Strafe & Folter
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Verlauf des "peinlichen Verhörs"

Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Die Folter diente im Mittelalter nicht als Strafe, sondern war ein Mittel der Beweisführung, eben ein "peinliches Verhör". Es ist nicht ganz einfach, den Ablauf eines "typischen" Folterverfahrens zu rekonstruieren. Dazu waren die verschiedenen Praktiken über die Jahrhunderte und je nach Landstrich dann doch zu unterschiedlich. Die mir zugänglichen Quellen machen dazu auch abweichende Angaben. Trotzdem lässt sich so etwas wie ein Grundmuster erkennen, das ich hier - ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit - skizzieren möchte.(Quellen: Schild, Wolfgang, 1997, S. 160ff/ Herrmann, Horst, 2004, S. 134)

Gütige Frage
Die gütige Frage stand am Anfang des Verhörs. Das Gericht forderte den Anklagten auf, zu gestehen. Noch wurde er nur ermahnt, manchmal redete ihm auch ein Geistlicher ins Gewissen.

Territio verbalis
Das Erschrecken mit Worten: Wenn der Angeklagte nicht gestand, wurden dem Angeklagten die Folterinstrumente vorgeführt. Ein Scharfrichter oder ein Folterknecht versuchten den Angeklagten mit drastischen Schilderungen der ihm drohenden Foltermethoden so einzuschüchtern, dass er gestand. Gestand der Inquisit auch hier nicht, folgte ein gleitender Übergang zur Territio realis

Territio realis
Das Erschrecken durch Handlung: Der Angeklagt wurde zum Beispiel auf die Folterbank geschnallt oder bekam die Daumenschrauben angelegt. Häufig mussten sich die Angeklagten jetzt entkleiden und einen "Marterkitel" (meist eine Art Schürze, bei Frauen mit Brustteil) anziehen. Nur selten blieb der Angeklagte auch völlig nackt. Vor allem in den Zauberei- und Hexenverfahren wurden den Beschuldigten die Haare abrasiert. Wenn immer noch kein Geständnis erfolgt war, schritt der Folterknecht zur eigentlichen "Tortura", der peinlichen Frage.

Folter, erster Grad
Am Anfang standen häufig Rutenhiebe. Nicht selten begann die Folter auch schon mit den Daumenschrauben. Dabei zog der Scharfrichter die Schrauben immer weiter zu, zur Verschärfung klopfte er mit einem eisernen Hammer auf die Platten. Verwendet wurden ferner Seile, mit denen die Hände schmerzhaft verschnürt wurden. Zum Einsatz kamen auch Beinschrauben oder der sogenannte spanische Stiefel.

Folter, zweiter Grad
Wenn nach dem ersten Grad noch kein Geständnis erfolgt war, verschärfte man die Folter. Meistens wurden die Opfer dazu gestreckt - entweder durch das Aufziehen an die Decke oder auf einer Streckleiter oder einer Streckbank. Häufig wurden dabei die Gelenke ausgerenkt und irreparable Schäden verursacht. Es ist überliefert, dass die Folterer ihre Opfer stundenlang an der Decke aufgehängt haben und währenddessen Essen gingen.

Folter, dritter Grad
Als letztes Mittel galt vor allem die Verwendung von Feuer: Die Folteropfer wurden unter den Achseln mit Fackeln verbrannt, ihnen wurden Kienspäne unter die Fingernägel getrieben oder Pech an Hals, Nacken und Fußsohlen geklebt und angezündet. Es kamen auch glühende Zangen zum Einsatz und manche Quellen berichten von einer Folter an den Geschlechtsteilen - zum Beispiel durch den Spanischen Bock oder durch Feuer. Weitere Methoden waren das Auspeitschen, die Mundbirne oder die Wasserfolter.

Am Ende der Tortur stand meistens ein Geständnis. Vereinzelt mussen Gefolterte aber tatsächlich freigelassen werden, weil sie trotz aller Qualen kein Geständnis ablegten. Häufig waren sie jedoch seelisch wie körperlich gebrochene Menschen, die den Rest ihres Lebens vor sich hin vegitierten.

Und hier folgt DEIN PROZESS: Die perfide Logik eines Folterprozesses kann man hier selbst einmal nacherleben!