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In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Wellensittiche nur mit einer vom Amts- tierarzt ausgestellten Zuchtgenehmigung gezüchtet werden dürfen. Nur mit einer Zuchtgeneh- migung bekommt man die offenen Fußringe. Die Fußringe sind deshalb wichtig um jederzeit nachvollziehen zu können von welchem Züchter der Vogel stammt. Gerade in Bezug auf die Psittakose, der Papageienkrankheit, die vom Wellensittich auf den Menschen übertragen wer- den und unbehandelt sogar zum Tod von Mensch und Wellensittich führen kann, ist es wichtig, alle Käufer im Falle des Ausbruchs der Krankheit informieren zu können. Aus diesem Grund ist jede Zoofachhandlung und jeder Züchter gesetzlich dazu verpflichtet, sich die Ringnummer beim Verkauf eines Wellensittichs und die vollständige Adresse des Erwerbers zu notieren um im Psittakosefall den Käufer jederzeit über den Ausbruch der Krankheit im eigenen Bestand, und somit eventuell auch beim erworbenen Wellensittich, informieren zu können, so dass der Käufer die eigenen Wellensittiche und auch sich selbst untersuchen lassen kann. Der Ring hilft also Wellensittiche und deren Züchter zu identifizieren um im Fall der Psittakose schneller und effektiver handeln zu können. Der Ring kann aber noch eine weitere wichtige Funktion haben: Man kann den eigenen Vogel jederzeit 100% identifizieren, wenn dieser z.B. entflogen ist. Aus diesem Grund sollte man sich die Ringnummern und die dazugehörigen Na- men aller Vögel notieren, um in solch einem Fall dem Finder beweisen zu können, wem der Wellensittich gehört. Wenn einer der eigenen Wellensittiche entfliegt sollte man sich an die umliegenden Tierheime wenden, denn nicht selten werden zugeflogene Wellensittiche dort abgegeben. Aber auch on- line kann versucht werden, den entflogenen Wellensittich wiederzufinden: Ringstelle Vogelsuchdienst |
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