<TITLE>Wiedergutmachung
im Strafrecht. Restorative Justice</TITLE>
<META
NAME="Description" CONTENT="Wiedergutmachung im Strafrecht.
Strafrechtstheoretische Überlegungen zu den Themen Wiedergutmachung, Restorative
Justiz, Täter-Opfer-Ausgleich, Restorative Justice, Strafrecht">
<META
NAME="Keywords" CONTENT="Wiedergutmachung Restorative Justice,
Strafrecht, Täter Opfer Ausgleich, Täter-Opfer-Ausgleich, Wiedergutmachung,
Strafrecht, Strafrechtstheorie, Hegel, Mediation, Restorative Justice, Merckle,
Tobias Merckle, Wiedergutmachung, TOA, Diversion, Restorative Justiz, Kant,
Recht, Wiedergutmachung, Restorative Justice, Kriminalpolitik,
Strafrechtsreform, Reform, Strafvollzug">
Ein neues Paradima im Strafrecht
|
|
Tobias Merckle
Ein neues Paradigma im Strafrecht
Grundlagen und Kriterien für Wiedergutmachung als Rechtsfolge
Die Diskussion um Wiedergutmachung und einer stärkeren Berücksichtigung der
Opferinteressen hat in den vergangenen Jahren die kriminalpolitische Debatte
bestimmt. Diese Diskussion ist Ausdruck für notwendige Reformen innerhalb der
Kriminalpolitik. Bei vielen Reformbemühungen werden jedoch
verfassungsrechtliche Grundlagen, insbesondere die Prinzipien der Freiheit
und Rechtssicherheit aller Beteiligten, ausser Acht gelassen. Mit Hilfe von
strafrechtstheoretischen Überlegungen wird versucht, Grundlagen für ein
Strafrechtsmodell zu schaffen, das unter dem Paradigma Wiedergutmachung
steht. Dabei soll Wiedergutmachung das Hauptinstrumentarium im Rahmen der
Sanktionierung spielen. Der Schaden, der bei Opfer und Gesellschaft durch die
Straftat ensteht, soll durch Wiedergutmachung – wenigstens zum Teil –
ausgeglichen werden. Eine solche Regulierung wird den Interessen aller
Beteiligten – Opfer, Gesellschaft und Täter besser gerecht als die bisherige
Strafvollzugspraxis.
1999, 83 S., 59,- DM 431,- öS, 53.50 sFr, ISBN 3-932490-54-1
|
Tmerckle@web.de
|
Probekapitel:
Strafrechtstheoretische Begründung von Wiedergutmachung
als Rechtsfolge
Prisma –
Initiative für Jugendhilfe und Kriminalprävention e.V.
Betreuungskonzept für straffällige Jugendliche
Artikel aus <der überblick 1/2000>
e-mail
|