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Letzte Aktualisierung am 09.11.2004
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Das
Arbeitslosengeld II – Tipps und Hinweise Das
Arbeitslosengeld II bringt für Arbeitslose etliche Nachteile mit sich: -
Aufbrauchen eigenen Vermögens, um leistungsberechtigt zu werden - Ständige Verfügbarkeit für
Ein-Euro-Jobs - Kürzung anrechnungsfreier
Nebeneinkommen - Hilfsarbeit statt
Ausbildungsrecht für Kinder aus ALG II – Familien - Weitgehende
Versorgungspflicht für MitbewohnerInnen und Familienmitglieder von ALG
II–Betroffenen („Bedarfsgemeinschaften“) - Viele Fallstricke um die
Leistungen zu kürzen oder zu streichen Das ALG II
hat einen entscheidenden Vorteil: Alle können ALG II beantragen.
Die ALG-II-Berechtigung ist nicht mehr an vorhergehende versicherungspflichtige
Arbeit gebunden. Sie ist außerdem von Eltern und Verwandten unabhängig -
anders als früher die Sozialhilfe.(Für Leute ohne Ausbildung, die unter 25
sind, gelten allerdings Einschränkungen.) Deshalb: ALG II beantragen! Reih Dich
ein in die Arbeitslosen-Einheitsfront! Wenn Du von
Arbeitslosengeld in ALG II rutschst Der Arbeitslosengeldanspruch
bietet bessere rechtliche Voraussetzungen für Fortbildungsmaßnahmen. Für
Existenzgründungen gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung. Um den
Arbeitslosengeldanspruch nicht zu verlieren, ist penible Wahrnehmung der
Mitwirkungspflichten Voraussetzung! ALG II wird erst bezahlt, wenn
das eigene Vermögen aufgebraucht ist, bis auf einen kleinen Rest: - einen Grundfreibetrag von 200
€ pro Lebensjahr jeweils für erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre/seine
PartnerIn, mindestens je 4.100 €, maximal 13.000 € pro Person - „Riester”-Rente und
weiteres Alterssicherungsvermögen von 200 € pro Lebensjahr, wenn dessen
Verbrauch vor dem Eintritt in den Ruhestand vertraglich ausgeschlossen ist - einen Freibetrag von 750 €
für jede Person im Haushalt - ein angemessenes KFZ für
jede/n Erwerbsfähige/n im Haushalt - kleines Wohneigentum Vorsicht!
Auch Steuererstattungen zählen zum Einkommen. Ist
Verwertung von Vermögen oberhalb der Freibeträge unwirtschaftlich, wird ALG II
nur als Darlehen gezahlt (Krankenversicherungsschutz entfällt). Das gilt z. B.,
wenn die Eltern die Eigentumswohnung bereits dem ALG II erhaltenden Kind überschrieben
haben, aber selbst noch darin wohnen (Nießbrauch). So verarmen Familien. Tipps
zur Vermögenssicherung: -
Vor dem Ausfüllen der Anträge gründlich informieren! -
Bei Beantragung werden Nachweise zu Vermögen (Gutachten, Leihscheine,
Privatschuldenverträge, Quittungen) und Unterhaltsleistungen gefordert! -
Rentenverträge prüfen, ggf. einen Nachvertrag zur Auszahlung ab 65. Lebensjahr
abschließen! -
Rechtzeitig die „Angemessenheit“ von KfZ, Hausgrundstück, Eigentumswohnung
prüfen! Altes KfZ und Fahrrad gründlich überholen! -
Urlaub machen! In
den ersten 6 Monaten werden noch „unangemessen“ hohe Wohnkosten anerkannt,
danach nur, wenn nachweislich keine Senkung möglich ist. Bis zu zwei Jahre nach
Arbeitslosengeldbezug kann ein befristeter Zuschlag bezahlt werden, um den Stoß
in die Armut zu erleichtern. Allgemeine
Hinweise zum ALG II -
Der Eingliederungsvertrag ist Verhandlungssache. Es ist sehr wichtig,
sich vor dem Besuch des Amtes zu überlegen, welche Eingliederungsleistungen
darin stehen sollen. Hier ist gute Vorbereitung und Freundlichkeit angesagt,
denn die Erteilung der Leistungen liegen im Ermessen der „FallmanagerInnen“.
Die Eingliederungsvereinbarung muss unterschrieben werden, sonst droht eine Kürzung.
Allerdings muss das nicht sofort vor Ort geschehen, Bedenkzeit und externe
Beratung sind möglich. Es gibt unabhängige Beratungsstellen. Die örtliche FAU–Gewerkschaft
kann Auskunft geben,wo diese zu finden sind. -
Es ist eine gute Idee, jemand als Beistand zu Beratungsgesprächen
mitzunehmen (nach § 13, SGB X). -
Beratungsstellen können den Dir zustehenden „Bedarf“ unabhängig vom Amt
ausrechnen. Zudem erfährt man dort, wie niedrig „angemessene“
Unterkunftskosten in der Region höchstens sein dürfen. -
Lass Dich nicht dazu drängen, unterhaltspflichtige Verwandte anzugeben. Junge
Arbeitslose und SchulabgängerInnen ab 15 ohne Lehrstelle Menschen
unter 25 Jahren sind in besonderem Maße im Fadenkreuz der Bundesagentur. Das
Motto lautet „kein Nachwuchs für Nürnberg“. Bei denen, welche die
kapitalistische Arbeitswelt neu kennen lernen, soll der Eindruck vermieden
werden, man könne auch ohne geregelte Lohnarbeit irgendwie passabel überleben.
Wer
Leistungen beziehen will, muss sofort jede von der Agentur angebotene Arbeit,
Ausbildung und ausbildungsähnliche Maßnahme annehmen – auch
chancenlose Drecksjobs. Wer das ohne wichtigen Grund verweigert wird für
drei Monate völlig gesperrt! (außer Lebensmittelgutscheinen u. ä. und
Unterkunfts- und Heizkosten). ✔Das wichtigste ist gute
Vorbereitung. Ist eine Berufsausbildung gewünscht? Wenn ja, welche? Fördert
die Arbeitsagentur eine Berufsausbildung? ✔Eine unakzeptable Beschäftigung
darf nicht verweigert werden, aber Widerspruch ist möglich. Um das richtig zu
machen, empfiehlt sich der Besuch einer unabhängigen Beratungsstelle. ✔Wenn die Eltern ALG II
beziehen, kann der Verdienst aus eigener Arbeit für den Unterhalt der Eltern
verwendet werden. Wenn jedoch das eigene Einkommen für den eigenen Unterhalt
einschließlich Unterkunft bei den Eltern ausreicht,dann ist man kein Teil der
Bedarfsgemeinschaft mehr und darf einen höheren Anteil des Einkommens behalten. ✔Beim Ausziehen vom
Elternhaus ist es wichtig, in eine eigene Bude zu ziehen oder in ein WG-Zimmer
mit eigenem Untermietvertrag. Sonst sind die Mitbewohner gegeneinander
unterhaltspflichtig! Aus dem gleichen Grund ist getrenntes Wirtschaften
auch beim Zusammenleben mit dem / der PartnerIn oder anderen Verwandten
angesagt. ✔SchülerInnen, die nicht bei
den Eltern wohnen, können Schüler-BaFöG beantragen. Der
wichtigste Hinweis lautet – aus anarcho-syndikalistischer Sicht – jedoch:
Macht eure eigene Lage zum Ausgangspunkt eurer politischen Aktivitäten: statt
EZLN, Tierbefreiung oder Antifa vielleicht mal das JobCenter und DEINEN EIGENEN
SACHBEARBEITER. Die Schikanen gegen junge Arbeitslose sind soweit gediehen, dass
auf Dauer nur kollektive und kämpferische Aktionen wirklich helfen. Alleinerziehende Alleinerziehende,
die bisher Sozialhilfe bekamen, fallen ab 2005 unter ALG II. ✔Ist ein Kind jünger als 3
Jahre, ist Erwerbstätigkeit nicht zumutbar, solange das Kind nicht in der
Kinderkrippe oder anderweitig betreut wird. Ist
ein Kind älter als 3 Jahre und ein Kindergarten- oder Hortplatz verfügbar oder
die Betreuung auf sonstige Weise (z. B. durch Großeltern) sichergestellt, ist während
der Betreuungszeit eine Erwerbstätigkeit (in jedweder Form) zumutbar. Aber: ✔Ist die Betreuung eines
Kindes wegen Krankheit, Behinderung oder Verhaltensauffälligkeiten nicht
durch Kindergarten, Hort oder auf sonstige Weise unabhängig von den Eltern
sichergestellt, so ist Erwerbstätigkeit nicht zumutbar! Im Zweifel hilft ein ärztliches
Attest. Nebenjobs
und ergänzende Sozialhilfe Ab
1. Januar 2005 gibt es vom Sozialamt keine (zum Job) ergänzende Hilfe zum
Lebensunterhalt und keine Beihilfen (z. B. für Bekleidung) mehr. Dazu muss dann
ein ALG II-Antrag gestellt werden. Bisher
blieben 165 € Nebeneinkommen anrechnungsfrei. Mit dem ALG II werden die im
Haushalt erzielten Einkommen stärker auf die Leistung angerechnet. Z. B. bei
Minijob-Einkommen von 400 € verbleiben als Erwerbstätigenfreibetrag höchstens
60 €. Der Rest wird mit ALG II verrechnet. Der Aufwand für die Arbeit
lohnt sich also häufig nicht. ✔Gilt nur für 2004: Ab 2005
wird die Aufgabe eines solchen Jobs mit Kürzungen bestraft. Deshalb ggf. noch
dieses Jahr kündigen. Bisher
konnte man zeitweilig aus dem Arbeitslosengeldbezug ausscheiden, um Honorarjobs
durchzuführen, die keinen Einfluss auf Arbeitslosengeld/-hilfe hatten. ALG II
erschwert das, denn das Einkommen eines Monats wird auf den ganzen Monat
umgerechnet. Nur die Einkünfte der letzten fünf Tage werden dem nächsten
Monat zugeordnet. ✔Um innerhalb der geschützten
Vermögensfreigrenze Geld anzusparen ist es nötig, Job und Geldzufluss auf
einen bestimmten Monat zu konzentrieren. In diesem Monat ohne ALG II-Bezug muss
selbst Kranken- und Rentenversicherung gezahlt werden. Allerspätestens 6 Tage
vor Monatsende müssen die Einkünfte auf dem Konto sein! Dann kann zum 1. des
Folgemonats wieder ALG II beantragt werden. Dem Amt muss auch keine
Verdienstbescheinigung für Zeiten ohne Leistungsbezug vorgelegt werden. Ob sich
das lohnt, lässt sich in einer unabhängigen Beratungsstelle berechnen. Quelle:
Kampagne „Vorsicht!Arbeitslosengeld II“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) und der Erwerbslosenzeitung
"quer" (stark
gekürzt) |
Zeitung der FAU-IAA Bremen
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Erhältlich u.a. im Harlekin-Buchladen in der Neustadt (Lahnstrasse) und im Andere Seiten Buchladen im Ostertor (Brunnenstrasse)
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Ich bin stärker als sämtliche Armeen der Welt. Ich habe mehr Menschenleben zerstört als alle Kriege der Welt. Ich bin tödlicher als Bomben und ich habe mehr Heime verwüstet als die mächtigste Belagerungskanone. Ich vernichte jedes Jahr Tausende von Lohnarbeitern. Ich erscheine an ungesehenen Stellen und tue dort am meisten Arbeit, wo ich am wenigsten vermutet werde. Ich bin unstet und überall - in der Fabrik, im Hause, auf der Strasse und auf der See. Ich bringe Krankheit, Hilflosigkeit und Tod, und dennoch suchen nur wenige mich zu meiden. Ich bin euer ärgster Feind. Ich bin der Kapitalismus.
aus: "Der Syndikalist" Nr.49, 1925 |