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Jahreswechsel
2000/2001:
Drohungen und
rechte Gewalt
in der
Oberpfalz

Richterspruch: Keine Sammlung

Schwandorf. (hou) Wenn heute ab 15 Uhr in der Schwandorfer Innenstadt demonstriert wird und die Teilnehmer eines Brandanschlages gedenken, der vor nahezu genau zehn Jahren vier Menschenleben forderte, dann darf dabei nicht für ein Mahnmal gesammelt werden.

Vorgeschichte: Die Errichtung eines Mahnmals vor dem ehemaligen "Habermeier-Haus" war am 8. Dezember mit Stimmenmehrheit der CSU vom Hauptausschuß des Schwandorfer Stadtrates abgelehnt worden. Ungeachtet dessen stellte die Sprecherin des die Demonstration veranstaltenden "Bündnis gegen Rechts", Irene Maria Sturm, nur wenige Tage später bei der Stadt den Antrag auf eine Straßensammlung zugunsten des Mahnmals. Diesen Antrag lehnte die Stadt ab.

Daraufhin zog Irene Maria Sturm in dieser Woche zum Regensburger Verwaltungsgericht und beantragte dort, die Stadt im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Sammlungserlaubnis zu erteilen. Doch die Richter entschieden anders.

In seiner Begründung gelangte das Verwaltungsgericht zu der Auffassung, daß auf die Sammlung entgegen der Auffassung von Irene Sturm nicht bereits dann ein Rechtsanspruch bestehe, wenn noch nicht für alle Zeiten entschieden sei, daß das Mahnmal doch noch aufgestellt werde. "Ganz im Gegenteil", so die urteilende 11. Kammer, "käme eine endgültige Regelung nur dann in Betracht, wenn feststünde, daß die gesammelten Spenden entsprechend dem Sammlungszweck verwendet werden könnten".

In der Begründung heißt es ferner, daß man nach gegenwärtigem Sachstand davon ausgehen müsse, "daß das Mahnmal nicht aufgestellt werden darf". Von daher sei auch der Sammlungszweck nicht erreichbar.

Mit dieser Zurückweisung des Antrags muß Irene Maria Sturm auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Neue Tag Schwandorf, 19./20.12.1998