§ 56 Begründung der
Schulpflicht
§ 57 Schuljahr
§ 58 Beginn der
Vollzeitschulpflicht
§ 59 Dauer der Vollzeitschulpflicht
§ 60 Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
§ 61 Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bei sonderpädagogischem Förderbedarf
§ 62 Beginn und Dauer der
Berufsschulpflicht
§ 63 Erfüllung der Berufsschulpflicht
§ 64 Erfüllung der Berufsschulpflicht bei sonderpädagogischem Förderbedarf
§ 65 Ruhen der Schulpflicht
§ 66 Gestattungen
§ 67 Überwachung der Schulpflicht
§ 68 Schulzwang