Gegen das Vergessen

Bündnis gegen Rechts

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Jahreswechsel
2000/2001:
Drohungen und
rechte Gewalt
in der
Oberpfalz

Chronologie städtischer Äußerungen zum Mahnmal

13.01.1989 Schweigemarsch

Der Oberbürgermeister Hans Kraus nimmt nicht teil.

13.01.1989: An dem Schweigemarsch "für Völkerverständigung, gegen Fremdenhaß" nimmt Kraus nicht teil. Er hatte in einer Erklärung dargestellt, daß er den Anschlag verabscheue und um die Toten trauere. Doch der Trauermarsch "erweckte den Eindruck, daß in unserer Stadt rechtsradikales Gedankengut zu Hause ist" und "hier in unserer Stadt ein Hort des Neonazismus wäre".

25.04.1989 Stadtratsbeschluß

"Die Stadt Schwandorf verurteilt die verbrecherische Aktion. Die Stadt distanziert sich von jeglicher Art ausländerfeindlichen Verhaltens. Zur Sicherung des politischen Friedens in unserer Stadt und zur Abwehr weiterer Untaten beschließt der Stadtrat, allen verfassungsfeindlichen Parteien, Vereinigungen und Gruppierungen künftig die Nutzung öffentlicher Einrichtungen i.S. des Art. 21 Abs. 1 Gemeindeordnung zu versagen. Bei entsprechenden Anträgen sind Einzelfallentscheidungen durch den Hauptausschuß herbeizuführen."

1993

1993 (Die Morde von Mölln und Solingen sind in aller Munde):
Der Journalist Pitt von Bebenburg recherchiert für die Frankfurter Rundschau und schreibt:

Dabei sei der Täter doch "einfach ein irregeleiteter Straftäter", sagt Kraus noch heute.

Nach Mölln war es jedoch für das Stadtoberhaupt "einfach anders". Deshalb sei er nun vergangenen Gedenkmarsch hingegangen. Es sei nun wohl doch so, daß Rechtsradikale ihr Unwesen trieben: "Da muß man dann schon in der Öffentlichkeit was sagen." Warum die Tat von Schwandorf im Zusammenhang mit den Attacken der Rechtsradikalen kaum je genannt wird, "das kann ich Ihnen eigentlich nicht sagen".

Vielleicht, "weil die Dichte der Vorfälle wahrscheinlich den Zeitraum eingeengt hat?", stochert der Oberbürgermeister im dunkeln. Kraus hebt hervor, wie sehr sich die Stadt und er persönlich nach dem Anschlag in der Schwaigerstraße um die Angehörigen der Opfer gekümmert hätten, mit Wohnung, Geld und Sachleistungen.

07.01.1994 Erster Antrag auf Errichtung eines Mahnmals

Antwort der Stadt am 14.02.94: Es handle sich nicht um einen Antrag im Sinne der Geschäftsordung, deshalb hat die Verwaltung den Antrag geprüft. "Die polizeilichen Ermittlungen und das zuständige Gericht haben festgestellt, daß es sich um die Tat eines Einzelgängers und politischen Wirrkopfes gehandelt hatte. [...] Die unbegreifliche Tat und die Toten werden den Schwandorfern in Erinnerung bleiben, eines Mahnmals bedarf es dafür nicht. Der Täter wurde für sein scheußliches Tun abgeurteilt und bestraft. Unter Berücksichtigung der geschilderten Umstände sieht die Stadt daher keine Notwendigkeit, ein Mahnmal zu errichten." Ein Einspruch gegen diese Entscheidung wurde abgewiesen.

07.10.1998 Zweiter Antrag auf Errichtung eines Mahnmals

Der Antrag vom 07.10.1998 wird bis 02.03.1999 mit skandalösen Äußerungen mehrfach abgelehnt.

14.11.1999 Dringlichkeitsantrag abgelehnt

Ungeachtet des breiten gesellschaftlichen Protestes gegen Nazismus seit Sommer 2000 und der Diskussion des NPD-Verbotes: die SChwandorfer CSU sieht "keine neue Faktenlage". Die SPD schweigt.