Wenn man alle unglaubwürdigen Beweismittel wegläßt, bleiben folgende Beweise übrig, um die Theorie eines dritten Mannes plausibel zu machen oder Zweifel an der Täterschaft Mumia Abu-Jamals zu unterstützen:
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Das tödliche Projektil konnte nicht eindeutig der Waffe Mumia Abu-Jamals zugeordnet werden.
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Es wurden keine Tests durchgeführt, die Mumia Abu-Jamal einwandfrei als Schützen identifizieren können.
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Dessie Hightower sah einen davonlaufenden Mann.
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Robert Choberts Aussage könnte ebenfalls auf einen davonlaufenden Mann hindeuten.
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In dieser Aufstellung fehlen alle anderen Zeugen eines fliehenden Mannes (Veronica Jones sah zwei Männer auf der anderen Seite des Tatorts, Deborah Kordansky machte ihre Beobachtung erst deutlich nach der Tat), die Zeugen welche angeblich das gesamte Geschehen beobachtet haben (William Singletary und Arnold Howard sind von Anfang bis Ende unglaubwürdig), das Geständnis von Arnold Beverly (nicht glaubwürdig), die Zeugen, die Mumia Abu-Jamals Mißhandlungen beschrieben (keine Relevanz zum eigentlichen Tatablauf), sowie die Aussagen von William Cook und Mumia Abu-Jamal (widersprüchlich und nicht aufschlußreich). Auch die Behauptungen, das tödliche Projektil hätte Kaliber 44 gehabt (nur eine Vermutung eines Arztes) und die Polizei hätte ein Projektil verloren (der Arzt hat dieses Fragment nicht weitergereicht) können nicht berücksichtigt werden.
Die Vorwürfe gegen Richter und Staatsanwaltschaft, sie hätten das Verfahren verfälscht, gehören ebenfalls nicht zu den Beweisen die den Tatablauf belegen können. Der Umstand, daß ich diese Vorwürfe in der Aufstellung der entlastenden Beweise und Indizien nicht berücksichtige, wurde von vielen Lesern vehement kritisiert. Trotzdem das behauptete Fehlverhalten der Behörden einen wichtigen Punkt bei der Frage nach der Korrektheit des Verfahrens bildet, ist es nur bei der Beurteilung der Entscheidungsfindung der Geschworenen und den später erfolgten Urteilsfindungen der Berufungsgerichte von Belang. Noch weniger sind die Berichte über Mißhandlungen Mumia Abu-Jamals durch Polizisten relevant. Diese Berichte sind nicht nur, verglichen mit dem medizinischen Gutachten Dr. Colettas, deutlich übertrieben und, im Fall der Aussage Linn Washingtons, reines Hörensagen, sondern belegen nicht einmal eine unsachgemäße Behandlung der Beweise durch die Polizei. Sie können nur zur gegenseitigen Aufrechnung schuldhafter Handlungen dienen. Diese Vorwürfe können aber keinen Einfluß auf den Ausgang des Verfahrens haben. An dieser Stelle soll jedoch nicht versucht werden, die Notwendigkeit einer neuerlichen Austragung des Verfahrens zu untersuchen. Statt dessen möchte ich in literarischer Form den möglichen Ausgang einer solchen Neuauflage der Verhandlung vorwegnehmen.