Staupenschlag
Der Staupenschlag erfolgte mit einer Rute oder einem Stock und wurde durch den Scharfrichter vollzogen. Der Straftäter wurde dazu meistens an den Pranger gebunden und auf den nackten Oberkörper geschlagen. Je nach Delikt konnte die Stärke der Rute und die Zahl der Schläge variieren. In der Regel betrug die Strafe aber 40 Schläge, eine Zahl, die man dem Alten Testament entnommen hatte. Nicht selten wurden die Deliquenten bis aufs Blut geschlagen. Häufig war der Staupenschlag zusätzlich mit einem Landesverweis verbunden. Dann wurden die Deliquenten vom Marktplatz bis zum Stadttor hinaus geschlagen. Der Staupenschlag war nicht nur sehr schmerzhaft, sondern hatte auch eine entehrende Wirkung, da er durch den Scharfrichter in aller Öffentlichkeit ausgeführt wurde. Der Staupenschlag hielt sich in manchen Gegenden bis ins 19. Jahrhundert hinein. (Schild 1997, van Dülmen 1985)
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Ausschnitt aus Damhouder, 1562 |