Württembergischer Judo-Verband e.V.
FREIZEITSPORT SEKTION JIU-JITSU
Prüfungsordnung der Sektion
Jiu-Jitsu im WJV
Stand: 04.06.1997
Die Sektion Jiu-Jitsu im WJV pflegt das traditionelle Jiu-Jitsu der Kodokan-Goshin-Ryu, auch Kodokan-Jiu-Jitsu genannt. Es handelt sich dabei um eine an der japanischen Tradition orientierte wettkampffreie Verteidigungsform,
die, sowohl als Sport als auch unter dem Gesichtspunkt der Selbstverteidigung betrieben, bei allen Übenden Verantwortungsbewußtsein und die Fahigkeit zu theoretischem Verständnis voraussetzt. Dabei prägen die beiden
Grundprinzipien Kanos, das EffekÂtivitätsprinzip und das Sozialprinzip vom ,tgegenseitigen Nutzen und Wohlergehen" die Aus-übung dieser Kunst; denn Humanität soll letzten Endes Sieger über jede Form der
Gewalttätigkeit sein. So wird angebenden Jiu-Jiutsuka auch dringend empfohlen, sich zunächst eingehendst mit der Grundschule des Judokampfsportes vertraut zu machen, die über den rein körperbildenden Aspekt hinaus auch
wertvolle persönlichkeitsformende Impulse zu vermitteln in der Lage ist.
1.Prüfüngsinhalte für Kyu-Grade
5.Kyu 4. Kyu 3. Kyu 2. Kyu 1. Kyu
1. Fallschule (s. u.) x x x x x
2. Vorkentnise x x x x
3.Demonstration:
Wurftechniken 5
10 14
16 20
4. Wurf-Kobinationen 2
5. Gegenwürfe
2
6. Demonstration
Abschlußtechniken
Arm-, Bein-, und
Fußhebel
2
4 6 8 10
Festlegetechniken 2 3 4 5 6
Halsdrucktechniken 1 2 3 4 5
5. Kyu 4.Kyu 3.Kyu 2.Kyu 1.Kyu
7.Abwehrtechniken gegen
Kontaktangriffe
Hand-, Arm-, Revers-,
Kragenfassen, HandgelenksÂ
befreiungen 2 4 6 8 10
Haarzug/Haare fassen 1 2 3 4 5
Umklammerungen 1 2 4 5 6
Genickhebel/Nelson 1 2 4 5 6
Würgen
2 3 4 6 8
8.Abwehrtechniken gegen
Distanzangnffe
Fauststöße und -schläge 1 9 4 6 8
Fußtritte , Fußstöße 1 2 3 4 5
9. Abwehrtechniken gegen
bewaffnete Angriffe
Stockschläge, stiche 1
2 3 4 5
Messerangriffe
2 3
Pistolenangriffe
2
10.Abwehren in der
Bodenlage 1 2 3
4
11.Freie Abwehren
angesagter Angriffe
ohne Waffen
3
mit Waffen
4 5
12. Theoretische
Kenntnisse (s.u) x x x x x
Erläuterungen zu den Prüfungsinhalten für Kyu-Grade
Zu 1.: Fallschule: Die technischen Anforderungen an den Prüfling sind wie folgt festgesetzt:
5. Kyu: Sturz seitwarts rechts und links, Sturz rückwärts, Falirolle vorwärts zu einer Seite.
4. Kyu: wie 5. Kyu, zusätzlich Falirolle rückwärts rechts und links, Falirolle vorwärts rechts und links in die Bodenlage, in den Kniestand und in den Stand.
3. Kyu: wie 4. Kyu, zusätzlich Fallen über einen Partner in Bankposition.
2. Kyu: wie 3. Kyu, zusätzlich Freier Fall nach beiden Seiten.
1. Kyu: wie 2. Kyu, zusätzlich Fallschule mit dem Hanbo.
Zu 2. : Vorkenntnisse: Vorkenntnisse werden ab dem 4. Kyu-Grad abgeprüfit Gegenstand einer stichprobenartigen Überprüfung können dabei sämtliche theoretische und praktische PrüflingsinhalÂte bisher
erworbener Jiu-Jitsu-Kyu-Grade sein.
Zu 3.: Demonstration: Wurftechniken: Unter den zahlreichen Würfen innerhalb und außerhalb der Go-Kyo wählt der Prüfling die oben jeweils festgeschriebene Anzahl an Wurfiechniken aus und demonstriert sie
hier in schulmäßiger Aus führungsform, ehe sie von ihm bei den Abwehren (7.- 11.) in sportlich-dynamischer Form dargeboten werden. Ab dem 3. Kyu sollten Würfe aus der Gruppe der Ashi-Waza, ab dem 2. Kyu auch Würfe der
Gruppe Koshi-Waza in Rechts- und Links-AusfühÂrung gezeigt werden.
Zu 6.: Demonstration: Abschlußtechniken: Bei diesem Denionstrationsteil sollten die WirkungsÂprinzipien der verschiedenen Hebel-, Festlege- und Halsdrucktechniken sorgfältig herausgearbeitet werden und in
ihrer Effizienz gut erkennbar sein.
Zu 7.-1O.: Abwehren: Der Prüfling sollte hier die technische Vielfalt und Reichhaltigkeit des sportlichen Jiu-Jitsu zum Tragen kommen lassen. Beim Ausweichen und Blocken sollte das AugenÂmerk auf
die Bewegungs- und Reaktionsfähigkeit sowie das Deckungsverhalten gelegt werden; Wurfiechniken sollten sinnvoll eingefügt, Hebeltechniken wirksam angesetzt und Schlag-, Stoß-und Trittechniken richtig plaziert und dynamisch
ausgefüht sein. Angriffswaffen sind dem AngreiÂfer stets abzunehmen.
Zu 11. : Freie Abwehr angesagter Angriffe: Hier hat sich der Prüfling gegen Angriffe zu verteiÂdigen, die auf Zuruf des bzw. der Prüfer erfolgen.
Zu 12.: Theoretische Kenntnisse: Als theoretische Kenntnisse werden dem Prüfling abverlangt:
Zum 5. Kyu: Notwehrgesetzgebung
Zum 4. Kyu: Schmerzpunkte am menschlichen Körper
Zum 3. Kyu: Erste-Hilfe-Grundkenntnisse: Sofortmaßnahmen bei Sportverletzungen
Zum 2. Kyu: Sinn und Anwendung von Kime und Kiai
Zum 1. Kyu: Geschichte des Jiu-Jitsu und Kenntnisse über andere Budo-Sportarten
II. Prüfüngsinhalte für Dan-Grade
1. Dan 2. Dan 3. Dan 4.Dan 5.Dan
1. Vorkenntnisse x x x
2. Demonstration:
Wurftechniken 25
30
3.Wurf-Kombinationen 4 6
4. Gegenwürfe 4 6
5. Sportl Abwehren 50 40 40 30 x
1. Dan 2. Dan 3. Dan 4
.Dan 5. Dan
6. 5V-Abwehren 15 10
7. Abwehren gegen
mehrere Angreifer 4 6
8. Freie Abwehr
angesagter Angriffe x x
9. Kata 1 1 1 1 2
10. Lehrbefähigung/ Theoretische
Kenntnisse x x x x x
11. Erste-Hilfe-
Nachweis x x x x x
Erläuterun geiz zu den Prüfungsinhalten für Dan-Grade
Zu 1. : Vorkenntnisse: Vorkenntnisse werden bis zum 3. Dan-Grad abgeprüfi. Gegenstand einer stichprobenartigen Überprüfüng können dabei sämtliche theoretische und praktische PrüfüngsinhalÂte bisher
erworbener Jiu-Jitsu-Kyu- und -Dan-Grade (mit Ausnahme der Kata) sein.
Zu 2.: Demonstration: Wurftechniken: Unter den zahlreichen Würfen innerhalb und außerhalb der Go-Kyo wählt der Prüfling die oben jeweils festgeschriebene Anzahl an Wurfiechniken aus und demonstriert sie hier in
schulrnäßiger Ausführungsform, ehe sie von ihm bei den Abwehren (5. und 6.) in sportlich-dynamischer Form dargeboten werden. Bei Dan-Prüfüngen sollten Würfe aus allen Wurfgruppen in Rechts- und Links-Ausführung gezeigt
werden können.
Zu 5.: Sportliche Abwehren: Der Dan-Anwärter sollte bei der Zusammenstellung der Abwehren darauf achten, die ganze Vielfalt und Reichhaltigkeit des sportlichen Jiu-Jitsu darzustellen. Bei der Prüfling zum 2. Dan
sollte der Schwerpunkt des technischen Vortrags auf der Abwehr von Waffen und gefährlichen Gegenständen liegen. Der Anwärter zum 5. Dan ist dazu aufgerufen, ein der hohen Graduierung angemessenenes Sonderprogramm in Theorie
und Praxis nach freier Wahl zu gestalten.
Zu 6.: 5V-Abwehren: Hier sollten Abwehren einer realistischen Selbstverteidigung unter der Maßgabe der Verhältnismäßigkeit der Mittel vorgestellt werden.
Zu 7.: Freie Abwehr angesagter An£rnffe: Hier hat sich der Dan-Pru~flin~n Angriffe zu verÂteidigen, die auf Zuruf der Prüfer erfolgen.
Zu 8.: Kata: Der Prüfling zum 1. Dan sucht sich aus einem Pool von 9 Kata diejenige frei aus, die er bei seiner Prüfling vorzutragen wünscht. Damit steht aber diese Kata für eine seiner folgenden
Prüflingen nicht mehr zur Verfügung; der Anwärter zum 2. Dan besitzt damit nur noch eine frei
Auswahl unter acht, der Anwärter zum 3. Dan unter sieben, der Anwärter zum 4. Dan unter sechs
und der Anwärter zum 5. Dan unter fünf Kata.
Der Kata-Pool umfaßt folgende neun Kata: Nage-No-Kata, Goshin-Jitsu-No-Kata, Kime-No-Kata,
Koshiki-No-Kata, Ju-No-Kata, Itsutsu-No-Kata, Taiiku-No-Kata (Seiryoku-Zenyo Kokumin
Taiiku), Gono-Sen-No-Kata und E-Bo~No-Kata.
Zu 9.: Lehrbefehigung/Theoretische Kenntnisse: Der Nachweis einer Lehrbefähigung ist durch Vorlage eines Zeugnisses über geleistete Lehr- bzw. Trainertätigkeit im Verein oder in der Sektion Jiu-Jitsu im
WJV zu erbringen. Anwärter zum 3., 4. und 5. Dan sollten im Besitz einer Übungsleiterlizenz der Sektion sem.
Der theoretische Ausbildungsstand des Prüflings wird stichprobenartig in einem Prüfüngsgespräch ermittelt. Anwärter zum 4.. und 5. Dan sollten eine Facharbeit zu einem frei gewählten Thema aus dem Bereich des Budo
erstellen.
Schlußbestimung zur Prüfungsordnung
Alle Prüfüngen werden in einem würdigen Rahmen durchgeführt.
Bei der Ausübung des traditionellen Jiu-Jitsu kann ein Budo-Gi in weiß, schwarz oder traditionell weiß/schwarz getragen werden. Bei Meistergraden ist der Hakama zulässig.
Gültigkeit
Diese Prüfüngsordnung tritt mit dem 04.06.1997 in Kraft und besitzt für den Bereich des WJV e.V Gültigkeit bis zur Verkündigung einer Neuregelung.
Der Referent für das Prufüngswesen
|