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Giorgio Agamben : Ausnahmezustand
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Giorgio Agamben
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Zum Terminus Ausnahmezustand

1. Ursprünge des Wortes und seine Bedeutungsunterschiede in verschiedenen Sprachen
2. Ausnahmezustand als Wörterbuchdefinition von 1952
3. Erklärungsansätze des Wortes
4. Souveränität
5. Merkmale des Ausnahmezustands
6. Der Ausnahmezustand in der Verfassung
7. Aktuelle Entwicklungen
8.
Heutige Verwendung des Wortes Ausnahmezustand im World Wide Web


1. Ursprünge des Wortes und seine Bedeutungsunterschiede in verschiedenen Sprachen
 

„Der Unsicherheit des Begriffs entspricht zuweilen eine terminologische Unsicherheit.“(1, Fußnoten sind am Ende des Textes aufgeführt) äußert Giorgio Agamben am Beginn seiner Analyse zum „Ausnahmezustand“.
Die Wahl eines bestimmten Terminus wird immer bereits etwas über den Standort des Sprechers oder der Schreiberin aus, weil Sprache nur schwerlich neutral sein kann. Bei der Auswahl eines Wortes für „Ausnahmezustand“ wird die Position, welche die Sprecherin oder der Schreiber zum Sachverhalt vertritt, sogar offensichtlich. 

Aufgrund verschiedener historischer Erfahrungen(2) wird das Wort Ausnahmezustand in den unterschiedlichen Sprachen und jeweils damit verbunden Sprechkulturen anders gebraucht. Das deutsche Wort „Ausnahmezustand“ impliziert, dass es sich um das Gegenteil des Normalzustandes handelt. Mit dem französischen „état de siége“ und dem italienischen „stato di assedio“ wird eher ein Belagerungszustand beschrieben. Im Italienischen gibt es zusätzlich das Wort „decreti di urgenza“ für eine Notverordnung. Das englische „emercency powers“ übersetzt sich am besten mit Notvollmacht und das „martial law“ mit Kriegsrecht.
In der Geschichtsschreibung taucht der Begriff Ausnahmezustand zum Beispiel im Zusammenhang mit der Französischen Revolution auf („état de siége“)(3) und im Römischen Recht wurde er mit „iustitium edicere“(4) (die Suspendierung des Rechts verkünden) bezeichnet.
Gemeinsam ist allen Wortbedeutungen die enge Verbindung mit einem Notstand, der seine Ursache sowohl im Bürgerkrieg oder Aufstand(5), als auch in Zeiten der Trauer(6) oder bei Feierlichkeiten(7) haben kann.


2. Ausnahmezustand als Wörterbuchdefinition von 1952


Eine ausführliche Lexikonerklärung des Begriffes Ausnahmezustand ist im „Großen Herder“ von 1952 zu finden, der nach der Kernzeit der Theoriebildung zum Ausnahmezustand zwischen 1934 und 1948 gedruckt wurde:

„Ausnahmezustand, staatlicher Notstand (Belagerungszustand). Konnte nach Art. 48 der Weimarer Verfassung bei jeder „erheblichen Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ durch den Reichspräsidenten ausgerufen werden und ließ Eingriffe in die verfassungsmäßige garantierte Grundordnung wie in bestimmte Grundrechte zu. Das Grundgesetz hat eine solche „Diktaturgewalt“ des Bundespräsidenten in Fällen staatsrechtlichen Notstandes verfassungsrechtlich nicht mehr anerkannt.
Der im Grundgesetz zunächst vorgesehene Art. der ihm im Falle sogenannten „technischen Notstandes“ ähnliche Befugnisse einräumte, ist ersatzlos gestrichen worden. Im Grundgesetz ist verfassungsrechtlich geregelt in Art. 81 nur mehr der besondere Fall des Gesetzgebungsnotstandes, wobei ausdrücklich Eingriffe in die verfassungsmäßig garantierte Grundordnung damit auch in die Grundrechte ausgeschlossen sind. Ist die Grundordnung eines Bundes oder Landes gefährdet, so gibt Art. 91 Grundgesetz besondere Befugnisse zum Polizeieinsatz.“(8)


3. Erklärungsansätze des Wortes


Die einzige im Internet frei verfügbare und dadurch zu einem gewissen Maß allgemein bekannte Lexikondefinition zitiere ich aus dem Brockhaus-Lexikon von 2002: Ausnahmezustand ist der „staatlicher Notstand, bei dem außerordentliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffen werden“ (9).

Boris Groys, Professor an der Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe definierte ihn 2001 in einem Aufsatz über „Repräsentation und Ausnahmezustand“ den als Zustand, „in dem die Unterscheidung zwischen gesetzlich und ungesetzlich aufgehoben wird, in dem das Gesetz suspendiert wird“ und „bei dem auf gesetzlichem Wege die Unterscheidung zwischen Gesetzlichem und Ungesetzlichem suspendiert, d.h. für eine gewisse (aber unbestimmte) Zeit aufgehoben wird? Der Ausnahmezustand ist eine gesetzlich definierte Gesetzlosigkeit und gleichzeitig eine Gesetzlosigkeit, die vom Gesetz abgedeckt wird“(10).

In der 3Sat-Sendung Kulturzeit wurde im April 2004 der Ausnahmezustand als „das Gesetz der Not“ bezeichnet. „Die gültige Rechtsordnung [sei darin] aufgehoben, um eben diese Ordnung zu sichern. [Dies sei] das Paradox des Ausnahmezustands“(11).

Agamben selbst schreibt, dass der Ausnahmezustand die „Suspendierung des Rechtssystems [sei], die wir als Provisorium zur Aufrechterhaltung der Ordnung in Krisensituationen zu betrachten gewohnt sind“.  Am Anfang seiner Analyse legt der italienische Autor fest, dass er den Begriff als „Terminus technicus“ für mehrere zusammenhängende rechtliche Phänomene verwenden wird(12).


4. Souveränität


Carl Schmitt gilt als Haupt-Wegbereiter der jüngeren Theoriebildung zum Ausnahmezustands. Seinen einprägsamen Ausdruck findet dies in seinem Zitat „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“(13). Der Souverän steht quasi gottgleich außerhalb der Norm, weil er ein Gesetz definiert, ohne ihm selbst unterworfen zu sein(14).

Allein der Souverän entscheidet darüber, ob der Ausnahmezustand ausgerufen wird, um die geltende Verfassung zu verteidigen bzw. wieder herzustellen, was Carl Schmitt mit „kommissarischer Diktatur“(15) benennt oder ob er mit Hilfe einer „souveränen Diktatur“(16) die Rechtsordnung mit dem Ziel außer Kraft setzt, eine eigene Verfassung zu ermöglichen.

Carl J. Friedrich stellt zwar fest, dass die Sondermaßnahmen im Zuge des Ausnahmezustands für die Verteidigung der demokratischen Ordnung dieselben sind, die zu ihrer Zerstörung führen(17), doch Clinton L. Rossiter bemerkt einige Jahre später, dass eine verfassungsmäßige Regierung in Krisenzeiten verändert werden müsste, um die Gefahr zu bannen und den Normalzustand wieder herzustellen. Die demokratische Regierungsform sei durch die komplexen Kräftegleichgewichte nur für normale Zeiten konzipiert, so dass konsequenterweise in Zeiten des Notstandes der Regierung mehr Macht und den Bürgern weniger Rechte brächten(18). Walter Benjamin drückt die Unausweichbarkeit einer vorübergehenden Diktatur in seiner sogenannten achten These zum Ausdruck: „Kein Opfer ist zu groß für unsere Demokratie, weniger denn je auch das vorübergehende Opfer der Demokratie selbst.“(19)


5. Merkmale des Ausnahmezustands



Die Ausrufung des Ausnahmezustands in Notstandszeiten ist verbunden mit unterschiedlich stark ausgeprägten Eigenschaften:
Die Entmachtung der Legislative geht einher mit  der Ausdehnung der Rechtsbefugnisse der Exekutive, die zum Beispiel an der großen Zahl von Durchführungsverordnungen sichtbar ist. Ausführungsorgane wie Polizei und Militär werden mit größerer Entscheidungsmacht ausgestattet und die Justiz kann an der Ausübung ihrer gerichtlichen Funktion gehindert werden, in Folge dessen es zu Straflosigkeit und ihren Konsequenzen kommen könnte(20).


6. Der Ausnahmezustand in der Verfassung


In der Rechtstradition der westlichen Staaten steht der Ausnahmezustand teils innerhalb teils außerhalb der Verfassungen. Einige Rechtsordnungen versuchen den Ausnahmezustand im Text der Verfassung aufzunehmen. Andere wollen die Probleme lieber nicht explizit regeln, womit der Ausnahmezustand zu einem außerrechtlichen Phänomen wird.(21)
Giorgio Agamben setzt sich für einen dritten Weg ein: „In Wahrheit steht der Ausnahmezustand weder außerhalb der Rechtsordnung, noch ist er ihr immanent“(22). Das ist beim ersten Lesen nicht leicht verständlich, wird in Agambens weiteren Ausführungen jedoch klarer. Ihm geht es nicht um die Suspendierung des gesamten Gesetzes, sondern darum im Notfall eine Norm herauszunehmen. Das Prinzip des „allgemeinen Heil der Menschen“, hat für den Autor oberste Priorität, weil es vernünftig sei(23).


7. Aktuelle Entwicklungen


Einen historischen Bruch stellt Oliver Fahrni fest: gleichzeitig sehen alle europäischen Regierenden die Notwendigkeit, die Rechte des Bürgers stark einzuschränken und damit „Anti-Gesetze“ zu schaffen(24).
Agamben stellt fest, dass der Ausnahmezustand inzwischen immer mehr zu einem herrschenden Paradigma des Regierens wird(25) und formuliert: „der Ausnahmezustand hat heute erst seine weltweit größte Ausbreitung erreicht“(26).
In seinem Aufsatz „Homo Sacer“ identifiziert Agamben „Lager“ wie Auschwitz, Guantánamo, Slums als „Orte, an denen der Ausnahmezustand auf Dauer“(27) hergestellt würde.
Auf einer seiner letzten Seiten findet Agamben die Metapher der Maschine, die fast ohne Unterbrechung immer weiter läuft(28). Obwohl ein Unterbrechen der Entwicklung hin zu einer Suspendierung des Rechts derzeit nicht möglich scheint, ruft Agamben dazu auf, nie im Versuch abzulassen, „das Funktionieren der Maschine zu unterbrechen“(29).

Diese pessimistischen Ausführungen kritisiert Uwe Justus Wenzel zu recht: „Wer in Guantánamo nur mehr den rechtsfreien Raum eines Ausnahmezustandes geschichtsmetaphysischen Ausmaßes wahrnimmt, übersieht, dass es durchaus konkrete Normen und Prinzipien des - geltenden - humanitären Völkerrechts und des internationalen Menschenrechtsschutzes gibt, die von den USA verletzt oder missachtet werden. Wer einen Fatalismus des erhabenen Schreckens kultiviert, macht es sich zu einfach und der Regierung der Vereinigten Staaten zu leicht.“(30)


8. Heutige Verwendung des Wortes Ausnahmezustand im World Wide Web


Das World Wide Web hat durch seine Zugänglichkeit in den letzten Jahren immer mehr Nutzer gewonnen. Vor allem Suchmaschinen helfen, um sich bestimmten Fragestellungen zu nähern. Die derzeit am meisten genutzte ist Suchmaschine GOOGLE(31), die sich bei der Suche des Internets nach abgefragten Wörtern und ihrer Auflistung einer einfachen Idee bedient: die am meisten abgefragten Seite wird als erstes gelistet, dann die am zweitbesten fluktuierte usw.(32)
Mich interessierte, in welchen Zusammenhängen der Terminus „Ausnahmezustand“ im Internet genutzt wird,  so dass ich mich für diesen Zweck der GOOGLE-Suchmaschine bediente. Die gefundenen Ergebnisse habe ich in sieben Themengruppen eingeordnet(33). Sicherlich wäre auch eine andere Systematisierung denkbar gewesen.



1. Definition
Bundeszentrale für politische Bildung http://www.bpb.de/popup_lemmata
Internetlexikon http://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand

2. Politische Ereignisse
G8-Gipfel http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,303165,00.html
Nato-Tagung in München http://de.indymedia.org/2004/02/74012.shtml
Lage in Nepal http://www.nepalresearch.org/publications/emergency.htm
unverhältnismäßiger Einsatz wegen WTO-Treffen
http://www.forumue.de/forumaktuell/pressemitteilungen/00000021.html
Presse in Albanien http://www.reporter-ohne-grenzen.de/archiv/rb/rb16/rb16albanien.html
Lage in Bolivien http://www.3wg.ch/Bolivia/ausnahmezustand.htm
Irak nach dem Krieg http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/reise.html

3. Gesellschaftliche Ereignisse
Prinzenhochzeit in Spanien http://www.stern.de/lifestyle/leute/?id=524173
Prinzenhochzeit in Dänemark http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,2125350,00.html
christliches Jugendtreffen in der Schweiz
http://www.jesus.ch/www/index.php/D/article/158/16918/

4. Befindlichkeiten
vor der Mittleren Reife Prüfung http://www.pausenhof.de/referat.php?rid=1660
Umgang mit Flugangst http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/13784/1.html

5. Sportliche Ereignisse
Olympische Spiele in Griechenland http://www.zeit.de/2004/24/Olympia

6. Zustand der Natur
Amazonasgebiet http://www.greenpeace.org/deutschland/?page=/deutschland/news/wald/ecuador--urwald-im-ausnahmezustand

7. Location, Bands, Film, Musikalbum, Ausstellung
Location http://www.ausnahmezustand.de/location.html
Band http://www.ausnahmezustand.at.tf/
Film „The Siege“ http://www.kinopolis.de/filminfo/a/ausnahmezustand.html
Album von Heinz-Rudolf Kunze
http://www.heinzrudolfkunze.de/musik/alben/ausnahmezustand.html
Ausstellung „17. Juni 1953“ http://www.17juni53erfurt.de/installation.html


Auffallend ist, dass sich die Verwendung des Wortes „Ausnahmezustand“ in den meisten Fällen von seiner ursprünglichen Bedeutung (im Sinne der Brockhaus-Definition: „staatlicher Notstand, bei dem außerordentliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffen werden“) entfernt hat. Vor allem für besondere Anlässe (Hochzeiten und Olympische Spiele), Befindlichkeiten (Umgang mit Flugangst) oder zum Kultur-Bereich gehörenden Themen (Band, Musikalben, Film) gilt der „Ausnahmezustand“.
Die zweckentfremdete Bedeutung soll offensichtlich unterstützen, dass die Nachricht bei der Leserin oder beim Zuhörer wahrgenommen wird. Meine Vermutung ist deshalb, dass sich das Wort inzwischen zu einem Modewort entwickelt hat, welches inflationär verwendet wird.

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(1)   Agamben, Giorgio (2004). Ausnahmezustand. Edition Suhrkamp. Frankfurt am Main.
(2)   siehe dazu ausführlich Agamben (2004). S. 11 ff.
(3)   Agamben (2004). S. 11.
(4)   Agamben (2004). S. 52.
(5)   Agamben (2004). S. 8.
(6)   Agamben (2004). S. 79 ff.
(7)   Agamben (2004). S. 85 f.
(8)   „Der große Herder“ (1952).
(9)   Brockhaus (2002). 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Mannheim. Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus.
(10)  Groys, Boris (2001): Repräsentation und Ausnahmezustand. München.
(11)  gefunden unter http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/kulturzeit/lesezeit/65395/ (am 7.7.2004)
(12)  Agamben (2004). S. 10.
(13)  zitiert nach Agamben (2004). S. 7.
(14)  Baumann, Jochen (2002): Des Staatsbürgers neue Kleider - Giorgio Agamben zieht die Menschenrechte ab und lässt den Homo sacer einsam zurück.
(15)  Agamben (2004). v. a. S. 42.
(16)  Agamben (2004). v. a. S. 42.
(17)  Friedrich, Carl J. (1941): Constitutional Government and Democracy.
(18)  Rossiter, Clinton L. (1948): Constitutional Dictatorship. Crisis Government in the Modern Democracies.
(19)  Benjamin, Walter (1942): Über den Begriff der Geschichte.
(20)  vgl. Hatschek, Julius objektive und subjektive Notstandstheorie von 1923 in Deutsches und Preussisches Staatsrecht. Berlin. Stilke.
(21)  vgl. Agamben (2004). S. 32 ff.
(22)  vgl. Agamben (2004). S. 33.
(23)  vgl. Agamben (2004). S. 35.
(24)  Fahrni, Oliver(2004): vorbereitungen für den ausnahmezustand. Zürich.
(25)  Agamben (2004). S. 9.
(26)  Agamben (2004). S. 102.
(27)  Agamben (2002): Homo Sacer - Die souveräne Macht und das nackte Leben. Suhrkamp Verlag. Frankfurt a. M.
(28)  Agamben (2004). S. 102.
(29)  Agamben (2004). S. 103.
(30)  Wenzel, Uwe Justus: Wenn die Ausnahme zur Regel wird - Ein neuer Essay von Giorgio Agamben. Neue Züricher Zeitung. 5. 6. 2004.
(31)  www.google.de (in Deutschland)
(32)  Kritisiert wird dieses Verfahren dahingehend, dass damit die Anzahl der Seitenabrufe bei den ohnehin bereits sehr weit oben gelisteten Webseiten noch stärker steigt.
(33)  Unter dem Stichwort „Ausnahmezustand“ fanden sich mehrere hundert Seiten Suchergebnisse, von denen ich nur die ersten 5 auswertete.

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