Kfz kaufvertrag


 


Kfz kaufvertrag

Unter einem Gebrauchtwagen (schweiz. Occasion) versteht man ein Fahrzeug, in der Regel einen PKW, welches bereits mindestens einen Vorbesitzer hat. Auf den Handel mit gebrauchten Fahrzeugen hat sich eine ganze Branche eingestellt, die Gebrauchtwagenhändler.

Ist das Fahrzeug jünger als 12 Monate, spricht man auch von Jahreswagen. Diese bei den Käufern sehr beliebten Fahrzeuge sind bis zu 30% günstiger als Neuwagen, haben aufgrund des geringen Alters selten Mängel und verfügen für eine Restlaufzeit meist noch über Gewährleistung (gegenüber dem Neuwagenverkäufer, zusätzlich zur Gewährleistung gegenüber dem Jahreswagenverkäufer)und/oder Garantie (gegenüber dem Hersteller bzw. Importeur).

Zu den Gebrauchtwagen zählen auch Tageszulassungen.

Zu beachten ist, daß die günstigeren Neuwagen-Rabatte bei manchen Versicherern nur gewährt werden, wenn der Versicherungsnehmer der Erstbesitzer ist. Formblitz AG - KFZ-Kaufvertrag für Privatverkauf.

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