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den Index gesetzt. In dem Song - eine Auskoppelung aus ihrer ersten LP - malen sich die Musiker ironisch aus, welche Katastrophen am heiligen Abend passieren können, wenn etwa der HIV-Positive zur Prostituierten geht und ihr hernach ein "frohes Fest" wünscht. Besonders deutlich stellte sich die Frage nach Gleichmacherei und Verhältnismäßigkeit, als der Titel auf dem "Newsletter November 1993" mit den neuen Indizierungen der BPS neben dem "Doitschtum" [so der Titel der CD] der Skinhead-Band "Brutale Haie" und der MC "Das Reich kommt bald wieder" der Musikgruppe "Landser" aufgelistet wird. Das "Frohe Fest" ist auch für Erwachsene nicht mehr erhältlich, da Sony Music (Frankfurt) die CD offenbar aus Prestigegründen sofort aus dem Programm und somit vom Markt nahm und auch Händlerbestellungen nicht mehr ausführt. Neben den Texten von Musikstücken können auch Hörspielcassetten wie "4 heiße Sex-Hörspiele - Orgasmus/Unschuld einer höheren Tochter" (1987) oder Tonbandcassetten mit Abenteuergeschichten wie "Lary Brent - Die Schlangenköpfe des Dr. Gorgo" (1986) mit einem Jugendbann belegt werden.
Seit Anfang der 90er Jahre indiziert die BPS verstärkt Platten mit rechtsideologischen Reden wie "Hier spricht Hans Fritzsche" oder "Adolf Hitler 1889-1989 - Sein Leben in Tondokumenten". Ausschlaggebend für die Indizierung am 10.4.1990 war die einseitige und tendenzielle Auswahl der Reden, die kein objektives Bild wiedergaben, sondern eine Geschichtsklitterung förderten. Ähnliche Gründe dürften bei der vierteiligen Düsseldorfer LP-Reihe mit dem irreführenden Titel "'Einigkeit und Recht und Freiheit' - Hitlers Antwort an den Präsidenten Roosevelt, Rede vor dem Reichsparteitag am 28. April 1939" vorgelegen haben, die seit dem 29.6.1996 auf dem Index stehen. Die Befürchtungen der Jugendschützer, die die vermehrte Indizierung rechtsextremer Musik und sonstiger Tonerzeugnisse rechtfertigen sollen, gehen dahin, daß die einfachen und eingängigen Parolen insofern eine desorientierende Wirkung haben, als sie von Jugendlichen unreflektiert übernommen werden und sozusagen als 'Werbemedium' oder 'Einstiegsdroge' für eine Gewöhnung an rechtsideologische Gesinnung wirken könnten. Zur inhaltlichen Dimension werde ich an späterer Stelle unter dem Kapitel "Zensur und ihre mögliche Berechtigung" noch näher eingehen.
Insgesamt wurden seit 1981 aufgrund der Texte 62 Schallplatten, 51 CD's und 60 Tonkassetten (Stand: August 1997) indiziert. Den Hauptanteil bilden dabei rechtsextreme Skinhead-Bands. 7.5.1.2 Cover als Indizierungsgrund: Als wohl einmalig in der Medienindizierungspraxis darf die Tatsache angesehen werden, daß bei Tonträgern neben den Texten auch die Abbildungen und Darstellungen auf den Hüllen als Indizierungs- oder Verbotsanlaß für das gesamte Produkt dienen können. Inkriminierung allein wegen eines Covers findet sich - bis auf wenige Buchbeispiele - wohl in sonst keinen Bereich der Populärkultur. Die Hauptgründe stellen auch hier Sexualität, Gewalt und politische Kennzeichen dar.
Finden sich die beiden ersteren Gründe vorwiegend bei 'Heavy Metal', deren nicht selten mehr oder weniger sexistische Motive häufig machohaften Idealen von starken, heldenhaften Männern und spärlich bekleideten Frauen als verfügbare Lustobjekte einer Männerphantasie huldigen, beispielweise das "W.A.S.P."-Cover von "Animal - f..k like a beast" oder das "T.N.T."-Cover von "Deflorator". Auch eher harmlos anmutende Motive, wie das der LP "Condition Critical" der Band "Quiet Riot" (Abb. 25), auf dem sechs Hände ins Bild ragen, die einem auf einer Krankenbahre festgeschnallten Mann eine Metallmaske anlegen - während ihre Platte "Metal Health" (Abb. 26) kein Ärgernis erregte - stehen, wie die LP "Let them eat metal" der Band "The Rods" (Abb. 27), wo eine Frau in weißen Dessous eine geschälte Banane, in der sich ein Metalldildo befindet, an ihre Brust drückt, seit Mitte der 80er Jahre auf der Index-Liste. Aktuelle Verbotsgründe sind indes politisch motiviert und beziehen sich fast ausschließlich auf die Tonträger der Neo-Nazi-Szene. Neben rechtsradikalen Skinhead-Platten können auch historische Originalaufnahmen, die womöglich zu Informationszwecken erstellt worden sind, indiziert werden, wenn die BPS bei ihnen die Gefahr der Wirkung einer Fehlorientierung von Jugendlichen befürchtet und konstatiert, Zum Anfang dieser Seite
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Vgl. FAZ, 11.4.'97 und FOCUS, 30/97.