Startseite
 #Home
 #Grundlagen
 #Rechtliches

  Software
 #Audiogalaxy
 #Bearshare
 #DirectConnect
 #eDonkey2000
 #Filetopia
 #Grokster
 #Hotline
 #iMesh
 #KaZaA
 #LimeWire
 #Madster
 #Morpheus
 #Napigator
 #Phex
 #Winmx
 #X-Nap

  Download
 #Tauschbörsen
 #Suche

  News
 #Heise
 #Golem

  Foren
 #Forum
 #Chat

 

§ Rechtliche Situation §

Da über Napster urheberrechtlich geschützte Dateien getauscht wurden, war es nur eine Frage der Zeit bis die Musikindustrie ein Verfahren gegen Napster eröffnete, was ja bekanntlich mit der Schließung von Napster, bzw. mit dem Ende des freien Tauschens endete. Die Begründung hierzu war folgende: Der Tausch findet nur zwischen den PC´s der Nutzer statt, aber Napster verwaltete die Dateilisten der einzelnen Nutzer, bearbeitete deren Anfragen und somit war klar das Napster zwar kein Urheberrechtliche geschütztes Material bereitstellt, aber dessen "illegale" Verbreitung fördert.

Was die rechtliche Situation hier in Deutschland angeht, ist derjenige auf der sicheren Seite der nur seine eigenen Werke (Musikstücke, Bilder etc.) zum Tausch anbietet. Vom Urheber zum freien bereitgestellte Demobänder sind in den meistens auch kein Problem, da diese ja schon vorher zum Download angeboten wurden. Allerdings gehört die gekaufte CD, die in den Computer eingelesen wurde defenitiv nicht dazu.

Es ist nach deutschem Urheberrecht-Recht (UrhG) Paragraf 53, Absatz 1 zulässig, das von rechtmäßig erworbenen MusikCD´s Kopien angefertigt werden dürfen. Dafür erhalten die Urheber die umstrittenen Pauschalabgaben. Allerdings darf man diese Kopie nur zu eigenen Zwecken nutzen, oder im privaten Kreis, als Geschenk etwa, weitergeben.

Allerdings ist der Begriff "privat" nicht soweit ausdehnbar das auch öffentliche Tauschbörsen darunter fallen, worüber sich alle Urheberrechtsexperten einig sind. Wer Musik oder Videos, die urheberrechtlich geschützt sind, in einer öffentlichen Tauschbörse anbietet, macht sich unter Umständen strafbar.

Ob man sich auch strafbar macht wenn man urheberrechtlich geschützte Dateien über eine Tauschbörse herunterlädt ist strittig. Einige Juristen sind der Ansicht, das derjenige der die Dateien anbietet den geistlichen Diebstahl begeht, der Empfänger also nicht belangt werden kann. Andere Juristen sind der Ansicht das illegal angebotene Sachen nicht rechtsmäßig kopiert werden können. Das Herunterladen ist in dem Fall ja auch ein Kopiervogang. Nach derzeitigem Stand und Wissen des Auftors gibt es zur Zeit noch keine Gerichtsurteile an denen man sich orientieren kann, was das Herunterladen von Filmen oder Musik von Tauschbörsen angeht.

 
  Buch zum Thema

  Links&Infos
 #Betriebssysteme
 #Bios
 #DSL
 #PC-Infos
 #Skripte
 #Tarife
 #Treiber

  Impressum
 # Kontakt
 # Hinweis
 # Nutzung