Walter Keim, Email: walter@keim.to
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 20.12.01 (9.2.01 ergänzt)
An den Petitionsausschuss des
Landtages von Baden-Württemberg
Haus des Landtages
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart
Petition 13/00824: Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bezug auf Artikel 17 des GG nach der der Petitionsausschuss
auch zuständig ist für die Behandlung der Bitten zur
Gesetzgebung übersende ich folgende Petition die
Informationsfreiheit betreffend:
Die Informationsfreiheit verschafft allen Bürgern Zugang zu
Akten und Informationen der Behörden, um die demokratischen
Beteiligungsrechte zu stärken und das Verwaltungshandeln
transparenter zu machen. Der
europäische Ombudsmann sagt, dass der Zugang zu amtlichen
Dokumenten und Transparenz ein essentieller Bestandteil der
Demokratie ist ("In
my view, public access is an essential aspect of transparency
which, as I have explained earlier, is itself an essential part
of democracy").
1.
Der Europarat hat in seiner Empfehlung (81) 19 http://www.coe.int/T/e/legal_affairs/Legal_co-operation/Administrative_law_and_justice/Texts_&_Documents/Recommendation(81)19.asp
aus dem Jahre 1981 seinen Mitgliedern die Einführung der
Informationsfreiheit empfohlen. Fast alle Länder der EU (außer Deutschland) und auch alle Beitrittskandidaten der EU haben
entsprechende Gesetze beschlossen.
Nur 5 Länder haben keine Informationsfreiheit in Verfassung und/oder gesetzlich geregelt.
Alle diese 5 Länder haben Gesetzesvorhaben in der Legislative, die voraussichtlich
2002 mit Verabschiedungen abgeschlossen werden.
Der Europarat hat bei einer Expertengruppe in Auftrag gegeben eine Konvention
auszuarbeiten. Das Ergebnis liegt nun zur Beschlussfassung
vor.
2. Die Informationsfreiheit
leitet sich aus dem §
19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen her.
Deutschland ist dem Internationalen
Pakt über bürgerliche und politische Rechte: http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/un/int-bill/ipbprde.htm
beigetreten und verletzt damit die im Artikel 19 Absatz (2) enthaltene
Informationsfreiheit. Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19: http://www.article19.org/ (benannt
nach dem Artikel 19 der Menschenrechtserklärung der UN) stellt
zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend
als Menschenrecht anerkannt ist: http://www.article19.org/docimages/1116.htm#1.6.
Dieser Bericht ist als Buch erschienen unter ISBN 1 902598 44 X.
Unter anderem haben viele Staaten dieses Recht in der Verfassung als Grundrecht
aufgenommen: http://www.article19.org/docimages/1116.htm#1.4.1
z. B. Schweden (1766),
Finnland (§ 12)
(1919), Belgien
(Art. 32), Niederlanden
(Art. 110), Portugal
(Art. 268), Spanien
(Art. 105 b), Thailand
(Sec. 58), Nepal
(Art. 16), den Philippinen (Art. III, Sec.
7), Malawi
(Art. 37), Tansania
(Art. 18(2)), Mosambik
(Art. 74), der Südafrikanische
Republik (Sec. 16), Argentinien
(Art. 43), Peru (Art.
200(3)), Mazedonien
(Art. 16), Rumänien
(Art. 31), Bulgarien
(Art. 41), Estland
(Art. 44), Ungarn (Art.
61), Litauen
(Art. 25), Moldawien (Art.
34), Polen
(Art. 61), Slowenien
(Art. 39), Slowakei
(Art. 26), Tschechien (Art.
17), Weißrussland
(Art. 34), und der Russische
Föderation (Art. 29) und auch der Charta
der EU (Art. 42).
3. In Baden-Württemberg wird den Bürgern dieses Grundrecht der EU/Menschenrecht
vorenthalten im Gegensatz zu 4 anderen Bundesländern, die
Informationsfreiheitsgesetze beschlossen haben.
Ich verweise auch auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)):
A5-0223/2001: Dort wird im Punkt 3 festgestellt, dass das Parlament:
"3. ... der Ansicht (ist), dass es insbesondere dem Europäischen Parlament,
kraft der ihm durch den neuen Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags von Nizza
übertragenen Rolle, und seinem zuständigen Ausschuss obliegt, in
Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten und den Parlamenten der
beitrittswilligen Länder darauf zu achten, dass die in den Kapiteln der
Charta niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen
als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden". Im Punkt 8 wird ein Frühwarnsystem empfohlen.
Im Bund scheiterte ein Gesetzesvorhaben am Widerstand der Bundesländer.
Deshalb hat das BMI am 20.12.2000 einen Referentenentwurf zur
Informationsfreiheit für die Bundesverwaltung vorgelegt. In der
Begründung steht, dass der Entwurf den Übergang vom
obrigkeitsstaatlichen zum partnerschaftlichen Verhältnis der Bürger
zum Staat fördert. Das BMI hat die Bevölkerung eingeladen sich
an der Vorbereitung dieses Gesetze zu beteiligen: http://www.staat-modern.de/bmiphorum/list.php?f=8.
An dieser Diskussion habe ich auch teilgenommen. Daher mein
Interesse an dieser Sache: http://hjem.sol.no/~wkeim/IFG.htm.
Ich fordere
den Petitionsausschuss auf, dem Landtag und der Regierung zu
empfehlen, die Informationsfreiheit zu beschließen. Ich möchte
dabei darauf hinweisen, dass alle anderen EU Staaten und
Beitrittskandidaten das hinbekommen haben. Bald werden alle Staaten in Europa dieses Bürgerrecht zugestehen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben alle
Parteien am 15.11.2001
ein Informationsfreiheitsgesetz einstimmig verabschiedet: http://www.landtag.nrw.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=MMP13/41&quelle=alle&dir=j.
Ich fordere alle Parteien auf, wie die Parteien in NRW Bürger-
und Menschenechte der Parteipolitik voranzustellen und für die
Informationsfreiheit zu stimmen. In Schleswig-Holstein haben die
2 Abgeordneten der dänischen Minderheit schließlich eine
Mehrheit dafür bekommen. Geben Sie den Bürgern in Baden-Württemberg dieses Menschenrecht.
Baden-Württemberg ist die Wiege der
Demokratie in Deutschland und sollte deshalb nicht die Nachhut
spielen, sowohl in Deutschland als auch in Europa hinter dem
Balkan zurückzubleiben.
Wenn Sie das nicht hinkriegen, dann sollten Sie wenigstens die
Regierung dazu verpflichten, Europaratsempfehlungen z. B. (81) 19
("on Access to Information Held by Pubic Authorities"):
http://www.coe.int/T/e/legal_affairs/Legal_co-operation/Administrative_law_and_justice/Texts_&_Documents/Recommendation(81)19.asp)
und über Bürgerbeteiligung und Patientenpartizipation "Recommendation
Rec (2000) 5" http://www.social.coe.int/en/qoflife/recomm/R(00)5.htm
und "The 5th Conference of Health Ministers" http://www.social.coe.int/en/qoflife/patients.htm
zu übersetzen und zugänglich zu machen (Das deutsche
Gesundheitswesen ist laut Sachverständigenrat: http://dip.bundestag.de/btd/14/068/1406871.pdf
das teuerste in der EU, aber im unteren Drittel der Industriestaaten (World
Health Report 2000: Platz
25), was die Qualität der Leistungen angeht). Es
ist nämlich auch deshalb so schwierig selbstverständliche
Menschenrechte in Deutschland und Baden-Württemberg geltend zu
machen, da es keine Übersetzungen gibt, weder vom Europarat
selbst, noch von Universitäten oder der Bundesregierung. Ich
habe allen geschrieben alle haben entweder nicht geantwortet oder abgelehnt. Natürlich wiederspricht diese Politik einer anderen
Empfehlung des Europarats über Bürgerbeteiligung Punkt
4: Übersetzung
und Publikation von Europaratsempfehlungen: http://cm.coe.int/stat/E/Public/2001/adopted_texts/recommendations/2001r19.htm
Diese Petition ist ein offener Brief im Internet unter der
Adresse: http://hjem.sol.no/~wkeim/petition_bw.htm
publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.
Mit freundlichen Grüssen,
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
E-Mail: walter@keim.to
Support Freedom of Information: http://www.walter.keim.to/foil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://hjem.sol.no/~wkeim/patients.htm#e-mail
Unterstützt die Informationsfreiheit
als Menschenrecht, mit
folgender E-Mail an den Landtag und die Regierung in Baden-Württemberg
(hier klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen.
Baden-Württemberg und Deutschland sollten wie alle anderen
Staaten der EU die Informationsfreiheit einführen gemäss der
Empfehlung (81) 19 des Europarates aus dem Jahre 1981.
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt unter Punkt 1.6
zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend
als Menschenrecht anerkannt ist: http://www.article19.org/docimages/1116.htm#1.6.
Den Deutschen wird dieses Menschenrecht bisher in 4 Bundesländern
gewährt.
(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen
aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert
und ergänzt werden).
Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.
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Bild unten: Grün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Rot: Gesetz wurde abgelehnt. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)