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Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union [FAU-IAA] - Lokalföderation Bremen

 

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Letzte Aktualisierung am 14.02.2004

 

 

Satzung der Lokalföderation Bremen der FAU-IAA

I. Bestimmung und Sitz

1. Die Lokalföderation der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter Union (FAU-IAA) im Wirtschaftsraum Bremen - im folgenden Lokalföderation Bremen genannt - ist eine klassenkämpferische Gewerkschaft im Sinne der Prinzipienerklärung und des Organisationsstatuts der FAU-IAA in der jeweils gültigen Fassung.

2. Sie wahrt und fördert die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder.

3. Die Lokalföderation Bremen hat ihren Sitz Am Schwarzen Meer 161 in 28205 Bremen.

 II. Gliederung

 1. Die Lokalföderation Bremen ist die freie Vereinigung der anarchosyndikalistischen Branchengewerkschaften - im folgenden Syndikate  genannt - im Wirtschaftsraum Bremen.

2. Die Syndikate der Lokalföderation Bremen sind:

- das Allgemeine Syndikat (AS),

- das Bildungssyndikat (BSY).

3. Die Syndikate sind die einzigen beschlußfassenden Organe der Lokalföderation Bremen. Jedes Syndikat entsendet jeweils eigene Delegierte in den  Koordinationsausschuß der Lokalföderation Bremen. Delegierte innerhalb der Lokalföderation Bremen sind grundsätzlich mit einem imperativen -  möglichst rotierenden - Mandat ausgestattet. Der Koordinationsausschuß der Lokalföderation Bremen hat ausschließlich informierende und beratende Funktion. Die Sitzungen des Koordinationsausschusses sind  grund-sätzlich mitgliederöffentlich abzuhalten.

4. Jedes Syndikat kann sich eine eigene Satzung geben, die dieser Satzung jedoch nicht widersprechen darf

III. Mitgliedschaft

 1. Die Aufnahme von Mitgliedern liegt im Ermessen des jeweils zuständigen Syndikats. Ausgenommen hiervon sind die Bestimmungen des   Artikels III, Absatz 5 und 6 dieser Satzung. Die Mitgliedschaft in einem Syndikat bedeutet die gleichzeitige Mitgliedschaft in der  Lokalföderation Bremen.

2. Die Einzelmitgliedschaft von Personen in der Lokalföderation Bremen ist grundsätzlich nicht möglich.

3. Die Aufnahme von Syndikaten erfolgt durch deren Nennung in dieser Satzung (Art. II, Abs. 2) nach den Bestimmungen zur Satzungsänderung  (Art. VII).

4. Der Austritt von Mitgliedern aus einem Syndikat, sowie der Austritt von Syndikaten aus der Lokalföderation Bremen ist jederzeit möglich.

5. Die Mitgliedschaft in der Lokalföderation Bremen ist bei einer gleichzeitigen Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder einer  Funktionsausübung in einer sozialpartnerschaftlichen Gewerkschaft oder einer Zugehörigkeit zu einem Betriebsrat ausgeschlossen.

6. Die Mitgliedschaft in der Lokalföderation Bremen ist an die Anerkennung der Prinzipienerklärung der FAU-IAA gebunden.

7. Der Ausschluß von Mitgliedern liegt im Ermessen des jeweils zuständigen Syndikats. Ausgenommen hiervon sind die Bestimmungen des  Artikels III, Absatz 5 und 6  dieser Satzung. Der Ausschluß aus einem  Syndikat bedeutet den gleichzeitigen Ausschluß  aus der Lokalföderation  Bremen.

8. Der Ausschluß von Syndikaten erfolgt durch deren Streichung aus dieser Satzung(Art. II, Abs. 2) nach den Bestimmungen zur  Satzungsänderung (Art. VII).

9. Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Lokalföderation Bremen durch Austritt oder Ausschluß bedeutet den Verlust sämtlicher Ansprüche (Geld- und Sachwerte) an die Lokalföderation Bremen.

 IV. Beiträge

 1. Mitglieder der Lokalföderation Bremen sind beitragspflichtig.

Ausgenommen von jeder Beitragspflicht sind grundsätzlich Mitglieder, die  sich in Gefangenschaft befinden, sowie Mitglieder, die sich im Arbeitskampf (Streik und Aussperrung) befinden. Die Höhe der  Mitgliedsbeiträge wird von den beschlußfassenden Organen der  Lokalföderation Bremen (Artikel II, Abs. 3) festgelegt.

2. Die Mitgliedsbeiträge sind ausschließlich an die Lokalföderation Bremen zu entrichten.  Diese führt für jedes Mitglied den FAU-Beitrag an die Geschäftskommission der FAU-IAA ab.

3. Die Wahrnehmung der Mitgliedsrechte ist an die regelmäßige Entrichtung der Mitgliedsbeiträge gebunden. Mitglieder, die mehr als  sechs Monate mit ihren Beiträgen in Verzug sind, gelten als ruhende  Mitglieder und verlieren somit ihre satzungsgemäßen Rechte, bis sie ihre  ausstehenden Beiträge beglichen haben.

 V. Urabstimmung

 !. Eine Urabstimmung ist durchzuführen, wenn sie von einem Syndikat oder 25 % der Mitglieder der Lokalföderation Bremen gefordert wird.

2. Die Beschlußfassung durch eine Urabstimmung ist mit der einfachen Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder der Lokalföderation Bremen  möglich. Ausgenommen hiervon sind Änderungen dieser Satzung (Art.VII).

 VI. Organ und Vermögen

 1. Das Organ der Lokalföderation Bremen ist die Bremer Aktion.

2. Die Lokalföderation Bremen ist Eigentümerin des Vermögens. Dieses umfaßt das Archiv, die Einrichtungs-und Gebrauchsgegenstände des Ladenlokals, sowie den Kassenbestand.

3. Die Auflösung der Lokalföderation Bremen bedeutet die Übertragung ihres Vermögens an das vor Ort bestehende Syndikat als Nachfolgeorganisation  der Lokalföderation Bremen. Im Falle eines Nichtbestehens eines FAU-Syndikates in  Bremen oder dessen Auflösung ist das Vermögen der Geschäftskommission der FAU-IAA zu übertragen.

 VII. Satzungsänderung

 1. Zur Änderung dieser Satzung ist die Zustimmung aller Syndikate oder die qualifizierte (2/3-) Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der  Lokalföderation erforderlich.

2. Die Vorschläge zur Änderung dieser Satzung sind rechtzeitig jedem Syndikat schriftlich vorzustellen.

 VIII. Gültigkeit

 1. Diese Satzung sowie jede Änderung dieser Satzung tritt mit dem Tage ihrer Beschlußfassung in Kraft.

2. Diese Satzung wurde am 24.02.2000 beschlossen und am 19.11.2001 geändert.

 

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 Willst du mehr über uns und unsere Arbeit erfahren? Hast du Interesse an aktiver Mitarbeit in der FAU ? Dann komm zu unseren offenen Treffen. Jeden Montag ab 19.30 im Naturfreundehaus Bremen, Buchtstrasse 14 - 15 im 1.Stock

 

Veranstaltungshinweis

 

Aktionskonferenz gegen Bildungs- und Sozialabbau

Bremen

 

20./21. Februar 2004

Weserterassen/

Osterdeich

 

weitere Informationen

www.aktionskonferenz.de

 

Die FAU Bremen beteiligt sich an der Konferenz

 

 

Machno-Soli

Eine Seite der Zusammenarbeit und Unterstützung von AnarchosyndikalistInnen aus der Ukraine und Deutschland

 

Ich bin stärker als sämtliche Armeen der Welt.

Ich habe mehr Menschenleben zerstört als alle Kriege der Welt.

Ich bin tödlicher als Bomben und ich habe mehr Heime verwüstet als die mächtigste Belagerungskanone. Ich vernichte jedes Jahr Tausende von Lohnarbeitern.

Ich erscheine an ungesehenen Stellen und tue dort am meisten Arbeit, wo ich am wenigsten vermutet werde.

Ich bin unstet und überall - in der Fabrik, im Hause, auf der Strasse und auf der See.

Ich bringe Krankheit, Hilflosigkeit und Tod, und dennoch suchen nur wenige mich zu meiden.

Ich bin euer ärgster Feind.

Ich bin der Kapitalismus.

 

 

aus:

"Der Syndikalist" Nr.49, 1925