Strafe & Folter
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De iustitia (Von der Justiz) - Damhouder, Praxis rerum criminalium

Folter-Prozeß: Du bist angezeigt worden!


Hast Du etwa gedacht, Du könntest selbst über Dein Schicksal bestimmen? Oh nein! Du hast Dich getäuscht! Die Zeit ist rückwärts gelaufen. Hier gibt es keine Menschenrechte, das Grundgesetz ist noch lange nicht erfunden. Hier gilt die Rechtsordnung seiner Kaiserlichen Majestät Karls V., die Constitutio Criminalis Carolina von 1532! Mein Name spielt keine Rolle. Ich bin der Kommissar Deines geliebten Fürsten und ich bin beauftragt in diesem gottverlassenen Landstrich die Hexerei ein für allemal auszurotten. Und DU hast jetzt ein großes Problem: Deine Nachbarin hat Dich in aller Öffentlichkeit der Zauberei beschuldigt, denn ihr Getreide ist schon wieder vertrocknet. Das mag Dir alles lächerlich vorkommen? Das Lachen wird Dir schon noch vergehen! Denn eigentlich hast Du schon jetzt keine Chance mehr!

  • Wenn Du schweigst, dann ist damit Deine Schuld fast schon bewiesen. Denn nach einem alten Rechtsgrundsatz heißt es: "qui tacet, concentiret", wer schweigt der stimmt zu.
  • Wenn Du lieber kämpfen magst. Nur zu. Aber damit ist Deine Schuld ebenfalls fast schon bewiesen. Denn je heftiger Du Dich gegen den Verdacht wendest, desto verdächtiger ist dies nach dem Prinzip: So jemand scheint es wohl dringend nötig zu haben, das wird wohl einen Grund haben.

    Der hochgelehrte Theologe Binsfeld aus Trier hat ferner vor kurzem in seinem weltberühmten "Tractat von Bekanntnuß der Zauberer und Hexen" bewiesen, daß Gott es niemals zulassen wird, daß ein Unschuldiger eines solch grausigen Verbrechens beschuldigt werden kann. Daraus folgt, daß DU hoch verdächtig bist!


    Was sagst Du zu den Vorwürfen?

    Meine Nachbarin verfolgt mich schon seit Jahren mit Neid und Missgunst. Meine Nachbarin lügt!

    Ich bin unschuldig und schweige.