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Botschaften" von Hard-Rock- und Heavy-Metal-Musik als potentielle Verführer zum "Bösen" wie Blasphemie und Gewaltverherrlichung, "primitiven Sex" "Anarchie, Nihilismus und Rebellion gegen jede Autorität".

Juristisch relevanter muteten im Gegensatz zur eher unterschwelligen Message der Schwermetaller die Stücke "Geschwisterliebe", "Schlaflied" und "Claudia" der Berliner Pop- bzw. Fun-Punk-Gruppe "Die Ärzte" an, weshalb seit 1987 drei ihrer Tonträger auf dem Index stehen. Im Indizierungsantrag des Stadtjugendamtes Essen heißt es, "das Lied 'Geschwisterliebe' verletzt das Scham- und Sittlichkeitsgefühl und wirkt auf Kinder und Jugendliche sexualethisch desorientierend." Die erneute Indizierung der identischen MC- und CD-Versionen von "AB 18" (Sony Music) Ende Januar 1995 zeigt, das dies immer noch ernst gemeint ist. Währenddessen geht der Streit sogar darum, ob auch diese indizierten CD's verliehen werden dürfen. Die drei Sittenhüter des BPS-Gremiums - ein Leitender Regierungsdirektor, ein Amtsgerichtsdirektor im Ruhestand und ein Verleger - witterten in den spätkindischen Reimereien (Jan Vetter schuf den Text von "Geschwisterliebe" im zarten Alter von 16 Jahren) wie "Noch sitzen wir hier und spielen Schach, aber gleich lege ich dich flach" moralisch Verwerfliches und setzten gleich die ganze Platte auf den Index. "Diese Entgleisung ist symptomatisch für die Funktion der Bundesprüfstelle: Von der Porno- und Kriegsspielzeugindustrie tagtäglich vorgeführt, kühlt sie ihren Unmut an einer halbwegs witzigen, wenn auch spätpubertären Popband" schrieb der SPIEGEL (26/87). Lediglich in Bayern wurde zudem ihr Song "Helmut K." verboten, wo es unter anderem heißt "Neulich ließ die Hannelore mal was auf dem Teller, zur Strafe lud sie Helmut ein in seinen Folterkeller." Aufgrund einiger seinerzeit durchgeführter Polizeikontrollen nach der Indizierung der "Ärzte"-Platten soll es in mehreren Plattengeschäften zu kurzfristigen Verhaftungen von Verkäufern gekommen sein, die sich nicht an die Jugendschutzbestimmungen gehalten hatten, was zu einer Verunsicherung der Händler und Rücksendung ihrer diesbezüglichen Bestände führte.

Die Knittelverse reimenden Musiker mit den Künstlernamen Farin Urlaub (d.i. Jan Vetter), "Bela B." Felsenheimer und "The Incredible Hagen" standen 1989 vor dem AG Kleve, weil sie - sozusagen als renitente Wiederholungs- und Überzeugungstäter - auf einem Konzert die Instrumentalfassung ihres pönalisierten Songs gespielt hatten und gelegentlich das Wort "Liebe" riefen, womit die im Publikum anwesenden Minderjährigen aufgefordert worden seien, den ihnen bekannten Text über 'Inzest' mitzusingen, wofür die Bandmitglider, deren literarische Meßlatte nach eigener Aussage aus "Reim' dich oder ich fress' dich" besteht, zu Geldstrafen von je 20 Tagessätzen à 50 D-Mark verurteilt wurden. Sogar das März-Heft 1987 von "Wiener - Deutschlands Zeitschrift für den Zeitgeist" wurde indiziert, da sie den anstößigen Text abgedruckt hatte, womit gegen das Werbe- und Zugänglichmachungsverbot verstoßen worden war. Sind die Platten der "Ärzte" nur unter den Ladentisch verbannt, da die Plattenfirma sie nicht gänzlich aus dem Programm nehmen wollte, so zeitigte die Indizierung der Maxi-CD "Frohes Fest" der preisgekrönten Jung-Rapper "Die Fantastischen Vier" eine wesentlich rigorosere Konsequenz der um ihren guten Ruf besorgten Firma 'Sony Music'. Die bis dahin rund 80.000 mal verkaufte CD wurde im November 1993 vermutlich wegen blasphe-mischer Texte und moralischerDesorientierung während der Vorweihnachtszeit auf .

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Vgl. JMS-Report 1/92, S. 48. GLOGAUER 1990, S. 156 fragt bei dem 'Queen'-Stück "Another one bites the dust", wo der Satz "I start to smoke Marihuana" zu hören sein soll, wenn man die Platte rückwärts (!) abspielt, "weshalb unterschwellige Werbung verboten ist, unterschwellige Beeinflussung durch Rockmusik jedoch nicht." Kritiker lehnen die monokausale Ursachenverknüpfung von Straffälligkeit und Medien- nutzung als unseriös und unwissenschaftlich ab, da die Medien pauschal für gesamtgesellschaftliche (Fehl-) Entwicklungen verantwortlich gemacht werden; vgl. dazu die Dokumentation von SCHORB/SWOBODA (Hg.) 1991 und BARSCH 1996, S. 23. Zit. nach BPS-Report 2/87, S. 17. Vgl. dazu die Presseerklärung des IVD-Bundesverbandes vom 8.2.1996, in: BPjS-Aktuell 2/96, S. 8ff. Vgl. BPS-Report 2/90, S. 7. Davon existiert auch ein Videomitschnitt "Die Ärzte - und zwar live, Teil 2", CBS 1989, FSK: "Ab 16". Vgl. BPS-Report 4/87, S. 23ff.