfassungswidriger Nachzensur eingeschlossen und hier in der Rubrik: Der besondere Text dokumentiert, der 3. Jg. Anfang noch im September 2004 eröffnet werden.

 

Der 1. Jg. 2002/03 ist unter http://rechtskultur.de  archiviert; der 2. Jg. 2003/04 als gezippte htm-Version unter http://www.oocities.org/de/earchiv21/rekult2.zip (Der jeweils laufende Jahrgang ist  entsprechend als htm-zip-Version immer in der aktualisierten Form netzarchiviert, also http://www.oocities.org/de/earchiv21/rekult3.zip  etc.). In den beiden abgeschlossenen Jahrgängen sind auch beide editorische Vorworte, denen hier nichts hinzuzufügen ist, nachlesbar. Nach wie vor gilt auch fürs gegenwärtige Deutschland: Besser Rechtskultur als Justizdreck - wobei offen bleiben soll, ob die gegenwärtige Justiz in Deutschland das destruktiv-dubioseste Subsystem ist oder ob´s heuer noch dubios-destruktivere gesellschaftliche Subsysteme im (system)soziologischen Sinn Niklas Luhmanns gibt...

 

 

Zugleich habe ich als so verantwortlicher wie verantwortungsvoller Editor darauf hinzuweisen,  dass dieser 3. Jg. möglicherweise der letzte sein könnte: Dies´ weniger wegen eines geplanten Wohnortswechsels im EU-Bereich oder wegen begonnener Buchprojekte mit entsprechenden Planungen bis Ende des Jahrzehnts. Sondern vielmehr, weil allein aus Eigenmitteln -und andere als diese gibt es heuer für ein unabhängiges online-Magazin wie rechtskultur.de halt nicht: Mein unabhängiges online-Magazin meint´s nämlich Ernst mit Bürger- und Menschenrechten  und heisst auch nicht nur „Institut für Menschenrechte“, wird folglich auch nicht regierungsamtlich alimentiert - wenn überhaupt künftig nicht mehr publizistisch so intensiv weitergearbeitet werden kann wie am 2. Jg. 2003/04, der faktisch höchstqualifizierte und ehrenamtliche editorische Tätigkeit  o h n e  jede Aufwandsentschädigung, also "zum Nulltarif",  bedeutete.

 

 

Der 3. Jg., dessen spätere print-on-demand-Publikation gemeinsam mit den erstbeiden Jahrgängen geplant ist, muss folglich gestrafft werde: Die bisherigen selbständigen Rubriken HirnSchrisse, Pasök und Positiva werden zu chronologisch bezogenen neuen Hauptrubriken  Plaudereien ohne Kamin und  Von Tag zu Tag verdichtet. Zugleich wird eine neue Rubrik:

Fundgrube eingerichtet. In dieser finden Sie  kürzestkommentierte menschen- und/oder bürgerrechtsrelevante deutsch(sprachig)e Gerichtsentscheide mit Netzquelle/n (wenn und insofern diese ohne aufwändige Umformatierung/en online-publikabel sind). Schliesslich werden künftig unter Eingegangenes nur noch ausgewählte Hinweise auf zugesandte Bücher und Zeitschriften gegeben.

 

 

Im übrigen steht der 3. Jg. dieses kleinen unabhängigen online-Magazins auch Gastautor(inn)en und  deren Beiträgen unter zwei Voraussetzungen offen: erstens muss es sich um grundlegende Beiträge zu Kernfragen von Menschen- und Bürgerrechten handeln; und zweitens müssen diese dem Editor in einer Form übermittelt werden, die keine lektorischen, redaktorischen und technischen Überarbeitungen und/oder Umformatierungen erfordert.

 

 

Entsprechende Beiträge bitte als epost/per email an:

 

 

Dr. Richard Albrecht 

rechtskultur@web.de

[150905; act. 300605]

 

 

 

Damit ist der 3. Jg. abgeschlossen. Der 4. Jg. soll Mitte September 2005 eröffnet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt des 3. Jg. 2004/05

 

 

Übersicht

 

 

->        Grundlagenessay

 

->        Forschungsbericht/e

 

->         Forschungsprojekt/e

 

->         Zur Sache/Dokumentationen

             Brief an Pater Lingen

 

->          Der besondere Text

             EUSKIRCHENER BELEIDIGUNGSFARCE (i-xvi)

 

->  Gastbeiträge

 

·                                 * Johann Wolfgang Goethe

·                                 * Albert Einstein

                                   * Franz Schandl

·                                 * Edmund Haferbeck

·                                 * Wilfried Rasch

·                                 * Marc Ries

·                                 * Jürgen Elsässer

·                                 * Armin Fianden

·                                 * Michael Hasty

·                                 * Claus Plantiko

 

 

->        Plaudereien ohne Kamin

 

->        Von Tag zu Tag

 

->          Fundgrube

 

->        Zitate

 

->        Lesbares

 

->        Eingegangenes

 

->        Sonst noch was

 

->         Impressum

 

 

 

 

rechtskultur.de

 

unabhängiges online-Magazin

für Menschen- und Bürgerrechte

 

4. Jg. 2005/06

 

 

Editorial

 

 

Die bisherigen – drei – Editorials oder „Geleitworte“ des Herausgebers sind im Kern kaum zu ergänzen: Wenn drei Jahrgänge viel sind für ein kleines unabhängiges rechtskulturell-justizkritisches online-Magazin  wie dieses – dann vier umso mehr...weil:  mehrer gibt’s nicht;-). Ach ja: auch im vierten Jahrgang („rekult4“) wird es keine Relativsätze mit wo geben;-)

 

Aus Gründen wird dieser 4. Jahrgang am 15. September 2005 mit einem wissenschaftlichen Porträt des politischen Wissenschaftlers Wolfgang Abendroth (1906–1985), der heute vor zwanzig Jahren starb, als erstem Hauptbeitrag eröffnet.

 

Dieser neue rekult-Jahrgang („rekult 4“) soll sich einem thematischen Schwerpunkt stellen: Justizverbrechen als besondere Form/en von Staatsverbrechen. Dokumentiert wird auch und zunächst das selbst erfahrene „kleine“ NRW-Staatsverbrechen 2004/05, das Euskirchener oder Oiskirchener Beleidigungsfarce genannt wurde, das sich empirisch erkennbar immer mehr zur Verfolgung eines unschuldigen Bürger(rechtler)s, Autors und Wissenschaftlers zuspitzte und scheinbar am 18. August 2005 mit dem so untergerichtlichen wie unterwertigen Oiskirchener Schuldspruch: „15 Tagessätze à 30 [T]Euro“  abgeschlossen wurde: unter  ->  http://www.oocities.org/de/earchiv21/beleidigungsfarce.htm finden Sie, in zeitlicher Chronologie angeordnet, meine sämtlichen öffentlichen Erklärungen als öffentlich Angeklagter - ergänzt durch die „Anklageschrift“ als justiziell-zeithistorisches Dokument und durch vier Anhänge: (i) die NRW-Petition an den damaligen Ministerpräsidenten, MdL Peer Steinbrück (SPD) [Anfang April 2005]; (ii) ihre Aktualisierung an dessen Nachfolger und gegenwärtigen NRW-MP, MdL Dr.iur. Jürgen Rüttgers [Mitte Juli 2005]; (iii) einen Gastkommentar [Ende Juni 2005] zu gerichtsprozessualen Merkwürdigkeiten (die auch justizielle Hirnschrisse genannt werden könnten) und (iv) einen Sachstandsbericht [Anfang September 2005]. Diese online-Dokumentation  mag zeigen, was der Autor und Herausgeber dieses kuom (kleinen unabhängigen online-Magazins) nicht bestreiten kann: Er ist weder Rechtswissenschaftler noch Robenjurist, sondern Bürgerrechtler und Linkswissenschaftler, der sowohl lesen und schreiben, rechnen und denken sowie Logik und Dialektik anwenden kann, sich zudem dem, was Carl Djerassi 1989 „selbstloses Streben nach Wahrheit“ nannte verpflichtet, weiß.

 

Die abgeschlossene Netzdokumentation http://www.oocities.org/de/earchiv21/beleidigungsfarce.htm zum untergerichtlichen Verfahren, das zunächst Beleidigungsfarce Oiskirchen genannt wurde, wird hier unter der offenen Rubrik: ...und sie bewegt sich doch...: Nachhaltiger NRW-Rechtsbruch, neues soziologisches Experiment oder was sonst ? fortgeführt: Es geht im „demokratischen und sozialen Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland seit Beginn des 21. Jahrhunderts im Wissen, daß „die Verletzung des Rechts eines einzelnen die Verletzung des Rechts aller“ ist (Hannah Arendt) um nicht weniger als ums Engagement eines „vereinzelten einzelnen“ (Karl Marx) um das Recht, Rechte zu haben. Dies zeigen der „Anklageschrift“ genannte Anti-Albrecht-Text und seine kritische Kommentierung, beide NRW-Petitionen, Gastkommentar,  Angeklagtenschlußwort und Sachstandsbericht zum untergerichtlichen Verfahrensabschluß.  Und veranschaulichen auch die  veröffentlichten Argumente zur  Rechtsmittelbegründung. Selbstverständlich ist allein der Tatbestand, daß der rekult-Editor so massiv und ausdauernd um „das Recht, Rechte zu haben“ (Hannah Arendt) in diesem Staat 2001-2005 kämpfen muß, an sich schon ein erstrangiger gesellschaftlicher Skandal und die Angst derer, die ihn verursachten, begünstigen und vertuschen, vor seiner Dokumentation und Veröffentlichung nicht gering. Und ebenso deutlich ist, daß im streng formalen Sinn „strictu sensu“ von (wie´s  volljuristisch-jargonisch heißt) „Justizgewähr“ (Dr.iur.h.c. Renate Jaeger) bei Anklageschrift, Anklageerhebung, und jetzt zuletzt Berufungsverweigerung durch Beschluß Landgericht Bonn 22.11.2005 überhaupt keine Rede sein kann...oder anders gesagt: Es ist grad so, als würde gegen Dr. Richard Albrecht als Bürger(rechtler) erstmalig etwas vollzogen, das es bisher in Deutschland überhaupt noch nicht gab: Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz, bisher vier Mal von der Bundesregierung beantragt und vier Mal vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Dabei hat weder die „alte“ BR-Schröderfischer noch die „neue“ BR-Merkelmünte einen Antrag gegen den Ed. dieses kuom (kleinen unabhängigen online-Magazins) gestellt. So daß die Frage steht: Warum wird Dr. Richard Albrecht so behandelt, als hätte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Bundesregierung ihm ad personam seine Grundrechte entzogen, weil er diese „verwirkt“ hätte ?  Am 161205 einging beim Ed. Dieses kuom die „Verwerfung“ der SOFORTIGEN BESCHWERDE durchs OLG Kölle, Tenor: Es gäbe dieses „Rechtsmittel“ nicht, was meint: i) Nix „Justizgewähr“ (Dr.iur.h.c.Renate Jaeger), vielmehr ancient régime, vulgo Mittelalter, nur EINE EINZIGE INSTANZ im „demokratischen und sozialen Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland, und ii) in juristischer Hinsicht: Auf zum (vor) letzten (Rechts-) Gefecht -> die Verfassungsbeschwerde vom 301205 - und ihre Aktualisierung vom 160106 - ist jetzt hier in diesem kuom als auch unter http://www.oocities.org/de/earchiv21/verfassungsbeschwerde2005.htm dokumentiert, damit copyleft und als Gebrauchtswert frei convertier- und benützbar...

 

 

Von der Netzpräsentation her sind die bisherigen Magazinsparten einerseits wohl beibehalten, aber  andererseits teilweise auch im Sinne schnellerer Zugänglich- und Herunterladbarkeit gestrafft worden. Die – drei- vorgehenden Editorials befinden sich am Schluß des Magazins, ebenso der Hinweis auf mein aktuelles e-Buch  StaatsRache  Justiz-kritische Beiträge gegen die Dummheit im deutschen Recht(ssytem).[= Beiträge zur Rechtskultur, e-Buch/e-book] München: GRIN Verlag für akademische Texte, 2005, iii/149 p.] 

 

-> http://www.wissen24.de/vorschau/36391.html

 

Bleibt noch abschließend darauf hinzuweisen, daß die ersten drei Jahrgänge dieses kuom ´download´ [rekult1-3] ab 2006 nicht mehr kostenlos/copyleft frei konvertierbar im Netz stehn: „Niemand lebt vom Winde“ (J.W. Goethe). Sie können – und sollten -  zum moderaten Preis bestellt/gekauft werden: Jeweils in einer  htm-zip-Version sind die ersten drei rekult-Ausgaben zum Gesamtpreis von 15 € beim Editor erhältlich. Wenn Sie bei rechtskultur@web.de bestellen, erhalten Sie eine Kontonummer zur Vorabüberweisung und gleich nach Eingang den html-zip (ca. 0.9 MB) elektronisch in Ihr/e e-Postfach/mailbox zugepostet (e-mailing).  - So einfach geht das...;-)

 

Richard Albrecht/15. September 2005 [zuletzt ergänzt 160106]

 

 

 

 

Inhalt

 

 

 

 

 

-> Editorial/Geleitwort des Herausgebers

 

 

-> Essay/s

 

 

„Denkt immer an den mittleren Funktionär“

Wolfgang-Abendroth 1906-1985:

Ein intellektuelles Porträt zum 20. Todestag

 

 

Murder(ing) People: Genocide Within 20th Century

 

 

Executive, Summmary, oder Executive Summary ?

Zum Dilemma von Wissenschaft(ssprache/n)

 

Bescheidener Vorschlag, künftige Klaus betreffend...

 

 

 

-> Gastkommentar/e 

     Dr. Edmund Haferbeck

     Das Rechtsmittel SOFORTIGE GEGENVORSTELLUNG

 

 

 

-> und sie bewegt sich doch...

    Nachhaltiger NRW-Rechtsbruch,

    neues soziologisches Experiment oder was sonst ?

 

 

 

-> Von Tag zu Tag

 

 

-> Dokumentation/en

 

 

-> Forschungsprojekt/e

 

 

-> Fundsache/n

 

(OLG Hamm 2 Ss 120/05; 4 Ns 33 Js 75/03 LG Bochum;  33 Ds 33 Js 75/03 AK 544/03 AG  Bochum [Strafsache]. -.  OLG Karlsruhe 3 Ss 93/05 1GCS21 Js 5763/03 AK 29/Qd [Strafsache];  Finanzgericht Köln 10 K 1880/05 [Art. 100-GG-Verfahren]. –  Landessozialgericht Rheinland-Pfalz L 4 B 33/04 vom 230206 [Menschenwürde; faires Verfahren; ärztliche Begutachtung] - In Vorbereitung: Landgericht Köln 114 Qs 5/03 [280503]; AG Köln 503 Gs 517/03 [Strafsache])

 

 

 

-> Zitat/e

 

 

-> Empfohlenes

 

 

-> Hyperliquides

 

 

-> Eingegangenes

 

 

-> Editorials/

     Inhaltsverzeichnisse rekult1 bis rekult3

 

 

-> In eigener Sache

                                      

 

-> Impressum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

rechtskultur.de

5. Jg. 2006/07

 

Unabhängiges online-Magazin für Menschen & Bürgerrechte

Editor Dr. Richard Albrecht

 

Inhaltsverzeichnis

 

- Editorial

 

- Essay/s

 

Zukunftsperspektive/n. Sozialwissenschaftliche Hinweise -

Hannah Arendt. Politische Philosophie und/als philosophische Politik -

„Die türkische Gleichung“

 

 

Forschungsskizze/n

 

-          „nullum crimen...“ “insult” in Germany – Techniknutzung - “Forced Labour“ - “Genocidal Connection” -  “Denying & Apologizing Genocide” – Kriegsverbrechen –

-          „Genocidal Mentality” –  Hitler Talk Aug. 22, 1939 - „Objective Enemy“ – Sichtbarkeit

-           

- Dokumentation/en

Einspruch zur Bundestagswahl [22.10.2005];  Willems Klau [31.3.2006];

EGMR Beschwerde 34897/06 [31.8.2006];  ZAD-Presseerklärung [290906];

ZAD-Presseerklärung [190107]; Auch wir sagen „Drei Mail Nein“ [080607]

 

- Gastbeiträge

„Die Seilschaft“ - Buchbesprechung [Wilma-Ruth Albrecht];  007 –Lizenz zum Betrügen [Hans-Joachim Selenz];  „Augenhöhe“: Buch-Kritik [WRA] – „Prekarität...“ [Thomas Meese] – „Osnabrück...“ [Hartmut Krauss]

 

- Heraus aus dem Sommerloch...

 

- Von Tag zu Tag ... (RetroBlog)

 

- Zitate

 

- Drucksachen

Lesbares; Hyperliquides; Eingegangenes

 

- In eigener Sache

StaatsRache; Völkermord(en); Armenozid; Rechtskulturelle Studien

 

- Editorials/Inhaltsverzeichnisse der Jahrgänge 1.2002/03 bis 4. 2005/06

 

- Sonst noch was;-) - Schlicht- und PreisFrage/n;-) - Wikipedianer & mehr...

 

 

-          Editor/Impressum

 

 

 

Editorial

 

 

Den Editorials oder Geleitworten der ersten vier Jahrgänge, die in dieser Ausgabe am Schluß wiederveröffentlicht sind, habe ich als rekult-Herausgeber nur wenige Sätze hinzuzufügen:

 

Erstens, es gibt rechtskultur.de als kleines, unabhängiges online-Magazin (kuom) für Menschen und Bürgerrechte auch im 5. Jg. 2006/07. Und auch wenn die hierzulande meistbenüzte Suchmaschine google.de gut 1.200 Eintragungen bei „rechtskultur.de“ aufweist...rekult ist, und bleibt, ein kuom;-)

 

Zweitens, auch dieser 5. Jahrgang 2006/07 („rekult5“) schließt Anfang September 2006, nach der Sommerpause, an den 4. Jg. 2005/06 mit gleichen oder ähnlichen Rubriken an: Zunächst noch mit Hinweisen aus dem „Sommerloch“, nächstens wieder mit der kritischen Chronologie  Von Tag zu Tag“. Und auch im 5.Jg. 2006/07 wird nach wie vor das besondere Engagement des Editors um „das Recht, Rechte zu haben“ (Hannah Arendt), im Mittelpunkt stehen. Und wie der erste rekult4-Essay ein Porträt Wolfgang Abendroths erstveröffentlichte, so rekult5 eines von Hannah Arendt zu deren 100. Geburtstag...

 

Drittens. Für die meisten Texte dieses rekult5 genannten kleinen unabhängigen online-Magazins gilt dasselbe, was Leser/innen meiner wissenschaftlichen Essays und Bücher eh wissen:  daß es sich weder um ´leichte Kost´ noch für pisadeutsche Leser/innen geschriebenes handelt und daß Aufnahme und Verarbeitung konzentriertes, mit-  und nachdenkendes Lesen erfordern. Gäb´s rekult gedruckt, könnte es quality paper genannt werden...

 

Viertens: Der erste,  „blaue“ rekult-Jahrgang ist im Netz archiviert und nach wie vor kostenlos herunterladbar über http://rechtskultur.de. Die folgenden drei rekult-Jahrgänge, also 2 (2003/04), 3 (2004/05) und 4 (2005/06),  können und sollten – „Niemand lebt vom Winde“ (J.W. Goethe) – zum moderate  Preis von 18 € bestellt werden. Wenn Sie bei rechtskultur@web.de bestellen, erhalten Sie eine Kontonummer zur Vorabüberweisung und gleich nach Eingang den html-zip (knapp 1 MB) elektronisch in Ihr/e e-Postfach/mailbox zugepostet (e-mailing).  - So einfach und unbürokratisch geht ´s  bei rechtskultur.de zu;-).

 

 

Damit ist der 5. Jahrgang 2006/07 eröffnet. Er soll zur NRW-Sommerpause 2007 abgeschlossen werden. Nach dieser soll im earchiv21 Richard Albrechts Blog (RAB) moz.art1 erscheinen -> http://www.oocities.org/de/earchiv21/moz.art1.htm.

 

 

 

Dr.habil. Richard Albrecht, Bad  Münstereifel, 060906 [ergänzt 301206; 150507]

 

 

 

 

[...]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

rekult5

rechtskultur 5. Jg. 2006/07

 

Eröffnung des Jahrgangs im September 2006

Letzte Aktualisierung 30. Juni 2007

Abschluß des Jahrgangs 30. Juni 2007

 

 

 

Schreibweise nach Schnauze;-)

...nicht nach Duden...

 

 

Damit der Herausgeber für Inhalte der hier gesetzten links („linx“) nicht verantwortlich

gemacht werden kann - distanziert er sich hiermit ausdrücklich von diesen.

 

 

Darüber hinaus verweist der Herausgeber nicht nur auf die sogenannte Plantiko-Formel, sondern macht sie sich auch im juristischen Sinn für seine Texte zu eigen:

 

Kein Wort dieses Schriftsatzes, weder als einzelnes noch i.V.m. anderen, darf dahin ausgelegt werden, daß es die Persönlichkeit oder Ehre irgendjemandes beeinträchtige, vielmehr dient jedes ausschließlich der möglichst zügigen Verwirklichung der im Justizwesen z.Z. real inexistenten, nach Art. 79 (3) GG aber GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze: Menschenwürde, Volkshoheit, Gewaltentrennung, Rationalität und Recht, s. Art. 1 und 20 GG.“

 

 

Der Herausgeber ist formal verantwortlich im Sinne des Presserechts (viSdPrR)

Richard Albrecht Wiesenhaus D.53902 Bad Münstereifel

 

 

Für die Gastbeiträge ist immer der jeweilige Autor, der auch das © innehat,

inhaltlich verantwortlich; technische Probleme / defekte links bitte mitteilen:

 

 

 

net.worker@gmx.net

 

 

 

 

 

Editor

 

Richard Albrecht (*1945) ist als Dr.rer.pol.habil. [und] PhD. Subjektwissenschaftler, kulturanalytischer Sozialpsychologe und freier Autor (1991-2003 der Vierteljahreszeitschrift liberal, 2002-2007 Editor von rechtskultur.de - Unabhängiges online-Magazin für Menscchen und Bürgerrechte in Deutschland -> http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm). Er veröffentlichte zuletzt die Bücher StaatsRache. Texte gegen die Dummheit im deutschen Recht(ssystem) (e-Buch, München: GRIN Verlag für akademische Texte, 2005, iii/149 p. (-> http://www.wissen24.de/vorschau/36391.html; gedruckte Neuauflage ISBN 10: 3638360385) und in der Reihe Genozidpolitik im 20. Jahrhundert (Aachen: Shaker-Verlag, 2006/07 [= Allgemeine Rechtswissenschaft] Völkermord(en), Bd. 1, ii/182 p. (http://www.shaker.de/shop/978-3-8322-5055-3) und Armenozid, Bd. 2, ii/114 p. (http://www.shaker.de/shop/978-3-8322-5738-1). Unter dem Titel Murder(ing) People - Genocidal Policy Within 20th Century publizierte der Autor (s)eine zusammenfassende Darstellung zur Politik des Völkermord(en)s im zwanzigsten Jahrhundert (http://www.oocities.org/de/earchiv21/murdering.people.htm). Richard Albrechts Beiträge zur Genozidpolitik werden abgeschlossen durch die Studie „Wer redet heute noch von der Vernichtung der Armenier ?“ – Republikation und Primarverifikation der zweiten Rede Adolf Hitlers vor den Oberkommandierenden am 22. August 1939” [= Genozidpolitik im 20. Jahrhundert, Bd. 3: 2008]. – Zuletzt veröffentlichte Richard Albrecht Demoskopie als Demagogie. Kritisches aus den achtziger Jahren. Broschüre mit CD-Rom (Aachen: Shaker, 2007 [= Berichte aus der Sozialwissenschaft], 32 p.; http://www.shaker.de/shop/978-3-8322-6324-9). - 2008/09 bereitet der Autor die Publikatiion ausgewählter Rundfunksendungen als Hörbücher vor: Ortszeiten [WDR, 1989/1991]; Amtssprache – Bürokratie – Völkermord [SWF, 1998/89].

 


 

http://www.oocities.org/de/earchiv21/moz.art1.htm

http://www.oocities.org/de/earchiv21/murdering.people.htm

http://www.oocities.org/de/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm
http://www.grin.com/de/search?searchstring=6760&search=id_autor&page=0

 

-> Sonst noch was;-)

 

Niemars  lechts und rinks odel Ulsache und Wilkung verwechsern und abwalten,

bis in Deutschrand das Lecht auf poritischen Illtum velfassungslang hat ...

 

Melke:

Jede retztaktuarisierte Ausgabe dieses kreinen unabhängigen onrine-Magazin

fül Menschen und Bülgellechte kann die retztelschiene Ausgabe sein...

 

Partnerseite(n)

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-> http://www.oocities.org/de/earchiv21/moz.art1.htm

 

Linkhinweis

-> http://www.oocities.org/de/earchiv21/beleidigungsfarce.htm

 

 

 

 

è    Achja - Schlicht- und PreisFrage/n;-)

 

 

Wikipedianer

 

Die erfahrungsbezogene Einsicht, daß wikipedia von  Nichtmitgliedern so wenig nachvollzieh- wie verstehbar ist, spricht sich rum. Gleichwohl gibt es einen ersten Versuch;-), (deutsche) Wikipedianer zu umschreiben als

 

wirklich intelligente Kenner, innovativ, patent, einfallsreich –

dabei immer auch noch ein  Radab...

 

Wem auch immer eine weitere Umschreibung für Wikipedianer einfällt –

möge diese zur möglichen Netzpublikation in diesem kuom net.worker@gmx.net zuposten...

 

 

 

Wer oder was ist´s ?

 

Wenn ´n Argentinier ´n spanisch sprechender Italiener, der als Engländer gelten möchte, ist; ´n Österreicher jemand, der öffentlich und ohne rot zu werden Hitler zum Deutschen und Beethoven zum Landsmann erklärt und ´n freistaatlicher Bayer weder ´n Österreicher noch´n Deutscher ist, sondern als g´stand´nes Mannsbild mindestens zwei uneheliche Buben von drei seiner Geliebten hat - kann dann jemand, der vorgibt, US-amerikanisches Englisch in Wort und Schrift zu beherrschen, der von den mehr als tausend Büchern, die er gelesen haben will, kaum eins zuende lesen und noch weniger verstehen konnte, der Institution, System und Komplexität für konzeptionelle Leitkategorien und Habermas für ´n  intellektuellen Meisterdenker hält, der in seiner Jugend politisch links stand, aber inzwischen nur noch neben sich selbst steht und dessen Humor sich darin erschöpft, im eigenen Hauptseminar den gegenwärtigen Papst als Pappa Ratzi zu titulieren  -  kann dieser Typ wirklich was Anderes sein als´n deutscher Lehrstuhlsoziologe am Ende des Wintersemesters 2006/07 kurz vor seiner Emeritierung ?

 

 

Katzenschmaus

Kürzlich empfahl ein Nachbar dem Editor dieses kuom: Und wenn Sie mal Ihrer Katze eine besondere Freude machen wolln - laden Sie sie zu MacDonald ein ... Dabei verzog er keine Miene. So daß der Editor dieses kuom nicht wissen konnte, obs ´n guter Rat oder´n Witz war

 

Eisenfresser

Herakles sagt zu Kaiser Claudius, kaum daß dieser im Olymp angekommen ist: ›tu desine fatuari. Venisti huc, ubi mures ferrum rodunt.‹ [›Hör auf, rumzualbern ! Du bist hier an einem Ort, wo die Ratten Eisen fressen‹] (nach Luciano Canfora: Deutsche Geschichtsschreibung...; Konkret-Verlag, 2006)

 

 

 

Demokratie  

 

 

(1) "Nur in der Demokratie kann sich die Massenkraft der organisierten Arbeiterschaft wirtschaftlich und politisch frei entfalten und dadurch den Kapitalismus […] überwinden. Die Arbeiterklasse hat daher ein Lebensinteresse […] an [dem] planmäßigen Ausbau des deutschen Staates zu einer sozialen, demokratischen Republik." (Carlo Mierendorff, 1897-1943 [1922])

 

 

(2) „Dem Volk hat man damals Hörner aufgesetzt und setzt ihm heute Hörner auf. Der Unterschied besteht lediglich darin, daß der Faschismus dem Volk eine einzige Fahne an seine Hörner hängte und daß die Demokratie es jedem erlaubt, sich selbst eine von der Farbe, die ihm gefällt, an seine eigene Hörner zu hängen ...“ (Leonardo Sciascia, 1921-1989; 1961)

 

 

(3) „Nicht ob eine bestimmte Form des Parlamentarismus verwirklicht worden ist, entscheidet darüber, ob es Demokratie gibt. Auch nicht die Frage, wie viele und wie geartete Parteien es gibt, ist dafür von ausschlaggebender Bedeutung. Ob es Demokratie in einer Gesellschaft gibt oder nicht, hängt vielmehr letzten Endes lediglich von zwei Voraussetzungen ab. Davon nämlich, ob es ein festgelegtes – vor allem auch terminlich festgelegtes – Verfahren dafür gibt, die Regierung abzuwählen. Und zweitens ist die Frage entscheidend, ob es die garantierte Möglichkeit gibt - auch für den einzelnen Bürger -, Anordnungen und Maßnahmen staatlicher Organe durch unabhängige Gerichte überprüfen und korrigieren zu lassen.“ (Eberhard le Coutre; der überblick, 2.1989, 4)

                                   

 

(4) Demokratisch ist es, aus dem kleinen Kreis der Kenner einen großen Kreis der Kenner zu machen (Bertolt Brecht, 1898-1956)

 

 

 

Vier-Klassen-Justiz in Deutschland

 

Der so gegen- wie widerwärtige deutsche Justizapparat ist weder mit der Zweiklassenmedizin noch mit dem dreigliedrigen Schulsystem, sondern eher mit der alten Deutschen Reichbahn vergleichbar. Wie erinnerlich, hatte diese im Personenverkehr vier Klassen: In der ersten, der Königsklasse, werden jene Roben- und Volljurist(inn)en, die als sogenannte öffentliche Ankläger, die Staatsanwältinnen eingeschlossen, und Berufsrichter/innen im Staatsdienst als R-Fallgruppen unterkamen, befördert. Unterhalb dieser Kaste von Längsdenkern beginnt die zweite, die Polsterklasse der ihr aggregierten Justizfigur(inn)en: das nicht direkt zur Kaste gehörende, ihr aber zuarbeitende Personal der Justizsekretäre und Innen, Kommissärinnen und Are, die breite Mehrheit von Advokat(inn)en, staatdienerische Gutachter/innen, Sozialarbeiter/innen, Fürsorger/innen, Betreuer/innen. Dazu kommen zahlreiche Ödies - öffentlich-rechtlich Bedienstete - mit ihrem besonderen Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) – kurzum: die versammelte verwurmte Personalstaffage – VVPS -  (im britischen Englisch staff genannt), die Franz Kafka als „das zahllose, unumgängliche Gefolge von Dienern, Schreibern, Gendarmen, vielleicht sogar Henkern“ jedes Herrschaftssystems bezeichnete und die Louis Althusser „repressiver Staatsapparat“ nannte. Die dritte, die Massen- oder Holzklasse, besteht aus Normalos oder Stinos: (stink)normale, meist kleine Leute, die was immer sie beruflich treiben und verdienen mögen, ein Konstitutivmerkmal gemeinsam haben: Sie unterliegen unabhängig vom wirklichen Unrechtscharakter dem rechtsförmig und besonders in jedem Gerichtsverfahren produzierten Anschein von Rechtlichkeit und sind damit die Hauptträgergruppe des Rechtsstaatsfetisch. Aus eigener Kraft können sie sich aus dessen wie eine Handlungsfalle wirkenden Klauen nur ausnahmsweise und als einzelne selbst befreien. Auch deshalb sind sie das Hauptrekrutierungsreservoir von allerlei selbsternannten, buntscheckigen, und zu oft so querulantorischen wie opfersichtigen Justizkritiker(inne)n. Ihr prominentester literarischer Ideologe war zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein legendärer Wiener, Herr Wirr, der sich für den größten Justizkritiker hielt, weil er Gerechtigkeit überhaupt abschaffen wollte ... In der vierten, der Viehwagenklasse, überlebt die kleine radikale Minderheit („Krami“) bürgerrechtlich-dissidentischer Rechts(system)kritiker beiderlei Geschlechts. Diese Menschen haben Franz Kafkas Bürokratiekritik („Sie machen aus lebendigen Menschen tote Registraturnummern“) erfahren, begriffen und verstanden und wissen wie die Völkermordkritikerin Hannah Arendt: „Die Verletzung des Rechts eines einzelnen ist die Verletzung des Rechts aller.“ – Diese, die vierte Wagenklasse, hat ein Wahrheitsfreund „unentbehrlich“ genannt und ihr die demokratische Aufgabe, den „kleinen Kreis der Kenner“ zum „großen Kreis der Kenner“ (Bertolt Brecht) zu erweitern, zugeschrieben. Gegenwärtig verfolgt die Königsklasse besonders diejenigen Viehwagenkramis unter dem hirnschrissigen Vorwand, sie fühlte sich immer dann durch Vertreter dieser beleidigt, wenn Querdenker historisch ans Gebot der Gewaltentrennung (Montesquieu) erinnern und Empiriker die reale Herrschaftsform im so wider- wie gegenwärtigen Deutschland als oligarchische Berufsrichterherrschaft mit ausgeprägt kakistokratisch-totalitärbürokratischen Zügen erfahrungswissenschaftlich untersuchen...           [060206]

 

 

 

Die drei Gewalten

 

Der Staat will deinen Schaden nur. Er möge säuseln oder toben,

Er bleibt dein Gegner von Natur. Der Feind steht oben.

Regierung, Parlament, Justiz, die drei Gewalten,

Sind, was man Diebstahl nennt, in drei Gestalten

 

Peter Hacks

 

 

 

Rechtsprechung

 

"Herr K. nannte oft als in gewisser Weise vorbildlich eine Rechtsvorschrift des alten China, nach der für große Prozesse die Richter aus entfernten Provinzen herbeigeholt wurden. So konnten sie nämlich viel schwerer bestochen werden (und mußten also weniger unbestechlich sein), da die ortsansässigen Richter über ihre Unbestechlichkeit wachten - also Leute, die gerade in dieser Beziehung sich genau auskannten und ihnen übelwollten. Auch kannten diese herbeigeholten Richter die Gebräuche und Zustände der Gegend nicht aus der alltäglichen Erfahrung. Unrecht gewinnt [zu] oft Rechtscharakter einfach dadurch, daß es [zu] häufig vorkommt. Die Neuen mußten sich alles neu berichten lassen, wodurch sie das Auffällige daran wahrnahmen. Und endlich waren sie nicht gezwungen, um der Tugend der Objektivität willen viele andere Tugenden, wie die Dankbarkeit, die Kindesliebe, die Arglosigkeit gegen die nächsten Bekannten, zu verletzten oder so viel Mut zu haben, sich unter ihrer Umgebung Feinde zu machen."

 

 

                                                               Bertolt Brecht

                                                                           

 

[vide auch die später „Rechtsfindung“ genante 6. Szene in Brechts Szenenmontage „Furcht & Elend des Dritten Reiches“ (1938) – „The Private Life of the Masters Race“ - in: Gesammelte Werke III = Stücke 3; Frankfurt/Main: Suhrkamp, 1967: 1103-1120 [= werkausgabe edition suhrkamp]

 

 

 

 

Harry Rat...

 

„Friedliche Gesinnung. Wünsche: bescheidene Hütte, Strohdach, aber gutes Bett, gutes Essen, Milch und Butter, sehr frisch, vor dem Fenster Blumen, vor der Türe einige schöne Bäume, und wenn der liebe Gott mich ganz glücklich machen will, läßt er mir die Freude erleben, daß an diesen Bäumen etwa sechs bis sieben meiner Feinde aufgehängt werden - Mit gerührtem Herzen werde ich ihnen vor ihrem Tode alle Unbill verzeihen, die sie mir im Leben zugefügt - ja, man muß seinen Feinden verzeihen, aber nicht früher, als bis sie gehenkt worden.  Versöhnlichkeit, Liebe, Barmherzigkeit.“ [Heinrich Heine: Aphorismen und Fragmente Heine-WuB Bd. 7, 41]

 

 

 

 

und Tschüß ...

 

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Richard Albrecht Wiesenhaus D.53902 Bad Münstereifel