Leseprobe
Das Mädchen vom Moorhof
Insel-Bücherei Nr. 285, Insel-Verlag 1927
Deutsch von Marie Franzos
Es ist in einem Thingsaal, weit draußen auf dem Lande. Am Richtertisch, hoch oben im Saal, sitzt der Richter, ein
großer, stark gebauter Mann mit breitem, grob geschnittenem Gesicht. Schon mehrere Stunden lang hat er einen Fall
nach dem anderen entschieden, und schließlich ist etwas wie Überdruß und Düsterheit über ihn
gekommen. Es ist schwer zu sagen, ob es die Hitze oder Schwüle im Gerichtssaal ist, was ihn bedrückt, oder ob
die Schuld an dieser schlechten Laune die Beschäftigung mit allen diesen kleinlichen Zwistigkeiten trägt, die
aus keinem anderen Grunde entstanden zu sein scheinen, als um die Händelsucht und Unbarmherzigkeit und Geldgier der
Menschen an den Tag zu bringen.
Er hat gerade mit einer der letzten Verhandlungen begonnen, die heute durchgeführt werden sollen. Es handelt sich um
die Forderung eines Erziehungsbeitrages.
Dieser Fall ist schon am vorigen Gerichtstag verhandelt worden, und das Protokoll des früheren Prozesses wird eben
verlesen. Daraus erfährt man fürs erste, daß die Klägerin eine arme Dienstmagd ist und der Beklagte
ein verheirateter Mann.
Weiter geht aus dem Protokoll hervor, daß der Beklagte erklärt hat, die Klägerin habe ihn zu Unrecht und
nur aus Gewinnsucht hierher laden lassen. Er gibt zu, daß die Klägerin eine Zeitlang auf seinem Hof in Dienst
gestanden hat; er aber habe sich während dieser Zeit in keinerlei Liebeshändel mit ihr eingelassen, uns sie habe
kein Recht, irgendwelche Unterstützung von ihm zu begehren. Die Klägerin jedoch hat an ihrer Behauptung
festgehalten; und nachdem einige Zeugen vernommen waren, ist dem Beklagten auferlegt worden, einen Eid zu leisten,
wenn er nicht verurteilt werden wolle, der Klägerin die verlangte Unterstützung zu zahlen.
Beide Parteien haben sich eingefunden und stehen nebeneinander vor dem Gerichtstisch. Die Klägerin ist sehr jung
und sieht ganz verschüchtert aus. Sie weint vor Scham und trocknet mühsam ihre Tränen mit einem
zusammengeknüllten Taschentuch; es scheint, als könne sie es nicht auseinanderfalten. Sie trägt schwarze
Kleider, die ziemlich neu und ungetragen aussehen, aber sie sitzen so schlecht, daß man versucht ist, zu glauben,
sie habe sie sich ausgeliehen, um anständig vor Gericht erscheinen zu können.
Was den Beklagten anlangt, so sieht man ihm gleich an, daß er ein wohlgestellter Mann ist. Er mag etwa vierzig
Jahre alt sein und hat ein zuversichtliches und frisches Aussehen. Wie er da vor dem Richterstuhl steht, zeigt er eine
sehr gute Haltung. Es sieht ja nicht aus, als fände er ein besonderes Vergnügen daran, dazustehen, aber er
macht auch durchaus keinen befangenen Eindruck.
Als das Protokoll verlesen ist, wendet sich der Richter an den Beklagten und fragt ihn, ob er an seinem Leugnen festhalte
und ob er bereit sei, den Eid zu schwören.
Auf diese Frage antwortet der Beklagte sogleich mit einem raschen Ja. Er fängt an, in seiner Westentasche zu suchen,
und holt ein Zeugnis des Pfarrers darüber hervor, daß er die Wichtigkeit und Bedeutung des Eides kenne und kein
Hinderungsgrund für ihn vorliege, ihn zu schwören.
Während dieser ganzen Zeit hat die Klägerin nicht aufgehört zu weinen. Sie scheint außerstande,
ihre Scheu zu überwinden, und läßt die Augen hartnäckig zu Boden geschlagen. Sie hat den Blick noch
nicht so weit erhoben, daß sie dem Beklagten ins Gesicht sehen könnte.
Als er nun sein Ja gesagt hat, zuckt sie zusammen. Sie tritt ein paar Schritte näher an den Richterstuhl heran, als
hätte sie etwas einzuwenden; aber dann bleibt sie stehen. Es sei wohl nicht möglich, scheint sie zu sich selbst
zu sagen, er könne nicht ja gesagt haben. - Ich habe nicht recht gehört...
Indessen nimmt der Richter das Zeugnis in die Hand und gibt zugleich dem Gerichtsdiener einen Wink. Der Gerichtsdiener
tritt an den Tisch heran, um die Bibel zu nehmen und vor den Beklagten hinzulegen.
...
Nachdem sie ihrer Angst in einer Tat der Verzweiflung Luft gemacht hat, ist ihre Beklommenheit gewichen, so
daß sie antworten kann: "Er darf den Eid nicht ablegen!"
"Sei still und gib das Buch zurück!" ruft der Richter.
Aber sie gehorcht nicht, sondern umklammert das Buch mit beiden Händen.
"Er darf den Eid nicht ablegen!" ruft sie mit ungezügelter Heftigkeit.
"Ist es dir so sehr darum zu tun, den Prozeß zu gewinnen?" fragt der Richter in immer
schärferem Ton.
"Ich will die Klage zurückziehen!" ruft sie mit lauter, schneidender Stimme. "Ich will ihn
nicht zwingen, zu schwören!"
"Was schreist du da?" fragt der Richter. "Hast du den Verstand verloren?"
Sie ringt heftig nach Atem und versucht sich zu beruhigen. Sie hört selbst, wie sie schreit. Der Richter
muß wohl glauben, daß sie toll geworden sei, weil sie, was sie will, nicht in ruhigen Worten sagen
kann. Noch einmal kämpft sie mit sich selbst, um Macht über ihre Stimme zu erlangen, und diesmal gelingt
es ihr. Sie sagt langsam, ernst, laut, während sie dem Richter gerade ins Gesicht sieht:
"Ich will die Klage zurückziehen. Er ist der Vater des Kindes. Aber ich hab ihn noch lieb. Ich will
nicht, daß er falsch schwört!"
Sie steht aufrecht und entschlossen vor dem Richtertisch und sieht dem Richter gerade in sein strenges Gesicht. Er sitzt
da, beide Hände auf den Tisch gestützt; und lange, lange wendet er den Blick nicht von ihr. Während
der Richter sie betrachtet, geht eine große Veränderung mit ihm vor. Alle Schlaffheit und
Mißvergnügtheit, die in seinen Zügen gelegen hat, schwindet, und das große, grobe Gesicht wird
durch die Rührung geradezu schön. Sieh da, denkt der Richter, sieh da, so ist mein Volk. Ich will
mich nicht darüber beklagen, da doch bei einer der Geringsten so viel Liebe und Gottesfurcht zu finden ist.