in
English
Entwurf
Walter Keim, Email: wkeim@online.no
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 21.12.2003
An den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
Petition Menschenrechtsverletzungen in Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Jahrestag meiner unbeantworteten Petition 4-14-05-104-042507 über
Einführung des Menschenrechts der
Informationsformationsfreiheit in
Deutschland möchte ich heute eine neue Petition über weitere
Menschenrechtsverletzungen schreiben.
Nachdem auch die Schweiz: http://www.ofj.admin.ch/themen/oeffprinzip/intro-d.htm, Serbien http://www.yumediacenter.com/english/mom/2003/7/m280703e.html#vest1 und Montenegro schon Regierungsentwürfe in der parlamentarischen
Beratung haben, konkurriert Deutschland (im Bund und 12
Bundesländern) mit Luxemburg um den letzten Platz in Europa.
Weltweit ist Deutschland das einzige OECD Land, das
einzige Industrieland und das einzige zivilisierte Land ohne
Informationsfreiheit, einschließlich des Zugangs zu Dokumenten
der öffentlichen Verwaltung.
Hier eine weitere Liste mit Menschenrechtsverletzungen:
Die Vereinten Nationen haben 1948 die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte proklamiert. Daraufhin wurden
viele Verträge geschlossen um die Menschenrechte zu sichern.
Deutschland ist unter anderem vertraglich verpflichtet die
Die Europäische Union sichert die Menschenrechte durch Artikel
53 der Charta
der Grundrechte der EU.
Verletzungen der EMRK können beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeklagt werden. Der
Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen ist für die
Einhaltung des IPbürgR
verantwortlich.
Folgende Menschenrechte werden untersucht:
Folgende Verletzungen wurden begangen oder sind als Verfahren
anhängig:
- In der Beschwerde
Nr. 40901/02 beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 1
vom 13.11.2002 werden Vorstöße gegen die
Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit eingeklagt. Ein Nürnberger Richter verurteilte einen
Integrationshelfer, weil er jüdische Flüchtlinge juristisch beraten hat. Diese unentgeltliche
Unterstützung 2 wird als
Verstoß
gegen das Rechtsberatungsgesetz von 1935 geahndet.
- In den Fällen BARTHOLD
v. GERMANY und STAMBUK
gegen Deutschland wurde die Meinungsfreiheit
verletzt.
- Deutschland wurde im Fall Vogt
gegen Deutschland ( - 7/1994/454/535 - EuGRZ 1995, 590 -
) 3 wegen Verletzung der
Meinungsfreiheit vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte 4
verurteilt. Trotzdem führt die deutsche
Justiz das Ergebnis nicht durch 4 und versucht so
weiterzumachen wie vorher.
- Verletzung von Artikel 6 14, 16
: Deumeland v. Germany, ELSHOLZ
gegen Deutschland (1994), SOMMERFELD
gegen Deutschland , BOCK
v. GERMANY , PAMMEL
v. GERMANY , PROBSTMEIER
v. GERMANY , KÖNIG
v. GERMANY, ELSHOLZ
gegen Deutschland (1996), KLEIN
gegen Deutschland, MIANOWICZ
gegen Deutschland , METZGER
gegen Deutschland , H.T.
v. GERMANY, HOFFMANN
gegen Deutschland , P.S.
gegen Deutschland , JANSSEN
v. GERMANY, KIND
gegen DEUTSCHLAND, BECKER
gegen Deutschland , BÖHMER
gegen Deutschland , THIEME
gegen Deutschland , HASSE-ANGER
gegen Deutschland , NIEDERBOSTER
v. GERMANY, VAN
KUCK gegen Deutschland, HERBOLZHEIMER
gegen Deutschland.
- Das Menschenrecht
5 der Informationsfreiheit
(inklusive Zugang zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung) wurde beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten
Nationen 6 eingeklagt.
Hier ist eine Untersuchung wer
dafür verantwortlich ist 15
, dass Deutschland der einzige Industriestaat ohne
Informationsfreiheit ist. Im Staatenbericht
über die Einhaltung des IPbürgR:
CCPR/C/DEU/2002/5
vom 4. Dezember 2002 behauptet Deutschland im Punkt
240 den IPbürgR Artikel 19 (2) einzuhalten. Doch das ist
falsch, da Artikel 5 des GG keinen Zugang zu den
Dokumenten der öffentlichen Verwaltung gibt, sondern nur
"öffentlich zugängliche Quellen". Rechtsanwälte haben
immer noch ein
Monopol
auf Rechtsberatung aus dem Jahre 1935, das unter anderem
selbstlose Hilfe verbietet.
Da nie Antworten auf
Menschenrechtsfragen eingingen, wurden Einsichtsgesuche
gestellt, die abgelehnt wurden :
- Das deutsche Verfassungsgericht begründet viele
Verfahren z. B. 1
BvR 1057/02 7 über die
Informationsfreiheit 8
nicht und verstößt
damit gegen Artikel 6 der EMRK 9
. Auch für
Petitionen 10 wird
dem Bürger
das Recht auf begründete Antwort genommen 11 .
- Patienten haben keine Einsicht in
"subjektive Daten" bei Ärzten und müssen ein
"berechtigtes Interesse" im Sozialbereich
nachweisen. Dies ist eine Verletzung der Akteneinsicht
nach Artikel 19 des IPbürgR
und des Rechts auf ein faires Verfahren in Artikel
6 der EMRK . Wer trägt die
Verantwortung, dass Patientenrechte defizitär sind in
Deutschland? 12
- Watchdog
dokumentiert zahlreiche weitere Menschenrechtsverletzungen.
- LG Mainz (1 QS 25/98) 13 : Der Europäische
Gerichtshof sieht Akteneinsicht als Menschenrecht an. Die
deutschen Gerichte dürften jedoch keine Akteneinsicht
gewähren, solange der Gesetzgeber dies nicht
ausdrücklich zulasse. Das widerspricht dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts BVerfGE vom 26.März 1987, Band
74, Seite 358 (374), auf der Seite 370: "Gesetze
.....sind im Einklang mit den völkerrechtlichen
Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auszulegen
und anzuwenden. ...denn es ist nicht anzunehmen, dass der
Gesetzgeber, sofern er dies nicht klar bekundet hat, von
völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik
Deutschland abweichen oder die Verletzung solcher
Verpflichtungen ermöglichen will."
Die exekutive und judikative Gewalt bietet nicht die Gewähr dafür, sich
jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen und steht nicht
auf dem Boden der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte, des IPbürgR,
der
europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
der Charta
der Grundrechte der EU. Das Bekenntnis zu den Menschenrechten
(Artikel 1
(2) GG) ist nur ein Lippenbekenntnis.
Wird der Bundestag sich für die Verwirklichung dieser
Menschenrechte einsetzen? Ist das Bekenntnis des Bundestages zu den
Menschenrechten (Artikel 1
(2) GG) mehr ein Lippenbekenntnis?
Mir freundlichen Grüssen,
Walter Keim
Human Right violations in Germany: http://home.online.no/~wkeim/files/de_human_rights.htm
Support Freedom of Information: http://home.online.no/~wkeim/foil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://home.online.no/~wkeim/patients.htm#e-mail
Anlagen:
- http://www.gscbs.de/forum/faktuell/rechtsberatung/bockmanneubeschwerde.htm
- http://www.zap-verlag.de/online-dienste/anwaltsmagazin/2003_13.html#Nazi-Gesetz
und kein Ende
- http://www.rae-dammann.de/aktuell/fall_vogt_gegen_deutschland.shtml
- http://www.berufsverbote.de/docs/hh-dammann.html
- http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html
- http://home.online.no/~wkeim/petition_un.htm
- http://home.online.no/~wkeim/files/020621bvg.pdf
- http://home.online.no/~wkeim/v-klage.htm
- http://www.justizskandale.de/1/schoeler_bverfg.html
- http://home.online.no/~wkeim/files/030310bvg.htm
- http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Hollerlanderschliessung.html
- http://home.online.no/~wkeim/anklage.htm
- http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl01184.html
- http://hudoc.echr.coe.int/hudoc/default.asp?Language=en&Advanced=1
- http://home.online.no/~wkeim/j'accuse.htm
- Urteile des EGMR auf Deutsch: http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/Dokumente_auf_Deutsch/Volltext/Urteile/
Besucher Nr.
seit 18. November 2003
[Petitionen] [Menschenrechtsverletzungen
in Deutschland] [Patientenrechte in Europa] [Informationsfreiheit] [Rechtsberatungsgesetz]
[Homepage]
Diese Internetpublikation ist auch ein "Hearing":
Gerne nehme ich Kommentare entgegen: wkeim@online.no
Warnung: Ich übernehme
keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.
Diese Seite können Sie gerne linken.
Bild unten: Dunkelgrün:
Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in
Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act
(Informationsfreiheitsgesetz)
