
Giorgio Agamben
|
|
|
Zum
Terminus Ausnahmezustand
1. Ursprünge des
Wortes und seine Bedeutungsunterschiede in verschiedenen Sprachen
2.
Ausnahmezustand als Wörterbuchdefinition von 1952
3.
Erklärungsansätze des Wortes
4. Souveränität
5. Merkmale des
Ausnahmezustands
6. Der
Ausnahmezustand in der Verfassung
7. Aktuelle
Entwicklungen
8. Heutige
Verwendung des Wortes Ausnahmezustand im World Wide Web
1.
Ursprünge des Wortes und seine Bedeutungsunterschiede in verschiedenen
Sprachen
„Der
Unsicherheit des Begriffs entspricht zuweilen eine terminologische
Unsicherheit.“(1, Fußnoten sind am Ende des Textes aufgeführt) äußert
Giorgio Agamben am Beginn seiner Analyse zum „Ausnahmezustand“.
Die Wahl eines
bestimmten Terminus wird immer bereits etwas über den Standort des
Sprechers oder der Schreiberin aus, weil Sprache nur schwerlich neutral
sein kann. Bei der Auswahl eines Wortes für „Ausnahmezustand“ wird die
Position, welche die Sprecherin oder der Schreiber zum Sachverhalt
vertritt, sogar offensichtlich.
Aufgrund
verschiedener historischer Erfahrungen(2) wird das Wort Ausnahmezustand
in den unterschiedlichen Sprachen und jeweils damit verbunden
Sprechkulturen anders gebraucht. Das deutsche Wort „Ausnahmezustand“
impliziert, dass es sich um das Gegenteil des Normalzustandes handelt.
Mit dem französischen „état de siége“ und dem italienischen „stato di
assedio“ wird eher ein Belagerungszustand beschrieben. Im Italienischen
gibt es zusätzlich das Wort „decreti di urgenza“ für eine
Notverordnung. Das englische „emercency powers“ übersetzt sich am
besten mit Notvollmacht und das „martial law“ mit Kriegsrecht.
In der
Geschichtsschreibung taucht der Begriff Ausnahmezustand zum Beispiel im
Zusammenhang mit der Französischen Revolution auf („état de siége“)(3)
und im Römischen Recht wurde er mit „iustitium edicere“(4) (die
Suspendierung des Rechts verkünden) bezeichnet.
Gemeinsam ist
allen Wortbedeutungen die enge Verbindung mit einem Notstand, der seine
Ursache sowohl im Bürgerkrieg oder Aufstand(5), als auch in Zeiten der
Trauer(6) oder bei Feierlichkeiten(7) haben kann.
2.
Ausnahmezustand als Wörterbuchdefinition von 1952
Eine
ausführliche Lexikonerklärung des Begriffes Ausnahmezustand ist im
„Großen Herder“ von 1952 zu finden, der nach der Kernzeit der
Theoriebildung zum Ausnahmezustand zwischen 1934 und 1948 gedruckt
wurde:
„Ausnahmezustand,
staatlicher Notstand (Belagerungszustand). Konnte nach Art. 48 der
Weimarer Verfassung bei jeder „erheblichen Störung oder Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ durch den Reichspräsidenten
ausgerufen werden und ließ Eingriffe in die verfassungsmäßige
garantierte Grundordnung wie in bestimmte Grundrechte zu. Das
Grundgesetz hat eine solche „Diktaturgewalt“ des Bundespräsidenten in
Fällen staatsrechtlichen Notstandes verfassungsrechtlich nicht mehr
anerkannt.
Der im
Grundgesetz zunächst vorgesehene Art. der ihm im Falle sogenannten
„technischen Notstandes“ ähnliche Befugnisse einräumte, ist ersatzlos
gestrichen worden. Im Grundgesetz ist verfassungsrechtlich geregelt in
Art. 81 nur mehr der besondere Fall des Gesetzgebungsnotstandes, wobei
ausdrücklich Eingriffe in die verfassungsmäßig garantierte Grundordnung
damit auch in die Grundrechte ausgeschlossen sind. Ist die Grundordnung
eines Bundes oder Landes gefährdet, so gibt Art. 91 Grundgesetz
besondere Befugnisse zum Polizeieinsatz.“(8)
3.
Erklärungsansätze des Wortes
Die einzige im
Internet frei verfügbare und dadurch zu einem gewissen Maß allgemein
bekannte Lexikondefinition zitiere ich aus dem Brockhaus-Lexikon von
2002: Ausnahmezustand ist der „staatlicher Notstand, bei dem
außerordentliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung getroffen werden“ (9).
Boris Groys,
Professor an der Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe definierte ihn
2001 in einem Aufsatz über „Repräsentation und Ausnahmezustand“ den als
Zustand, „in dem die Unterscheidung zwischen gesetzlich und
ungesetzlich aufgehoben wird, in dem das Gesetz suspendiert wird“ und
„bei dem auf gesetzlichem Wege die Unterscheidung zwischen Gesetzlichem
und Ungesetzlichem suspendiert, d.h. für eine gewisse (aber
unbestimmte) Zeit aufgehoben wird? Der Ausnahmezustand ist eine
gesetzlich definierte Gesetzlosigkeit und gleichzeitig eine
Gesetzlosigkeit, die vom Gesetz abgedeckt wird“(10).
In der
3Sat-Sendung Kulturzeit wurde im April 2004 der Ausnahmezustand als
„das Gesetz der Not“ bezeichnet. „Die gültige Rechtsordnung [sei darin]
aufgehoben, um eben diese Ordnung zu sichern. [Dies sei] das Paradox
des Ausnahmezustands“(11).
Agamben selbst
schreibt, dass der Ausnahmezustand die „Suspendierung des Rechtssystems
[sei], die wir als Provisorium zur Aufrechterhaltung der Ordnung in
Krisensituationen zu betrachten gewohnt sind“. Am Anfang seiner
Analyse legt der italienische Autor fest, dass er den Begriff als
„Terminus technicus“ für mehrere zusammenhängende rechtliche Phänomene
verwenden wird(12).
4.
Souveränität
Carl Schmitt
gilt als Haupt-Wegbereiter der jüngeren Theoriebildung zum
Ausnahmezustands. Seinen einprägsamen Ausdruck findet dies in seinem
Zitat „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“(13). Der
Souverän steht quasi gottgleich außerhalb der Norm, weil er ein Gesetz
definiert, ohne ihm selbst unterworfen zu sein(14).
Allein der
Souverän entscheidet darüber, ob der Ausnahmezustand ausgerufen wird,
um die geltende Verfassung zu verteidigen bzw. wieder herzustellen, was
Carl Schmitt mit „kommissarischer Diktatur“(15) benennt oder ob er mit
Hilfe einer „souveränen Diktatur“(16) die Rechtsordnung mit dem Ziel
außer Kraft setzt, eine eigene Verfassung zu ermöglichen.
Carl J.
Friedrich stellt zwar fest, dass die Sondermaßnahmen im Zuge des
Ausnahmezustands für die Verteidigung der demokratischen Ordnung
dieselben sind, die zu ihrer Zerstörung führen(17), doch Clinton L.
Rossiter bemerkt einige Jahre später, dass eine verfassungsmäßige
Regierung in Krisenzeiten verändert werden müsste, um die Gefahr zu
bannen und den Normalzustand wieder herzustellen. Die demokratische
Regierungsform sei durch die komplexen Kräftegleichgewichte nur für
normale Zeiten konzipiert, so dass konsequenterweise in Zeiten des
Notstandes der Regierung mehr Macht und den Bürgern weniger Rechte
brächten(18). Walter Benjamin drückt die Unausweichbarkeit einer
vorübergehenden Diktatur in seiner sogenannten achten These zum
Ausdruck: „Kein Opfer ist zu groß für unsere Demokratie, weniger denn
je auch das vorübergehende Opfer der Demokratie selbst.“(19)
5. Merkmale des
Ausnahmezustands
Die Ausrufung
des Ausnahmezustands in Notstandszeiten ist verbunden mit
unterschiedlich stark ausgeprägten Eigenschaften:
Die Entmachtung
der Legislative geht einher mit der Ausdehnung der
Rechtsbefugnisse der Exekutive, die zum Beispiel an der großen Zahl von
Durchführungsverordnungen sichtbar ist. Ausführungsorgane wie Polizei
und Militär werden mit größerer Entscheidungsmacht ausgestattet und die
Justiz kann an der Ausübung ihrer gerichtlichen Funktion gehindert
werden, in Folge dessen es zu Straflosigkeit und ihren Konsequenzen
kommen könnte(20).
6. Der
Ausnahmezustand in der Verfassung
In der
Rechtstradition der westlichen Staaten steht der Ausnahmezustand teils
innerhalb teils außerhalb der Verfassungen. Einige Rechtsordnungen
versuchen den Ausnahmezustand im Text der Verfassung aufzunehmen.
Andere wollen die Probleme lieber nicht explizit regeln, womit der
Ausnahmezustand zu einem außerrechtlichen Phänomen wird.(21)
Giorgio Agamben
setzt sich für einen dritten Weg ein: „In Wahrheit steht der
Ausnahmezustand weder außerhalb der Rechtsordnung, noch ist er ihr
immanent“(22). Das ist beim ersten Lesen nicht leicht verständlich,
wird in Agambens weiteren Ausführungen jedoch klarer. Ihm geht es nicht
um die Suspendierung des gesamten Gesetzes, sondern darum im Notfall
eine Norm herauszunehmen. Das Prinzip des „allgemeinen Heil der
Menschen“, hat für den Autor oberste Priorität, weil es vernünftig
sei(23).
7. Aktuelle
Entwicklungen
Einen
historischen Bruch stellt Oliver Fahrni fest: gleichzeitig sehen alle
europäischen Regierenden die Notwendigkeit, die Rechte des Bürgers
stark einzuschränken und damit „Anti-Gesetze“ zu schaffen(24).
Agamben stellt
fest, dass der Ausnahmezustand inzwischen immer mehr zu einem
herrschenden Paradigma des Regierens wird(25) und formuliert: „der
Ausnahmezustand hat heute erst seine weltweit größte Ausbreitung
erreicht“(26).
In seinem
Aufsatz „Homo Sacer“ identifiziert Agamben „Lager“ wie Auschwitz,
Guantánamo, Slums als „Orte, an denen der Ausnahmezustand auf
Dauer“(27) hergestellt würde.
Auf einer seiner
letzten Seiten findet Agamben die Metapher der Maschine, die fast ohne
Unterbrechung immer weiter läuft(28). Obwohl ein Unterbrechen der
Entwicklung hin zu einer Suspendierung des Rechts derzeit nicht möglich
scheint, ruft Agamben dazu auf, nie im Versuch abzulassen, „das
Funktionieren der Maschine zu unterbrechen“(29).
Diese
pessimistischen Ausführungen kritisiert Uwe Justus Wenzel zu recht:
„Wer in Guantánamo nur mehr den rechtsfreien Raum eines
Ausnahmezustandes geschichtsmetaphysischen Ausmaßes wahrnimmt,
übersieht, dass es durchaus konkrete Normen und Prinzipien des -
geltenden - humanitären Völkerrechts und des internationalen
Menschenrechtsschutzes gibt, die von den USA verletzt oder missachtet
werden. Wer einen Fatalismus des erhabenen Schreckens kultiviert, macht
es sich zu einfach und der Regierung der Vereinigten Staaten zu
leicht.“(30)
8. Heutige
Verwendung des Wortes Ausnahmezustand im World Wide Web
Das World Wide
Web hat durch seine Zugänglichkeit in den letzten Jahren immer mehr
Nutzer gewonnen. Vor allem Suchmaschinen helfen, um sich bestimmten
Fragestellungen zu nähern. Die derzeit am meisten genutzte ist
Suchmaschine GOOGLE(31), die sich bei der Suche des Internets nach
abgefragten Wörtern und ihrer Auflistung einer einfachen Idee bedient:
die am meisten abgefragten Seite wird als erstes gelistet, dann die am
zweitbesten fluktuierte usw.(32)
Mich
interessierte, in welchen Zusammenhängen der Terminus „Ausnahmezustand“
im Internet genutzt wird, so dass ich mich für diesen Zweck der
GOOGLE-Suchmaschine bediente. Die gefundenen Ergebnisse habe ich in
sieben Themengruppen eingeordnet(33). Sicherlich wäre auch eine andere
Systematisierung denkbar gewesen.
1. Definition
Bundeszentrale für politische Bildung
http://www.bpb.de/popup_lemmata
Internetlexikon
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand
2. Politische Ereignisse
G8-Gipfel http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,303165,00.html
Nato-Tagung in München
http://de.indymedia.org/2004/02/74012.shtml
Lage in Nepal
http://www.nepalresearch.org/publications/emergency.htm
unverhältnismäßiger Einsatz wegen
WTO-Treffen
http://www.forumue.de/forumaktuell/pressemitteilungen/00000021.html
Presse in Albanien
http://www.reporter-ohne-grenzen.de/archiv/rb/rb16/rb16albanien.html
Lage in Bolivien
http://www.3wg.ch/Bolivia/ausnahmezustand.htm
Irak nach dem Krieg
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/reise.html
3. Gesellschaftliche
Ereignisse
Prinzenhochzeit in Spanien
http://www.stern.de/lifestyle/leute/?id=524173
Prinzenhochzeit in Dänemark http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,2125350,00.html
christliches Jugendtreffen in der Schweiz
http://www.jesus.ch/www/index.php/D/article/158/16918/
4. Befindlichkeiten
vor der Mittleren Reife Prüfung
http://www.pausenhof.de/referat.php?rid=1660
Umgang mit Flugangst
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/13784/1.html
5. Sportliche
Ereignisse
Olympische Spiele in Griechenland
http://www.zeit.de/2004/24/Olympia
6. Zustand der Natur
Amazonasgebiet
http://www.greenpeace.org/deutschland/?page=/deutschland/news/wald/ecuador--urwald-im-ausnahmezustand
7. Location, Bands,
Film, Musikalbum, Ausstellung
Location
http://www.ausnahmezustand.de/location.html
Band
http://www.ausnahmezustand.at.tf/
Film „The Siege“
http://www.kinopolis.de/filminfo/a/ausnahmezustand.html
Album von
Heinz-Rudolf Kunze
http://www.heinzrudolfkunze.de/musik/alben/ausnahmezustand.html
Ausstellung „17. Juni 1953“
http://www.17juni53erfurt.de/installation.html
Auffallend ist,
dass sich die Verwendung des Wortes „Ausnahmezustand“ in den meisten
Fällen von seiner ursprünglichen Bedeutung (im Sinne der
Brockhaus-Definition: „staatlicher Notstand, bei dem außerordentliche
Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
getroffen werden“) entfernt hat. Vor allem für besondere Anlässe
(Hochzeiten und Olympische Spiele), Befindlichkeiten (Umgang mit
Flugangst) oder zum Kultur-Bereich gehörenden Themen (Band, Musikalben,
Film) gilt der „Ausnahmezustand“.
Die
zweckentfremdete Bedeutung soll offensichtlich unterstützen, dass die
Nachricht bei der Leserin oder beim Zuhörer wahrgenommen wird. Meine
Vermutung ist deshalb, dass sich das Wort inzwischen zu einem Modewort
entwickelt hat, welches inflationär verwendet wird.
___________________________________________________________________
(1)
Agamben, Giorgio (2004). Ausnahmezustand. Edition Suhrkamp. Frankfurt
am Main.
(2)
siehe dazu ausführlich Agamben (2004). S. 11 ff.
(3)
Agamben (2004). S. 11.
(4)
Agamben (2004). S. 52.
(5)
Agamben (2004). S. 8.
(6)
Agamben (2004). S. 79 ff.
(7)
Agamben (2004). S. 85 f.
(8)
„Der große Herder“ (1952).
(9)
Brockhaus (2002). 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte
Auflage. Mannheim. Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus.
(10)
Groys, Boris (2001): Repräsentation und Ausnahmezustand. München.
(11)
gefunden unter
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/kulturzeit/lesezeit/65395/
(am 7.7.2004)
(12)
Agamben (2004). S. 10.
(13)
zitiert nach Agamben (2004). S. 7.
(14)
Baumann, Jochen (2002): Des Staatsbürgers neue Kleider - Giorgio
Agamben zieht die Menschenrechte ab und lässt den Homo sacer einsam
zurück.
(15)
Agamben (2004). v. a. S. 42.
(16)
Agamben (2004). v. a. S. 42.
(17)
Friedrich, Carl J. (1941): Constitutional Government and Democracy.
(18)
Rossiter, Clinton L. (1948): Constitutional Dictatorship. Crisis
Government in the Modern Democracies.
(19)
Benjamin, Walter (1942): Über den Begriff der Geschichte.
(20) vgl.
Hatschek, Julius objektive und subjektive Notstandstheorie von 1923 in
Deutsches und Preussisches Staatsrecht. Berlin. Stilke.
(21) vgl.
Agamben (2004). S. 32 ff.
(22) vgl.
Agamben (2004). S. 33.
(23) vgl.
Agamben (2004). S. 35.
(24)
Fahrni, Oliver(2004): vorbereitungen für den ausnahmezustand. Zürich.
(25)
Agamben (2004). S. 9.
(26)
Agamben (2004). S. 102.
(27)
Agamben (2002): Homo Sacer - Die souveräne Macht und das nackte Leben.
Suhrkamp Verlag. Frankfurt a. M.
(28)
Agamben (2004). S. 102.
(29)
Agamben (2004). S. 103.
(30)
Wenzel, Uwe Justus: Wenn die Ausnahme zur Regel wird - Ein neuer Essay
von Giorgio Agamben. Neue Züricher Zeitung. 5. 6. 2004.
(31)
www.google.de (in Deutschland)
(32)
Kritisiert wird dieses Verfahren dahingehend, dass damit die Anzahl der
Seitenabrufe bei den ohnehin bereits sehr weit oben gelisteten
Webseiten noch stärker steigt.
(33) Unter
dem Stichwort „Ausnahmezustand“ fanden sich mehrere hundert Seiten
Suchergebnisse, von denen ich nur die ersten 5 auswertete.
|