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Diskussionsforum über Informationsfreiheit.
Offener Brief an das BMI
(Bundesministerium des Innern) vom 19.7.2001.
Antwort des BMI.
Die Informationsfreiheit verschafft allen Bürgern Zugang zu Akten und Informationen der Behörden, um die demokratischen Beteiligungsrechte zu stärken und das Verwaltungshandeln transparenter zu machen. Damit wird ein ausdrückliches Recht für jedermann auf Zugang zu amtlichen Informationen geschaffen.
Die Informationsfreiheit wurde 1766 in Schweden eingeführt und
hat heute dort Verfassungsrang.
Nach Gesetzen 1919
in Finnland, 1949 in
Schweden, 1966
in den USA, 1970 in
Norwegen, 1985 in Dänemark
und 1996
in Island ist das deutsche Informationsfreiheitsgesetz überfällig
und notwendig um mit der internationalen Entwicklung Schritt zu
halten. Karte der europäischen Länder
mit Informationsfreiheitsgesetzen: Ein Rechtsvergleich
zeigt, dass Deutschland das Schlusslicht in Europa ist.
Ich stimme der Begründung zu, dass der gegenwärtigen Entwurf
den Übergang vom obrigkeitsstaatlichen Verhältnis zwischen Bürger
und Verwaltung zu einem partnerschaftlichen Verhältnis fördert.
(siehe Begründung des Gesetzes: "II. Informationszugang im
geltenden Recht").
Doch im Lexikon steht, dass Demokratie "Volksherrschaft"
bedeutet. Welche Konsequenzen hätte die Einarbeitung dieses
Verständnisses von Demokratie für die Informationsfreiheit?
Ich kann mir da unter anderem folgendes vorstellen:
Meinen Sie, dass das eine völlig unrealistische Utopie ist,
die sich nicht verwirklichen lässt? Diese "Utopie"
gibt es schon heute in Skandinavien! Überzeugen Sie sich anhand
der Übersetzung des norwegischen Öffentlichkeitsgesetzes am
Schluss dieses Beitrages oder die
englische Übersetzung. Transparency International macht in seiner Stellungnahme zum Informationsfreiheitsgesetz ähnliche Vorschläge.
Ich habe keine der Kommentare der Behörden zu diesem Gesetz
gelesen. Wäre aber doch sehr überrascht, wenn man die Macht,
die man seither hat freiwillig ohne Einwände abgibt. Deshalb möchte
ich das BMI auffordern auch die "skandinavische"
Alternative zu untersuchen und die Konsequenzen herauszufinden.
Dadurch wird klar, dass wesentliche Verbesserungen möglich sind.
Auf jeden Fall kann das dazu dienen die gegenwärtige Fassung zu
verteidigen.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Keim
E-Mail: wkeim@online.no
Homepage: http://home.online.no/~wkeim/index_de.htm
Unterstützt die skandinavische Variante der
Informationsfreiheit, mit
folgender E-Mail an das Bundesministerium des Innern (hier
klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen. Die Ausarbeitung einer
Alternative mit kostenloser Akteneinsicht, kostenloser
Beschwerdemöglichkeit (falls Einsicht abgelehnt wird),
Verpflichtung über Beschwerdemöglichkeit zu informieren und Verpflichtung einer (auf jeden Fall vorläufigen) Antwort
innerhalb eines Monats würde die Stellung des Bürgers stärken
um auf die gleiche "Augenhöhe" mit der Verwaltung zu
kommen.
(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen
aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert
und ergänzt werden).
Anhang:
Informationsfreiheitsgesetze
anderer Länder.
(Auszug aus dem norwegischen)
Gesetz über die Öffentlichkeit in Verwaltungsangelegenheiten (Öffentlichkeitsgesetz)
vom
19. Juli (Gesetz Nr. 69) 1970 (http://www.lovdata.no/all/hl-19700619-069.html)
Hier gilt folgender Grundsatz: Der Bürger braucht den
Einsichtswunsch (§ 2) nur zu
äußern (nicht zu begründen), das Verwaltungsorgan muss begründen falls
die Einsicht abschlagen wird. (§ 9)
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