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Die
Informationsfreiheit wurde 1766 in Schweden-Finnland eingeführt,
dank des Finnen
Anders
Chydenius,
der für Demokratie, Gleichheit und den Respekt der
Menschenrechte kämpfte. Die Informationsfreiheit hat heute dort Verfassungsrang.
Damit wurde das Informationszugangsrecht zu amtlichen
Informationen zum "Jedermanns-Recht", das
Verwaltungshandeln transparenter macht, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen. Nach
Informationsfreiheitsgesetzen in fast allen Ländern der EU und
Europa ist das deutsche Informationsfreiheitsgesetz überfällig
und notwendig um mit der internationalen Entwicklung Schritt zu
halten. Ein Rechtsvergleich
zeigt, dass Deutschland das Schlusslicht in der
EU und Europa ist. Mehr als
50 Länder weltweit kennen die Informationsfreiheit. Der
globale Trend ist, die Informationsfreiheit in
der Praxis als Menschenrecht anzuerkennen. Viele Staaten
garantieren die Informationsfreiheit in
der Verfassung. Fast alle Staaten in Europa,
der OSZE
und alle entwickelten Länder kennen
die Informationsfreiheit. Transparenz
war das Wort des Jahres 2003 (Word of the Year 2003) und
der 28.
September 2003 war der "Right to Know"
Tag.
Das Bundesinnenministerium hat im Frühjahr 2001 alle eingeladen an der Diskussion über die Einführung der Informationsfreiheit teilzunehmen. So begann mein Interesse.
Albanien,
Argentinien
- Aserbaidschan
- Australien
- Belarus
- Belgien
- Belize
- Bosnien und
Herzegowina - Brasilien
- Bulgarien
- Deutschlaand - Dänemark - Eritrea
- Estland
- Europäische
Union - Finnland - Fidschi
- Frankreich
- Georgien
- Griechenland
- Großbritannien - Hongkong
- Indien
- Island -- Israel
- Irland -- Italien
- Jamaika
- Japan
- Kanada
- Kasachstan
- Kirgisien
- Kolumbien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburgg - Malawi
- Mazedonien
- Mexiko
- Moldawien - Mongolei
- Mosambik
- Nepal
- Neuseeland
- Niederlande
- Nigeria
- Norwegen
- Österreich - Pakistan
- Panama
- Peru
- Philippinen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Russische
Föderation - Schweden - Schweiz - Slowakei
- Slowenien
- Südafrika
- Südkorea
- Spanien
- Tansania
- Tadschikistan
- Thailand
- Trinidad und Tobago - Tschechische
Republik - Turkmenistan
- Uganda
- Ungarn
- Ukraine
- Usbekistan
- Vereinigte
Staaten von Amerika.
Die
Organisation ARTICLE 19
ist der globalen Kampagne für freie Meinungsäußerung
verpflichtet und hat bei der Untersuchung des globalen
Trends des Rechtes auf Information herausgefunden, dass die
Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht
anerkannt wird.
In
Schweden (Verfassung
: Chapter
2, Article 1 Paragraph (1), 2)), Finnland (Verfassung,
Section 12) und der Charta
der EU (Artikel 42) ist die Informationsfreiheit in der
Verfassung verankert. Auch in vielen anderen Ländern
wie z. B. Albanien
(Art.
23), Belgien
(Art. 32), Niederlanden
(Art. 110), Portugal
(Art. 268), Spanien
(Art. 105 b), Thailand
(Sec. 58), Nepal
(Art. 16), den Philippinen (Art. III, Sec.
7), Malawi
(Art. 37), Tansania
(Art. 18(2)), Mosambik
(Art. 74), der südafrikanische
Republik (Sec. 16), Argentinien
(Art. 43), Peru
(Art. 200(3)), Mazedonien
(Art. 16), Rumänien
(Art. 31), Bulgarien
(Art. 41), Estland
(Art. 44), Ungarn
(Art.
61), Litauen
(Art. 25), Moldawien
(Art. 34), Polen
(Art. 61), Slowenien
(Art. 39), Slowakei
(Art. 26), Tschechien (Art.
17), Weißrussland
(Art. 34), und der Russische
Föderation (Art. 29) ist das Recht auf Zugang zu amtlicher
Information verfassungsrechtlich garantiert.
Der Europarat, die Vereinten Nationen und die EU fördern die Informationsfreiheit in Europa.
Organisation | Name mit Link | Über- setzung |
Europarat, 1981 | "Recommendation No. R (81) 19" on the access to information held by public authorities | |
EU, 1997 (Amsterdam) | Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft: Artikel 255 http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/egv5.htm#art255 | Englisch |
VN Europa, 1998 | United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: The Aarhus Convention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm | |
EU, 2000 | Charta der Grundrechte der Europäischen Union: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/eu/ggebung/charta.htm | Englisch |
Europarat, 2002 | "Recommendation Rec(2002)2" on access to official documents |
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Das in der Charta der Grundrechte der EU (Artikel 42: Zugang zu Dokumenten) gegebene Einsichtsrecht gilt gegenüber dem Europäische Parlament, dem Rat und der Kommission. |
Informationsfreiheitsgesetze sind zuerst in den
Informationsfreiheitsgesetze der anderen europäischen Staaten finden sich hier.
Luxemburg und Montenegro beraten über Informationsfreiheitsgesetze. Damit ist Deutschland (im Bund und 12 von 16 Bundesländern) das einzige grössere Land in Europa ohne Informationsfreiheit sein. (Dabei sind die Kleinstaaten Malta (Einsicht für Journalisten) und Zypern nicht dabei).
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Die
Menschenrechtsorganisation ARTIKEL
19 stellt zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit
weitgehend als Menschenrecht
anerkannt ist: http://www.article19.org/docimages/1116.htm#1.6.
Den Deutschen wird dieses Menschenrecht im Bund und 12
Bundesländern vorenthalten.
Unterstützt die Informationsfreiheit
als Menschenrecht, mit
folgender E-Mail an das Bundesministerium des Innern (hier
klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen.
Deutschland sollte wie alle andren Staaten der EU die
Informationsfreiheit einführen gemäß der Empfehlung (81) 19
des Europarates aus dem Jahre 1981.
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt zusammenfassend
fest, dass die Informationsfreiheit als Menschenrecht anerkannt
ist: http://www.article19.org/docimages/1116.htm#1.6. Den
Deutschen wird dieses Menschenrecht im Bund und 12 Bundesländern
vorenthalten.
(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text
übertragen aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm
beliebig geändert und ergänzt werden).
Nach
Gesetzen in fast allen Ländern der EU, sowie den Bundesländern Brandenburg,
Berlin,
Schleswig-Holstein
und Nordrhein-Westfalen
sind IFG notwendig um mit der internationalen Entwicklung Schritt
zu halten. Oppositionsparteien in den Ländern
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen hatten
parlamentarische Initiativen zur Verabschiedung von IFG
ergriffen, die niedergestimmt wurden. In Bremen, Hamburg,
Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
und Thüringen
sind Gesetzentwürfe in der Beratung. Für
Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland sind keine
Gesetzesinitiativen bekannt. In Nordrhein-Westfalen
stimmten alle Parteien der Informationsfreiheit zu. Zusammenfassend
haben also 4 Länder Informationsfreiheit, 6 beraten darüber, 4
haben dagegen gestimmt und für 2 Länder sind noch keine
Gesetzentwürfe bekannt.
Unterstützt Informationsfreiheitsgesetze in den
Bundesländern: Bayern,
Bremen,
Hessen,
Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Thüringen
mit folgender E-Mail:
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen. Die demokratischen
Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem
Leitprojekt des Programms "Moderner Staat - moderne
Verwaltung" unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Ich
hoffe auf breite Zustimmung, da es sich hierbei um wichtige
demokratische Rechte handelt, die in allen EU Staaten und auch 4
Bundesländern gewährt werden.
(Diese E-Mails gehen an die Fraktionen, die dem Antrag auch
zustimmen müssen mit Kopien an die Antragsteller. Leider wird
nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen, kann aber
natürlich verändert werden).
Nach Gesetzen 1766 (1949)
in Schweden, 1919
in Finnland, 1966
in den USA, 1970 in
Norwegen und 1985 in
Dänemark ist die Informationsfreiheitsgesetz in der EU und
fast allen Mitgliedsländern eingeführt. Der Europarat hat 1981
in der Empfehlung "Recommendation
No. R (81) 19" seinen Mitgliedsstaaten die
Informationsfreiheit empfohlen. Aber einige wenige
Mitgliedsländer geben ihren Bürgern diese Recht nicht. Es fehlt
ein Mindeststandard. Hier findet sich eine Petition an das Europäische
Parlament.
Support Freedom of Information, by
the following E-Mail to the European Commission (click here):
I support the call to the
European Commission and Council for democratic and accountable
Freedom of Information Laws on access to public documents in EU
and member states.
(You may change the text according to your needs).
Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.
Ich danke allen, die mir Informationen gegeben haben. Bitte Schreiben Sie mir falls Sie zusätzliche Informationen haben.
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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 06/28/2025 08:34:29
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