Hinweise zum Führen der Kraftfahrzeuge.
Wegen verschiedenster Vorkommnisse
in der Vergangenheit wird dringend gebeten, auf
" Folgendes"
zu achten:
1. Ungeachtet anderweitiger Regelungen
ist die sog. Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130
km/h nicht zu überschreiten ( § 5 Abs. 4 der Richtlinien
für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der
Bundesverwaltung vom 29. Juni 1993, GMBI 1993, S.
398 ff.)
2. Luftdruck und Mindestprofiltiefe
(3mm) der Reifen sind regelmäßig zu kontrollieren.
3. Vor Antritt jeder Fahrt sind
die Reifen auf äußere Beschädigungen (Beulen, Risse,
Schnitte etc.) zu überprüfen.
4. Bordsteinkanten, Schlaglöcher
und ähnliche Hindernisse sollen nicht überfahren
werden.
War eine solche Maßnahme nicht zu
vermeiden, sind die Reifen unverzüglich durch die
Werkstatt des Amtes in Berlin bzw. Meckenheim bzw.
durch Werkstätten/Niederlassungen der Fahrzeughersteller,
in Eilfällen auch durch geeignete Werkstatt, überprüfen
zu lassen.
5. Die Richtwerte bei Inanspruchnahme
der Notlaufeigenschaft von Reifen sind zu beachten
(siehe besondere Hinweise in der Bedienungsanleitung).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass
es sich um Grenzwerte handelt, die nur im Notfalle
ausgeschöpft werden sollten).
6. Schnelles Anfahren und hohe Kurvengeschwindigkeiten
schädigen die Reifen und sind daher zu vermeiden.
7. Die Wartungs- und Inspektionsintervalle
sind wg. erhöhtem Verschleiß an der Bremsanlage
der Fahrzeuge durch ESP, DSC etc. sowie erhöhtem
Reifenverschleiß genau einzuhalten.
Wartungen:
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