Rasieren der Haare
Im Rahmen der Folter wurden den Opfer häufig alle Haare abrasiert. Vor allem in den Hexenprozesen war es außerdem üblich, auch alle Schaam- und Körperhaare zu entfernen. Zweck war zunächst einmal, das Opfer zu demütigen und einzuschüchtern. Im Falles des Verdachts der Hexerei ging es außerdem darum, mögliche Teufelsmale ausfindig zu machen, die selbstverständlich gerade auch unter der Schambehaarung vermutet wurden.(Schild, 1997) Das Abrasieren der Haare wurde aber auch als eine Ehren- und Körperstrafe praktiziert. Das Bild aus dem Sachsenspiegel stellt eine solche Strafe, nicht eine Foltersituation dar.
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Ausschnitt aus dem Sachsenspiegel (Fassung Wolfenbüttel, 14. Jhd.) |