![]() |
, sende diese URL Deinen Freunden! |
Fokus: Skandinavien, Englisch und Deutsch sprechenden Ländern.
Die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln
transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten
und Informationen bekommen. Damit wird das
Informationszugangsrecht zu amtlichen Informationen zum "Jedermanns-Recht".
Nach der Einführung der Informationsfreiheit 1766 in Schweden,
1888 in Kolumbien, 1919 in Finnland und 1966 in USA gibt es nun
Informationsfreiheitsgesetze (IFG) in vielen Ländern. Der globale Trend ist,
die Informationsfreiheit in der Praxis als Menschenrecht anzuerkennen.
Die EU und fast alle
Staaten der EU sowie Europa
und alle
entwickelten Länder kennen die
Informationsfreiheit. Die Informationsfreiheit kann durch Gesetz und eventuell zusätzlich
in der Verfassung verankert sein.
Deutschland müsste um jetzt in die EU aufgenommen zu werden erst ein Informationsfreiheitsgesetz verabschieden um Goodwill zu erhalten. In der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001 wird die Meinung vertreten, dass die in der Charta der EU (Artikel 42: Zugang zu Dokumenten) niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden sollen.
Das Bundesland Brandenburg ist der Pionier der Informationsfreiheit in Deutschland. Die Informationsfreiheit ist in der Landesverfassung von 1992 verankert und das erste deutsche Informationszugangsgesetz trat hier 1998 in Kraft.
Vorträge und Material von Dr. Alexander Dix (Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg) :
Organisation | Name mit Link | Über- setzung |
Europarat, 1981 | "Recommendation No. R (81) 19" on the access to information held by public authorities | |
EU, 1997 (Amsterdam) | Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft: Artikel 255 http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/euv5.htm#ex-art191 | Englisch |
Europa, 1998 | Umweltschutz: The Aarhus Convention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm | |
EU, 2000 | Charta der Grundrechte der Europäischen Union: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/eu/ggebung/charta.htm | Englisch |
Europarat, 2002 | "Recommendation Rec(2002)2" on access to official documents |
![]() |
![]() |
|
Nach Gesetzen 1766 (1949)
in Schweden, 1919
in Finnland, 1966
in den USA, 1970 in
Norwegen und 1985 in Dänemark
ist das deutsche Informationsfreiheitsgesetz überfällig und
notwendig um mit der internationalen Entwicklung Schritt zu
halten. Der Europarat hat 1981 in der Empfehlung "Recommendation
No. R (81) 19" seinen Mitgliedsstaaten die
Informationsfreiheit empfohlen. Deutschland ist fast das einzige
Land in der EU ohne ein IFG. Der Entwurf
für ein IFG des Bündnis
90/Die Grünen aus dem Jahre 1977 enthält einen Rechtsvergleich
mit anderen Ländern. Hier findet sich eine Petition an den deutschen Bundestag.
Unterstützt das deutsche (Bundes-)Informationsfreiheitsgesetz,
mit
folgender E-Mail an das Bundesministerium des Innern (hier
klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen. Die demokratischen
Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem
Leitprojekt des Programms "Moderner Staat - moderne
Verwaltung" unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen
aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert
und ergänzt werden).
Unterstützt das deutsche (Bundes-)Informationsfreiheitsgesetz,
mit
folgender E-Mail an die Koalitionsfraktionen (hier klicken):
Nach der Einführung der Informationsfreiheit 1766 in Schweden
gibt es nun solche Gesetze in allen Ländern der EU außer
Deutschland. Deshalb ist die Verabschiedung eines
Informationsfreiheitsgesetzes in Deutschland überfällig.
Eine erfolgreiche Durchführung dieses notwendigen, positiven und
zukunftsorientierten Gesetzes kann zeigen, dass die Regierung
Schröder nach der Stagnation der Kohl-Ära die notwendige
Entschlusskraft besitzt um die Zukunft zu bewältigen. Das Bündnis
90/Die Grünen haben durch ihren Gesetzesvorschlag vor 4 Jahren
gezeigt, dass sie den Willen besitzen, Deutschland aus seiner
Schlusslichtposition in diesem Gebiet zu befreien.
Leider fällt der Referentenentwurf des SPD geführten BMI in
vielen Gebieten hinter die Landesgesetze zurück und benötigt
Nachbesserungen um Deutschland an die internationale Entwicklung
heranzuführen, insbesondere was Beschwerdemöglichkeiten,
Bearbeitungszeiten und die Kosten für die Akteneinsicht betrifft
("bis zu 1000 DM"), die prohibitiv hoch sind,
verglichen mit anderen Ländern z. B. Skandinavien.
(Dieser Text kann im E-Mail Programm beliebig geändert und ergänzt
werden, z. B. durch das hinzufügen von Abschnitten).
Nach
Gesetzen in fast allen Ländern der EU, sowie den Bundesländern Brandenburg,
Berlin,
Schleswig-Holstein
und Nordrhein-Westfalen
sind IFG notwendig um mit der internationalen Entwicklung Schritt
zu halten. Oppositionsparteien in den Ländern Baden-Württemberg,
Bayern, Hessen, Sachsen hatten parlamentarische Initiativen zur
Verabschiedung von IFG ergriffen, die niedergestimmt wurden. In Bremen,
Hamburg, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz,
Sachsen-Anhalt
und Thüringen
sind Gesetzentwürfe in der Beratung. Für Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland sind keine Gesetzesinitiativen
bekannt. In Nordrhein-Westfalen
stimmten alle Parteien der Informationsfreiheit zu.
Zusammenfassend haben also 4 Länder Informationsfreiheit, 6
beraten darüber, 4 haben dagegen gestimmt und für 2 Länder
sind noch keine Gesetzentwürfe bekannt.
Unterstützt Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern:
Bayern,
Bremen,
Hessen,
Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Thüringen
mit folgender E-Mail:
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen. Die demokratischen
Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem
Leitprojekt des Programms "Moderner Staat - moderne
Verwaltung" unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Ich
hoffe auf breite Zustimmung, da es sich hierbei um wichtige
demokratische Rechte handelt, die in allen EU Staaten und auch 4
Bundesländern gewährt werden.
(Diese E-Mails gehen an die Fraktionen, die dem Antrag auch
zustimmen müssen mit Kopien an die Antragsteller. Leider wird
nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen, kann aber
natürlich verändert werden).
Nach Gesetzen 1766 (1949)
in Schweden, 1919
in Finnland, 1966
in den USA, 1970 in
Norwegen und 1985 in Dänemark
ist die Informationsfreiheitsgesetz in der EU und fast allen
Mitgliedsländern eingeführt. Der Europarat hat 1981 in der
Empfehlung "Recommendation
No. R (81) 19" seinen Mitgliedsstaaten die
Informationsfreiheit empfohlen. Aber einige wenige Mitgliedsländer
geben ihren Bürgern diese Recht nicht. Es fehlt ein
Mindeststandard. Hier findet sich eine Petition
an das Europäische Parlament.
Support Freedom of Information, by
the following E-Mail to the European Commission (click here):
I support the call to the
European Commission and Council for democratic and accountable Freedom of
Information Laws on access to public documents in EU and member states.
(You may change the text according to your needs).
Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.
Ich danke allen, die mir Informationen gegeben haben. Bitte Schreiben Sie mir falls Sie zusätzliche Informationen haben.
Diese Seite können Sie gerne linken.
Besucher Nr.
seit 19.7.2001