In Deutschland ist  es gesetzlich vorgeschrieben, dass  Wellensittiche nur  mit einer vom Amts-
tierarzt ausgestellten  Zuchtgenehmigung gezüchtet werden dürfen.  Nur mit  einer Zuchtgeneh-
migung bekommt  man die offenen Fußringe.  Die Fußringe sind  deshalb  wichtig um jederzeit nachvollziehen  zu können  von  welchem  Züchter der  Vogel  stammt.  Gerade in  Bezug auf die Psittakose, der Papageienkrankheit, die vom  Wellensittich auf den Menschen  übertragen  wer-
den und unbehandelt sogar zum Tod von Mensch und  Wellensittich führen kann, ist es  wichtig,
alle Käufer im Falle des Ausbruchs der Krankheit informieren zu können. Aus diesem Grund ist
jede  Zoofachhandlung  und  jeder  Züchter gesetzlich dazu  verpflichtet,  sich  die  Ringnummer
beim Verkauf eines Wellensittichs und die vollständige Adresse des  Erwerbers zu notieren um
im  Psittakosefall den  Käufer jederzeit  über den  Ausbruch der  Krankheit im  eigenen Bestand,
und somit eventuell auch  beim erworbenen  Wellensittich, informieren  zu können, so dass der
Käufer die eigenen Wellensittiche und auch sich selbst untersuchen lassen kann.

Der Ring hilft also  Wellensittiche und deren  Züchter zu identifizieren um im Fall  der Psittakose schneller und  effektiver  handeln zu  können.  Der Ring  kann aber  noch  eine  weitere  wichtige
Funktion  haben:  Man kann den eigenen  Vogel jederzeit  100%  identifizieren,  wenn dieser  z.B. entflogen ist.  Aus diesem Grund sollte man sich die  Ringnummern und die dazugehörigen Na-
men aller  Vögel notieren,  um in  solch einem  Fall dem Finder  beweisen  zu können,  wem der Wellensittich gehört.

Wenn einer der eigenen  Wellensittiche entfliegt sollte man sich an die umliegenden Tierheime wenden, denn  nicht selten  werden zugeflogene  Wellensittiche dort abgegeben.  Aber auch on-
line kann versucht werden, den entflogenen Wellensittich wiederzufinden:

Ringstelle
Vogelsuchdienst